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Landesamt für Arbeitsbeschaffung
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihren lokalen Arbeitsamt. Die Adressen sind im Telefonbuch oder auf der Website: www.lfa.be
Können Sie einen Einspruch vor dem Arbeitsgericht einreichen?
T88
Grundsatz
Wenn Sie mit einer Entscheidung des LfA nicht einverstanden sind, können Sie einen Einspruch vor dem Arbeitsgericht einreichen.
Frist
Wenn die Entscheidung |
beträgt die |
Ab |
---|---|---|
zugestellt wird ( = per Post zugeschickt wird) |
3 Monate |
Ab dem Empfang des Briefes (im Prinzip am Tag nach der Absendung) |
nicht zugestellt wird |
3 Monate |
Ab dem Tag, an dem Sie in Kenntnis der Entscheidung gesetzt worden sind |
Wenn Sie diese Frist ablaufen lassen, wird die Verwaltungsentscheidung nicht mehr vor Gericht bestritten werden können. Sie wird also endgültig.
Form
Der Einspruch muss in der Form eines schriftlichen Antrages bei der Kanzlei des zuständigen Arbeitsgerichts eingereicht werden. Die Anschrift der Kanzlei des Arbeitsgerichts steht in der Entscheidung des LfA unter der Rubrik "Was können Sie unternehmen, wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind?".
Die Adresse des Arbeitsgerichts Eupen lautet: Klötzerbahn 27, 4700 Eupen.
Sie können dieser Antrag persönlich bei der Kanzlei hinterlassen oder ihn per Einschreibebrief senden.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name und Vorname;
- Ihre Adresse;
- Ihre Nationalregisternummer;
- Das Datum und die Referenzen der Entscheidung des LfA;
- Eine Zusammenfassung der Gründe, warum Sie diese Entscheidung bestreiten.
Erscheinen vor Gericht
Sie haben die Wahl, vor dem Gericht:
- persönlich zu erscheinen;
- sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen;
- sich von Ihrem Ehegatten, einem Verwandten oder einem angeheirateten Verwandten vertreten zu lassen. Diese Person muss im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein;
- sich von einem Vertreter Ihrer gewerkschaftlichen Organisation vertreten zu lassen. Auch dieser muss im Besitz einer schriftlichen Vollmach sein.
Gerichtskosten
Gehen zu Lasten des Lfa | Gehen zu Ihren Lasten |
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Pflichten während des Einspruchs
Wenn Sie einen Einspruch einreichen, müssen Sie:
- als Arbeitsuchender eingetragen und für den Arbeitsmarkt verfügbar bleiben (es sei denn, Sie sind von diesen Verpflichtungen freigestellt)
- Ihre Kontrollkarten aufbewahren und sie weiterhin laut Anweisung ausfüllen.
Wenn Sie gewinnen, werden die Arbeitslosenunterstützungen Ihnen effektiv nur dann ausgezahlt werden können, wenn Sie diese Verpflichtungen während der strittigen Periode eingehalten haben.
Pflichten im Anschluss an den Einspruch
Wenn Sie gewinnen und die Entscheidung des LfA (vollkommen oder teilweise) aufgehoben wird, nehmen Sie möglichst schnell wieder mit Ihrer Zahlstelle Kontakt auf, um in Kenntnis der Schritte gesetzt zu werden, die Sie unternehmen müssen, um die Zahlung der Unterstützungen, die Ihnen verweigert wurden, zu erhalten.
Aktivierung des Verhaltens bei der Arbeitssuche
Ein spezifisches Verwaltungseinspruchsverfahren ist vorgesehen, bei einer Ausschlussentscheidung, die im Rahmen des Förderungsverfahrens zur Aktivierung des Verhaltens bei der Arbeitssuche getroffen wurde.
Für nähere Auskünfte lesen Sie das Infoblatt "Die Aktivierung des Suchverhaltens" Nr. T83. Dieses ist bei Ihrer Zahlstelle oder beim Arbeitslosenamt von Verviers (siehe Adresse obenan) erhältlich, oder kann von der Website www.lfa.be heruntergeladen werden.
Zahlstelle
Es ist angeraten, sich mit Ihrer Zahlstelle in Verbindung zu setzen, bevor Sie einen Einspruch einreichen.