Flashkontrollen im Sektor der Taxis und des Verkehrs am 17. Mai 2019

14-05-2019

Am 17. Mai 2019 werden die Sozialinspektionsdienste eine Flashkontrolle im Sektor der Taxis und des Verkehrs durchführen...

Am 17. Mai 2019 werden die Sozialinspektionsdienste eine Flashkontrolle im Sektor der Taxis und des Verkehrs durchführen. Diese Kontrollen finden im Rahmen des vom Dienst für Sozialinformation und -ermittlung (SIRS) ausgearbeiteten Plans zur Bekämpfung des Sozialbetrugs statt. Die Inspektionsdienste des LfA nehmen ebenfalls an dieser Aktion teil.

Flashkontrollen sollen eine abschreckende Wirkung haben: Ziel ist es dabei, den Übertretern Bewusstheit darüber zu verschaffen, dass das Risiko der Aufdeckung real ist. Die Tatsache, dass diese Aktion vor allem auf Vorbeugung und Information ausgerichtet ist, bedeutet allerdings nicht, dass die Inspektionsdienste bei Feststellungen von groben Verstößen gegen die Sozialgesetzgebung keine Sanktionen verhängen können. Diese breit angelegte Aktion wird zusätzlich zu den gewöhnlichen Zufallskontrollen durchgeführt.

Der Dienst für Sozialinformation und-ermittlung bietet auf seiner Website eine spezifische Checklist:

  • Checklist für den Verkehrssektor: zur Vorlage welcher Dokumente kann ein Sozialinspektor Sie auffordern (sowohl während einer Kontrolle im Unternehmen als auch während einer Verkehrskontrolle)?

Damit Sie sich möglichst gut auf diese Flashkontrollen vorbereiten können, finden Sie in dieser Checklist einige Handlungsmittel des Inspektors und eine Reihe von Dokumenten, die Sie ihm eventuell vorzeigen müssen, z.B. den Nachweis über Ihre Eintragung beim LSS, die Dimona-Meldungen und die Arbeitsordnung. Diese Liste ist nicht erschöpfend und der Sozialinspektor ist nach wie vor dazu berechtigt, alle Dokumente anzufordern, die er im Rahmen seiner Untersuchung für nötig hält.