Autonome öffentliche Unternehmen

Vollzeitige Unterbrechung

  • Bruttobetrag : 647,37 EUR
  • Nettobetrag : 581,80 EUR

Am 1.03.2026 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung. 

Berufssteuervorabzug = 10,13%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System

Bruttobetrag

323,68 EUR

Nettobetrag

226,58 EUR (1)

268,17 EUR (2)

210,40 EUR (3)

 Am 1.03.2026 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.   Berufssteuervorabzug = 30%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.  Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem.  Berufssteuervorabzug = 35%.

  Zusammenwohnende Beschäftigte Alleinstehende Beschäftigte
Bruttobetrag

213,15 EUR

275,07 EUR

Nettobetrag

138,55 EUR (1)

178,80 EUR (2)

227,90 EUR (1)

Am 1.03.2026 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem

  Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinstehende Beschäftigte (2)
Bruttobetrag

644,72 EUR

644,72 EUR

Nettobetrag

419,07 EUR

534,16 EUR

Am 1.03.2026 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

    Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%. 

 

  Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinstehende Beschäftigte
Bruttobetrag

299,47 EUR

361,39 EUR

Nettobetrag

194,66 EUR (1)

234,90 EUR (2)

299,41 EUR (3)

 Am 1.03.2026 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.