Break@Work - Arbeitgeber
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Allgemein
Wie erhalte ich Zugriff auf Break@work?
Break@work verweist Sie auf das Portal der sozialen Sicherheit. Dort müssen Sie sich registrieren und anmelden, um Zugriff auf die „Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit“ zu erhalten.
Hier finden Sie alle Informationen darüber, wie Sie sich bei dem Portal der sozialen Sicherheit anmelden können.
Ich habe keine belgische eID. Kann ich mich als Arbeitgeber bei Break@work anmelden?
Auch als ausländischer Arbeitgeber können Sie sich bei Break@Work anmelden und Anträge auf Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit online einreichen.
Zugang zur Sozialen Sicherheit Unternehmen
Um einen Antrag stellen zu können, muss das Unternehmen auf dem Portal der sozialen Sicherheit – Unternehmen registriert sein. Wie man das macht, lesen Sie hier.
Bei der Registrierung des Hauptzugangsverwalters muss sich der gesetzliche Vertreter des Unternehmens mit einer belgischen eID, einem elektronischen Ausländerausweis oder eIDAS registrieren. Besitzen Sie keine belgische eID, keinen elektronischen Ausländerausweis und auch kein eIDAS? Dann registrieren Sie sich bitte über das sogenannte „Ausnahmeverfahren".
Für die Registrierung benötigen Sie eine belgische Erkennungsnummer des Nationalregisters oder eine BIS-Nummer. Sie können die BIS-Nummer bei einer Registrierungsstelle oder online über Limosa beantragen.
Wünschen Sie weitere Informationen zur Registrierung als ausländischer Arbeitgeber? Stoßen Sie auf Probleme? Wenden Sie sich an das Helpdesk der Sozialen Sicherheit – Unternehmen.
Zugang zu Break@Work
Nach der Registrierung können Sie sich bei Break@Work anmelden.
Schaffen Sie es nicht, sich anzumelden, oder haben Sie keinen Zugang zur Online-Laufbahnunterbrechungsakte? Wenden Sie sich in diesem Fall das Helpdesk der Sozialen Sicherheit – Unternehmen.
Kann auch mein Sozialsekretariat die Anträge auf Laufbahnunterbrechung verarbeiten?
Sie können Ihrem Sozialsekretariat für die Erledigung Ihrer Formalitäten auf Break@work Vollmacht erteilen.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Vollmachten.
Kann ich online überprüfen, wie viel Laufbahnunterbrechung meiner oder meinem Beschäftigten noch übrig bleibt?
Aufgrund von Datenschutzgesetzen dürfen wir diese Informationen nur direkt an Ihre oder Ihren Beschäftigten weitergeben. Sie können die oder den Beschäftigten darauf hinweisen, dass sie oder er selbst über Break@work eine Bescheinigung maschinell anfertigen lassen kann. Wie das geht, erfahren Sie in dem Tutorial und in der Anleitung.
Kann ich für eine oder einen meiner Beschäftigten einen Online-Antrag einreichen?
Der Antrag muss immer online eingereicht werden, unabhängig davon, was Sie für eine Unterbrechung beantragen.
Seit dem 01.10.2024 müssen alle Anträge auf Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit online eingereicht werden. Antragsformulare in Papierform werden von dem LfA nicht mehr entgegengenommen.
Haben Sie Fragen oder Probleme bei der Einreichung Ihres Online-Antrages? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Wie verläuft das Online-Antragsverfahren?
Ein Informationsvideo und eine Anleitung über das Online-Antragsverfahren finden Sie hier.
Kurzgefasst läuft der Online-Antrag wie folgt ab.
- Die oder der Beschäftigte teilt Ihnen mit, dass sie oder er eine Laufbahnunterbrechung nehmen möchte (schriftliche Benachrichtigung)
Bevor ein Antrag bei dem LfA gestellt werden kann, müssen Sie schriftlich benachrichtigt werden. Dies kann auf Papier oder online geschehen.
Eine schriftliche Benachrichtigung kann nur dann online ergehen, wenn Sie diese Option zuvor in Break@work aktiviert haben. In der Anleitung und dem Tutorial finden Sie weitere Erklärungen. - Sie leiten den Antrag ein.
Sie starten eine neuen Antrag in Break@work. Wenn die oder der Beschäftigte die schriftliche Benachrichtigung online vorgenommen hat, hat sie oder er bereits einige Angaben gemacht, die Sie bestätigen können. - Die oder der Beschäftigte vervollständigt den Antrag.
Sobald Sie Ihren Teil des Antrags ausgefüllt haben, kann Ihr/-e Beschäftigte/-r den Antrag vervollständigen und an uns senden.
Mein/-e Beschäftigte/-r beantragt eine Laufbahnunterbrechung bis zur Pensionierung. Wie kann ich als Enddatum in dem Online-Antrag „Pension“ eintragen?
Im Online-Antrag müssen Sie ein Beginndatum und ein Enddatum angeben. Es ist nicht möglich „Pension“ als Enddatum anzugeben.
Sie können das Datum der gesetzlichen Pension berechnen. Mehr Informationen über das Datum des Pensionsantritts erfahren Sie hier.
Kann ich mehrere Kontaktpersonen für mein Unternehmen angeben?
Es ist nicht möglich, mehrere Kontaktpersonen zu nennen. Sie können eine allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben (z. B. die der Personalabteilung Ihres Unternehmens).
Sie können die Kontaktdaten unter „Einstellungen“ ändern, bevor Sie den Antrag einreichen. Die Bestätigung des Antrages wird an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse geschickt.
Kann ich die Angaben des eingereichten Antrags anpassen?
Die oder der Beschäftigte hat den Antrag noch nicht vervollständigt
Sie können den Antrag in Break@work selbst annullieren. Dann können Sie einen neuen Antrag mit den korrekten Angaben einleiten. In der Anleitung „Reichen Sie einen Antrag ein“ finden Sie mehr Informationen.
Die oder der Beschäftigte hat den Antrag bereits vervollständigt
Sie können den Antrag nicht mehr selbst annullieren.
Bei einer Änderung der Art von Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung, des Zeitraums oder der Unterbrechungsbruchzahl, müssen Sie den Antrag durch Einreichung des Formulars „Meldung einer Änderung in den Angaben“ annullieren. Danach können Sie einen völlig neuen Online-Antrag einleiten.
Für andere Daten, die geändert werden müssen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Ich habe vergessen, eine Anlage hochzuladen. Kann ich diese später nachreichen?
Bei einigen Anträgen müssen Sie bestimmte Unterlagen hochladen. Solange eine obligatorische Anlage fehlt, wird der Antrag nicht zur Bearbeitung an das LfA weitergeleitet.
Sie haben die Möglichkeit, eine Anlage nachträglich hochzuladen, wenn der Antrag den Status „Information wird vonseiten der oder des Beschäftigten erwartet“ hat.
Auch die oder der Beschäftigte kann eine Anlage hochladen.
Wie kann ich dem Online-Antrag eine Anlage beifügen?
Einige Anträge erfordern bestimmte Anlagen, die in die Anwendung hochzuladen sind. Ohne Anlage werden diese Anträge nicht zur Bearbeitung an das LfA gesandt.
Eine Anlage ist folgendermaßen beizufügen:
- Gehen Sie zu Break@work und wählen Sie im linken Menü die Option "Einen neuen Antrag einreichen".
- Wählen Sie die oder den Beschäftigten aus, für die oder den Sie eine Anlage beifügen möchten.
- Wählen Sie im Menü auf der linken Seite „Anlagen“.
- Wählen Sie die betreffende Anwendung aus und klicken Sie auf „Weiter“.
- Fügen Sie eine Anlage bei und klicken Sie auf „Bestätigen“.
Auch die oder der Beschäftigte kann die Anlage dem Antrag beifügen. Das Verfahren wird Ihnen hier erklärt.
Bei Anträgen, denen keine Anlagen beigefügt werden müssen, können Sie dem LfA über das Kontaktformular eventuelle zusätzliche Belege übermitteln.
Ich möchte meiner oder meinem Beschäftigten beim Ausfüllen seines Teils des Antrages helfen. Kann ich das anstelle der oder des Beschäftigten tun?
Nein, Sie können den Antrag nicht im Namen Ihrer oder Ihres Beschäftigten ausfüllen. Beschäftigte müssen ihre Identität mit einem digitalen Schlüssel bestätigen.
Sie können der oder dem Beschäftigten bei der Vervollständigung und Bestätigung des Antrages beistehen. Weitere Informationen über das Verfahren für Beschäftigte finden Sie hier.
Hat die oder der Beschäftigte Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags und ist es nicht möglich, ihr oder ihm dabei zu helfen? Bitten Sie die oder den Beschäftigten, das zuständige LfA-Büro zu kontaktieren.
Kann ich online nachsehen, wie weit die Bearbeitung der Anträge meiner Beschäftigten vorangeschritten ist?
In Break@work finden Sie eine Übersicht über die Anträge, die Sie für Ihre Beschäftigten eingereicht haben, auch wenn Sie diese auf Papier eingereicht haben. Die Übersicht reicht bis zu 2 Jahre in die Vergangenheit zurück.
Wenn Sie die Option „Beschäftigte dürfen mir ihre schriftliche Benachrichtigung über ihren Wunsch, eine Unterbrechung in Anspruch zu nehmen, elektronisch zukommen lassen“ angekreuzt haben, finden Sie in der Übersicht ebenfalls die anhängigen schriftlichen Benachrichtigungen zurück.
Bei eingereichten Anträgen können Sie den Status verfolgen:
- Information wird vonseiten der oder des Beschäftigten erwartet
Die oder der Beschäftigte hat den Antrag noch nicht ausgefüllt und bestätigt - Erledigung der Bearbeitung durch das LfA wird erwartet
Der Antrag wurde von der oder dem Beschäftigten ausgefüllt Der Antrag steht in der Warteschlange zur Bearbeitung - Wird von dem LfA bearbeitet
Die Bearbeitung des Antrages läuft Es wurde noch keine Entscheidung getroffen - Bearbeitung durch das LfA erledigt
Der Antrag wurde von dem LfA bearbeitet. Das heißt, wir haben eine Entscheidung getroffen oder fehlende Daten von Ihrer oder Ihrem Beschäftigten angefordert. - Annulliert
Sie oder die/der Beschäftigte haben den Antrag annulliert. - Benachrichtigung verschoben
Die oder der Beschäftigte hat Ihnen eine elektronische Benachrichtigung geschickt. Sie haben das beantragte Beginndatum der Laufbahnunterbrechung aufgeschoben.
Das Recht auf Aufschub und die maximale Dauer des Aufschubs sind in den Infoblättern erläutert.
Werde ich über die Entscheidung des LfA informiert?
Aufgrund von Datenschutzgesetzen darf das LfA nur bestimmte Daten an Ihre oder Ihren Beschäftigten weitergeben. Nur im Falle einer Verweigerung oder Änderung der beantragten Unterbrechung werden wir auch Sie als Arbeitgeber direkt informieren.
Wir senden unsere Entscheidung über den Antrag immer an Ihre oder Ihren Beschäftigten (per Post oder, falls aktiviert, über die eBox). Sie können die oder den Beschäftigten bitten, Sie über unsere Entscheidung zu informieren.
Ich habe Probleme bei der Einreichung meines Online-Antrags. Wie wende ich mich an das LfA?
Falls Sie Probleme mit den Online-Diensten haben, wenden Sie sich bitte an das Eranova-Kontaktcenter.
Bei inhaltlichen oder verwaltungstechnischen Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular an das LfA.
Wenn Sie eine Fehlermeldung in einem roten oder gelben Feld erhalten, weist dies auf ein mögliches Problem hin:
- Sie können gelbe Warnungen überspringen, indem Sie auf "Weiter" klicken. Dies kann manchmal notwendig sein, um eine spezielle Ausnahme von den Vorschriften zu beantragen (Ausnahmen von der Mindestdauer, Elternurlaub für ein Kind über 12 Jahre ...). Überprüfen Sie die eingegebenen Daten bitte sorgfältig, bevor Sie die Warnung ignorieren. Wenn der Antrag nicht alle Anforderungen erfüllt, werden wir uns mit Ihrer oder Ihrem Beschäftigten in Verbindung setzen, um das Problem zu besprechen.
- Rote Warnungen sind blockierend. Sie weisen auf ein Problem mit den eingegebenen Daten hin, das meistens rechtlicher Art ist. Korrigieren Sie die eingegebenen Daten, um fortzufahren.
Unterrichtswesen
Kann ich für eine oder einen meiner Beschäftigten einen Online-Antrag auf Laufbahnunterbrechung einreichen?
Der Antrag muss immer online eingereicht werden, unabhängig davon, was Sie für eine Unterbrechung beantragen.
Seit dem 01.09.2024 kann das Unterrichtswesen Anträge online einreichen.
Für das Unterrichtswesen gab es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.
Seit dem 01.01.2025 werden auch im Unterrichtswesen nur noch Online-Anträge entgegengenommen.
Es sind unter der ZDU-Nummer unserer Organisation mehrere Schulen registriert. Kann ich für die jeweiligen Niederlassungen verschiedene Zugriffe erteilen?
Der Zugang zur „Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit“ wird nach Maßgabe der ZDU-Nummer erteilt. Es ist nicht möglich, den Zugriff auf Grundlage einer Niederlassungseinheitsnummer zu erteilen.
Habe ich Zugriff auf alle Daten, die in der Akte von Unterrichtspersonalmitgliedern erfasst sind?
Sie können alle unter der ZDU-Nummer der Schule eingereichten Anträge einsehen.
Sie haben keinen Zugriff auf Anträge, die für Ihre Lehrkräfte von anderen ZDU-Nummern eingereicht wurden.
Warum finde ich bestimmte Unterrichtspersonalmitglieder in der Online-Akte nicht zurück?
Das Personal der flämischen, französischen oder deutschsprachigen Gemeinschaft ist nicht automatisch in der Online-Akte sichtbar.
Um für diese Personalmitglieder einen Online-Antrag einzureichen, müssen Sie bei der Sozialen Sicherheit einen zusätzlichen Zugang beantragen. Unsere Anleitung und das Lernvideo helfen Ihnen, diesen Zugang zu beantragen und den Online-Antrag einzureichen.
Haben Sie Probleme bei der Beantragung des Zugangs oder der Einreichung des Online-Antrags? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Achtung:
Schulen oder Unternehmen, die nur bezuschusste Personalmitglieder beschäftigen, können keinen Zugang beantragen.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Antrag für ein bezuschusstes Personalmitglied einreichen möchten.
Wie reiche ich einen Antrag für ein Personalmitglied ein, das in verschiedenen Schulen beschäftigt ist?
Bei Lehrpersonen, die für eine Gemeinschaft beschäftigt sind, muss eine der Schulen den vollständigen Online-Antrag einreichen. Wenden Sie sich dazu an die Schule/n, die das Personalmitglied beschäftigt/beschäftigten.
Ist das Personalmitglied für verschiedene Gemeinschaften beschäftigt, muss für jede Gemeinschaft ein gesonderter Antrag gestellt werden.
ACHTUNG:
In manchen Fällen können Sie keinen Online-Antrag einreichen, wenn das Personalmitglied für verschiedene Gemeinschaften oder Arbeitgeber beschäftigt ist.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Frage „Ich arbeite für mehrere verschiedene Arbeitgeber“. Kann ich einen Online-Antrag einreichen?
Kann ich für mein Personalmitglied mehrere verschiedene Beschäftigungsverhältnisse (ernannt oder mit Arbeitsvertrag) eingeben?
Im Online-Antrag können Sie nicht mehrere Beschäftigungsverhältnisse angeben.
Ist Ihr Mitarbeiter im Rahmen mehrerer Statuten beschäftigt? Wählen Sie dann eine der Vertragsarten aus und verdeutlichen Sie die Wahl im Kommentarbereich, wenn Sie einen neuen Online-Antrag anfertigen.