Haben Sie Recht auf eine Ermäßigungskarte Umstrukturierungen im Rahmen eines Konkurses, einer Schließung oder einer Liquidation Ihres Unternehmens?

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Zuletzt aktualisiert am 19.04.2019

Worum handelt es sich?

Eine Ermäßigungskarte Umstrukturierungen im Rahmen eines Konkurses, einer Schließung oder einer Liquidation ist eine Bescheinigung, die

  • Ihnen ausgestellt werden kann, wenn Sie infolge eines Konkurses, einer Schließung oder einer Liquidation des Unternehmens, in dem Sie beschäftigt waren, entlassen werden.
  • und die Ihnen unter bestimmten Bedingungen im Falle einer Arbeitswiederaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber eine höhere Nettoentlohnung sichern kann. 

Wie bekommen Sie diese Karte?

Wenn Sie durch Vermittlung Ihrer Zahlstelle einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellen, überprüft das Arbeitslosenamt des LfA Ihres Wohnsitzes unaufgefordert anhand Ihres C4-Formulars, ob Ihnen eine Ermäßigungskarte zusteht. Gegebenenfalls, schickt Ihnen das LfA diese Karte per Post zu. Wenn Sie Arbeitslosenunterstützung beantragen, brauchen Sie die Ermäßigungskarte also nicht gesondert anzufordern.

Für den Fall, dass Sie keine Arbeitslosenunterstützung beantragen, können Sie persönlich direkt auf dem lokalen Arbeitslosenamt des LfA vorsprechen, um die Ermäßigungskarte dort mithilfe Ihres C4-Formulars anzufordern. Wenn Ihnen eine Ermäßigungskarte zusteht, wird Sie Ihnen sofort ausgestellt.

Wie lang ist die Karte gültig?

Die Ermäßigungskarte ist gerechnet ab der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages während eines zusammenhängenden Zeitraums von sechs Monaten gültig.

Sie können zu jeder Zeit ein Duplikat dieser Karte beim Arbeitslosenamt des LfA, welches das Original der Karte ausgestellt hat, beantragen. Die Gültigkeitsdauer des Originals und des Duplikats sind selbstverständlich strikt identisch.

Welche Vorteile bietet Ihnen diese Ermäßigungskarte?

Wenn Sie während des Gültigkeitszeitraums der Ermäßigungskarte eine Beschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber antreten, kommen Sie möglicherweise für eine Ermäßigung Ihrer persönlichen Sozialversicherungsbeiträge infrage.

Diese Ermäßigung beträgt monatlich 133,33 Euro, wenn Sie einen vollen Monat Vollzeit arbeiten. Wenn Sie keinen vollen Monat Vollzeit arbeiten oder wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird dieser Betrag proportional reduziert. Wenn Sie Arbeiter sind, wird dieser Betrag mit 1,08 multipliziert.

Während Ihrer Beschäftigungszeiträume beziehen Sie mit anderen Worten eine höhere Nettoentlohnung. Ihr Arbeitgeber muss dies bei der Berechnung Ihrer Nettoentlohnung berücksichtigen. Vergessen Sie also nicht, ihm Ihre Ermäßigungskarte zu zeigen.

Ob Sie den Vorteil tatsächlich bekommen oder nicht, hängt von Ihrer Referenzmonatsentlohnung ab. Dabei handelt es sich um die Bruttomonatsentlohnung, die Sie verdienen würden, wenn Sie Vollzeit arbeiteten. Die Referenzmonatsentlohnung muss nämlich einen bestimmten Grenzbetrag unterschreiten. Dieser Grenzbetrag hängt von Ihrem Alter (<30 oder > 30) zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts bei Ihrem neuen Arbeitgeber ab.

Wie lange dauert dieser Vorteil?

Der Vorteil gilt für alle Beschäftigungszeiten bei einem neuen Arbeitgeber innerhalb des Zeitraums, der:

  • am Tag, wo Sie Ihre erste Beschäftigung während des Gültigkeitszeitraums der Ermäßigungskarte Umstrukturierungen antreten, zu laufen beginnt;
  • und der am letzten Tag des zweiten Quartals nach dem Quartal, in dem Sie die Arbeit wieder aufgenommen haben, endet.

Wo finden Sie mehr Informationen?

Erkundigen Sie sich beim Landesamt für Soziale Sicherheit.

Dieser Dienst beantwortet alle Ihre Fragen zu den Grenzbeträgen und den Sozialversicherungsbeitragssenkungen.

Kontakt:

  •  Landesamt für Sozialsicherheit, place Victor Horta 11, 1060 Bruxelles (Tel. 02 509 31 11) (Website: www.lss.fgov.be).