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Zahlstellen
Die Zahlstellen sind damit beauftragt, den arbeitslosen Personen jede nötige Auskunft zu erteilen und alle Unterlagen abzugeben, die für einen Leistungsantrag notwendig sind. Sie legen die Antragsakten an und reichen sie bei den Arbeitslosenämtern des LfA ein. Außerdem gehört es zu ihren Aufgaben, die Arbeitslosenunterstützung und anderweitige Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu zahlen.
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