Unterrichtswesen

Vollständige Unterbrechung

  Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder darauffolgendes Kind (*)
Bruttobetrag 541,81 EUR 593,37 EUR 644,95 EUR
Nettobetrag 486,93 EUR 533,27 EUR 579,62 EUR

Am 01.03.2026 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 10,13 %.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

Wenn Sie Teilzeit beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf einen proportionalen Teil dieser Beträge, der folgendermassen ausgerechnet wird: 
(Betrag der Zulage X Anzahl wegfallender Stunden) / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 

Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System

 

Basiszulage

Erhöhte Zulage 2. Kind (*)

Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*)

Bruttobetrag

541,81 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

593,37 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

644,95 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Nettobetrag

448,89 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

491,61 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

534,34 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Am 01.03.202 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung 
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Betreäge um 5 % reduziert.

Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit

 

Gewöhnliche Zulage

 Erhöhte Zulage 2. Kind (*)

 Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*)

Brutttobetrag

541,81 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

593,37 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

644,95 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte)

379,27 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

415,36  EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

451,46 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (1)

448,89 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

491,61 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

534,34 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Nettobetrag (Nichtalleinstehende  im Alter von 50 Jahren oder +) (2)

352,18 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

385,69 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

419,22 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

 

Beschäftigung van mindestens 3/4-Zeit

 

Gewöhnliche Zulage

 Erhöhte Zulage 2. Kind (*)

 Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*)

Brutttobetrag

270,91 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

296,68 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

322,48 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte)

189,64 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

207,68 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

225,74 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (1)

224,45 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

245,80 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

267,18 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

Nettobetrag (Nichtalleinstehende  im Alter von 50 Jahren oder +) (2)

176,10 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

192,85 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

209,62 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

Am 01.03.2026 indexierte Beträge.

Nichtalleinstehende: Berufssteuervorabzug = 30 %.

(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.

Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

(1) Alleinstehend ist derjenige, der ganz allein wohnt oder derjenige, der im Sinne der steuerrechtlichen Regelung ausschliesslich mit einem oder mehreren Kindern zu seinen Lasten zusammenwohnt.

Berufssteuervorabzug = 17,15 %. 

(2) Nichtalleinstehende ab 50 Jahren, die kein Laufbahnendesystem in Anspruch genommen haben.

Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem mit unwiderruflicher Verpflichtung bis zur Pension

  Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 1083,58 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1186,71 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1289,91 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nettobetrag 897,75 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 983,19 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1068,69 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Am 01.03.2026 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15 %.

(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.

Beschäftigung von mindestens 3/4-Zeit
  Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 541,81 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 593,37 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 644,95 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) (1) 352,18 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 385,69 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 419,22 EUR X Beschäftigungsbruchzahl
Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (2) 448,89 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 491,61 EUR X Beschäftigungsbruchzahl 534,34 EUR X Beschäftigungsbruchzahl

Am 01.03.2026 indexierte Beträge.

(1) Berufssteuervorabzug: 35 %
(2) Berufssteuervorabzug: 17,15%

(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage. 
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.

Beschäftigung weniger als 3/4-Zeit
  Gewöhnliche Zulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 1083,58 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1186,71 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1289,81 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) (4) 704,33 EUR (1) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 771,36 EUR (2) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 838,44 EUR (3) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (5) 897,75 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 983,19 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes 1068,69 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes

Am 01.03.2026 indexierte Beträge.

(1)      wobei dieser Betrag 541,81 EUR (Brutto)– 352,18 EUR (Netto) oder 448,89 EUR  (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann 
(2) wobei dieser Betrag 593,37 EUR  (Brutto)– 385,69 EUR (Netto) oder 491,61 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann 
(3) wobei dieser Betrag 644,95 EUR  (Brutto)– 419,22 EUR (Netto) oder 534,34 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann   
(4) Berufssteuervorabzug: 35%
(5) Berufssteuervorabzug: 17,15% 

(*) Wenn SIe jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.

Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem ohne widerrufliche Verplichtung bis zur Pension

Siehe die Beträge der "allgemeinen Regelung".