Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen der Corona-Pandemie oder, des Ukraine-Krieges, oder der Energiekrise – Regelung ab dem 01.07.2022

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Zuletzt aktualisiert am 01.12.2022

Warum dieses Infoblatt? 

Um Sie über die Regelungen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit zu informieren, die Ihr Arbeitgeber wegen der Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19), wegen des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine, oder wegen der Energiekrise einführen kann. 

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr beschäftigen kann, kann er Sie unter bestimmten Bedingungen in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen und können Sie, während dieses Zeitraums, grundsätzlich Arbeitslosengeld vonseiten des LfA erhalten. Hierfür müssen bestimmte Formalitäten erledigt werden. 

Die Modalitäten und Formalitäten ändern sich teilweise ab dem 01.07.2022 und die abweichenden Regeln enden mit Ablauf des 31.12.2022. Für die Zeit ab dem 01.10.2022 wurde zusätzlich eine Sonderregelung für wirtschaftliche Arbeitslosigkeit in energieintensiven Betrieben vorgesehen.  Diese Regelung wird bis zum 31.03.2023 behalten.

Was sind die verschiedenen Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit? 

Es bestehen zwei Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit, die Ihr Arbeitgeber je nach Ihrer Situation für Sie einführen kann:

  • die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt;
  • die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen. 

Bis zum 30.06.2022 konnte jede zeitweilige Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus oder dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine als zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt angesehen werden. Wenn die Arbeitslosigkeit nicht die Konsequenz des Coronavirus oder des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine war, konnte Ihr Arbeitgeber auch noch zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen greifen.                                           

Ab dem 01.07.2022 sind die klassischen Systeme der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wieder in allen Situationen anwendbar.

Die Entscheidung, Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit zu versetzen, muss Ihr Arbeitgeber treffen. 

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt 

Was versteht man unter "höhere Gewalt"? 

Höhere Gewalt setzt ein plötzliches, unvorhersehbares und vom Willen der Beteiligten unabhängiges Ereignis voraus, das die Erfüllung des Arbeitsvertrages vorübergehend und vollkommen unmöglich macht. 

Ab dem 01.07.2022 wird eine flexiblere Anwendung des Begriffs "höhere Gewalt" nicht mehr akzeptiert, sodass nicht mehr alle Situationen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit aufgrund des Coronavirus oder des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine als zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt angesehen werden können. 

Beispiele 

Situationen, in denen Ihr Arbeitgeber Sie nach wie vor in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt versetzen kann:

  • Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht beschäftigen, weil er an einer Corona-Infektion erkrankt ist.
  • Sie müssen unter Quarantäne gesetzt werden, weil Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben jedoch nicht krank sind und Sie nicht aus dem Homeoffice arbeiten können;

Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen der Betreuung eines Kindes 

Weil das Kind nicht  zur Schule, zur Kinderkrippe oder zur Tagesstätte oder Dienstleistung für Personen mit Beeinträchtigung gehen kann
Infolge der Schließung der Schule, der Kinderkrippe, der Tagesstätte oder Dienstleistung für Personen mit Beeinträchtigung

Während des Zeitraums vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 einschließlich haben Sie das Recht, mit der Arbeit auszusetzen und Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit zu beantragen, wenn sie die Betreuung wahrnehmen müssen,

  • eines minderjährigen Kindes, mit dem Sie zusammenwohnen, und das nicht zur Kinderkrippe oder zur Schule gehen kann;
  • eines egal wie alten Kindes zu Ihren Lasten mit Beeinträchtigung, das nicht zur Tagesstätte für Personen mit Beeinträchtigung gehen kann;
  • eines egal wie alten Kindes zu Ihren Lasten mit Beeinträchtigung, das die von den Gemeinschaften organisierte oder anerkannte stationäre oder häusliche Dienstleistung oder Behandlung nicht in Anspruch nehmen kann;

weil, aufgrund einer Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus, diese Kinderkrippe, diese Schule oder diese Tagesstätte vollkommen oder teilweise geschlossen ist, oder Fernunterricht teilweise oder hundertprozentig eingeführt wurde. 

Wenn Sie dieses Recht ausüben möchten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber einen Antrag vorlegen, die von Ihnen und von dem oder der Verantwortlichen der Kinderkrippe, der Schule, der Tagesstätte oder der Dienstleitung unterzeichnet wurde. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen diese zeitweilige Arbeitslosigkeit nicht verweigern. 

Infolge der Quarantäne eines Kindes 

Sie dürfen während des Zeitraums vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 einschließlich ebenfalls der Arbeit fernbleiben und Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit beanspruchen, wenn Sie nicht arbeiten gehen können, weil Sie ein mit Ihnen zusammenwohnendes minderjähriges Kind betreuen müssen, weil es in Quarantäne versetzt wurde. Dafür müssen Sie Ihrem Arbeitgeber einen von Ihnen unterschriebenen Antrag vorlegen.

Weil das Kind während der Sommerferien nicht zum Ferienlager oder zur organisierten außerschulischen Betreuung gehen kann

Infolge der Annullierung eines Ferienlagers oder einer organisierten außerschulischen Betreuung während der Sommerferien

Während der Sommerferien können Sie Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit für die Betreuung eines minderjährigen Kindes, mit dem Sie zusammenwohnen, beanspruchen, wenn das Ferienlager oder die organisierte außerschulische Betreuung wegen einer Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus ganz oder teilweise annulliert wurde.

Dafür müssen Sie Ihrem Arbeitgeber einen Antrag vorlegen, der von Ihnen und von dem oder der Verantwortlichen des Lagers oder der Betreuung unterzeichnet wurde.

Infolge der Quarantäne eines Kindes

Sie können auch Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit für die Betreuung eines minderjährigen Kindes, mit dem Sie zusammenwohnen, beanspruchen, wenn das Kind während der Sommerferien nicht oder nicht mehr zum Ferienlager oder zur organisierten außerschulischen Betreuung gehen kann, weil es unter Quarantäne gesetzt werden muss. Dafür müssen Sie Ihrem Arbeitgeber einen von Ihnen unterschriebenen Antrag vorlegen.

Achtung! Für diese Maßnahmen für die Betreuung eines Kindes gilt immer, dass für denselben Zeitraum nur eine Person, die mit dem Kind zusammenwohnt, von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen kann. 

Diese Maßnahmen werden nach dem 31.12.2022 nicht verlängert.

Wer kann in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt versetzt werden? 

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt kann eingeführt werden, für:

  • Arbeiter und Angestellte (im Privatsektor, im öffentlichen Sektor und im nichtkommerziellen Sektor);
  • Zeitarbeitskräfte während der Laufzeit ihres Zeitarbeitsvertrags, sofern die Erfüllung des Zeitarbeitsvertrags durch die Situation von höherer Gewalt nicht unmittelbar endgültig unmöglich geworden ist;
  • Vertragsangestellte einer Unterrichtseinrichtung (Verwaltungspersonal, Beaufsichtigungspersonal, zeitweilige Lehrpersonen...);
  • Lehrlinge, die eine duale Ausbildung absolvieren. 

Wer kann nicht in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt versetzt werden? 

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt kann nicht eingeführt werden, für:

  • ernannte Beamte;
  • Studierende;
  • Praktikanten (individuelle Berufsausbildung, besonderer Lehrvertrag für die Umschulung von Personen mit Beeinträchtigung).   

Was muss Ihr Arbeitgeber tun? 

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt ab dem 01.07.2022 muss Ihr Arbeitgeber eine elektronische Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit, zusammen mit den erforderlichen Belegen, welche die höhere Gewalt nachweisen, an das LfA senden. 

Außerdem muss er am Ende des Monats anhand einer elektronischen Meldung eines Sozialrisikos (MSR) Szenario 5 "Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte" angeben, wann Sie wegen höherer Gewalt zeitweilig arbeitslos gewesen sind. 

Darüber hinaus muss Ihr Arbeitgeber ab dem 01.01.2023 

  • eine elektronische Meldung des Sozialrisikos (MSR) Szenario 2 „Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Aussetzung-Angestellte“ anfertigen, wenn Sie von diesem Arbeitgeber zum ersten Mal in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden oder wenn Sie nach einer Änderung der Beschäftigungsbruchzahl (Bruchzahl Q/S) wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden;
  • Ihnen jeden Monat spätestens am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit und vor der normalen Uhrzeit des Arbeitsbeginns eine Kontrollkarte C3.2 A aushändigen (es sei denn, im Betrieb wird die elektronische Version der Kontrollkarte C3.2 A verwendet).

Zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen 

Was versteht man unter "wirtschaftliche Gründe"? 

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Arbeit oder nur weniger Arbeit geben kann, und zwar aufgrund einer Verringerung des Umsatzes, der Produktion, der Aufträge... die auf das Coronavirus, den Ukraine-Krieg oder die Energiekrise zurückzuführen ist, darf er, unter bestimmten Bedingungen, zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen greifen. 

Beispiel:

  • Ihr Arbeitgeber muss eine deutliche Verschlechterung der Auftragslage hinnehmen, und zwar aufgrund der einschränkenden Maßnahmen, die von den belgischen Behörden oder einer ausländischen Behörde auferlegt wurden; 

Im Rahmen der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Erfüllung des Arbeitsvertrages wird vollkommen ausgesetzt, oder es kann Kurzarbeit, d.h. verkürzte Arbeitszeit, eingeführt werden. 

Die Modalitäten sind verschieden, je nachdem, ob Sie Arbeiter oder Angestellter sind. Hierzu erfahren Sie mehr in der Mitteilung auf der Website (www.lfa.be). 

Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2023 gilt für Arbeiter und Angestellte, die in energieintensiven Betrieben beschäftigt sind, eine identische und spezifische Regelung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen. Lesen Sie mehr darüber in der Mitteilungauf der Website (www.lfa.be). 

Wer kann in die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen versetzt werden? 

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen kann eingeführt werden, für:

  • Arbeiter (im Privatsektor, im öffentlichen Sektor und im nichtkommerziellen Sektor);
  • Angestellte (im Privatsektor und im nichtkommerziellen Sektor);
  • Zeitarbeitskräfte: mit durchlaufenden Wochenverträgen bei demselben Nutzer beschäftigt, falls:
    • entweder die zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund von Arbeitsmangel mit dem Anstellungsgrund vereinbar ist und für die fest angestellten Mitarbeiter der Abteilung, in der die Zeitarbeitskraft beschäftigt ist, gerade eine Regelung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit läuft;
    • oder die Zeitarbeitskraft seit mindestens 3 Monaten bei dem Nutzer beschäftigt ist, und für die fest angestellten Mitarbeiter der Abteilung, in der die Zeitarbeitskraft beschäftigt ist, gerade eine Regelung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit läuft;
  • Lehrlinge, die eine duale Ausbildung absolvieren. 

Wer kann nicht in die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen versetzt werden? 

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen kann nicht eingeführt werden, für:

  • ernannte Beamte;
  • Studierende;
  • Praktikanten (individuelle Berufsausbildung, besonderer Lehrvertrag für die Umschulung von Personen mit Beeinträchtigung).   

Was muss Ihr Arbeitgeber tun? 

Ihr Arbeitgeber kann Sie nur dann in die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen versetzen, wenn er bestimmte gesetzlich vorgesehene Formalitäten erledigt (Mitteilung über die voraussichtliche Arbeitslosigkeit an das LfA, Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit an das LfA...). Wenn Ihr Arbeitgeber diese Formalitäten nicht alle erledigt, muss er Ihnen grundsätzlich Ihre Entlohnung zahlen. 

Wenn Ihr Arbeitgeber die Sonderregelung für energieintensive Betriebe in Anspruch nehmen möchte, muss er dem LfA vor Beginn der zeitweiligen Arbeitslosigkeit eine schriftliche Erklärung darüber vorlegen, dass er als energieintensiver Betrieb anzusehen ist. 

Wenn Sie Angestellte(r) sind, muss Ihr Arbeitgeber zunächst einen Antrag einreichen, in dem er nachweist, dass er die Vorbedingungen für die Einführung einer Regelung von Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen Arbeitsmangel erfüllt (d. h. dass er einem kollektiven Arbeitsabkommen oder einem Unternehmensplan untersteht und als Unternehmen in Schwierigkeiten anerkannt ist). Diese Vorbedingungen sind im Rahmen der Sonderregelung für energieintensive Betriebe nicht anwendbar.

Außerdem muss Ihr Arbeitgeber in allen Fällen am Ende des Monats anhand einer elektronischen Meldung des Sozialrisikos (MSR) Szenario 5 „Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Aussetzung-Angestellte“ melden, wann Sie wegen höherer Gewalt zeitweilig arbeitslos gewesen sind. 

Darüber hinaus muss Ihr Arbeitgeber ab dem 01.01.2023

  • eine elektronische Meldung des Sozialrisikos (MSR) Szenario 2 „Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Aussetzung-Angestellte“ anfertigen, wenn Sie von diesem Arbeitgeber zum ersten Mal in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden oder wenn Sie nach einer Änderung der Beschäftigungsbruchzahl (Q-Faktor/S) wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden;
  • Ihnen jeden Monat spätestens am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit und vor der normalen Uhrzeit des Arbeitsbeginns eine Kontrollkarte C3.2 A aushändigen (es sei denn, im Betrieb wird die elektronische Version der Kontrollkarte C3.2 A verwendet).

Haben Sie als zeitweilig arbeitslose Person Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Zulassungsbedingungen 

Wenn Sie in der Zeit ab dem 01.07.2022 in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wurden, haben Sie sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld, ohne die Zulassungsbedingungen erfüllen zu müssen. Mit anderen Worten brauchen Sie keine bestimmte Anzahl Arbeitstage als Arbeitnehmer (Anwartschaftszeit) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Referenzzeitraum), der dem Antrag vorangeht, nachzuweisen. 

Leistungsbezugsbedingungen 

Um tatsächlich Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie auch bestimmte Leistungsbezugsbedingungen erfüllen. Mit anderen Worten, für die Tage, für welche Sie Arbeitslosengeld beantragen, darf Ihnen keine Entlohnung und kein Ersatzeinkommen gezahlt werden, und an den besagten Tagen dürfen Sie keine andere Tätigkeit ausüben. Einige der bis zum 30.06.2022 geltenden Abweichungen werden vorübergehend weiter verlängert. 

Bis zum 31.12.2022 dürfen Sie Tätigkeiten als freiwilliger Feuerwehrmann, als Freiwilliger des Zivilschutzes oder als freiwilliger Sanitäter ausüben, ohne irgendwelche Formalitäten erledigen zu müssen, und die dafür bezogenen Vergütungen sind weiter in vollem Umfang mit dem Arbeitslosengeld vereinbar. 

Für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 gelten für zeitweilig Arbeitslose außerdem folgende Abweichungen weiter:

  • Sie dürfen die nebenberufliche (selbständige oder unselbständige) Tätigkeit, die Sie während der ganzen 3 Monate bevor Sie das erste Mal in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen des Coronavirus versetzt wurden, ausgeübt haben, während Ihrer Arbeitslosigkeit weiter ausüben. Sie brauchen diese Tätigkeit nicht zu melden und die Einkünfte, die sie Ihnen verschafft, haben keinen Einfluss auf Ihr Arbeitslosengeld.
  • Wenn Sie eine Pension beziehen, brauchen Sie diese Pension nicht zu melden und hat diese Pension keinen Einfluss auf Ihr Arbeitslosengeld. 

Während des Zeitraums vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 sind Sie als zeitweilig arbeitslose Person ebenfalls weiterhin von der Pflicht befreit, eine Kontrollkarte zu führen. 

Diese abweichenden Regelungen werden nach dem 31.12.2022 nicht verlängert.

Achtung! Die folgenden Leistungsbezugsbedingungen finden nach wie vor Anwendung:

  • Wenn Sie (z.B. wegen des Coronavirus) arbeitsunfähig sind, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie müssen in dem Fall Ihre Krankenkasse kontaktieren.
  • Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Laufe der zeitweiligen Arbeitslosigkeit ist mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes unvereinbar (es sei denn, die Tätigkeit wird im Rahmen der Maßnahme "Sprungbrett zur Selbständigkeit" aufgenommen). Auch die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung (z. B. als Zeitarbeitskraft oder Flexijobber) bei einem anderen Arbeitgeber als demjenigen, bei dem Sie zeitweilig arbeitslos sind, ist mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes unvereinbar. Mehr hierzu erfahren Sie unter dem Punkt 7. 

Wie viel beträgt Ihre Leistung? 

Im Falle von zeitweiliger Arbeitslosigkeit erhalten Sie unabhängig von Ihrer familiären Situation ab dem 01.07.2022 65% (statt 70% bis zum 30.06.2022) Ihrer nach oben – auf 3.199,26 EUR brutto monatlich – begrenzten durchschnittlichen Entlohnung (dieser Betrag ist ab dem 01.12.2022 gültig). Der Tagesbetrag des Arbeitslosengeldes beläuft sich auf mindestens 61,37 Euro (garantierter Mindestbetrag) und höchstens 79,98 Euro.

Für Arbeitnehmer, die ab dem 01.10.2022 im Rahmen der Sonderregelung für energieintensive Betriebe zeitweilig arbeitslos gemeldet werden, wurde das Arbeitslosengeld erneut auf 70% der durchschnittlichen Entlohnung angehoben. Der Höchstbetrag des täglichen Arbeitslosengeldes beträgt in diesem Fall 86,13 €.

Wichtiger Hinweis Wenn Ihre durchschnittliche Entlohnung monatlich weniger als 3.199,26 € beträgt, wird Ihr tägliches Arbeitslosengeld nicht unbedingt genau 65% oder 70% Ihrer monatlichen Entlohnung (geteilt durch 26) gleich sein. In den Vorschriften über Arbeitslosigkeit werden nämlich Entgeltklassen herangezogen, in welche Ihre Entlohnung eingeordnet wird, und welche jeweils einen bestimmten täglichen Arbeitslosengeldbetrag ergeben.

Durchschnittlich erhalten Sie für einen vollen Monat 26 tägliche Leistungen. (*) 

Wenn Sie Lehrling sind und eine duale Ausbildung absolvieren, wird Ihr Arbeitslosengeld pauschal festgelegt, wobei es Unterschiede je nach der familiären Situation gibt. 

Ab dem 01.07.2022 erhalten Sie bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt keinen Zuschlag zum Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit mehr. 

Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellte), die aufgrund des Coronavirus in die zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen versetzt werden, erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Zuschlag von mindestens 2 Euro pro Tag zeitweiliger Arbeitslosigkeit. Dieser Zuschlag wird vom Arbeitgeber oder von einem Fonds für Existenzsicherheit gezahlt. Für den Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter), der im Rahmen der Sonderregelung für energieintensive Betriebe zeitweilig arbeitslos gemeldet wird, beträgt diese Zulage mindestens 6,47 € pro Tag zeitweiliger Arbeitslosigkeit (dieser Betrag gilt ab dem 01.12.2022). 

Von dem Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, das für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis einschließlich zum 31.03.2023 gezahlt wird, wird wieder ein Berufssteuervorabzug von lediglich 15% einbehalten (statt 26,75% für den Zeitraum von Juli 2022 bis Oktober 2022). 

(*) Der Anzahl täglicher Leistungen für einen bestimmten Monat liegt die Anzahl Stunden, an denen Sie im Laufe des Monats zeitweilig arbeitslos gewesen sind, zugrunde. 

  • Falls Sie Vollzeitarbeitnehmer oder damit gleichgestellter Arbeitnehmer oder Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte ohne Einkommenssicherungszulage sind

wird die Anzahl täglicher Leistungen im Monat folgendermaßen berechnet: (PX6) / Q

  • Falls Sie Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte mit Einkommenssicherungszulage sind

wird die Anzahl täglicher Leistungen im Monat folgendermaßen berechnet: (PX6) / S

  • Falls Sie freiwillig Teilzeitarbeitnehmer sind

haben Sie Anspruch auf sogenannte halbe Leistungen, deren Anzahl folgendermaßen berechnet wird: (PX12) / S

wobei

P = Anzahl Stunden zeitweiliger Arbeitslosigkeit

Q = Anzahl Arbeitsstunden pro Woche, die Sie in Ihrem Unternehmen erbringen

S = Anzahl Arbeitsstunden pro Woche, die von einem in demselben Unternehmen und in derselben Funktion in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer erbracht werden. 

Beispiel:

Sie sind ein Vollzeitarbeitnehmer (Q/S = 38 St./38), der montags (8 St.), dienstags (8 St.), mittwochs (8 St.), donnerstags (8 St.) und freitags (6 St.) arbeitet und waren im Monat August 2022 am 11,18, 22, 23 und 26 August zeitweilig arbeitslos.

Die Gesamtanzahl Stunden, an denen Sie im Monat Juli zeitweilig arbeitslos gemeldet waren (P), beträgt:
[(4x8) (1x6)] = 38. 

Die Anzahl täglicher Leistungen, auf die Sie für den Monat August 2022 Anspruch haben, beträgt:

(38x6) / Q = 6.

Eine tägliche Leistung entspricht dem Tagesbetrag des Arbeitslosengeldes.

Wenn Ihre durchschnittliche Entlohnung monatlich mindestens 3.075,04 € beträgt, beläuft sich der Tagesbetrag des Arbeitslosengeldes auf das Maximum in Höhe von 76,88 €.

Sie erhalten für den Monat August 2022 den folgenden Arbeitslosengeldbetrag:

76,88 € x 6 = 461,28 € brutto- 26,75 % = 337,89 € netto.

Was müssen Sie tun, um Arbeitslosengeld zu erhalten? 

Einen Leistungsantrag stellen 

Wann? 

Einen Leistungsantrag brauchen Sie nur dann zu stellen, wenn Sie zum aller ersten Mal in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, oder wenn Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, zum ersten Mal

  • nach einem Dienstantritt bei einem neuen Arbeitgeber;
  • nach einer mehr als dreijährigen Unterbrechung Ihres Arbeitslosengeldbezugs bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit;
  • nach einer Änderung der durchschnittlichen wöchentlichen Anzahl Stunden Ihrer Beschäftigung (z.B. weil Sie einen teilzeitigen Zeitkredit genommen haben);
  • nach Vollendung des 65. Lebensjahres. 

Wie gehen Sie vor? 

Was müssen Sie selbst tun? 

Sie müssen einen Arbeitslosengeldantrag bei einer Zahlstelle Ihrer Wahl einreichen (entweder bei der öffentlichen Zahlstelle: der HfA ,oder bei einer Zahlstelle, die von einer Gewerkschaft errichtet wurde: der CGSLB, CSC, oder FGTB).  Der Arbeitslosengeldantrag wird mit einem Formular C3.2-Arbeitnehmer und eventuell einem Formular C1 (Meldung der persönlichen und familiären Situation) gestellt. Wenn Sie das Arbeitslosengeld zum aller ersten Mal oder nach einer mindestens einjährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs beantragen, müssen Sie das Formular C1 unbedingt beifügen. Die Zahlstelle wird Ihre Akte anlegen und sie bei dem Arbeitslosenamt des LfA einreichen. 

Für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 können Sie weiterhin das vereinfachte Formular C3.2-Arbeitnehmer-Corona verwenden, um einen Leistungsantrag zu stellen, und brauchen Sie kein Formular C1 (Meldung der persönlichen und familiären Situation) einzureichen.
Achtung! Wenn Ihre Akte kein Formular C1 enthält, kann Ihre Zahlstelle Ihnen für die Zeit nach dem 31.12.2022 kein Arbeitslosengeld mehr zahlen. 

Diese Formulare sind auf den Websites der Zahlstellen erhältlich. Auf diesen Websites wird Ihnen näher erklärt, wie Sie sie bei der Zahlstelle einreichen müssen (siehe für Ihre Zahlstelle: CGSLBCSCFGTBHfA). 

Der Leistungsantrag muss normalerweise spätestens am Ende des zweiten Monats nach dem Monat, in dem Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen. 

Dieser Leistungsantrag wird nur einmal gestellt, und zwar zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Wenn Sie im darauffolgenden Monat durchgehend weiter oder nach einer Unterbrechung wieder zeitweilig arbeitslos sind, brauchen Sie bei Ihrer Zahlstelle keinen neuen Leistungsantrag einzureichen. Allerdings müssen Sie einen neuen Antrag einreichen, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder wenn Ihre wöchentliche Anzahl Stunden laut Arbeitsvertrag sich ändert. (siehe weiter oben "Wann?"). Sie müssen auch jede Änderung in Ihrer persönlichen Situation melden.

Was muss Ihr Arbeitgeber tun? 

Wenn Sie ab dem 01.01.2023 zum ersten Mal von Ihrem Arbeitgeber in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden oder wenn Sie ab dem 01.01.2023 nach einer Änderung der Beschäftigungsbruchzahl (Bruchzahl Q/S) wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, muss Ihr Arbeitgeber eine elektronische Meldung des Sozialrisikos (MSR) Szenario 2 „Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Aussetzung-Angestellte“ anfertigen. 

Ihr Arbeitgeber ist dann verpflichtet, am Ende eines jeden Monats, in dem Sie zeitweilig arbeitslos waren, eine Meldung eines Sozialrisikos (MSR) Szenario 5 „Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Aussetzung-Angestellte“ anzufertigen. 

Diese elektronischen Meldungen werden vom Arbeitgeber direkt an Ihre Zahlstelle gesandt. 

Diese elektronischen Meldungen sind notwendig, um den Arbeitslosengeldbetrag festzulegen. Sie werden von Ihrer Zahlstelle zusammen mit dem Formular C3.2-Arbeitnehmer oder dem Formular C3.2-Arbeitnehmer-Corona bei dem LfA eingereicht. 

Die elektronische Meldung des Sozialrisikos (MSR) Szenario 5 ermöglicht es der Zahlstelle auch, die Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes zu tätigen. Für die Monate ab Januar 2023 muss Ihre Zahlstelle auch im Besitz Ihrer Kontrollkarte C3.2A sein, die Sie nach Monatsende dort abgeben müssen.

Welche anderen Formulare oder Meldungen werden benötigt? 

Wenn Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, muss Ihr Arbeitgeber ihnen eine Kontrollkarte C3.2A ausstellen.

Für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 sind Sie jedoch weiterhin von der Pflicht zur Führung dieser Kontrollkarte befreit. 

Nach 3 Monaten müssen Sie sich bei dem zuständigen regionalen Arbeitsamt (Arbeitsamt der DG, Forem, Actiris oder VDAB) als arbeitssuchend eintragen lassen. Dieser dreimonatige Zeitraum läuft ab Eintritt der zeitweiligen Arbeitslosigkeit, aber nicht früher als ab dem 01.09.2022. Sie brauchen sich also in keinem Fall vor dem 01.12.2022 als arbeitsuchend eintragen zu lassen. Wenn Sie die Arbeit zwei Wochen lang wieder aufnehmen können, endet die Dreimonatsfrist und beginnt eine neue Dreimonatsfrist.

Achtung! Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Meldung eines Sozialrisikos (MSR) bekommen, und wenn auf diesem Dokument steht, dass Sie am Ende des Monats Ihre Kontrollkarte C3.2A bei ihrer Zahlstelle einreichen müssen, müssen Sie dies für den Zeitraum bis Ende Dezember 2022 nicht berücksichtigen.

Dürfen Sie während eines Zeitraums zeitweiliger Arbeitslosigkeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten?

Allgemeine Vorschriften 

Sie dürfen eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, als dem, der Sie zeitweilig arbeitslos gemeldet hat, aufnehmen oder ausüben, z.B. als Flexijobber oder als Zeitarbeitskraft. Die Einkommen aus dieser Beschäftigung sind jedoch mit dem Arbeitslosengeld nicht vereinbar. 

Dies bedeutet konkret, dass die im Beschäftigungszeitraum liegenden Stunden, an denen Sie von Ihrem gewöhnlichen Arbeitgeber zeitweilig arbeitslos gemeldet wurden, in die Berechnung der Anzahl täglicher Leistungen, die Ihnen für den Monat zustehen, nicht einfließen wird.  

Beispiel

Sie sind Vollzeitarbeitnehmer (Q/S = 38 Stunden/38 Stunden) und wurden während des Monats August 2022 für insgesamt 152 Stunden zeitweilig arbeitslos gemeldet. Die Anzahl täglicher Leistungen für den Monat August 2022 beläuft sich somit auf (152 x 6) / 38 = 24.

Am 10.08 und am 11.08 haben Sie für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet. Für diese Tage hat der Arbeitgeber, der Sie zeitweilig arbeitslos gemeldet hat, 16 Stunden (8 x 2) zeitweiliger Arbeitslosigkeit gemeldet.

Wegen dieser anderen Beschäftigung werden Sie für den Monat August 2022 nur [(152-16) x 6] / 38 = 21,5 tägliche Leistungen erhalten.  

Beschäftigung im Pflegesektor

Wenn Sie als zeitweilig Arbeitsloser innerhalb des Zeitraums von Juli 2022 bis einschließlich Dezember 2022 bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, wobei dieser andere Arbeitgeber zum Pflegesektor (einschließlich Zentralen für Kontakt-Tracing und Impfzentren) gehört, gilt eine Sonderregelung. Während derartiger Beschäftigung behalten Sie 75% Ihres Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit. Maßgebend ist die zeitweilige Arbeitslosigkeit, wie sie vom Arbeitgeber in der Dimona-Meldung mitgeteilt wurde.

Beispiel

Sie arbeiten Vollzeit (Q/S = 38u/38) und sind im Monat Dezember 2022 insgesamt 152 Stunden zeitweilig arbeitslos. Die Anzahl täglicher Leistungen für den Monat Dezember beläuft sich somit auf (152 x 6) / 38 = 24.

In der Woche vom 05.12.2022 arbeiten Sie während Ihrer zeitweiligen Arbeitslosigkeit von Montag bis Freitag in einem Alten- und Pflegeheim. Für diesen Zeitraum wird die Gesamtzahl Ihrer täglichen Leistungen um 5 x 25% = 1,25, gerundet auf 1,5 Leistungen, vermindert (das Ergebnis wird auf 0,5 oder auf die nächsthöhere Einheit aufgerundet, wenn die Dezimalstelle mindestens 25 bzw. 75 beträgt).

Infolge dieser Beschäftigung erhalten Sie für den Monat Dezember 2022 nur 24 - 1,5 = 22,5 tägliche Leistungen. 

Hinweis: Die gleiche Regelung für Beschäftigungen im Pflegesektor mit teilweiser Fortzahlung des Arbeitslosengeldes gilt für Arbeitslose mit Betriebszuschlag.

Formalitäten 

Bis zum 31.12.2022 brauchen Sie nicht im Besitz einer Kontrollkarte zu sein und müssen Sie Ihre Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber Ihrer Zahlstelle mitteilen. Nur so lassen sich Überzahlungen vermeiden. Diese Mitteilung können Sie entweder mithilfe des Formulars Corona-ZA-Meldung-Arbeit oder auf eine beliebige andere Art und Weise (Brief, Telefon, E-Mail...) tätigen.

Sollten Sie diese Mitteilung nicht vornehmen oder sollte Ihre Zahlstelle Ihre Mitteilung aus dem einen oder anderen Grund nicht berücksichtigen, wird das zu viel gezahlte Arbeitslosengeld zurückgefordert. 

Ab dem 01.01.2023 müssen Sie bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit im Besitz einer Kontrollkarte sein. Sie müssen jede Arbeit auf dieser Kontrollkarte angeben, bevor Sie sich an einem bestimmten Tag an die Arbeit machen, und zwar indem Sie das Feld des entsprechenden Tages mit unauslöschlicher Tinte schwärzen. Wenn es sich um eine zusätzliche Beschäftigung im Pflegesektor handelt, fügen Sie eine Erklärung bei, welcher die Kontaktdaten des Arbeitgebers und der Zeitraum der Beschäftigung zu entnehmen sind. 

Selbstverständlich muss diese Beschäftigung vom Arbeitgeber in jedem Fall rechtgültig gemeldet werden. 

Achtung! Sollten Sie die Arbeit bei dem Arbeitgeber, der Sie zeitweilig arbeitslos gemeldet hat, wieder aufnehmen können, aber dies nicht tun, weil Sie beschließen, bei dem anderen Arbeitgeber beschäftigt zu bleiben, können Sie bei Ihrem ursprünglichen Arbeitgeber nicht mehr zeitweilig arbeitslos gemeldet bleiben, woraus folgt, dass Sie dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben.