Einspruch gegen die Entscheidung des LfA bezüglich der Laufbahnunterbrechung / des Zeitkredits

T110

Zuletzt aktualisiert am 1.03.2011

Grundsatz

Infolge Ihres Antrags auf Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit, entscheidet der Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA :

  • Ihnen die Unterstützungen zu gewähren;
  • oder Ihnen die Unterstützungen zu verweigern;
  • oder Ihnen die Laufbahnunterbrechung oder den Zeitkredit ohne Unterstützungen zu gewähren.

Darüber hinaus kann das LfA im Laufe der Laufbahnunterbrechung oder des Zeitkredits, wenn sich ein Element, das Sie anlässlich der Antragsstellung mitgeteilt haben, ändert, je nach dem Fall :

  • Ihre Akte revidieren, d.h. :
    • den Betrag Ihrer Unterstützung neu bemessen;
    • die Zahlung Ihrer Unterstützungen einstellen.
  • die Unterstützungen, die Ihnen unberechtigterweise ausgezahlt wurden, zurückfordern.

In jedem Fall teilt Ihnen das LfA seine Entscheidung mit dem Dokument C62 mit.

Wenn Sie sich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden erklären können, steht es Ihnen frei, einen Einspruch vor dem Arbeitsgericht einzureichen.

In welcher Frist müssen Sie den Einspruch einreichen?

Der Einspruch muss innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung der C62-Entscheidung eingereicht werden.

Diese dreimonatige Frist läuft ab dem Erhalt der Entscheidung, d.h. im Prinzip ab dem Tag nach dem Absendungsdatum des C62.

Bemerkung

Sobald die dreimonatige Frist abgelaufen ist, wird die Entscheidung nicht mehr vor Gericht bestritten werden können und wird somit endgültig.

Welches ist das für die Einreichung des Einspruchs zuständige Arbeitsgericht?

Sie müssen den Einspruch bei dem Arbeitsgericht einreichen, dessen Anschrift auf der C62-Entscheidung angegeben ist.

Die Adressen finden Sie auch auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz: Hoven & Rechtbanken (tribunaux-rechtbanken.be)

Wie können Sie den Einspruch einreichen?

Sie können den Einspruch einreichen:

  • entweder durch (vom Gerichtsvollzieher zugestellte) Ladungsurkunde
  • oder durch kontradiktorischen Antrag, nämlich ein Schreiben, das Sie bei der Kanzlei des zuständigen Arbeitsgerichts hinterlegen oder dieser Kanzlei per Einschreiben zukommen lassen.

Welche Angaben muss ein kontradiktorischer Antrag enthalten?

Unter Androhung von Nichtigkeit, wird Ihr kontradiktorischer Antrag folgende Angaben enthalten müssen :

  • das Datum des Antrags (Tag, Monat, Jahr);
  • Ihren Namen, Vornamen, Beruf, Wohnsitz und ggf. Ihre Eigenschaft und Eintragung im Handelsregister oder im Handwerksregister;
  • die Angaben der vorzuladenden Person, d.h. die Adresse des LfA, dessen Zentralverwaltung Boulevard de L'Empereur, 7 - 1000 Brüssel gelegen ist;
  • den Gegenstand und eine kurze Darlegung des Einspruchs;
  • die Angabe des Richters, der angerufen wird, d.h. des Richters des Arbeitsgerichts, das für Sie zuständig ist;
  • Ihre Unterschrift oder die Ihres Stellvertreters (siehe die Frage 'Können Sie vor dem Arbeitsgericht vertreten werden?')

Können Sie vor dem Arbeitsgericht vertreten werden?

Sie müssen persönlich vorstellig werden oder sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Sie können sich ebenfalls von Ihrem Gatten/Ihrer Gattin, von einem Verwandten, angeheirateten verwandten oder einem Vertreter einer anerkannten gewerkschaftlichen Organisation, Träger einer schriftlichen Vollmacht, vertreten lassen.

Wer trägt die Kosten des Prozesses?

Das LfA trägt immer die Verfahrenskosten, selbst wenn Ihr Einspruch für nicht begründet erklärt wird.

Ausnahme

Wenn Sie den Prozess verlieren und der Richter Ihren Einspruch für "leichtfertig und schikanös" erklärt, gehen die Prozesskosten zu Ihren Lasten.

Ein Einspruch kann für "leichtfertig und schikanös" erklärt werden, wenn er bösen Glaubens eingeleitet wurde.

Beispiel: Sie wissen, dass die Entscheidung des LfA gerechtfertigt ist, aber Sie möchten die Rückzahlung der unberechtigt bezogenen Summen verzögern.

Kosten und Honorare eines Rechtanwalts

Wenn Sie einen Anwalt in Anspruch nehmen, müssen Sie die Kosten und Honorare selbst tragen und dies in allen Fällen, d.h. gleichgültig, ob Sie den Prozess gewonnen haben oder nicht.