Zeitweilige Arbeitslosigkeit – COVID-19 Übergangsmaßnahmen

E2

Zuletzt aktualisiert am 14.12.2021

 

Achtung!

Mit der Wiedereinführung des vereinfachten Verfahrens bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen coronabedingter höherer Gewalt ab dem 01.10.2020, ist derInhalt dieses Infoblatts ist seit dem 01.10.2020 nicht mehr gültig, außer für Arbeitgeber, die weiterhin zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter (Übergangsregelung) oder zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für Angestellte (Übergangsregelung oder allgemeine Regelung) greifen (siehe die Punkte 2.1 und 2.2).

Für den Zeitraum vom 13.03.2020 bis zum 31.08.2020 einschließlich gilt eine lockere Anwendung des Begriffs der höheren Gewalt und werden alle Situationen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen des Coronavirus als zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt angesehen, und zwar auch dann, wenn sie auf einen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen zurückzuführen sind und an einigen Tagen in der Woche noch gearbeitet werden kann.

Diese Vorschriftslockerung besteht unter anderem darin, dass der Arbeitgeber die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt dem LfA allein anhand der MSR Szenario 5 zu melden hat (lesen Sie hierzu das Infoblatt E1 "Zeitweilige Arbeitslosigkeit - COVID 19 (Coronavirus)").

Diese Vorschriftslockerung endete zum 31.08.2020, außer für sogenannte besonders hart getroffene Sektoren oder Unternehmen, welche den Vorteil der Vorschriftslockerung noch bis zum 31.12.2020 weiter genießen können (siehe Punkt 2).

Ab dem 01.20.2020 wurde das vereinfachte Verfahren für sämtliche Unternehmen wieder eingeführt.

Achtung:

Wenn ein Unternehmen, das als besonders hart getroffenes Unternehmen anerkannt ist, eine andere Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit hinnehmen muss, kommen für diese Form die gewöhnlichen Formalitäten hinsichtlich der Mitteilung an das LfA zur Anwendung. Die Befreiung von der vorausgehenden Anzeige an das LfA gilt nur für zeitweilige Arbeitslosigkeit, die auf coronabedingte höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Wenn beispielsweise aufgrund der ungünstigen Witterung nicht gearbeitet werden kann, muss der Arbeitgeber für die betroffenen Arbeitnehmer eine Mitteilung über den ersten Schlechtwettertag an das LfA senden. In der MSR Szenario 5 sind Schlechtwettertage durch den Code 5.2 gekennzeichnet.

Die übrigen Arbeitgeber müssen jede zeitweilige Arbeitslosigkeit, die auf Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen zurückzuführen ist, ab dem 01.09.2020 dem LfA wieder im Voraus anzeigen. Arbeitgeber können jedoch vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 zur Übergangsregelung greifen, welche im Königlichen Erlass Nr. 46 vom 26. Juni 2020 (Belgisches Staatsblatt vom 1. Juli 2020) vorgesehen ist (siehe Punkt 2).

Hinweis: Für alle Betriebe, welche für eine Vorschriftslockerung über den 31.08.2020 hinaus nicht infrage kommen, gilt ab dem vom 01.09.2020 bis zum 30.09.2020 auch im Falle von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt (zum Beispiel infolge einer Quarantänemaßnahme oder infolge der Betreuung eines Kindes aufgrund der coronabedingten Schließung der Kinderkrippe, der Schule oder der Tagesstätte für Personen mit Beeinträchtigung) wieder das gewöhnliche Verfahren. Genauer gesagt muss die höhere Gewalt dem LfA wieder gemeldet werden und sind Belege, welche die höhere Gewalt nachweisen, wieder einzureichen (siehe das Infoblatt E24).

Für die besonderen Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt, die noch auf das Coronavirus zurückzuführen sind, siehe den Punkt 3 dieses Infoblatts.

Ziel dieses Infoblatts ist es Ihnen zu erklären, welche Übergangsregelungen es ab dem 01.09.2020 gab.

1. Sind Sie ein Unternehmen, das besonders hart getroffen ist, oder gehört Ihr Unternehmen zu einem besonders hart getroffenen Sektor?

Dann können Sie für den Monat September 2020 einschließlich weiter von dem vereinfachten Verfahren bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt aufgrund des Coronavirus Gebrauch machen.

Bedingungen

Sie müssen Folgendes nachweisen können:

  • Entweder Ihr Unternehmen oder (bestimmte) Ihre(r) Arbeitnehmer, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, gehören zu einem besonders hart getroffenen Sektor, der auf der nachfolgenden von der Ministerin für Beschäftigung erstellten Liste steht. 

100

Paritätische Hilfskommission für Arbeiter

Beschränkt auf die Tätigkeiten, die mit der Organisation von Veranstaltungen und Kirmessen verbunden sind, und auf die Reisebüros

109

Paritätische Kommission für die Bekleidungs- und Konfektionsindustrie

Beschränkt auf die Vermietung und den Aufbau von Zelten

111

Paritätische Kommission für Stahl-, Maschinen- und Elektrobau

Beschränkt auf die Tätigkeiten des Flugzeugbaus und des Unterhalts und der Reparatur von Flugzeugen für den Personenverkehr und auf den Aufbau und die Montage bezüglich des Bühnenbaus

126

Paritätische Kommission für die Möbelherstellung und die holzverarbeitende Industrie

Beschränkt auf die Vermietung und das Platzieren von Material für die Organisation von Messen, Ausstellungen, Festlichkeiten; auf die Herstellung, die Vermietung und den Aufbau von Ständen, Requisiten, Tribünen; auf die Vermietung von Räumen für Ausstellungen, Messen, Festlichkeiten; auf das ständige oder vorübergehende Auslegen von Handelswaren; auf Veranstaltungen jeglicher Art; auf die Organisation von Ständen, Ausstellungen, Messen.

139

Paritätische Kommission für die Binnenschifffahrt

Beschränkt auf die Vergnügungsschifffahrt zu Tourismuszwecken

140.01

Paritätische Unterkommission für Linienbusse und Reisebusse

Beschränkt auf Tourismusbusse

140.02

Paritätische Unterkommission für Taxis

 

140.04

Paritätische Unterkommission für die Abfertigung von Luftfahrzeugen auf Flughäfen

Beschränkt auf Tätigkeiten, die mit dem Personenluftverkehr verbunden sind

149.01

Paritätische Unterkommission für Elektriker: Installation und Versorgung

Beschränkt auf das Platzieren von Ton- und Bildanlangen im Rahmen der Organisation von Veranstaltungen

200

Paritätische Hilfskommission für Angestellte

Beschränkt auf die Tätigkeiten, die mit der Organisation von Veranstaltungen und Kirmessen verbunden sind, und auf die Reisebüros

209

Paritätische Kommission für Angestellte der Metallerzeugnisindustrie

Beschränkt auf die Tätigkeiten des Flugzeugbaus und des Unterhalts und der Reparatur von Flugzeugen für den Personenverkehr

215

Paritätische Kommission für Angestellte der Bekleidungs- und Konfektionsindustrie

Beschränkt auf die Vermietung und den Aufbau von Zelten

226

Paritätische Kommission für Angestellte im internationalen Handel, im Transport und in der Logistik.

Beschränkt auf Tätigkeiten, die mit dem Personenluftverkehr verbunden sind

227

Paritätische Kommission für den audiovisuellen Sektor

 

302

Paritätische Kommission für das Hotelgewerbe

 

303.03

Paritätische Kommission für das Betreiben von Kinosälen

 

304

Paritätische Kommission für Unterhaltungsdarbietungen

 

314

Paritätische Kommission für Friseurbetriebe und Schönheitspflege.

Beschränkt auf die Betreibung von Jacuzzis, Dampfbädern und Hammams

315

Paritätische Kommission für die Handelsluftfahrt

Beschränkt auf Tätigkeiten, die mit dem Personenluftverkehr verbunden sind

329

Paritätische Kommission für den soziokulturellen Sektor

 

333

Paritätische Kommission für touristische Attraktionen

 

  • oder, 20% aller Tage, die Ihr Unternehmen 2020 dem Landesamt für soziale Sicherheit für das zweite Quartal von gemeldet hat, sind Tage von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen coronabedingter höherer Gewalt.

Achtung: die 20% Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen eines Arbeitsmangels aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen coronabedingter höherer Gewalt  müssen Sie auf der Ebene der juristischen Einheit (der Unternehmensnummer) nachweisen.

Verfahren

  1. Unterliegen Ihre Arbeitnehmer der paritätischen Kommission Nr. 140.02, 227, 302, 303.03, 304, 329 oder 333?

    Da die Liste keine Einschränkung für diese paritätischen Kommissionen vorsieht, können Sie für die betroffenen Arbeitnehmer weiterhin das vereinfachte Verfahren anwenden. Hierfür brauchen Sie keine besonderen Formalitäten zu erledigen.

  2. Können Sie nachweisen, dass mindestens 20% aller Tage, die Sie dem Landesamt für Soziale Sicherheit für das zweite Quartal 2020 gemeldet haben, Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen coronabedingter höherer Gewalt oder aus wirtschaftlichen Gründen waren?

    In dem Fall müssen Sie ein Formular C106A-CORONA-HGU (Rubrik III) ausfüllen und bei dem Arbeitslosenamt des LfA einreichen, das für den Gesellschaftssitz Ihres Unternehmens örtlich zuständig ist. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, können Sie für alle Ihre Arbeitnehmer weiterhin das vereinfachte Verfahren anwenden.

  3. Unterliegen Ihre Arbeitnehmer der paritätischen Kommission Nr. 100, 109, 111, 126, 139, 140.01, 140.04, 149.01, 200, 209, 215, 226, 314 oder 315?

    Wenn sie die besondere Tätigkeit ausüben, die in der Liste steht, können Sie für die betroffenen Arbeitnehmer weiterhin das vereinfachte Verfahren anwenden. Hierfür müssen Sie schnellstens ein Formular C106A-CORONA-HGU unter Angabe der Identifizierungsangaben dieser Arbeitnehmer (in der Rubrik II) ausfüllen und bei dem Arbeitslosenamt des LfA einreichen, das für den Gesellschaftssitz Ihres Unternehmens örtlich zuständig ist.

Sie müssen dem Dienst zeitweilige Arbeitslosigkeit des für den Gesellschaftssitz Ihres Unternehmens örtlich zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA das Formular C106A-CORONA-HGU per E-Mail senden (für das Arbeitslosenamt von Verviers lautet die Adresse chomagetemporaire.verviers@rvaonem.fgov.be).

Achtung:

Das Formular C106-CORONA-HGU muss von der juristischen Einheit (Unternehmensnummer) und nicht vom Betriebssitz eingereicht werden.

Zum Beispiel: Wenn Sie mehrere Betriebssitze haben und wenn die besondere Tätigkeit (siehe Schritt 3 weiter oben) nur von den Arbeitnehmern einer einzigen Niederlassung ausgeübt wird, dann reichen Sie das Formular für die juristische Einheit ein und tragen in das Formular die Identität der Arbeitnehmer ein, die in dieser Niederlassung beschäftigt sind.

Es kann je juristische Einheit nur ein Formular C106-CORONA-HGU eingereicht werden.

Zum Beispiel: Wenn Sie nachträglich bestimmte Arbeitnehmer zur Liste hinzufügen möchten (siehe Schritt 3 weiter oben), dann verweisen Sie auf das bereits eingereichte Formular und reichen dem LfA eine zusätzliche Arbeitnehmerliste nach.

Sie bekommen normalerweise innerhalb von zwei Wochen nach der Absendung des Formulars C106A-CORONA-HGU eine Antwort des LfA.

Wenn Sie einen bewilligenden Bescheid erhalten, können für den Monat September 2020 weiter von dem vereinfachten Verfahren bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit aufgrund des Coronavirus Gebrauch machen.

2. Kommt der Punkt 1 für Sie nicht zur Anwendung? 

Dann gelten für den Monat September 2020 wieder die gewöhnlichen Verfahren zur Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen, und zwar sowohl den Arbeitern als auch den Angestellten gegenüber.

Daraus folgt, dass Sie ab dem Monat September 2020 erneut:

Es kommen jedoch die folgenden Übergangsmaßnahmen zur Anwendung wenn Sie in der Zeit ab dem 01.10.2020 nicht erneut zum vereinfachten Verfahren gegriffen haben:

2.1. Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen eines Arbeitsmangels für Arbeiter 

Vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 wird die gesetzliche Höchstdauer der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages erhöht.

So können Sie:

  • eine vollständige Aussetzung für höchstens 8 Wochen (statt 4 Wochen) -- ;
  • eine große Aussetzung (*) für höchstens 18 Wochen (statt 3 Monate) beantragen.

(*) mit großer Aussetzung wird gemeint, dass voraussichtlich weniger als drei Arbeitstage pro Woche oder weniger als 1 Woche jede zweite Woche gearbeitet wird.

Wenn in Ihrer paritätischen Kommission ein abweichendes System besteht, das längere Zeiträume vorsieht, als die Zeiträume, die im KE Nr. 46 vorgesehen sind, kommen diese längeren Zeiträume zur Anwendung.

Wenn in Ihrer paritätischen Kommission ein abweichendes System besteht, das kürzere Zeiträume vorsieht, als die Zeiträume, die im KE Nr. 46 vorgesehen sind, kommen die Zeiträume vom KE Nr. 46 zur Anwendung. Dies bedeutet, dass Sie während des Übergangszeitraums auch eine 8-wöchige vollständige Aussetzung oder eine 18-wöchige große Aussetzung beantragen können (also längere Zeiträume, als in Ihren sektoriellen Systemen vorgesehen).

Hinweis: Wenn Sie die vorausgehende Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit über das Web (www.socialsecurity.be, mithilfe der Anwendung "zeitweilige Arbeitslosigkeit") einreichen und Sie einen Warnhinweis erhalten, der besagt, dass die für Ihre paritätische Kommission vorgesehene Höchstdauer überschritten sei, können Sie diesen Warnhinweis ausnahmsweise ignorieren. Ihre Anzeige über zeitweilige Arbeitslosigkeit wird dann angenommen werden, sofern die beantragten Zeiträume die im KE Nr. 46 vorgesehene Höchstdauer nicht überschreiten.

Wenn die maximale Aussetzungsdauer (8 Wochen vollständiger Aussetzung oder 18 Wochen großer Aussetzung) erreicht ist, sind Sie verpflichtet, zuerst eine volle Arbeitswoche zu veranlassen, bevor eine neue Aussetzung eingeführt werden kann.

Bemerkung: Bestehende sektorielle Abweichungen von dem oben beschriebenen gesetzlichen System bleiben anwendbar. Wenn Ihr Unternehmen einer Sonderregelung unterliegt, muss es diese Regelung also weiter anwenden.

Ansonsten gelten die gewöhnlichen Verfahren für die Einführung einer Regelung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit für Arbeiter. Dies bedeutet u.a., dass wenn Sie ab Dienstag, den 01.09.2020, für Ihre Arbeiter zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen übergehen möchten, Sie die vorausgehende Anzeige über die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels spätestens am Montag, den 24.08.2020, senden müssen.

Beispiel

Für Arbeitgeber, die der paritätischen Kommission Nr. 302 (Hotelgewerbe) unterstehen, kann für 3 Monate eine vollständige Aussetzung und für 6 Monate eine große Aussetzung eingeführt werden (Königlicher Erlass vom 16.04.2020, Belgisches Staatsblatt vom 30.04.2020).

Ansonsten gelten die gewöhnlichen Verfahren für die Einführung einer Regelung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit für Arbeiter. Dies bedeutet u.a., dass wenn Sie ab Dienstag, den 01.09.2020, für Ihre Arbeiter zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen übergehen möchten, Sie die vorausgehende Anzeige über die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels spätestens am Montag, den 24.08.2020, senden müssen.

Beispiel

Wenn Sie ab Dienstag, den 01.09.2020 zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen übergehen möchten, müssen Sie die vorausgehende Anzeige über die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangels spätestens am Montag, den 24.08.2020, senden. Sie können die Anzeige auch früher senden. Wenn die Regelung am 01.09.2020 oder später anfängt, können Sie die Regelung für 8 Wochen (vollständige Aussetzung) bzw. für 18 Wochen (große Aussetzung) beantragen.

Weitere Erklärungen finden Sie im Infoblatt E22.

2.2 Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen eines Arbeitsmangels für Angestellte

Allgemeines

Um zum System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für Angestellte greifen zu können, müssen Sie sogenannte Vorbedingungen erfüllen (Artikel 77/1 des Gesetzes vom 3 Juli 1978 über die Arbeitsverträge). Weitere Auskünfte finden Sie im Infoblatt E54 „Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen eines Arbeitsmangels für Unternehmen in Schwierigkeiten – Vorbedingungen“.

Vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 können Sie jedoch auch von der im Königlichen Erlass Nr. 46 vom 26.06.2020 vorgesehenen Übergangsmaßnahme Gebrauch machen,wenn Sie in der Zeit ab dem 01.10.2020 nicht erneut zum vereinfachten Verfahren gegriffen haben.

Erfüllen Sie bereits die normalen Vorbedingungen für die Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen eines Arbeitsmangels für Angestellte?

Wenn Sie bereits auf der Grundlage eines der Kriterien von Artikel 77/1 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt sind (Rückgang von mindestens 10% des Umsatzes, der Produktion oder der Aufträge oder mindestens 10% zeitweiliger Arbeitslosigkeit) und wenn das kollektive Arbeitsabkommen oder der Unternehmensplan, in welchem die Möglichkeit zur Einführung der Aussetzung des Angestelltenvertrages (d.h. der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für Angestellte) vorgesehen ist, noch gültig ist, dann brauchen Sie nicht zur Übergangsmaßnahme zu greifen, sondern können Sie weiter von der allgemeinen Maßnahme Gebrauch machen.

Beispiel 
Sie erfüllen die Vorbedingungen bereits und möchten Ihre Angestellten ab dem 01.09.2020 in die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen versetzen: Es genügt, wenn Sie dem LfA rechtzeitig (mindestens 7 Tage im Voraus) eine elektronische Meldung über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages senden.

Bemerkung: Wenn Sie ab dem 01.09.2020 von dem vereinfachten Verfahren bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt aufgrund des Coronavirus zum System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen eines Arbeitsmangels für Angestellte übergehen, wird der Kredit von 16 Wochen vollständiger Aussetzung oder 26 Wochen Kurzarbeit weiter laufen (oder zu Laufen beginnen, sollten Sie ihn noch nicht angebrochen haben). Für das Kalenderjahr 2020 wird die Zahl der gemeldeten Wochen von Aussetzung des Angestelltenvertrages, die innerhalb des Zeitraums liegen, in dem Sie zum vereinfachten Verfahren der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt aufgrund des Coronavirus gegriffen haben, ausnahmsweise auf den Kredit von 16 oder 26 Wochen nicht angerechnet. Hierfür brauchen Sie keine besonderen Formalitäten zu erledigen.

Beispiel
Sie haben dem LfA nach dem 13.03.2020 weiter Mitteilungen über eine Aussetzung des Angestelltenvertrages gesandt oder Sie haben eine laufende Mitteilung nicht annulliert, jedoch die zeitweilige Arbeitslosigkeit ab dem 13.03.2020 in der MSR Szenario 5 als zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt aufgrund des Coronavirus gemeldet: Die mitgeteilten Wochen von Aussetzung des Angestelltenvertrages zwischen dem 13.03.2020 und dem 31.08.2020 werden auf den Kredit von 2020 nicht angerechnet.

Sie führen das System der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen eines Arbeitsmangels für Angestellte zum aller ersten Mal ein?

In einem solchen Fall haben Sie die Wahl:

  • Entweder Sie greifen zur Übergangsregelung im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen eines Arbeitsmangels für Angestellte. Diese Regelung kann im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 angewandt werden.
  • Oder Sie greifen zur allgemeinen Regelung im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen eines Arbeitsmangels für Angestellte. Diese Regelung können Sie für einen längeren Zeitraum beantragen.

Hierunter finden Sie Erklärungen zu beiden Regelungen.

Die Übergangsregelung im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für Angestellte
Bedingungen

Wenn Sie die Übergangsregelung im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für Angestellte anwenden möchten, sind die nachfolgenden Bedingungen zu erfüllen:

  • Sie müssen nachweisen, dass Ihr Unternehmen im Quartal vor der Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit einen wesentlichen Rückgang des Umsatzes oder der Produktion von mindestens 10% im Vergleich zum entsprechenden Quartal in 2019 hat hinnehmen müssen;

    Achtung: der Rückgang um 10% des Umsatzes oder der Produktion müssen Sie auf der Ebene der juristischen Einheit (der Unternehmensnummer) nachweisen.

  • Sie müssen den Angestellten, die Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, mindestens zwei Weiterbildungstage im Monat anbieten.

  • Sie müssen durch ein kollektives Arbeitsabkommen oder einen Unternehmensplan gebunden sein. Dieses kollektive Arbeitsabkommen oder dieser Unternehmensplan kann für die Dauer vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 einschließlich (d.h. für die gesamte Gültigkeitsdauer des Königlichen Erlasses Nr. 46) vereinbart worden sein. Es kann sich um das KAA Nr. 148 handeln (das vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 gültig ist.  

Im Unternehmensplan:

  • muss der wesentliche Rückgang des Umsatzes oder der Produktion dargelegt werden;
  • muss die Verpflichtung, zwei Weiterbildungstage pro Monat anzubieten, verankert sein.

Wenn Sie zur Übergangsregelung greifen, wird der Kredit der Aussetzung des Angestelltenvertrages (d.h. der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für Angestellte) um 8 Wochen erhöht.

Daraus ergibt sich, dass Sie

  • eine vollständige Aussetzung für höchstens 24 Wochen (statt 16 Wochen) -- ;
  • Kurzarbeit für höchstens 34 Wochen (statt 26 Wochen) beantragen können;
Verfahren

Wenn Sie zur Übergangsregelung greifen möchten, müssen Sie

  • das kollektive Arbeitsabkommen oder der Unternehmensplan bei der Kanzlei der Direktion der Kollektiven Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Arbeit, Beschäftigung und Soziale Konzertierung, rue Ernest Blérot 1, 1070 Bruxelles, hinterlegen (außer wenn es oder er sich auf das KAA Nr. 148 bezieht). Näheres zur Erstellung und Hinterlegung der kollektiven Arbeitsabkommen und Unternehmenspläne erfahren Sie unter www.beschaeftigung.belgien.be.

    Hinweis: Sie brauchen den Unternehmensplan nicht dem Generaldirektor der Allgemeindirektion Kollektive Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung zu senden und er braucht auch nicht der Kommission Unternehmenspläne vorgelegt zu werden.

  • dem Betriebsrat oder, in Ermangelung eines Betriebsrates, der Gewerkschaftsvertretung eine Kopie des Unternehmensplans übermitteln.
  • ein Formular C106A-CORONA-ÜBERGANGSMAẞNAHME (siehe www.lfa.be > Dokumentation > Formulare) bei dem LfA einreichen.
    Das Formular C106A-CORONA-ÜBERGANGSMAẞNAHME ist dem Dienst Zeitweilige Arbeitslosigkeit des für den Gesellschaftssitz  Ihres Unternehmens örtlich zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA (siehe www.lfa.be > LfA-Dienststelle) per Einschreiben zu senden. Parallel zu dieser eingeschriebenen Sendung können Sie das vorgenannte Formular dem Arbeitslosenamt des LfA auch per E-Mail senden (für das Arbeitslosenamt von Verviers lautet die Adresse chomagetemporaire.verviers@rvaonem.fgovbe), damit das Arbeitslosenamt die Akte schneller bearbeiten kann. Sie brauchen dem Formular keine Belege (z.B. keine Mehrwertsteuererklärung) beizufügen. Diese Belege müssen sie dem LfA allerdings zur Verfügung halten und eventuell später nachreichen.

Sie bekommen normalerweise innerhalb von zwei Wochen nach der Absendung des Formulars C106A-CORONA-ÜBERGANGSMAẞNAHME eine Antwort des LfA.

  • frühestens 14 Tage nach der Absendung des Formulars C106A-CORONA-ÜBERGANGSMAẞNAHME an das LfA können Sie eine elektronische Meldung über eine "Aussetzung des Angestelltenvertrages" senden.

Es gelten im Übrigen die gewöhnlichen Verfahren zur Einführung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen eines Arbeitsmangels für Angestellte.

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Nr. E55.

Die allgemeine Regelung im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für Angestellte

Wenn Sie die allgemeine Regelung im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit für Angestellte anwenden möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die in Artikel 77/1 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 zur Regelung der Arbeitslosigkeit genannten Vorbedingungen erfüllen.

Unterschied zur Übergangsregelung:
  • Es gelten weiter gefassten Kriterien, um als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt zu werden (Artikel 77/1 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge);
  • Das kollektive Arbeitsabkommen oder der Unternehmensplan kann für eine längere Dauer vereinbart werden;
  • Die Verpflichtung, zwei Weiterbildungstage im Monat anzubieten, ist in der allgemeinen Regelung nicht vorgesehen.

Weitere Erklärungen finden Sie im Infoblatt E54.

Hierunter wird das Verfahren kurz zusammengefasst.

Verfahren

Sie haben ein kollektives Arbeitsabkommen auf Unternehmensebene vereinbart oder Sie unterliegen einem sektoriellen kollektiven Arbeitsabkommen:

  • Sie müssen bei dem LfA ein Formular C106A einreichen, welches nachweist, dass Sie durch ein kollektives Arbeitsabkommen gebunden sind, welches die Regelung der Aussetzung des Angestelltenvertrages vorsieht, und dass Sie die in Artikel 77/1 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge genannten Kriterien für eine Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten erfüllen.
  • Wenn Sie sich auf einen Rückgang des Umsatzes berufen, müssen Sie eine Kopie der Mehrwertsteuererklärungen beifügen. Wenn Sie sich auf einen Rückgang der Produktion oder der Aufträge berufen, müssen Sie eine Akte einreichen, dem der erforderliche Rückgang zu entnehmen ist.
  • Sie müssen das Formular C106A (samt Belege) dem Dienst Zeitweilige Arbeitslosigkeit des für den Gesellschaftssitz, für die Niederlassungseinheit oder für die technische Betriebseinheit örtlich zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA per Einschreiben senden.

Sie bekommen normalerweise innerhalb von zwei Wochen nach der Absendung des Formulars C106A eine Antwort des LfA.

  • Frühestens 14 Tage nach der Absendung des Formulars C106A, aus dem hervorgeht, dass Ihr Unternehmen die Vorbedingungen erfüllt, können Sie eine elektronische Meldung über eine "Aussetzung des Angestelltenvertrages" senden.

Sie haben einen Unternehmensplan erstellt:

  • Sie müssen den Unternehmensplan zusammen mit dem Formular C106A dem Generaldirektor der Allgemeindirektion Kollektive Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung an die Adresse Ernest Blérot 1, 1070 Bruxelles senden. Der Generaldirektor legt den Unternehmensplan der Kommission Unternehmenspläne zur Stellungnahme vor. Sie brauchen das Formular C106A nicht bei dem LfA einzureichen.
  • Die Kommission Unternehmenspläne trifft ihre Entscheidung normalerweise innerhalb von zwei Wochen. Die mit Gründen versehene Entscheidung wird Ihnen von dem FÖD BASK, Direktion Arbeitsbeziehungen, bekanntgegeben. Eine Kopie dieser Entscheidung wird dem LfA zugeleitet.
  • Frühestens 14 Tage nach der Absendung des Unternehmensplans samt Formular C106A an den FÖD BASK können Sie eine elektronische Meldung über eine "Aussetzung des Angestelltenvertrages" senden.

Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt E55

3. Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt infolge einer Quarantäne oder für die Betreuung eines Kindes

In bestimmten Situationen kann die Ursache der Arbeitsunmöglichkeit bei dem/der Arbeitnehmer(in) liegen.

Arbeitnehmer können in den nachfolgenden Situationen in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt versetzt werden, selbst wenn der Arbeitgeber sie grundsätzlich weiterbeschäftigen könnte.

Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen einer Quarantäne

Diese Situation ist gegeben, wenn der/die Arbeitnehmer(in) in Quarantäne muss, weil

  • er/sie mit einer Person in Kontakt getreten ist, die sich angesteckt hat,
  • er/sie ein(e) Risikopatient(in) ist,
  • er/sie ins Ausland verreist ist (vorausgesetzt, dass die Reise zum Zeitpunkt der Abreise nicht streng abgeraten oder verboten war und das Bestimmungsland sich zum Zeitpunkt der Abreise nicht in einer roten Zone befand).

Achtung:

Der/die Arbeitnehmer(in) muss im Besitz einer Quarantänebescheinigung sein, die er/sie seinem Arbeitgeber vorlegen muss.

Es kann Arbeitslosengeld bewilligt werden, wenn der/die Arbeitnehmer(in) arbeitsfähig ist und Telearbeit für ihn unmöglich ist. Darüber hinaus muss der/die Arbeitnehmer(in) die üblichen Leistungsbezugsbedingungen erfüllen, damit das Arbeitslosengeld ihm/ihr ausgezahlt werden kann.

Zeitweilige Arbeitslosigkeit für die Betreuung eines Kindes

Während des Zeitraums vom 01.10.2020 bis zum 31.03.2022 einschließlich hat der Arbeitnehmer das Recht, mit der Arbeit auszusetzen und Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zu beantragen, wenn er die Betreuung wahrnehmen muss,

  • eines minderjährigen Kindes, mit dem er zusammenwohnt, und das nicht zur Kinderkrippe oder zur Schule gehen kann;
  • eines egal wie alten Kindes zu seinen Lasten mit Beeinträchtigung, das nicht zur Tagesstätte für Personen mit Beeinträchtigung gehen kann;
  • eines egal wie alten Kindes zu seinen Lasten mit Beeinträchtigung, das die von den Gemeinschaften organisierte oder anerkannte stationäre oder häusliche Dienstleistung in Anspruch nimmt.

weil, aufgrund einer Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus, diese Kinderkrippe, diese Schule oder diese Tagesstätte vollkommen oder teilweise geschlossen ist, oder Fernunterricht teilweise oder hundertprozentig eingeführt wurde 

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber einen unterschriebenen Antrag abgeben. Der Arbeitgeber darf einen solchen Urlaubsantrag nicht ablehnen.

Die Entscheidung einer Gemeinschaft, die Schulferien zu verlängern oder vorzuverlängern wird ebenfalls als eine Schließung der Schule aufgrund einer Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus angesehen.

Während des Zeitraums vom 01.10.2020 bis zum 31.03.2022 kann der Arbeitnehmer auch Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beantragen, wenn er aufgrund der Quarantäne eines Kindes, mit der er zusammenwohnt, nicht arbeiten kann. Hierfür muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen von ihm unterschriebenen Antrag abgeben.

Der weitere Verlauf des Verfahrens ist je nach dem verschieden, ob der Arbeitgeber als besonders hart getroffenes Unternehmen anerkannt wurde, bzw. zu einem besonders hart getroffenen Sektor gehört, oder nicht (siehe weiter oben, den Punkt 1 und den Punkt 2): 

Sie wurden als besonders hart getroffenes Unternehmen anerkannt oder Sie gehören zu einem besonders hart getroffenen Sektor (siehe weiter oben den Punkt 1)

Sie dürfen das vereinfachte Verfahren für die Versetzung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit weiter anwenden und brauchen dem LfA keine Meldung über zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt zu senden.

Ab dem 01.10.2020 können Sie in jedem Fall wieder das vereinfachte Verfahren bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit anwenden.

Sie müssen die Quarantänebescheinigung oder die Bescheinigung Schließung Corona, die der/die Arbeitnehmer(in) Ihnen vorgelegt hat, dem LfA für den Fall einer Kontrolle bereithalten.

Sie brauchen dem/der Arbeitnehmer(in) keine Kontrollkarte C3.2A abzugeben. An Ende des Monats melden Sie die Anzahl Stunden zeitweiliger Arbeitslosigkeit des Monats anhand einer elektronischen MSR Szenario 5.

Sie wurden nicht als besonders hart getroffenes Unternehmen anerkannt und Sie gehören nicht zu einem besonders hart getroffenen Sektor (siehe weiter oben den Punkt 2)

Für den Monat September 2020 müssen Sie (oder Ihr Sozialsekretariat) dem örtlich zuständigen Arbeitslosenamt des LfA eine elektronische Meldung über zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt senden. Das örtlich zuständige Arbeitslosenamt des LfA ist das Arbeitslosenamt des LfA, das für den Niederlassungsort Ihres Unternehmens zuständig ist. In diesem Kontext handelt es sich um den Betriebssitz des Unternehmens, im Gegensatz zum Gesellschaftssitz.

Wenn Sie die Meldung über das Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be) senden und der Grund der Quarantäne Ihnen bekannt ist, können Sie je nach der Art von höherer Gewalt eine der nachfolgenden Beschreibungen eintragen:

  • Quarantäne infolge eines Auslandsaufenthalts
  • Quarantäne infolge eines Kontakts mit einer infizierten Person
  • Corona - Risikopatient
  • Corona - Betreuung Kind wegen Schließung

Die Tatsache, dass Telearbeit für den/die Arbeitnehmer(in) unmöglich ist, kann übrigens im Kommentarfeld vermerkt werden (wenn die Beschreibung "Corona - Betreuung Kind wegen Schließung" lautet, erübrigt sich dieser Vermerk).

Anschließend senden Sie dem Dienst zeitweilige Arbeitslosigkeit des örtlich zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA (*) eine E-Mail unter Angabe des Zeichens der Meldung über zeitweilige Arbeitslosigkeit und unter Beifügung, je nach Fall, der Quarantänebescheinigung oder der Bescheinigung Schließung Corona. Sie können diese Angaben und Bescheinigungen dem örtlich zuständigen Arbeitslosenamt des LfA auch auf postalischem Wege zukommen lassen.

(*) chomagetemporaire.XX@rvaonem.fgov.be (ersetzen Sie XX durch die Stadt des zuständigen Arbeitslosenamtes, z.B. chomagetemporaire.verviers@rvaonem.fgov.be).

Ferner müssen Sie dem/der Arbeitnehmer(in) eine Kontrollkarte C3.2A abgeben und am Ende des Monats eine Meldung eines Sozialrisikos (MSR) Szenario 5 zur Mitteilung der Anzahl Stunden zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt (Code 5.4) vornehmen. Wenn der/die Arbeitnehmer(in) einen Arbeitslosengeldantrag stellen muss, müssen Sie zusätzlich eine MSR Szenario 2 vornehmen.