Haben Sie als nichtentschädigter Arbeitsuchender Anspruch auf Leistungen bei Berufsausbildung in einem Unternehmen?

T96

Zuletzt aktualisiert am 1.01.2022

Wichtige Mitteilung zur 6. Staatsreform

Die Informationen in diesem Infoblatt beziehen sich auf Befugnisse, die zum 1. Juli 2014 der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen wurden. (siehe www.adg.be, www.leforem.be, http://emploi.wallonie.be, www.ifapme.be).

Es wurde allerdings eine Übergangsphase vorgesehen, in der das LfA provisorisch diese Befugnis weiter ausübt. Das LfA bleibt also aufgrund des Kontinuitätsgrundsatzes mit der Ausführung dieser Materie beauftragt, bis die Region bzw. die Gemeinschaft operativ imstande ist, diese Befugnis wahrzunehmen. Die Befugnis zur Zahlung der Arbeitslosenunterstützungen oder der Eingliederungszulage wird nicht der Region bzw. der Gemeinschaft übertragen und bleibt beim LfA in Zusammenarbeit mit den Zahlstellen.

Die bestehenden Vorschriften und Verfahren bleiben in Kraft, bis die Region oder die Deutschsprachige Gemeinschaft sie abändert.

Wovon handelt dieses Infoblatts?

Um nichtentschädigte arbeitslose Personen (Jugendliche, die ihr Studium beendet haben und ihre Berufseingliederungszeit durchlaufen, Wiedereinsteiger,...) dazu anzuregen, eine individuelle Berufsausbildung in einem Unternehmen aufzunehmen, wird diesen arbeitsuchenden Personen während der Ausbildung eine Leistung gezahlt, auch wenn sie die gewöhnlichen Bedingungen für den Bezug von Berufseingliederungsgeld oder Arbeitslosenunterstützung nicht erfüllen. Diese Leistung nennt man die Ausbildungsunterstützung.

Was ändert sich im Zuge der Sechsten Staatsreform?

Sie wohnen im französischen Sprachgebiet der Wallonischen Region (nicht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft)?

Die Wallonische Region schafft die Maßnahme der Ausbildungsunterstützung für Berufsausbildungen, die nach dem 30.06.2017 aufgenommen werden, ab.

Wenn die individuelle Berufsausbildung vor dem 01.078.2017 aufgenommen wurde, können Sie die Ausbildungsunterstützung bis zum Ende der Ausbildung weiterbeziehen.

Sie wohnen in der Region Brüssel-Hauptstadt?

Anträge für Ausbildungen, die nach dem 31.12.2021 anfangen, werden nicht mehr angenommen. Für die laufenden Ausbildungen, übernimmt die Region Brüssel-Hauptstadt (Actiris) ab dem 01.04.2022 die Zahlung der Ausbildungsunterstützung.Das LfA ist für diesen Aufgabenbereich nicht mehr operationell zuständig. Nähere Informationen erteilt Actiris (www.actiris.be).

Sie wohnen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?

Vorerst ändert sich nichts.

Was ist eine individuelle Berufsausbildung in einem Unternehmen?

Eine individuelle Berufsausbildung in einem Unternehmen (IBU) ist eine Ausbildung am Arbeitsplatz, die auf der Grundlage eines Vertrages stattfindet, der zwischen dem Auszubildenden, dem Arbeitgeber und dem für die Berufsausbildung zuständigen Dienst (Arbeitsamt der DG, FOREM, IBFFP oder VDAB) abgeschlossen wird. Die Ausbildung muss mindestens Halbzeit sein. Das LfA zahlt eine Ausbildungsunterstützung. Der Arbeitgeber zahlt eine Prämie.

Was ist eine Ausbildungsunterstützung?

Der Tagesbetrag der Ausbildungsunterstützung entspricht dem Betrag des Berufseingliederungsgeldes und wird unter Berücksichtigung Ihrer familiären Situation und eventuell Ihres Alters festgelegt. (Für nähere Auskünfte lesen Sie das Infoblatt "Wie viel beträgt Ihre Unterstützung nach einem Studium?" Nr. T37. Dieses ist bei Ihrer Zahlstelle oder beim Arbeitslosenamt des LfA erhältlich oder kann von der Website www.lfa.be heruntergeladen werden). Wenn die Ausbildung. Vollzeit ist, erhalten Sie im Prinzip 6 tägliche Leistungen pro Woche. Wenn die Ausbildung. Teilzeit ist, erhalten Sie im Prinzip eine Anzahl täglicher Leistungen, die im Verhältnis zur Ausbildungsbruchzahl steht.

Der Anspruch auf die Ausbildungsunterstützungen wird nur während des Zeitraums der Berufsausbildung bewilligt.

Sobald diese Ausbildung zu Ende ist oder abgebrochen wird, besteht im Prinzip kein Leistungsanspruch mehr, außer wenn Sie zu diesem Zeitpunkt einen neuen Leistungsantrag stellen und nachweisen, dass Sie die allgemeinen Bedingungen erfüllen, um Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf der Grundlage Ihres Studiums oder einer Beschäftigung zu beziehen.

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um eine IBU mit einer Ausbildungsunterstützung zu absolvieren?

Um eine IBU mit einer Ausbildungsunterstützung zu Lasten des LfA zu absolvieren, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • am Anfang der Ausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung oder Berufseingliederungsgeld, weil Sie die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen oder weil Sie wegen freiwilliger Arbeitslosigkeit, Aktivierung des Suchverhaltens oder Langzeitarbeitslosigkeit vom Leistungsanspruch ausgeschlossen wurden;
  • am Anfang der Ausbildung sind Sie beim zuständigen Arbeitsvermittlungsdienst (ACTIRIS, Arbeitsamt der DG, FOREM oder VDAB) als nichtbeschäftigter Arbeitsuchender eingetragen;
  • Sie besitzen kein Diplom oder Zeugnis des Hochschulunterrichts (diese Bedingung gilt nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben);
  • die Ausbildung ist in einem zwischen dem Arbeitgeber, dem zuständigen Berufsausbildungsdienst (Arbeitsamt der DG, FOREM, VDAB, IBFFP) und Ihnen selbst abgeschlossenen Vertrag vorgesehen und ist vom Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA angenommen worden.

Wie können Sie nachprüfen, ob Sie diese Bedingungen erfüllen?

Das für Ihren Wohnsitz zuständige Arbeitslosenamt des LfA kann auf dem Formular C63 IBU bescheinigen, dass Sie die Bedingungen erfüllen. Dieses Formular wird zum Teil von dem für die Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung zuständigen Dienst (Arbeitsamt der DG) und zum Teil von Ihnen selbst ausgefüllt. Außerdem müssen Sie auch ein Formular C1 und seine eventuellen Anhänge ausfüllen (damit das Arbeitslosenamt von Ihrer familiären Situation Kenntnis erlangen und den Leistungsbetrag festlegen kann).

Die vorerwähnten Formulare werden vom zuständigen Berufsausbildungsdienst beim Arbeitslosenamt eingereicht.

Dann bescheinigt das LfA, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Ist dies der Fall, gibt das LfA auf der Bescheinigung den Tagesbetrag der Leistung sowie die wöchentliche Anzahl täglicher Leistungen an, auf die Sie während der Ausbildung Anspruch haben werden. Anschließend übermittelt das LfA die Bescheinigung dem zuständigen Berufsausbildungsdienst.

Wie beantragt man die Ausbildungsunterstützung?

Wenn die Ausbildung stattfindet, wird ein Berufsausbildungsvertrag  zwischen dem Unternehmen, dem zuständigen Berufsausbildungsdienst (Arbeitsamt der DG, IBFFP, FOREM oder VDAB) und Ihnen selbst abgeschlossen. In einem solchen Vertrag sind insbesondere das Anfangsdatum und die Dauer der Ausbildung, sowie die Pflichten des Auszubildenden, des Unternehmens und des zuständigen Berufsausbildungsdienstes festgeschrieben. Wenn Sie Näheres über das Abschließen eines solchen Vertrages erfahren möchten, wenden Sie sich an den zuständigen Berufsausbildungsdienst.

Um die Ausbildungsunterstützung zu erhalten, müssen Sie bei Beginn der Ausbildung mit einer Zahlstelle (HFA oder Gewerkschaft) Kontakt aufnehmen. Sprechen Sie auf dieser Dienststelle mit einem Exemplar des Berufsausbildungsvertrages und mit dem Formular C63-IBU vor. Diese Formulare können Sie sich beim zuständigen Berufsausbildungsdienst besorgen.

Die Zahlstelle wird Ihre Akte anlegen und Ihren Leistungsantrag an das Arbeitslosenamt weiterleiten.

Der Antrag wird mithilfe eines Formulars C 109 (der bei der Zahlstelle vor Ort ausgefüllt wird), zusammen mit einem Formular C1 (auf dem Sie u.a. Ihre familiäre Situation angeben), einem Exemplar des Berufsausbildungsvertrages und einer Kopie des Formulars C63-IBU, das nachweist, dass Sie für diese Maßnahme in Frage kommen, eingereicht. Der Antrag muss innerhalb der zwei Monate, nach dem ersten Tag, für den die Ausbildungsunterstützung beantragt worden ist, beim Arbeitslosenamt eintreffen.

Das Arbeitslosenamt prüft nach, ob Sie alle Bedingungen erfüllen und benachrichtigt die Zahlstelle, sobald der Leistungsanspruch bewilligt wurde. Die Zahlstelle informiert Sie dann schriftlich über die positive Entscheidung.

Welches sind Ihre Pflichten während dieser Berufsausbildung?

  • Sie müssen im Besitz einer Kontrollkarte C3A sein. Diese bekommen Sie von Ihrer Zahlstelle. Sie können auch eine elektronische Kontrollkarte führen, die auf dem Portal der Sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be) zu finden ist. Auf den Websites der Zahlstellen finden Sie auch einen Link zu diesem Portal.

    Sie füllen die Karte laut Anweisung aus. Sie müssen die Krankheitsperioden auf dieser Karte angeben;

  • das Unternehmen, in dem Sie die Berufsausbildung absolvieren, gibt Ihnen am Ende eines jeden Kalendermonats eine Anwesenheitsbescheinigung C98 ab;
  • am Ende des Monats reichen Sie die Kontrollkarte C3A und die Bescheinigung C98 bei Ihrer Zahlstelle ein (wenn Sie die elektronische Kontrollkarte benutzen, gilt die Bestätigung der Angaben am Ende des Monats als Einreichung der Kontrollkarte. Sie brauchen dann also nur noch die Bescheinigung C98 bei Ihrer Zahlstelle einzureichen). Die Zahlstelle wird die Ausbildungsunterstützung auf dieser Grundlage zahlen.

Welches sind Ihre Vorteile während der Berufsausbildung?

Sie erhalten:

  • Leistungen zu Lasten des LfA. Sie werden keine Leistung erhalten, für die Tage unentschuldigter Abwesenheit im Laufe der Ausbildung, sowie im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder eines anderen Hindernisses zur Leistungsbewilligung. Die Anzahl Leistungen, auf die Sie Recht haben, wird jedoch im Falle von Arbeit außerhalb des Ausbildungsprogramms nicht vermindert;
  • eine Prämie, die der produktiven Arbeit entspricht. Näheres über diese Prämie erfahren Sie beim zuständigen Berufsausbildungsdienst (Arbeitsamt der DG, IBFFP, FOREM oder VDAB).

Nach der Berufsausbildung  muss der Arbeitgeber Sie mit einem Arbeitsvertrag einstellen. Diesen Arbeitsvertrag darf er frühestens nach Ablauf eines Zeitraums beenden, der der Dauer der Berufsausbildung entspricht.

Wenn Sie die Ausbildung während der Berufseingliederungszeit als Schulabgänger beginnen und wenn Sie die Berufseingliederungszeit während der Ausbildung zu Ende führen, dann können Sie einen neuen Leistungsantrag stellen, um (anstelle der Ausbildungsunterstützung) Berufseingliederungsgeld zu erhalten. Sie können auch darauf warten, dass die Ausbildung  zu Ende ist (siehe folgenden Punkt).

Was müssen Sie am Ende der Berufsausbildung machen?

Am Ende der Ausbildung erhalten Sie ein Formular C91 vom Berufsausbildungsdienst. Wenn Sie dann mit einem Arbeitsvertrag eingestellt werden, können Sie dieses Formular aufbewahren. Sollten Sie später arbeitslos werden, können Sie mit diesem Formular auf Ihrer Zahlstelle vorsprechen, um einen Leistungsantrag zu stellen. Sie werden nur dann Leistungen beziehen, wenn Sie die gewöhnlichen Bedingungen erfüllen, um Anspruch auf Berufseingliederungsgeld oder Arbeitslosenunterstützung zu haben.