Activa
Dank "Aktiva" oder "Impulsion" kommen Arbeitgeber in den Genuss bestimmter Vorteile. Das LfA zahlt nämlich einen Teil Ihrer Entlohnung in Form einer sogenannten Arbeitsunterstützung.
Wir empfehlen, zwischen dem 12. und 14. Dezember 2025 keine Überweisungen auf LfA-Kontonummern vorzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier
Weitere Informationen und offizielle Dienstleistungen: www.belgium.be
Dank "Aktiva" oder "Impulsion" kommen Arbeitgeber in den Genuss bestimmter Vorteile. Das LfA zahlt nämlich einen Teil Ihrer Entlohnung in Form einer sogenannten Arbeitsunterstützung.