Autonome öffentliche Unternehmen

Vollzeitige Unterbrechung

  • Bruttobetrag : 634,68 EUR
  • Nettobetrag : 570,39 EUR

Am 1.02.2025 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung. 

Berufssteuervorabzug = 10,13%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System

Bruttobetrag

317,33 EUR

Nettobetrag

222,14 EUR (1)

262,91 EUR (2)

206,27 EUR (3)

 Am 1.02.2025 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.   Berufssteuervorabzug = 30%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.  Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem.  Berufssteuervorabzug = 35%.

 Zusammenwohnende BeschäftigteAlleinstehende Beschäftigte
Bruttobetrag

208,97 EUR

269,68 EUR

Nettobetrag

135,83 EUR (1)

175,30 EUR (2)

223,43 EUR (1)

Am 1.02.2025 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem

 Zusammenwohnende Beschäftigte (1)Alleinstehende Beschäftigte (2)
Bruttobetrag

632,09 EUR

632,09 EUR

Nettobetrag

410,86 EUR

523,69 EUR

Am 1.02.2025 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

    Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%. 

 

 Zusammenwohnende Beschäftigte (1)Alleinstehende Beschäftigte
Bruttobetrag

293,60 EUR

354,31 EUR

Nettobetrag

190,84 EUR (1)

230,31 EUR (2)

293,55 EUR (3)

 Am 1.02.2025 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.