Autonome öffentliche Unternehmen
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Vollzeitige Unterbrechung
- Bruttobetrag : 647,37 EUR
- Nettobetrag : 581,80 EUR
Am 1.03.2026 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
Verkürzung auf eine Halbzeit
| Bruttobetrag |
323,68 EUR |
|---|---|
| Nettobetrag |
226,58 EUR (1) |
|
268,17 EUR (2) |
|
|
210,40 EUR (3) |
Am 1.03.2026 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen. Berufssteuervorabzug = 30%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen. Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem. Berufssteuervorabzug = 35%.
Verkürzung um 1/5
| Zusammenwohnende Beschäftigte | Alleinstehende Beschäftigte | ||
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag |
213,15 EUR |
275,07 EUR |
|
| Nettobetrag |
138,55 EUR (1) |
178,80 EUR (2) |
227,90 EUR (1) |
Am 1.03.2026 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem
Verkürzung auf eine Halbzeit
| Zusammenwohnende Beschäftigte (1) | Alleinstehende Beschäftigte (2) | |
|---|---|---|
| Bruttobetrag |
644,72 EUR |
644,72 EUR |
| Nettobetrag |
419,07 EUR |
534,16 EUR |
Am 1.03.2026 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung um 1/5
| Zusammenwohnende Beschäftigte (1) | Alleinstehende Beschäftigte | ||
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag |
299,47 EUR |
361,39 EUR |
|
| Nettobetrag |
194,66 EUR (1) |
234,90 EUR (2) 299,41 EUR (3) |
|
Am 1.03.2026 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
