Unterrichtswesen

Vollständige Unterbrechung

 Gewöhnliche ZulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder darauffolgendes Kind (*)
Bruttobetrag531,20 EUR581,74 EUR632,31 EUR
Nettobetrag477,39 EUR522,81 EUR568,26 EUR

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 10,13 %.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

Wenn Sie Teilzeit beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf einen proportionalen Teil dieser Beträge, der folgendermassen ausgerechnet wird: 
(Betrag der Zulage X Anzahl wegfallender Stunden) / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 

Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System

 

Basiszulage

Erhöhte Zulage 2. Kind (*)

Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*)

Bruttobetrag

531,20 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

581,74 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

632,31 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Nettobetrag

440,10 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

481,98 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

523,87 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung 
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Betreäge um 5 % reduziert.

Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit

 

Gewöhnliche Zulage

 Erhöhte Zulage 2. Kind (*)

 Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*)

Brutttobetrag

531,20 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

581,74 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

632,31 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte)

371,85 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

407,22  EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

442,62 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (1)

440,10 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

481,98 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

523,87 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Nettobetrag (Nichtalleinstehende  im Alter von 50 Jahren oder +) (2)

345,29 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

378,14 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

411,01 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

 

Beschäftigung van mindestens 3/4-Zeit

 

Gewöhnliche Zulage

 Erhöhte Zulage 2. Kind (*)

 Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*)

Brutttobetrag

265,59 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

290,89 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

316,13 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte)

185,92 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

203,63 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

221,30 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (1)

220,05 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

241,01 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

261,92 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

Nettobetrag (Nichtalleinstehende  im Alter von 50 Jahren oder +) (2)

172,64 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

189,08 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

205,49 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

Nichtalleinstehende: Berufssteuervorabzug = 30 %.

(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.

Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

(1) Alleinstehend ist derjenige, der ganz allein wohnt oder derjenige, der im Sinne der steuerrechtlichen Regelung ausschliesslich mit einem oder mehreren Kindern zu seinen Lasten zusammenwohnt.

Berufssteuervorabzug = 17,15 %. 

(2) Nichtalleinstehende ab 50 Jahren, die kein Laufbahnendesystem in Anspruch genommen haben.

Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem mit unwiderruflicher Verpflichtung bis zur Pension

 Gewöhnliche ZulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag1062,34 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes1163,46 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes1264,63 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nettobetrag880,15 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes963,93 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes1047,75 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15 %.

(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.

Beschäftigung von mindestens 3/4-Zeit
 Gewöhnliche ZulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag531,20 EUR X Beschäftigungsbruchzahl581,74 EUR X Beschäftigungsbruchzahl632,31 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) (1)345,29 EUR X Beschäftigungsbruchzahl378,14 EUR X Beschäftigungsbruchzahl411,01 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (2)440,10 EUR X Beschäftigungsbruchzahl481,98 EUR X Beschäftigungsbruchzahl523,87 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

(1) Berufssteuervorabzug: 35 %
(2) Berufssteuervorabzug: 17,15%

(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage. 
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.

Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit
 Gewöhnliche ZulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag1062,34 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes1163,46 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes1264,63 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) (4)690,53 EUR (1) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes756,25 EUR (2) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes822,02 EUR (3) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (5)880,15 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes963,93 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes1047,75 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

(1)      wobei dieser Betrag 531,20 EUR (Brutto)– 345,29 EUR (Netto) oder 440,10 EUR  (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann 
(2) wobei dieser Betrag 581,74 EUR  (Brutto)– 378,14 EUR (Netto) oder 481,98 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann 
(3) wobei dieser Betrag 632,31 EUR  (Brutto)– 411,01 EUR (Netto) oder 523,87 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann   
(4) Berufssteuervorabzug: 35%
(5) Berufssteuervorabzug: 17,15% 

(*) Wenn SIe jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.

Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem ohne widerrufliche Verplichtung bis zur Pension

Siehe die Beträge der "allgemeinen Regelung".