Flashkontrollen in der Reinigungsbranche in der Woche vom 21. bis zum 25. OktoberFlashkontrollen in der Reinigungsbranche in der Woche vom 21. bis zum 25. Oktober

03-10-2019

Das LfA wird in der Woche vom 21. bis zum 25. Oktober landesweit Flashkontrollen in der Reinigungsbranche durchführen. 

Das LfA wird in der Woche vom 21. bis zum 25. Oktober landesweit Flashkontrollen in der Reinigungsbranche durchführen. Diese Kontrollen sind Teil des Aktionsplans gegen Sozialbetrug, den der Dienst für Sozialinformation und -ermittlung (SIRS) aufgestellt hat. 

Flashkontrollen sollen eine abschreckende Wirkung haben: Ziel ist es dabei, den Übertretern Bewusstheit darüber zu verschaffen, dass das Risiko der Aufdeckung real ist. Die Tatsache, dass diese Aktion vor allem auf Vorbeugung und Information ausgerichtet ist, bedeutet allerdings nicht, dass die Inspektionsdienste bei Feststellungen von groben Verstößen gegen die Sozialgesetzgebung keine Sanktionen verhängen können. Diese breit angelegte Aktion wird zusätzlich zu den gewöhnlichen Zufallskontrollen durchgeführt. 

Das LfA bietet auf seiner Website eine spezifische Checkliste für die Reinigungsbranche. Damit sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglichst gut auf diese Flashkontrollen vorbereiten können, finden sie in dieser Checkliste einige Handlungsmittel des Inspektors und eine Reihe von Dokumenten, die sie ihm eventuell vorzeigen müssen, z. B. den Nachweis über ihre Dimona-Meldungen, das Ausfüllen des Validationsbuchs bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, das rechtzeitige Einreichen der Kontrollformulare, etc. Diese Liste ist nicht erschöpfend. Der Sozialinspektor ist nach wie vor dazu berechtigt, alle Dokumente anzufordern, die er im Rahmen seiner Untersuchung für nötig hält.