Autonome öffentliche Unternehmen
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Vollzeitige Unterbrechung
- Bruttobetrag : 634,68 EUR
- Nettobetrag : 570,39 EUR
Am 1.02.2025 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
Verkürzung auf eine Halbzeit
Bruttobetrag |
317,33 EUR |
---|---|
Nettobetrag |
222,14 EUR (1) |
262,91 EUR (2) |
|
206,27 EUR (3) |
Am 1.02.2025 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen. Berufssteuervorabzug = 30%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen. Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem. Berufssteuervorabzug = 35%.
Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte | Alleinstehende Beschäftigte | ||
---|---|---|---|
Bruttobetrag |
208,97 EUR |
269,68 EUR |
|
Nettobetrag |
135,83 EUR (1) |
175,30 EUR (2) |
223,43 EUR (1) |
Am 1.02.2025 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem
Verkürzung auf eine Halbzeit
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) | Alleinstehende Beschäftigte (2) | |
---|---|---|
Bruttobetrag |
632,09 EUR |
632,09 EUR |
Nettobetrag |
410,86 EUR |
523,69 EUR |
Am 1.02.2025 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) | Alleinstehende Beschäftigte | ||
---|---|---|---|
Bruttobetrag |
293,60 EUR |
354,31 EUR |
|
Nettobetrag |
190,84 EUR (1) |
230,31 EUR (2) 293,55 EUR (3) |
Am 1.02.2025 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.