Haben Sie Anspruch auf eine spezifische Pauschalleistung, wenn Ihr Anspruch auf das Kunstarbeitsgeld ausläuft?
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T90
Zuletzt aktualisiert am 1.10.2025
Ist dieses Infoblatt für Sie bestimmt?
Sie beziehen oder bezogen Kunstarbeitsgeld und alle spezifischen Regeln für Kunstarbeitende treffen oder trafen auf Sie zu?
Diese Maßnahmen gelten für 36 Monate (Anwendungszeitraum) und enden:
- mit dem Anwendungszeitraum, falls dieser nicht verlängert wird;
- wenn die Kunstarbeitsbescheinigung ausläuft und diese von der Kunstarbeitskommission des FÖD Soziale Sicherheit nicht nahtlos verlängert wird.
Unter bestimmten Bedingungen gibt es eine spezifische Pauschalleistung, wenn Ihr Anspruch auf die spezifischen Regeln für Kunstarbeitende ausläuft.
Was sind die Voraussetzungen der spezifischen Pauschalleistung?
Für die spezifische Pauschalleistung müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Ihr Anwendungszeitraum muss ausgelaufen sein:
- entweder weil die Voraussetzungen für seine Verlängerung nicht erfüllt sind,
- oder Ihre Kunstarbeitsbescheinigung von der Kunstarbeitskommission nicht nahtlos verlängert werden konnte.
- Sie haben im letzten Anwendungszeitraum, d. h. im obigen abgelaufenen Anwendungszeitraum, mindestens für 1 Tag Kunstarbeitsgeld erhalten;
- Sie stellen einen Leistungsantrag und geben darin genau an, dass Sie die spezifische Pauschalleistung erhalten möchten. Für diesen Antrag verwenden Sie bitte das Formular C114bis. Dieses ist bei Ihrer Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA) und auf www.lfa.be erhältlich.
Ihr Anwendungszeitraum muss ausgelaufen sein
entweder weil die Voraussetzungen für seine Verlängerung nicht erfüllt sind,
Dies bedeutet notwendigerweise, dass Sie die Verlängerung Ihres Anwendungszeitraums beantragt haben und das Arbeitslosenamt des LfA festgestellt hat, dass Sie die Voraussetzungen für eine solche Verlängerung nicht erfüllen:
- entweder, weil Sie ungenügend Arbeitstage als Arbeitnehmer/-in hatten;
- oder weil Ihre Kunstarbeitsbescheinigung am Tag der Verlängerung nicht mehr gültig war. Siehe die Erklärungen im nächsten Punkt.
Das bedeutet, dass Sie unter anderem in den folgenden Situationen für die spezifische Pauschalleistung nicht infrage kommen:
- Sie haben keinen Antrag auf Verlängerung Ihres Anwendungszeitraums gestellt,
- Sie haben beschlossen, auf die spezifischen Bestimmungen für Kunstarbeitende zu verzichten.
Sie kommen auch dann für die Pauschalleistung nicht infrage, wenn Ihr Leistungsbezug als Kunstarbeitende/-r deswegen unterbrochen wurde, weil Sie die Verlängerung des Anwendungszeitraums nicht rechtzeitig beantragt haben.
oder weil Ihre Kunstarbeitsbescheinigung von der Kunstarbeitskommission nicht nahtlos verlängert wurde.
Dies bedeutet notwendigerweise, dass Sie die Verlängerung der Kunstarbeitsbescheinigung zwar fristgerecht beantragt haben, die Kunstarbeitskommission jedoch zu dem Schluss gekommen ist, dass diese Bescheinigung nicht oder nicht nahtlos verlängert werden konnte.
Sie stellen einen ausdrücklichen Leistungsantrag
Mit ausdrücklich wird gemeint, dass Sie in Ihrem Antrag wörtlich angeben müssen, dass Sie die spezifische Pauschalleistung beantragen. Für diesen Antrag verwenden Sie bitte das Formular C114bis. Dieses ist bei Ihrer Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA) und auf www.lfa.be erhältlich.
Innerhalb welcher Frist müssen Sie diesen Antrag auf Pauschalleistung einreichen?
Es müssen 2 Fristen gleichzeitig eingehalten werden.
- Um für die spezifische Regelung überhaupt infrage zu kommen, müssen Sie Ihren ausdrücklichen Antrag innerhalb von 12 Monaten einreichen. Diese 12 Monate beginnen mit dem Tag nach dem Ende Ihres Anwendungszeitraums.
- Um die Pauschalleistung so früh wie möglich, d. h. für die Zeit ab dem Tag in Ihrem Antrag, zu erhalten, müssen Sie Ihre Akte innerhalb von 2 Monaten einreichen. Diese Frist kann frühestens mit dem Tag nach dem Tag des LfA-Beschlusses, Ihren Anwendungszeitraum nicht zu verlängern, beginnen.
Sofern dieser Beschluss vor dem Tag liegt, für den Sie die spezifische Pauschalleistung erstmals erhalten möchten, beginnen diese 2 Monate also mit dem Tag nach dem Tag, für den Sie die Pauschalleistung erstmals erhalten möchten.
Beispiel 1: Ihr Anwendungszeitraum endet am 30.09.2025. Am 01.08.2025 beantragen Sie seine Verlängerung, was Ihnen am 18.08.2025 verweigert wird.
Um für die spezifische Regelung überhaupt infrage zu kommen, müssen Sie spätestens am 30.09.2026 (= 12 Monate nach dem Ende des Anwendungszeitraums) einen ausdrücklichen Antrag stellen.
Wenn Sie die spezifische Pauschalleistung ab dem 01.10.2025 beantragen, müssen Sie Ihren Antrag spätestens am 01.12.2025 einreichen.
Wenn Sie hingegen die spezifische Pauschalleistung für die Zeit ab dem 02.02.2026 beantragen (Sie haben sich beispielsweise zwischen dem 01.10.2025 und dem 01.02.2026 im Ausland aufgehalten), müssen Sie Ihren Antrag spätestens am 02.04.2026 einreichen.
Beispiel 2: Ihr Anwendungszeitraum endet am 29.10.2025. Sie beantragen seine Verlängerung am 27.11.2025, was Ihnen am 08.12.2025 verweigert wird.
Um für die spezifische Regelung überhaupt infrage zu kommen, müssen Sie spätestens am 29.10.2026 (= 12 Monate nach dem Ende des Anwendungszeitraums) einen ausdrücklichen Antrag stellen.
Wenn Sie die spezifische Pauschalleistung für die Zeit ab dem 30.10.2025 beantragen, müssen Sie Ihren Antrag spätestens am 08.02.2026 einreichen.
Wenn Sie die spezifische Pauschalleistung für die Zeit ab dem 15.12.2026 beantragen (beispielsweise, weil Sie in den Wochen davor arbeitsunfähig waren), müssen Sie Ihren Antrag spätestens am 15.02.2026 einreichen.
Beispiel 3: Ihr Anwendungszeitraum endet am 13.04.2026.
Um für die spezifische Regelung überhaupt infrage zu kommen, müssen Sie spätestens am 13.04.2027 (= 12 Monate nach dem Ende des Anwendungszeitraums) einen ausdrücklichen Antrag stellen.
Würden Sie Ihren Antrag am 10.05.2027 stellen, um die spezifische Pauschalzulage für die Zeit ab dem 01.04.2027 zu erhalten, kämen Sie für die spezifische Regelung nicht infrage, da Ihr Antrag dann mehr als 12 Monate nach Ablauf Ihres Anwendungszeitraums gestellt würde. Es stünde Ihnen in dem Fall keine spezifische Pauschalleistung zu.
Können die 12 Monate verlängert werden?
Die 12 Monate werden verlängert um die Anzahl der Tage des Zeitraums:
- von Arbeitsunfähigkeit, für die eine Entschädigung nach den Rechtsvorschriften über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung oder eine Entschädigung für Schäden aus Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten gezahlt wurde, wenn die ununterbrochene Dauer dieses Zeitraums mindestens 3 Monate beträgt;
- den Mutterschaftsgeld, Adoptionsurlaubsgeld oder Geburtsurlaubsgeld abdeckt.
Beispiel 1: Ihr Anwendungszeitraum endet am 12.09.2026.
Zwischen dem 13.09.2026 und dem 12.09.2027 (= Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf Ihres Anwendungszeitraums) sind Sie für einen ununterbrochenen Zeitraum von 6 Monaten arbeitsunfähig und erhalten Kranken- und Invaliditätsgeld.
Um für die spezifische Regelung überhaupt infrage zu kommen, müssen Sie spätestens am 12.03.2028 (= 12.09.2027 + 6 Monate) einen ausdrücklichen Antrag stellen.
Wie viel beträgt Ihre spezifische Pauschalzulage?
Der Leistungsbetrag hängt von Ihrer familiären Situation ab:
- 68,23-€, wenn Sie mit Familie zu Lasten sind,
- 55,29-€, wenn Sie alleinstehend sind;
- 28,69-€, wenn Sie zusammenwohnend sind.
Wenn Sie genau wissen wollen, was man unter diesen Begriffen versteht, lesen Sie bitte das Infoblatt T147 „Was ist Ihre familiäre Situation?“. Dieses Infoblatt ist bei Ihrer Zahlstelle oder beim Arbeitslosenamt des LfA erhältlich oder können Sie von der Website www.lfa.be herunterladen.
Der Betrag Ihrer spezifischen Pauschalleistung bleibt unverändert.
Was sind Ihre Pflichten?
Die spezifischen Regeln für Kunstarbeitende gelten für Sie NICHT während des Zeitraums, in dem Sie die spezifische Pauschalbeihilfe beziehen. Für Sie gelten daher alle gewöhnlichen Regeln.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, lesen Sie bitte die folgenden Infoblätter:
- T41 „Dürfen Sie während Ihrer Vollarbeitslosigkeit eine Tätigkeit ausüben?“
- T46 „Dürfen Sie während Ihrer Vollarbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit ausüben?“
- T52 „Was sind Ihre Pflichten während Ihrer Arbeitslosigkeit?“
Diese Infoblätter sind bei Ihrer Zahlstelle oder bei dem Arbeitslosenamt des LfA erhältlich und können von der Website des LfA (www.lfa.be) heruntergeladen werden.
Nähere Auskunft zu den üblichen Regeln der Vorschriften über Arbeitslosigkeit erteilen Ihnen Ihre Zahlstelle und das Arbeitslosenamt des LfA.
Ist der Anspruch auf die spezifische Pauschalleistung zeitlich begrenzt?
Nein. Der Anspruch auf die spezifische Pauschalbeihilfe ist von der Befristung des Arbeitslosengeldes nicht betroffen.
Können Sie die spezifischen Regeln für Kunstarbeitende eventuell erneut beanspruchen, nachdem Sie die spezifische Pauschalleistung bezogen haben?
Sie können jederzeit einen neuen Antrag auf Kunstarbeitsgeld stellen. In dem Fall müssen Sie die Voraussetzungen der spezifischen Maßnahmen für Kunstarbeitende erfüllen.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesen Voraussetzungen wünschen, lesen Sie bitte das Infoblatt T191 „Welche spezifischen Regeln gelten für Kunstarbeitende ab dem 1. Januar 2024?“ (insbesondere den Punkt „Können Sie die spezifischen Regeln für Kunstarbeitende eventuell erneut beanspruchen, nachdem Sie den Vorteil dieser Regeln verloren haben?“. Dieses Infoblatt ist bei Ihrer Zahlstelle oder beim Arbeitslosenamt des LfA erhältlich oder kann von der Website www.lfa.be heruntergeladen werden.