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Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten – besondere Regeln bei Arbeitslosigkeit und Laufbahnunterbrechung

Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine sind viele Ukrainer auf der Flucht vor dem Krieg. Auch in Belgien kommen viele Geflüchtete an.
Der Arbeitsminister hat verschiedene Beschlüsse im Rahmen der Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine gefasst.
Familiäre Situation
Für den Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis einschließlich zum 28. Februar 2023 hat die Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten keinen Einfluss auf die familiäre Situation von arbeitslosen Personen oder Personen in Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit, und auch nicht auf den Anspruch letzterer auf das Unterbrechungsgeld.
Die Aufrechterhaltung der familiären Situation wird mit einer Erklärung beantragt:
- für arbeitslose Personen: das Formular „C110-Beherbergung Ukrainische Geflüchtete“ – Erklärung zur Aufrechterhaltung der familiären Situation bei vorübergehender Beherbergung von ukrainischen Geflüchteten
- für Personen in Laufbahnunterbrechung oder in Zeitkredit: das Formular „Erklärung LBU Ukraine“ – Erklärung zur Aufrechterhaltung der familiären Situation für Beschäftigte in Laufbahnunterbrechung bei vorübergehender Beherbergung von ukrainischen Geflüchteten infolge des Ukraine-Krieges
Arbeitslose Personen reichen diese Erklärung bei ihrer Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA) ein. Personen in Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit reichen sie bei dem LfA ein.
Freiwilligenarbeit
Für den Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis einschließlich zum 28. Februar 2023 sind vollarbeitslose und zeitweilig arbeitslose Personen von der Pflicht befreit, die freiwilligen Tätigkeiten (worunter die Geflüchtetenhilfe), die sie – gemäß dem Gesetz vom 03. Juli 2005 über die Rechte der Freiwilligen – im Rahmen der Hilfe an die Ukraine ausüben, zu melden.