Verfahren zur Beantragung des Zeitkredits

E65

Zuletzt aktualisiert am 25.01.2021

Verfahren zur Beantragung des Zeitkredits

Der Arbeitnehmer, der einen Zeitkredit in Anspruch nehmen möchte, muss Sie schriftlich im Voraus von seiner Absicht benachrichtigen.

Wenn Sie den schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers erhalten haben, müssen Sie nachprüfen, ob die Zugangsbedingungen der beantragten Art von Zeitkredit (mit Begründung oder Laufbahnende) erfüllt sind.

Wenn dem so ist, kann der Antrag beim LfA eingereicht werden.

In diesem Infoblatt sind die verschiedenen Phasen des Antragsverfahrens beschrieben.

Wann und wie muss der Arbeitnehmer Sie von seiner Absicht benachrichtigen?

Benachrichtigungsfrist

Die Benachrichtigung muss vorgenommen werden:

  • 3 Monate im Voraus, wenn das Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer zählt;
  • 6 Monate im Voraus, wenn das Unternehmen 20 Arbeitnehmer oder weniger zählt;

Um zu bestimmen, ob die Benachrichtigungsfrist 3 oder 6 Monate beträgt, muss die Zahl der Arbeitnehmer im Unternehmen zum 30. Juni des Jahres vor der schriftlichen Benachrichtigung herangezogen werden.

Die 3- bzw. 6-monatige Frist ist eine genau bestimmte Frist.  Sie wird jedoch auf 2 Wochen verkürzt, wenn der Arbeitnehmer einen Zeitkredit mit Begründung unmittelbar nach dem Verbrauch seines Anspruchs auf den Urlaub wegen Palliativpflege erhalten möchte.

Es besteht die Möglichkeit, andere Modalitäten schriftlich mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren (zum Beispiel: eine kürzere Benachrichtigungsfrist).

Form der Benachrichtigung

Die Notifizierung der Benachrichtigung muss schriftlich geschehen:

  • entweder per Einschreiben;
  • oder durch persönliche Abgabe des Schriftstücks mit einem Doppel, das Sie als Empfangsbestätigung unterzeichnen müssen.

Was muss die schriftliche Benachrichtigung enthalten?

Die schriftliche Benachrichtigung muss nachfolgende Informationen enthalten:

  • die Art des beantragten Zeitkredits (mit Begründung oder Laufbahnende);
  • die beantragte Unterbrechungsform (Auszeit, Verkürzung auf eine Halbzeit, Verkürzung um ein Fünftel);
  • das gewünschte Einsetzungsdatum und die beantragte Dauer;
  • die Modalitäten der Ausübung des Rechts auf den Zeitkredit, nämlich bei einem Halbzeit- oder Einfünftel-Zeitkredit, wie der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verkürzen möchte;
  • Eventuell, in Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern, die nötigen Informationen zur Anwendung des Vorrangsmechanismus (siehe das  Infoblatt E64 über das Recht und die Organisationsregeln des Zeitkredits).

Wenn der Arbeitnehmer einen Zeitkredit mit Begründung beantragt, muss er in der Benachrichtigung genau angeben, welches diese Begründung ist.  Des Weiteren, wenn es sich um die Begründung "sich um mein unter-8-jähriges Kind kümmern", "Palliativpflege leisten", "einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen medizinischen Beistand zuteilwerden lassen" oder "eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren" handelt, muss er ebenfalls angeben, ob er eine nebenberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer oder als Selbständiger ausübt (siehe das Infoblatt E59 über den Zeitkredit mit Begründung).

Welches Dokument bzw. welche Dokumente muss der Arbeitnehmer seinem Benachrichtigungsschreiben beifügen?

Die Zeitkredit-Bescheinigung

Bei einem Antrag auf einen Zeitkredit mit Begründung, muss der Arbeitnehmer seinem Benachrichtigungsschreiben eine Bescheinigung des LfA beifügen, damit Sie prüfen können, ob die Höchstdauer noch nicht erreicht ist. 

Es handelt sich um die Zeitkredit-Bescheinigung.

Diese Bescheinigung, in der angegeben ist, wie viel Monate und Tage Zeitkredit der Arbeitnehmer nach Abzug der bereits genommenen Zeiträume noch nehmen darf, kann der Arbeitnehmer vom Onlinedienst BreakatWork herunterladen.

Falls der Arbeitnehmer keinen Internetanschluss hat, kann er diese Bescheinigung beim Büro des LfA anfordern, das für seinen Wohnsitz örtlich zuständig ist, oder falls er nicht in Belgien wohnt, beim Büro des LfA, das für die technische Betriebseinheit Ihres Unternehmens örtlich zuständig ist.

NB: Diese Bescheinigung braucht bei einem Antrag auf einen Laufbahnende-Zeitkredit nicht vorgelegt zu werden.

Bei einem Antrag auf einen Zeitkredit mit Begründung muss der Nachweis in Bezug auf die Begründung allerspätestens zu Beginn des Zeitkredits geliefert werden.

Um zu erfahren, welches diese Nachweise sind, lesen Sie das Infoblatt E59 über den Zeitkredit mit Begründung.

Obligatorisch vorzulegende Bescheinigung

Bei einem Zeitkredit mit der Begründung "Betreuung" (Palliativpflege, Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen oder Betreuung seines schwerkranken Kindes) oder mit der Begründung "Bildung" (eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren), hat das LfA Musterbescheinigungen angefertigt, die je nach Fall vom behandelnden Arzt des Patienten oder von der Bildungseinrichtung auszufüllen sind.

Die passende Musterbescheinigung muss Ihnen obligatorisch zu Beginn des Zeitkredits vorgelegt werden.  Ohne diesen Nachweis können Sie sich nicht vergewissern, dass die Umstände, die die vorschriftsmäßige Begründung ausmachen, tatsächlich vorliegen.

  • Wenn Sie sich dafür entschieden haben, den Antrag elektronisch beim LfA einzureichen, kann der Arbeitnehmer die Musterbescheinigung von der Website des LfA herunterladen. Der Arbeitnehmer muss seinen Teil der Musterbescheinigung ausfüllen und unterschreiben und anschließend den Arzt des betreuungsbedürftigen Patienten oder die Bildungseinrichtung den anderen Teil ausfüllen lassen  Die zu bescheinigenden Zeitkreditbegründungen und die jeweiligen Bescheinigungen sind hiernach aufgezählt:
    • Der Zeitkredit mit Begründung "Palliativpflege"  > Ärztliche Bescheinigung – Urlaub für Palliativpflege oder Zeitkredit mit Begründung Palliativpflege;
    • Der Zeitkredit mit Begründung "Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen" > Ärztliche Bescheinigung – Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Zeitkredit mit Begründung Betreuung;
    • Der Zeitkredit mit Begründung "Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört" > Ärztliche Bescheinigung  – Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Zeitkredit mit Begründung schwerkrankes minderjähriges Kind;
    • Der Zeitkredit mit Begründung "eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren" > Einschreibungsbescheinigung – Aus- oder Weiterbildung .
  • Wenn der Antrag dem LfA auf postalischem Wege zugeleitet wird, sind die Musterbescheinigungen im Antragsformular selbst eingebaut.  Das für die beantragte Unterbrechungsbruchzahl (Auszeit, Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit, Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel) passende Antragsformular muss von der Website des LfA heruntergeladen werden.  Der Arbeitnehmer muss den Teil 1 des Formulars ausfüllen und unterschreiben und anschließend den Arzt des betreuungsbedürftigen Patienten bzw. die Bildungseinrichtung die im Formular eingebaute Bescheinigung ausfüllen lassen.

Achtung!  Bei einem Antrag auf einen Zeitkredit mit der Begründung "Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen" oder "Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört" muss der Arzt die Bescheinigung frühestens einen Monat vor dem Zeitkreditbeginn und spätestens am Vortage des Zeitkreditbeginns ausfüllen.  Die Bescheinigung soll nämlich die Existenz einer Kausalbeziehung zwischen dem akuten Gesundheitsproblem des Patienten oder Kindes und dem vom Arbeitnehmer beantragten Zeitkredit nachweisen.  Eine Bescheinigung, die früher als einen Monat im Voraus unterschrieben wurde, ist also nicht zulässig.  Aus demselben Grund darf diese Bescheinigung nicht nach dem Beginn des Zeitkredits unterschrieben werden.

Nähere Informationen zur Musterbescheinigung, die er Ihnen vorlegen muss, findet der Arbeitnehmer im Infoblatt T159.

Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie den Antrag auf den Zeitkredit erhalten haben?

Je nach der Art des beantragten Zeitkredits, müssen Sie prüfen, ob:

  • die Zugangsbedingungen erfüllt sind;
  • die beantragte Zeit unter Berücksichtigung der vorgesehenen Mindest- und Höchstdauern bewilligt werden kann.

Nähere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in der nachfolgenden Dokumentation:

  • im Infoblatt E59, für den Zeitkredit mit Begründung;
  • im Infoblatt  E63, für den Laufbahnende-Zeitkredit.

Was geschieht, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind?

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, müssen Sie den Antrag auf den Zeitkredit des Arbeitnehmers ablehnen.

Wenn der Zeitraum nicht bewilligt werden kann, weil die Mindestdauer nicht eingehalten würde oder weil die Höchstdauer der beantragten Art von Zeitkredit überschritten würde, müssen Sie den Arbeitnehmer darüber unterrichten.  Der Arbeitnehmer kann dann eventuell unter Beachtung dieser Mindest- und Höchstdauern einen anderen Zeitraum beantragen.

Was geschieht, wenn diese Bedingungen erfüllt sind?

  • Wenn das Unternehmen 10 Arbeitnehmer oder weniger zählt oder wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Funktion durch Unternehmens- oder sektorielles KAA vom Rechtsanspruch ausgeschlossen ist, müssen Sie entscheiden, ob Sie den beantragten Zeitkredit bewilligen oder nicht;
  • Wenn das Unternehmen mehr als 10 Arbeitnehmer zählt, müssen Sie prüfen, ob es zum Datum, an dem der Arbeitnehmer in den Genuss des Zeitkredits kommen möchte, Platz in der Quote gleichzeitiger Abwesenheiten gibt.  Ist dies der Fall, so müssen Sie auch entscheiden, ob Sie es dem Arbeitnehmer erlauben, den Zeitkredit am beantragten Einsetzungsdatum anzutreten oder ob Sie die Ausübung seines Rechts aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen aufschieben.

Wenn der Arbeitnehmer den Zeitkredit beanspruchen kann, muss bei einer Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel ebenfalls die Teilzeitarbeitsregelung festgelegt und in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag beurkundet werden.

Näheres hierzu erfahren Sie:

  • im Infoblatt E64 über das Recht auf den Zeitkredit und die Organisationsregeln des Zeitkredits.
  • im InfoblattE56 über die Einhaltung der Arbeitszeitregelung während des Zeitkredits.

Wann und wie müssen Sie dem Arbeitnehmer antworten?

Die Sozialpartner haben das zu befolgende Verfahren, um dem Arbeitnehmer, der einen Zeitkredit beantragt hat, zu antworten, nicht klar festgelegt.  Aus den verschiedenen Bestimmungen des kollektiven Arbeitsabkommens Nr. 103 geht jedoch hervor, dass:

  • wenn der Arbeitgeber 10 Arbeitnehmer oder weniger beschäftigt, er sein Einverständnis oder seine Verweigerung spätestens am letzten Tag des Monats nach dem Monat der schriftlichen Benachrichtigung mitteilen muss;
  • der Arbeitgeber die Ausübungsmodalitäten des Zeitkredits spätestens am letzten Tag des Monats nach dem Monat der schriftlichen Benachrichtigung mit dem Arbeitnehmer vereinbaren muss;
  • wenn die Quote der gleichzeitigen Abwesenheiten erreicht ist, der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Datum mitteilen muss, ab dem er sein Recht auf den Zeitkredit ausüben werden kann.  Wenn dieses Datum einmal mitgeteilt wurde, kann es durch einen späteren Antrag eines anderen Arbeitnehmers nicht mehr geändert werden, selbst wenn diesem neuen Antrag eines anderen Arbeitgebers theoretisch aufgrund des Mechanismus zur Planung der Abwesenheiten Vorrang gegeben werden könnte.  Die Mitteilung des Datums, ab dem der Arbeitnehmer sein Recht auf den Zeitkredit ausüben kann, muss am Ende des Monats und unter Wahrung der Frist zur Vereinbarung der Ausübungsmodalitäten des Zeitkredits geschehen;
  • bei einem Aufschub der Ausübung des Rechts auf den Zeitkredit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seine Entscheidung innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Benachrichtigung mitteilen muss.

Als Fazit ist festzuhalten, dass Sie dem Arbeitnehmer Ihre Antwort spätestens am letzten Tag des Monats, der auf das Datum der Übermittlung seiner schriftlichen Benachrichtigung folgt, geben müssen, es sei denn, Sie möchten das Recht auf den Zeitkredit aufschieben: In diesem Fall müssen Sie Ihre Aufschubsabsicht spätestens einen Monat nach dem Datum der Übermittlung der schriftlichen Benachrichtigung mitteilen.

Beispiel:

Einer Ihrer Arbeitnehmer möchte ab dem 15. Juli einen Zeitkredit nehmen.  Da mehr als 20 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sind, übermittelt er sein Benachrichtigungsschreiben 3 Monate im Voraus, nämlich am 15. April.

  • Wenn Sie das Recht auf den Zeitkredit aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen oder bei einem Einfünftel-Zeitkredit, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat und eine Schlüsselfunktion ausübt, aufschieben möchten, müssen Sie dem Arbeitnehmer Ihre Absicht spätestens am 14. Mai, nämlich innerhalb eines Monats nach dem Empfang des Benachrichtigungsschreibens, mitteilen.  In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Aufschub zu begründen und dem Arbeitnehmer mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt er sein Recht auf den Zeitkredit ausüben werden kann;
  • Wenn der Zeitkredit nicht aufgeschoben wird, müssen Sie dem Arbeitnehmer Ihre Antwort spätestens am 30. Mai mitteilen, nämlich am letzten Tag des Monats, der auf den Monat April – den Monat, in dem der Arbeitnehmer sein Benachrichtigungsschreiben übermittelt hat – folgt.  In dieser Antwort müssen Sie dem Arbeitnehmer mitteilen, ob er unter Berücksichtigung der Zugangsbedingungen auf den Zeitkredit Anspruch hat und wenn ja, ob er den Zeitkredit am beantragten Datum antreten werden kann.  Wenn der Zeitkredit wegen der Anwendung des Vorrangsmechanismus zur Planung der Abwesenheiten aufgeschoben werden muss, müssen Sie dem Arbeitnehmer das Datum mitteilen, an dem er sein Recht ausüben werden kann.

Im kollektiven Arbeitsabkommen Nr. 103 steht nicht, wie Sie dem Arbeitnehmer Ihre Entscheidung übermitteln müssen.  Um eventuelle Beanstandungen zu vermeiden, ist es angeraten, Ihre Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Genaueres über die Antwort an den Arbeitnehmer erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberverband, von dem Sie abhängen, oder, in Ermangelung eines solchen Verbandes, an eine Organisation, die Vertragspartei des kollektiven Arbeitsabkommens Nr. 103 ist.

Welches ist das Antragsverfahren beim LfA?

Wenn der Arbeitnehmer den beantragten Zeitkredit beanspruchen kann und wenn das Einsetzungsdatum der Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung festgelegt wurde, muss der Antrag bei dem LfA eingereicht werden.

Dieser Antrag ist vorzugsweise online einzureichen.  So können Anträge schnell und umweltfreundlich eingereicht werden.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online zu stellen, kann der Antrag dem LfA jedoch noch auf postalischem Wege zugesandt werden.

Online-Einreichung des Antrages

Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Antrag online zu stellen, müssen Sie es zuerst dem Arbeitnehmer mitteilen und ihn darum bitten, seine "e-Box" zu aktivieren.

Dann müssen Sie obligatorisch Ihren Teil des Antrages zuerst ausfüllen und ihn dem LfA über das Web übermitteln.  Der Teil des Antrages, den Sie ausfüllen müssen, befindet sich in der Liste "Arbeitsverhältnisse" des Bereichs "Arbeitgeber" des Portals der Sozialen Sicherheit https://www.socialsecurity.be.

Nach diesem ersten Schritt wird der Arbeitnehmer in seiner e-Box benachrichtigt und kann er seinen Teil des Antrages im Onlinedienst des Portals der sozialen Sicherheit ausfüllen und dem LfA übermitteln.  Wenn es dem Arbeitnehmer unmöglich ist, seinen Teil elektronisch auszufüllen, kann er das PDF-Dokument, das von der Anwendung erzeugt wird, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und dem für ihn zuständigen Büro des LfA per Einschreiben zukommen lassen.

Achtung!

Wenn der Zeitkreditantrag mit einer der nachfolgenden Begründungen gestellt wird, muss die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Musterbescheinigung, die der Arbeitnehmer Ihnen samt schriftlicher Benachrichtigung vorgelegt hat, obligatorisch in die Anwendung hochgeladen werden.

Neben jeder Zeitkreditbegründung steht der Name der Musterbescheinigung, die in den für das LfA bestimmten Onlineantrag hochgeladen werden muss.

  • Der Zeitkredit mit Begründung "Palliativpflege" > Ärztliche Bescheinigung – Urlaub für Palliativpflege oder Zeitkredit mit Begründung Palliativpflege;
  • Der Zeitkredit mit Begründung "Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen" > Ärztliche Bescheinigung – Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Zeitkredit mit Begründung Betreuung;
  • Der Zeitkredit mit Begründung "Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört" > Ärztliche Bescheinigung  – Urlaub wegen medizinischen Beistands oder Zeitkredit mit Begründung schwerkrankes minderjähriges Kind;
  • Der Zeitkredit mit Begründung "eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren" > Einschreibungsbescheinigung – Aus- oder Weiterbildung.

Ohne diese Bescheinigung ist der Antrag nicht zulässig und nicht bearbeitbar.

Die anderen Belege, die nachweisen sollen, dass der Zeitkreditantrag gerechtfertigt ist (zum Beispiel, die Bescheinigung, die für einen Zeitkredit mit der Begründung "Betreuung seines (seiner) unter-8-jährigen Kindes (Kinder)" vorgelegt werden muss, wenn das Kind adoptiert wurde, oder die Bescheinigung für einen Zeitkredit mit der Begründung "Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Behinderung") brauchen nicht in den Onlineantrag hochgeladen zu werden.  Allerdings muss der Arbeitnehmer diese Nachweise gut verwahren.  Das LfA könnte ihn nämlich im Rahmen einer Kontrolle auf Ordnungsmäßigkeit darum bitten, diese Nachweise nachzureichen.  Achtung!  Es wird eine Revision und gegebenenfalls eine Rückforderung der bereits gezahlten Unterbrechungsleistungen angeordnet, wenn der Arbeitnehmer bei einer Kontrolle nicht in der Lage sein sollte, dem LfA die erforderlichen Bescheinigungen zu übermitteln, oder wenn diese Bescheinigungen den Vorschriften nicht genügen.

Einreichung des Antrages auf postalischem Wege

Falls kein elektronischer Antrag gestellt werden kann, kann der Arbeitnehmer seinen Antrag mithilfe eines papiernen Formulars einreichen.

Der Arbeitnehmer muss den Teil 1 des Formulars ausfüllen und Sie müssen den Teil 2 ausfüllen.

Bei einem Zeitkredit mit Begründung handelt es sich um eines der folgenden Formulare:

  • "C61 – Vollzeit-Zeitkredit – KAA 103ter – 17/17;
  • "C61 – Halbzeit-Zeitkredit – KAA 103ter – 17/17;
  • "C61 – Einfünftel-Zeitkredit – KAA 103ter – 17/17".

Achtung!  Die im Antragsformular eingebaute Bescheinigung, die das Vorhandensein der Umstände, die die Begründung ausmachen, nachweisen soll, muss für die Begründungen

  • "Palliativpflege"
  • "Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen" und
  • "Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes oder eines schwerkranken minderjährigen Kindes, das zum Haushalt gehört"

vom behandelnden Arzt des Patienten ausgefüllt und unterschrieben werden.
Für die Begründung "eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolvieren" muss sie von der Bildungseinrichtung ausgefüllt werden.

Für den Laufbahnende-Zeitkredit, müssen Sie das Formular "C61 - Laufbahnende-Zeitkredit - KAA Nr. 103 - 06/17" verwenden.  Mit diesem Formular kann der Arbeitnehmer entweder eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel beantragen.  Um dem LfA mitzuteilen, welche Arbeitszeitverkürzungsbruchzahl er wünscht, brauchen Sie im Antragsformular nur das zutreffende Kästchen anzukreuzen.

Dieses Formular muss dem Büro des LfA, das für den Arbeitnehmer zuständig ist, geschickt werden.

Einreichungsfrist

Das Formular muss spätestens zwei Monate nach dem Einsetzungsdatum des Zeitkredits beim LfA eingereicht werden.

Sonderfall im Falle von Zahlung einer ergänzenden Entschädigung zusätzlich zur Unterbrechungsleistung des LfA

Nur bei einem Halbzeit- oder Vollzeit-Zeitkredit, wenn der Arbeitnehmer das 45. Lebensjahr vollendet hat und (in Anwendung eines kollektiven Arbeitsabkommens oder einer individuellen Vereinbarung) zusätzlich zur vom LfA bewilligten Leistung Anspruch auf eine vom Unternehmen oder von einem sektoriellen Fonds gezahlte ergänzende Entschädigung hat, müssen in manchen Fällen noch andere Verwaltungsschritte unternommen werden. In solchen Fällen kann der Zeitkreditantrag nicht über den Onlinedienst eingereicht werden.

Die zusätzlichen Formulare, die in dieser Hypothese ausgefüllt werden müssen, müssen bei dem Büro des LfA, das für den Arbeitnehmer zuständig ist, angefordert werden. Sie können sie auch unter der Nummer unseres Kontaktcenters – 02.515.44.44 – telefonisch bestellen.

Welches Büro ist für den Arbeitnehmer zuständig?

Das Büro des LfA, welches die Personenakte des Arbeitnehmers bearbeiten wird, ist das Büro, in dessen Amtsbereich der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.

Wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in einem anderen Land des europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz hat, ist das für ihn zuständige Büro des LfA, das Büro, in dessen Amtsbereich Sie als Arbeitgeber Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Wie bearbeitet das LfA den Antrag auf Zeitkredit?

Wenn das LfA das Antragsformular erhält, prüfen unsere Dienste zuerst, ob die Zugangsbedingungen erfüllt sind.

  • Wenn die Zugangsbedingungen nicht erfüllt sind:

Der Zeitkredit wird verweigert. In diesem Fall schicken wir Ihnen eine Kopie des ablehnenden Bescheides C62 zu.

Die Ablehnung des Zeitkredits bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht das Recht hat, seine Arbeitszeit zu verkürzen oder mit der Arbeit auszusetzen.  Der Arbeitnehmer muss also seine Arbeit mit der ursprünglichen Arbeitszeit wieder aufnehmen.  Wenn Sie damit einverstanden sind, könnte der Arbeitnehmer seinen Zeitkredit aber bei einer Arbeitsaussetzung eventuell in einen unbezahlten Urlaub bzw. bei einer Verkürzung der Arbeitszeit in einen Teilzeitarbeitsvertrag umwandeln.

  • Wenn die Zugangsbedingungen erfüllt sind:
    • Wenn der Arbeitnehmer den Zeitkredit ohne Leistungen beantragt, schicken ihm unsere Dienste einen bewilligenden Bescheid C62, womit der beantragte Zeitraum bewilligt wird;
    • Wenn der Arbeitnehmer Leistungen beantragt, prüfen unsere Dienste, ob die Bedingungen für die Bewilligung dieser Leistungen erfüllt sind (Wohnsitzbedingung, Regeln der Vereinbarkeit mit anderen Tätigkeiten oder Einkünften, usw.):
      • Wenn die Bedingungen für die Bewilligung der Leistungen erfüllt sind, schicken unsere Dienste dem Arbeitnehmer einen bewilligenden Bescheid C62 mit Angabe der Höhe der Leistung, auf die er Recht hat. Dann werden ihm die Leistungen jeden Monat nachträglich gezahlt;
      • Wenn die Bedingungen für die Bewilligung der Leistungen nicht erfüllt sind, schicken unsere Dienste dem Arbeitnehmer einen ablehnenden Bescheid C62, in dem angegeben ist, dass der Zeitkredit ihm ohne Leistungen bewilligt wird.

Müssen Sie während des Zeitkredits Schritte beim LfA unternehmen?

Nein.  Der Arbeitnehmer ist nämlich allein dafür verantwortlich, dem Büro des LfA seines Wohnsitzes jede Änderung in seiner persönlichen Situation mitzuteilen (Adressenänderung, Änderung der Bankkontonummer, Aufnahme einer Berufstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger, gleichzeitiger Bezug eines Einkommens mit den Unterbrechungsleistungen, usw.).

Auch wenn der Zeitkredit mit Ihrem Einverständnis abgebrochen wird oder wenn der Arbeitsvertrag geändert oder gekündigt wird, ist es die Aufgabe des Arbeitnehmers, sein Büro des LfA davon zu benachrichtigen.

Alle Mitteilungen in Bezug auf eine Änderung der Situation des Arbeitnehmers müssen dem LfA schriftlich zukommen.

Falls keine vorausgehende Mitteilung getätigt wurde, können die zu Unrecht gezahlten Summen zurückgefordert werden, wenn der Anspruch auf Unterbrechungsleistungen revidiert werden muss.

Welches ist Verfahren bei einem Antrag auf Verlängerung des Zeitkredits?

Das Verfahren bei einem Verlängerungsantrag ist das Gleiche wie für einen Erstantrag.

Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer Sie schriftlich von seiner Absicht benachrichtigen muss, seinen Zeitkredit zu verlängern, und zwar:

  • 3 Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraums, wenn das Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer zählt;
  • 6 Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraums, wenn das Unternehmen 20 Arbeitnehmer oder weniger zählt.

Diese Fristen können in beiderseitigem Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer geändert werden.