Unterrichtswesen
Inhalt dieser Seite
Vollständige Unterbrechung
Gewöhnliche Zulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder darauffolgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 531,20 EUR | 581,74 EUR | 632,31 EUR |
Nettobetrag | 477,39 EUR | 522,81 EUR | 568,26 EUR |
Am 01.02.2025 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 10,13 %.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.
Wenn Sie Teilzeit beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf einen proportionalen Teil dieser Beträge, der folgendermassen ausgerechnet wird:
(Betrag der Zulage X Anzahl wegfallender Stunden) / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes
Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
Verkürzung um 1/5-, 1/4-, 1/3-Zeit
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*) |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 531,20 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 581,74 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 632,31 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Nettobetrag | 440,10 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 481,98 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 523,87 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Am 01.02.2025 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Betreäge um 5 % reduziert.
Verkürzung auf 1/2-Zeit
| Gewöhnliche Zulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*) |
---|---|---|---|
Brutttobetrag | 531,20 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 581,74 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 632,31 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) | 371,85 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 407,22 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 442,62 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (1) | 440,10 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 481,98 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 523,87 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Nettobetrag (Nichtalleinstehende im Alter von 50 Jahren oder +) (2) | 345,29 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 378,14 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 411,01 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
| Gewöhnliche Zulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. und folgendes Kind (*) |
---|---|---|---|
Brutttobetrag | 265,59 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 290,89 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 316,13 EUR X Beschäftigungsbruchzahl |
Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) | 185,92 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 203,63 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 221,30 EUR X Beschäftigungsbruchzahl |
Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (1) | 220,05 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 241,01 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 261,92 EUR X Beschäftigungsbruchzahl |
Nettobetrag (Nichtalleinstehende im Alter von 50 Jahren oder +) (2) | 172,64 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 189,08 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 205,49 EUR X Beschäftigungsbruchzahl |
Am 01.02.2025 indexierte Beträge.
Nichtalleinstehende: Berufssteuervorabzug = 30 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.
(1) Alleinstehend ist derjenige, der ganz allein wohnt oder derjenige, der im Sinne der steuerrechtlichen Regelung ausschliesslich mit einem oder mehreren Kindern zu seinen Lasten zusammenwohnt.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(2) Nichtalleinstehende ab 50 Jahren, die kein Laufbahnendesystem in Anspruch genommen haben.
Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem mit unwiderruflicher Verpflichtung bis zur Pension
Verkürzung um 1/5-, 1/4-, 1/3-Zeit
Gewöhnliche Zulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 1062,34 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 1163,46 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 1264,63 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Nettobetrag | 880,15 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 963,93 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 1047,75 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Am 01.02.2025 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.
Verkürzung auf eine Halbzeit
Gewöhnliche Zulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 531,20 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 581,74 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 632,31 EUR X Beschäftigungsbruchzahl |
Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) (1) | 345,29 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 378,14 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 411,01 EUR X Beschäftigungsbruchzahl |
Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (2) | 440,10 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 481,98 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 523,87 EUR X Beschäftigungsbruchzahl |
Am 01.02.2025 indexierte Beträge.
(1) Berufssteuervorabzug: 35 %
(2) Berufssteuervorabzug: 17,15%
(*) Wenn Sie jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.
Gewöhnliche Zulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 1062,34 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 1163,46 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 1264,63 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Nettobetrag (Nichtalleinstehende Beschäftigte) (4) | 690,53 EUR (1) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 756,25 EUR (2) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 822,02 EUR (3) X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Nettobetrag (Alleinstehende Beschäftigte) (5) | 880,15 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 963,93 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 1047,75 EUR X Anzahl wegfallender Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Am 01.02.2025 indexierte Beträge.
(1) wobei dieser Betrag 531,20 EUR (Brutto)– 345,29 EUR (Netto) oder 440,10 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann
(2) wobei dieser Betrag 581,74 EUR (Brutto)– 378,14 EUR (Netto) oder 481,98 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann
(3) wobei dieser Betrag 632,31 EUR (Brutto)– 411,01 EUR (Netto) oder 523,87 EUR (Netto, Alleinstehende) nicht übersteigen kann
(4) Berufssteuervorabzug: 35%
(5) Berufssteuervorabzug: 17,15%
(*) Wenn SIe jedoch mindestens zwei Kinder haben, von denen das jüngste das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie Anspruch auf eine Erhöhung der Zulage.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5 % reduziert.
Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem ohne widerrufliche Verplichtung bis zur Pension
Siehe die Beträge der "allgemeinen Regelung".