Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit und thematische Urlaube : Vorübergehende Aussetzung der Unterbrechung und vorübergehende Beschäftigung im Pflegesektor
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T157
Zuletzt aktualisiert am 1.01.2023
Welches sind die vorgesehenen Maßnahmen?
Die Regierung hat im Rahmen der Coronakrise bestimmte vorübergehende Sondermaßnahmen ergriffen, die u.a. Arbeitnehmer in thematischem Urlaub (Elternurlaub, Urlaub wegen medizinischen Beistands, Urlaub für Palliativpflege oder Urlaub für nahestehende Hilfspersonen), Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit betrafen. Diese Maßnahmen wurden vorgesehen:
- im Gesetz vom 20. Dezember 2020 (BS 30.12.2020 – IK 01.10.2020)
- im Gesetz vom 2. April 2021 zur Festlegung von zeitweiligen Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie (BS 13.04.2021 – IK 15.02.2021 und 01.04.2021)
- im Gesetz vom 18. Juli 2021 zur Festlegung von zeitweiligen Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie (BS 29.07.2021 – IK 30.06.2021)
- im Gesetz vom 14.02.2022 zur Einführung verschiedener arbeitsrechtlicher Maßnahmen zugunsten des Pflegesektors und Unterrichtswesens im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 (BS 09.03.2022 – IK 01.01.2022)
- im Gesetz vom 08.05.2022 zur Verlängerung der verschiedenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen zugunsten des Pflegesektors und des Unterrichtswesens im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des COVID-19-Coronavirus, zur Aussetzung der Kündigungsfrist des Arbeitgebers während eines Zeitraums von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt infolge der Kriegssituation in der Ukraine und zur Schulungsklausel (BS 10.06.2022 – IK 01.04.2022 - 30.06.2022)
Ähnliche Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit dem Arbeitskräftemangel im Pflegesektor eingeführt, um Arbeitnehmern:
- zu ermöglichen ihre vollständige oder teilweise Unterbrechung im Pflegesektor vorübergehend auszusetzen, um ihre Arbeit bei jenem Arbeitgeber mit ihrem ursprünglichen Stundenplan wieder aufzunehmen;
- die sich in vollständiger oder teilweiser Unterbrechung befinden, zu ermöglichen, eine zusätzliche Arbeitnehmertätigkeit aufzunehmen, um den Pflegesektor zu unterstützen.
Ziel ist es dabei sicherzustellen, dass Arbeitgeber über genügend Arbeitskräfte verfügen, um ihre Aufträge weiter zu erfüllen.
Diese Maßnahmen sind im Gesetz vom 30.11.2022 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels im Pflegesektor (BS 2022 - IK 01.07.2022) vorgesehen.
Gültigkeitsdauer
Zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.03.2021
Während dieses Zeitraums waren die vorübergehende Aussetzung der laufenden vollständigen oder teilweisen Unterbrechung und die Ausübung einer zusätzlichen Tätigkeit während der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung nur bei Arbeitgebern möglich, die zum Pflegesektor oder zum Unterrichtswesen gehörten oder die eine Zentrale für Corona-Kontakt-Tracing betrieben.
Zwischen dem 15.02.2021 und dem 30.09.2021
Die ausnahmsweise Ausübung einer zusätzlichen Tätigkeit und die vorübergehende Aussetzung wurden ausgeweitet auf die Einrichtungen und Dienste, die Corona-Impfzentren betreiben (diese neue Möglichkeit kam zu den damals bereits bestehenden Möglichkeiten hinzu, eine zusätzliche Tätigkeit im Pflegesektor, im Unterrichtswesen oder in den Zentralen für Corona-Kontakt-Tracing auszuüben).
Zwischen dem 01.04.2021 und dem 30.09.2021
Ab dem 01.04.2021 wurde die vorübergehende Aussetzung der laufenden Unterbrechung bei allen Arbeitgebern, unabhängig vom Sektor, möglich gemacht.
Zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.03.2022
Ab dem 01.01.2022 wurden Einrichtungen und Zentralen, die mit dem Corona-Kontakt-Tracing betraut sind, und (private und öffentliche) Einrichtungen oder Dienste, die im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus mit dem Betrieb von Impfzentren betraut sind, als zum Pflegesektor gehörend angesehen.
Die vorübergehende Aussetzung der laufenden Unterbrechung war nur für Arbeitnehmer möglich, die bei einem Arbeitgeber des Pflegesektors oder des Unterrichtswesens beschäftigt waren.
Zwischen dem 01.04.2022 und dem 30.06.2022
Die vorübergehende Aussetzung der laufenden Unterbrechung war nur für Arbeitnehmer möglich, die bei einem Arbeitgeber des Pflegesektors oder des Unterrichtswesens beschäftigt waren.
Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2022
Die Aussetzung der laufenden Unterbrechung und die vorübergehende Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist bei Arbeitgebern möglich, die dem Pflegesektor angehören. Das Unterrichtswesen kommt seit dem 1. Juli 2022 als Sektor nicht mehr infrage.
Wer kann diese Maßnahmen nutzen?
Diese Maßnahmen finden Anwendung:
- auf Arbeitnehmer des Privatsektors, die sich in thematischem Urlaub, in Zeitkredit mit Begründung oder in Laufbahnende-Zeitkredit befinden;
- auf Vertragsbeamte des öffentlichen Sektors (Föderalverwaltungen, Regionen, Gemeinschaften, lokale und provinziale Verwaltungen samt davon abhängenden Dienststellen und Unterrichtswesen), die sich in thematischem Urlaub oder in gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung befinden;
- auf ernannte Beamte der Föderalbehörde, die sich in thematischem Urlaub oder in gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung befinden;
- auf Vertragsbeamte und ernannte Beamte der autonomen öffentlichen Unternehmen, die sich in thematischem Urlaub oder in gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung befinden.
Hinweis für das Personal der föderierten Teilgebiete
Ernannte Beamte der Regionen, Gemeinschaften, lokalen und provinzialen Verwaltungen und des Unterrichtswesens können nur dann diese Maßnahmen nutzen, wenn die zuständige Behörde sie ebenfalls in ihren eigenen Vorschriften verankert hat.
Vertragsbeamte und ernannte Beamte der Verwaltungen und öffentlichen Dienste, die der Flämischen Behörde unterstehen, können diese Maßnahmen nur dann beanspruchen, wenn sie sich in thematischem Urlaub befinden. Diejenigen von ihnen, die sich in zorgkrediet befinden, können nicht zu diesen Maßnahmen greifen, da für den zorgkrediet die Flämische Behörde zuständig ist.
Maßnahme 1 = Vorübergehende Aussetzung der laufenden Unterbrechung
Vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, Ihre vollständige oder teilweise Unterbrechung vorübergehend auszusetzen, wenn er dem Pflegesektor angehört.
Diese Aussetzung ist möglich im Rahmen einer gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor, eines Zeitkredits im Privatsektor oder im Rahmen eines thematischen Urlaubs bei einem Arbeitgeber, der dem Pflegesektor angehört.
Die Aussetzung der laufenden Unterbrechung ermöglicht es Ihnen, die Arbeit mit Ihrem ursprünglichen Arbeitsstundenplan wieder aufzunehmen.
Diese Maßnahme betrifft sowohl die vollständigen als auch die teilweisen Unterbrechungen um egal welche Bruchzahl.
Das Unterbrechungsgeld wird Ihnen fortgezahlt, und zwar solange Sie Ihre Unterbrechung aussetzen. Das fortgezahlte Unterbrechungsgeld beträgt 75% des Bruttobetrags Ihres üblichen Unterbrechungsgeldes.
Nach der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Aussetzung kehren Sie automatisch und ohne weitere Formalitäten zur Ihrer ursprünglichen Unterbrechung zurück. Sie können Ihre vollständige oder teilweise Unterbrechung also unter denselben Bedingungen wie vor der Aussetzung wieder beanspruchen.
Außerdem wird Ihre restliche Unterbrechung um die Dauer der Aussetzung verlängert.
Die Aussetzung der laufenden Unterbrechung ist nur für einen Zeitraum möglich, der spätestens am 31.12.2022 endet.
Beispiel: Sie arbeiten in einem Krankenhaus des Privatsektors und befinden sich während des Zeitraums vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2022 in Zeitkredit mit Begründung in Form einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel. Angesichts des Arbeitskräftemangels in diesem Sektor vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, Ihren Zeitkredit vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 auszusetzen, um die Arbeit unter Beibehaltung von 75% Ihres Unterbrechungsgeldes in Vollzeit wieder aufzunehmen. Nach dieser Aussetzung kehren Sie zur Ihrer 4/5-Zeit im Rahmen Ihres ursprünglichen Zeitkredits zurück. Dieser Zeitkredit, der ursprünglich bis zum 31.12.2022 laufen sollte, wird automatisch um die Dauer der Aussetzung, nämlich um die Dauer der Arbeitswiederaufnahme in Vollzeit, d. h. um 6 Monate, verlängert. Mit anderen Worten endet Ihr Zeitkredit nun am 30.06.2023 statt am 31.12.2022.
Maßnahme 2 = Vorübergehende Ausübung einer zusätzlichen Arbeitnehmertätigkeit
Unabhängig davon, wer Ihr Arbeitgeber ist, dürfen Sie während Ihres thematischen Urlaubs, Ihrer "gewöhnlichen" Laufbahnunterbrechung oder Ihres Zeitkredits ausnahmsweise eine zusätzliche Arbeitnehmertätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, wenn dieser dem Pflegesektor angehört.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Arbeitgebern dieses Sektors angesichts des eventuellen Arbeitskräftemangels zu helfen. Diese Maßnahme ist sowohl während einer vollständigen Unterbrechung als auch während einer teilweisen Unterbrechung um egal welche Bruchzahl möglich.
Während des Zeitraums, in dem Sie zusätzlich bei einem Arbeitgeber des Pflegesektors arbeiten, behalten Sie ein Unterbrechungsgeld in Höhe von 75% Ihres üblichen Unterbrechungsgeldes. Wenn Sie keinen vollen Monat beschäftigt sind, wird Ihr fünfundsiebzigprozentiges Unterbrechungsgeld proportionalisiert.
Die vorübergehende Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, wenn dieser dem Pflegesektor angehört, ist nur bis zum 31.12.2022 möglich.
Wie wird der Pflegesektor definiert?
Es handelt sich um die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, in:
- Pflegediensten (Krankenhäusern, Universitätskliniken usw.)
- Diensten für die Aufnahme und die Hilfe zugunsten von Personen, Senioren, Minderjährigen, Personen mit Beeinträchtigung und schutzbedürftigen Personen, worunter Opfern von innerfamiliärer Gewalt
Für den Privatsektor unterstehen diese Dienste oder Organisationen den nachfolgenden Paritätischen Kommissionen:
- 318: Paritätische Unterkommission für die Familien- und Seniorenhilfsdienste
- 319: Paritätische Kommission für Erziehungs- und Unterbringungseinrichtungen und -dienste
- 330: Paritätische Kommission für die Gesundheitseinrichtungen und -dienste
- 331: Paritätische Kommission für den flämischen Sektor der Sozialhilfe und der Gesundheitspflege
- 332: Paritätische Kommission für den französischsprachigen und den deutschsprachigen Sektor der Sozialhilfe und der Gesundheitspflege
- 322: Paritätische Kommission für die Zeitarbeit und die zugelassenen Unternehmen, welche Arbeiten oder Dienstleistungen in der näheren Umgebung anbieten, sofern die Zeitarbeitskraft bei einem Nutzer beschäftigt wird, der einer der obengenannten Paritätischen Kommissionen untersteht
Impfzentren werden ebenfalls als zum Pflegesektor gehörend angesehen. Es handelt sich um öffentliche und private Einrichtungen oder Dienste, die mit der Betreibung von Corona-Impfzentren beauftragt sind, und zwar für alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt mit der Betreibung eines solchen Impfzentrums verbunden sind.
Die Einrichtungen und Zentralen, die mit dem Corona-Kontakt-Tracing betraut sind, gelten ebenfalls als Teil des Pflegesektors. Dabei handelt es sich um die Einrichtungen und Zentralen, deren Aufgabe darin besteht, ausfindig zu machen, welche Personen mit Corona-Erkrankten in Kontakt gekommen sind, um sie passend zu beraten.
Nähere Auskünfte: https://www.info-coronavirus.be/de/kontaktnachverfolgung/(link is external)
Beispiel
Sie arbeiten bei dem FÖD Finanzen und befinden sich vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2023 in gewöhnlicher Halbzeit-Laufbahnunterbrechung.
Während dieser teilweisen Unterbrechung nehmen Sie, um Hilfe zu leisten, eine zusätzliche Tätigkeit in einem Dienst auf, der mit dem Betrieb eines Corona-Impfzentrums beauftragt ist, und zwar in der Zeit vom 01.09.2022 bis 31.10.2022.
Während dieses 2-monatigen Zeitraums arbeiten Sie also weiter Halbzeit im FÖD und üben nebenbei eine zusätzliche Tätigkeit aus. Ihre Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit läuft also wie ursprünglich vorgesehen weiter und, während des Zusammentreffens beider Tätigkeiten, vom 01.09.2022 bis zum 31.10.2022, beziehen Sie fünfundsiebzigprozentiges Unterbrechungsgeld.
Nach dem Zusammentreffen beider Tätigkeiten, vom 01.11.2022 bis zum 31.07.2023, wird Ihnen automatisch wieder Ihr hundertprozentiges Unterbrechungsgeld gezahlt.
Welche Formalitäten müssen Sie dem LfA gegenüber erledigen?
Ganz gleich zu welcher Maßnahme Sie greifen, müssen Sie das Meldeformular ausfüllen, das auf der Website des LfA erhältlich ist.
Wenn Sie Ihre laufende Unterbrechung bei Ihrem Arbeitgeber aussetzen, der zum Pflegesektor gehört
1. Das Meldeformular ausfüllen
Tragen Sie in das Meldeformular den Zeitraum der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Aussetzung Ihres thematischen Urlaubs, Ihres Zeitkredits oder Ihrer Laufbahnunterbrechung ein.
Ihre Aussetzung darf nicht vor dem 1. Juli 2022 begonnen haben und nicht über den 31.12.2022 hinausgehen.
Für jede neue Aussetzung müssen Sie ein neues Formular ausfüllen.
2. Das Meldeformular dem LfA schicken
Sie müssen Ihr Meldeformular dem Büro des LfA senden, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, Kontakt | LfA und zwar ab Eintritt der Aussetzung Ihres thematischen Urlaubs, Ihres Zeitkredits oder Ihrer Laufbahnunterbrechung.
Antwort des LfA
Sie erhalten als Antwort auf Ihr Meldeformular ein Schreiben, in dem die Kenntnisnahme der Aussetzung und deren Dauer, sowie das neue Enddatum Ihres Zeitkredits, Ihres thematischen Urlaubs oder Ihrer Laufbahnunterbrechung bestätigt sind.
Achtung: Wenn der Arbeitgeber, bei dem Sie beschäftigt sind, nicht dem Pflegesektor angehört, erhalten Sie ein Schreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass eine Aussetzung nicht möglich ist.
Wiederaufnahme nach der Aussetzung
Wenn die Aussetzung zu Ende ist, nehmen Sie Ihren thematischen Urlaub, Ihren Zeitkredit oder Ihre Laufbahnunterbrechung ohne weitere Formalitäten gegenüber dem LfA und ohne Verlust wieder auf.
Ihr thematischer Urlaub, Ihr Zeitkredit oder Ihre Laufbahnunterbrechung wird also um die Dauer der Aussetzung verlängert werden.
Wenn Sie eine vorübergehende zusätzliche Arbeitnehmertätigkeit bei einem Arbeitgeber des Pflegesektors aufnehmen
1. Das Meldeformular ausfüllen
Geben im Meldeformular den Zeitraum an, in dem Sie diese vorübergehende zusätzliche Arbeitnehmertätigkeit bei einem Arbeitgeber des Pflegesektors ausüben werden.
Ihre Beschäftigung darf nicht vor dem 01.07.2022 begonnen haben und nicht über den 31.12.2022 hinausgehen.
Für jede neue Beschäftigung müssen Sie ein neues Formular ausfüllen.
2. Das Meldeformular dem LfA schicken
Sie müssen Ihr Meldeformular dem Büro des LfA senden, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, Kontakt | LfA und zwar sobald Sie Ihre vorübergehende zusätzliche Beschäftigung aufnehmen.
Antwort des LfA
Sie erhalten als Antwort auf Ihr Meldeformular ein Schreiben, in dem Ihnen der Zeitraum der Reduzierung des Unterbrechungsgeldes auf 75% des üblichen Betrages mitgeteilt wird.
Achtung: wenn der Arbeitgeber, bei dem Sie vorübergehend beschäftigt werden möchten, dem Pflegesektor nicht angehört, schickt Ihnen das LfA ebenfalls ein Schreiben, um Ihnen mitzuteilen, dass Sie diese vorübergehende Beschäftigung bei dem anderen Arbeitgeber nicht während Ihrer Unterbrechung werden ausüben dürfen.
Das LfA wird Kontrollen auf die Einhaltung der Voraussetzungen durchführen.
Ende der Beschäftigung
Nach Beendigung Ihrer vorübergehenden Beschäftigung bei einem Arbeitgeber, der dem Pflegesektor angehört, müssen Sie keine Formalitäten erledigen.
Ihr thematischer Urlaub, Ihr Zeitkredit, Ihre Laufbahnunterbrechung läuft weiter und Sie beziehen wieder automatisch Ihr hundertprozentiges Unterbrechungsgeld.
Überstunden und Zusatzstunden
Die im Infoblatt T56 erläuterten Grundsätze gelten nicht für Arbeitnehmer, die eine dieser beiden Maßnahmen im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2022 nutzen.