Die Maßnahmen, die am 1. Januar 2022 zur Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer des kulturellen Sektors im Rahmen der Coronakrise in Kraft traten, erlöschen mit Ablauf des 31. März 2022.
[Update 21.03.2022 - ersetzt die Fassung vom 15.12.2021] Die Hochwasserkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 hat die Erfüllung des Arbeitsvertrages für bestimmte Arbeitnehmer unmöglich gemacht und dazu geführt, dass ihr Arbeitsvertrag ausgesetzt werden muss.
[Update 16.03.2022] - Am 14. März 2022 hat der engere Ministerrat (KERN) der Föderalregierung beschlossen, das vereinfachte Verfahren bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis einschließlich zum 30.06.2022 zu verlängern.