Break@Work - Arbeitgeber
Wie erhalte ich Zugriff auf Break@work?
Break@work verweist Sie auf das Portal der sozialen Sicherheit. Dort müssen Sie sich registrieren und anmelden, um Zugriff auf die „Akte Laufbahnunterbrechung und Zeitkredit“ zu erhalten.
Alle Informationen darüber, wie Sie sich bei dem Portal der sozialen Sicherheit anmelden können.
Kann auch mein Sozialsekretariat die Anträge auf Laufbahnunterbrechung verarbeiten?
Sie können Ihrem Sozialsekretariat für die Erledigung Ihrer Formalitäten auf Break@work Vollmacht erteilen.
Kann ich online nachsehen, wie viel Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit einem meiner Beschäftigten übrig bleibt?
Aufgrund von Datenschutzgesetzen dürfen wir diese Informationen nur direkt an Ihre oder Ihren Beschäftigten weitergeben. Sie können die oder den Beschäftigten darauf hinweisen, dass sie oder er über Break@work selbst eine Bescheinigung maschinell anfertigen lassen kann. Wie das geht, erfahren Sie in dem Tutorial und in der Anleitung.
Kann ich für eine oder einen meiner Beschäftigten einen Antrag auf Laufbahnunterbrechung oder Zeitkredit online einleiten?
Alle Sektoren, außer dem Unterrichtswesen und der PMS-Zentren, können ihre Anträge online einreichen.
Wie verläuft das Online-Antragsverfahren?
Ein Informationsvideo und eine Anleitung über das Online-Antragsverfahren finden Sie hier.
Kurzgefasst läuft der Online-Antrag wie folgt ab.
- Die oder der Beschäftigte teilt Ihnen mit, dass sie oder er eine Laufbahnunterbrechung nehmen möchte (schriftliche Benachrichtigung)
Bevor ein Antrag bei dem LfA gestellt werden kann, müssen Sie schriftlich benachrichtigt werden. Dies kann auf Papier oder online geschehen.
Eine schriftliche Benachrichtigung kann nur dann online ergehen, wenn Sie diese Option zuvor in Break@work aktiviert haben. In der Anleitung und dem Tutorial finden Sie weitere Erklärungen. - Sie leiten den Antrag ein.
Sie starten eine neuen Antrag in Break@work. Wenn die oder der Beschäftigte die schriftliche Benachrichtigung online vorgenommen hat, hat sie oder er bereits einige Angaben gemacht, die Sie bestätigen können. - Die oder der Beschäftigte vervollständigt den Antrag.
Sobald Sie Ihren Teil des Antrags ausgefüllt haben, kann Ihr/-e Beschäftigte/-r den Antrag vervollständigen und an uns senden.
Mein/-e Beschäftigte/-r beantragt eine Laufbahnunterbrechung bis zur Pensionierung. Wie kann ich als Enddatum in dem Online-Antrag „Pension“ eintragen?
Im Online-Antrag müssen Sie ein Beginndatum und ein Enddatum angeben. Es ist nicht möglich „Pension“ als Enddatum anzugeben.
Sie können das Datum der gesetzlichen Pension berechnen. Mehr Informationen über das Datum des Pensionsantritts finden Sie hier.
Kann ich mehrere Kontaktpersonen für mein Unternehmen angeben?
Es ist nicht möglich, mehrere Kontaktpersonen zu nennen. Sie können eine allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben (z. B. die der Personalabteilung Ihres Unternehmens).
Kann ich die Angaben des eingereichten Antrags anpassen?
Die oder der Beschäftigte hat den Antrag noch nicht vervollständigt
Sie können den Antrag in Break@work selbst annullieren. Dann können Sie einen neuen Antrag mit den korrekten Angaben einleiten. In der Anleitung „Reichen Sie einen Antrag ein“ finden Sie mehr Informationen.
Die oder der Beschäftigte hat den Antrag bereits vervollständigt
Sie können den Antrag nicht mehr selbst annullieren.
Bei einer Änderung der Art von Auszeit oder Arbeitszeitverkürzung, des Zeitraums oder der Unterbrechungsbruchzahl, müssen Sie den Antrag mit dem Formular „Meldung einer Änderung in den Angaben“ annullieren und einen völlig neuen Online-Antrag einreichen. Danach können Sie einen neuen Antrag einleiten.
Für andere Daten, die geändert werden müssen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Ich habe vergessen, eine Anlage hochzuladen. Kann ich diese später nachreichen?
Bei einigen Anträgen müssen Sie bestimmte Unterlagen hochladen. Solange eine obligatorische Anlage fehlt, wird der Antrag nicht zur Bearbeitung an das LfA weitergeleitet.
Sie haben die Möglichkeit, eine Anlage nachträglich hochzuladen, wenn der Antrag den Status „Information wird vonseiten der oder des Beschäftigten erwartet“ hat.
Auch die oder der Beschäftigte kann eine Anlage hochladen.
Wie kann ich dem Online-Antrag eine Anlage beifügen?
Einige Anträge erfordern bestimmte Anlagen, die in die Anwendung hochzuladen sind. Ohne Anlage werden diese Anträge nicht zur Bearbeitung an das LfA gesandt.
Eine Anlage ist folgendermaßen beizufügen:
- Gehen Sie zu Break@work und wählen Sie im linken Menü die Option "Einen neuen Antrag einreichen".
- Wählen Sie die oder den Beschäftigten aus, für die oder den Sie eine Anlage beifügen möchten.
- Wählen Sie im Menü auf der linken Seite „Anlagen“.
- Wählen Sie die betreffende Anwendung aus und klicken Sie auf „Weiter“.
- Fügen Sie eine Anlage bei und klicken Sie auf „Bestätigen“.
Auch die oder der Beschäftigte kann die Anlage dem Antrag beifügen. Das Verfahren wird Ihnen hier erklärt.
Bei Anträgen, denen keine Anlagen beigefügt werden müssen, können Sie dem LfA über das Kontaktformular eventuelle zusätzliche Belege übermitteln.
Ich möchte meiner oder meinem Beschäftigten beim Ausfüllen seines Teils des Antrages helfen. Kann ich das anstelle der oder des Beschäftigten tun?
Nein, Sie können den Antrag nicht im Namen Ihrer oder Ihres Beschäftigten ausfüllen. Beschäftigte müssen ihre Identität mit einem digitalen Schlüssel bestätigen.
Sie können der oder dem Beschäftigten bei der Vervollständigung und Bestätigung des Antrages beistehen. Weitere Informationen über das Verfahren für Beschäftigte finden Sie hier.
Hat die oder der Beschäftigte Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags und ist es nicht möglich, ihr oder ihm dabei zu helfen? Bitten Sie die oder den Beschäftigten, das zuständige LfA-Büro zu kontaktieren.
Kann ich online nachsehen, wie weit die Bearbeitung der Anträge meiner Beschäftigten vorangeschritten ist?
In Break@work finden Sie eine Übersicht über die Anträge, die Sie für Ihre Beschäftigten eingereicht haben, auch wenn Sie diese auf Papier eingereicht haben. Die Übersicht reicht bis zu 2 Jahre in die Vergangenheit zurück.
Wenn Sie die Option „Beschäftigte dürfen mir ihre schriftliche Benachrichtigung über ihren Wunsch, eine Unterbrechung in Anspruch zu nehmen, elektronisch zukommen lassen“ angekreuzt haben, finden Sie in der Übersicht ebenfalls die anhängigen schriftlichen Benachrichtigungen zurück.
Bei eingereichten Anträgen können Sie den Status verfolgen:
- Information wird vonseiten der oder des Beschäftigten erwartet
Die oder der Beschäftigte hat den Antrag noch nicht ausgefüllt und bestätigt - Erledigung der Bearbeitung durch das LfA wird erwartet
Der Antrag wurde von der oder dem Beschäftigten ausgefüllt Der Antrag steht in der Warteschlange zur Bearbeitung - Wird von dem LfA bearbeitet
Die Bearbeitung des Antrages läuft Es wurde noch keine Entscheidung getroffen - Bearbeitung durch das LfA erledigt
Der Antrag wurde von dem LfA bearbeitet. Das heißt, wir haben eine Entscheidung getroffen oder fehlende Daten von Ihrer oder Ihrem Beschäftigten angefordert. - Annulliert
Sie oder die/der Beschäftigte haben den Antrag annulliert. - Benachrichtigung verschoben
Die oder der Beschäftigte hat Ihnen eine elektronische Benachrichtigung geschickt. Sie haben das beantragte Beginndatum der Laufbahnunterbrechung aufgeschoben.
Das Recht auf Aufschub und die maximale Dauer des Aufschubs sind in den Infoblättern erläutert.
Werde ich über die Entscheidung des LfA informiert?
Aufgrund von Datenschutzgesetzen darf das LfA nur bestimmte Daten an Ihre oder Ihren Beschäftigten weitergeben. Nur im Falle einer Verweigerung oder Änderung der beantragten Unterbrechung werden wir auch Sie als Arbeitgeber direkt informieren.
Wir senden unsere Entscheidung über den Antrag immer an Ihre oder Ihren Beschäftigten (per Post oder, falls aktiviert, über die eBox). Sie können die oder den Beschäftigten bitten, Sie über unsere Entscheidung zu informieren.
Ich habe Probleme bei der Einreichung meines Online-Antrags. Wie wende ich mich an das LfA?
Falls Sie Probleme mit den Online-Diensten haben, wenden Sie sich bitte an das Eranova-Kontaktcenter.
Bei inhaltlichen oder verwaltungstechnischen Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular an das LfA.
Wenn Sie eine Fehlermeldung in einem roten oder gelben Feld erhalten, weist dies auf ein mögliches Problem hin:
- Sie können gelbe Warnungen überspringen, indem Sie auf "Weiter" klicken. Dies kann manchmal notwendig sein, um eine spezielle Ausnahme von den Vorschriften zu beantragen (Ausnahmen von der Mindestdauer, Elternurlaub für ein Kind über 12 Jahre ...). Überprüfen Sie die eingegebenen Daten bitte sorgfältig, bevor Sie die Warnung ignorieren. Wenn der Antrag nicht alle Anforderungen erfüllt, werden wir uns mit Ihrer oder Ihrem Beschäftigten in Verbindung setzen, um das Problem zu besprechen.
- Rote Warnungen sind blockierend. Sie weisen auf ein Problem mit den eingegebenen Daten hin, das meistens rechtlicher Art ist. Korrigieren Sie die eingegebenen Daten, um fortzufahren.