Das Gesetz vom 20.11.2022 zur Festlegung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels im Pflegesektor übernimmt, allerdings nur im Pflegesektor, die Maßnahmen, die bis zum 30.06.2022 in Kraft waren.
Diese Maßnahmen gelten für Beschäftigungen im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022.