Am 01.01.2018 wurde der Aufgabenbereich LBA endgültig den Regionen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen

Am 01.01.2018 wurde der Aufgabenbereich LBA endgültig den Regionen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen. Nähere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Websites:

Die folgenden Regeln kommen nach wie vor zum Tragen.

Umtausch

Bitten um Duplizierung von nichterhaltenen LBA-Schecks können bis zum 15. Januar 2018 mithilfe des Formulars LBA 3 (créer un lien vers le formulaire) an die ausgebende Gesellschaft gerichtet werden. Dies bedeutet, dass die ausgebende Gesellschaft Edenred zu jenem Zeitpunkt im Besitz des Formulars LBA 3 sein muss.

Erstattung

LBA-Nutzer können im Jahre 2018:

  • Bitten um Erstattung noch gültiger und nichtbenutzter LBA-Schecks (mithilfe des Formulars LBA 3) bei Edenred einreichen. Die Bedingungen bleiben dieselben als heute, nämlich 0,25 € pro Bitte;
  • Bitten um Erstattung nichtbenutzter verfallener LBA-Schecks (bis zu 6 Monaten nach dem Verfalldatum und mithilfe des Formulars LBA 3) bei Edenred einreichen. Die Bedingungen bleiben dieselben als heute, nämlich 0,25 € pro Bitte;
  • Bitten um Erstattung gestohlener oder verlorener LBA-Schecks, die zum Zeitpunkt der Meldung noch gültig sind, (mithilfe des Formulars LBA 3) bei Edenred einreichen. Die Bedingungen bleiben dieselben als heute, nämlich 0,25 € pro Bitte;

LBA-Nutzer in der Flämischen Region können:

  • um Erstattung der bereits umgetauschten nichtbenutzten verfallenen LBA-Schecks bitten (bis zu 6 Monaten nach dem Verfalldatum). Ihre Bitten müssen Edenred spätestens am 15. Januar 2018 vorliegen (Formular LBA 3 + LBA-Schecks). Edenred wird alle Bitten vor Ende Februar 2018 bearbeiten.

Achtung:

LBA-Nutzer dürfen keine Bitte um Erstattung bei Edenred einreichen, wenn es sich bei den LBA-Schecks um "gestohlene oder verlorene LBA-Schecks handelt, die zum Zeitpunkt der Meldung bereits verfallen sind".