Jahr 2023
- Technische Störungen (Web)
- Höhere Gewalt (Web)
- Ungünstige Witterung (Web)
► Phase abgeschlossen
Wir empfehlen, zwischen dem 12. und 14. Dezember 2025 keine Überweisungen auf LfA-Kontonummern vorzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier
Weitere Informationen und offizielle Dienstleistungen: www.belgium.be
Sind Sie Arbeitgeber, Sozialsekretariat oder Dienstleister und reichen Sie manchmal oder regelmäßig Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit ein? In diesem Fall sind die folgenden Erklärungen für Sie gedacht!
Das LfA organisierte schon ein Webinar zur Modernisierung des Online-Dienstes "Zeitweilige Arbeitslosigkeit". Die Aufzeichnung des Webinars können Sie hierunter ansehen.
Dieses Webinar wurde in französischer und niederländischer Sprache durchgeführt. Die Präsentationsfolien stehen Ihnen jedoch in deutscher Übersetzung zur Verfügung.
Das LfA hat eine umfangreiche Modernisierung der Anwendungen eingeleitet, die zur Einreichung von Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit dienen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Webanwendung oder elektronische strukturierte Nachrichtenverwenden.
Die Anwendungen zur Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit werden komplett neu gestaltet:
Wir unterscheiden drei Fälle.
Dann wird die Veränderung so durchschaubar wie möglich sein:
Daher empfehlen wir Ihnen, die Anwendung immer auf dieser Seite über die dafür vorgesehene Schaltfläche zu öffnen.
Um die Auswahl des Betriebssitzes (oder der „Niederlassungseinheit“) zu erleichtern, stützt sich die neue Anwendung ausschließlich auf die Liste der Betriebssitze, die in der Zentralen Datenbank der Unternehmen erfasst ist. Wir empfehlen Ihnen daher, bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen zu überprüfen, ob die Betriebssitze Ihres Unternehmens in dieser Liste enthalten sind (Suche nach Bezeichnung, Suche nach Unternehmensnummer). Um einen Betriebssitz (oder eine Niederlassungseinheit) hinzuzufügen oder zu ändern, wenden Sie sich bitte über My Enterprise an die Zentrale Datenbank der Unternehmen.
Die Veränderung bekommen Sie nicht direkt zu spüren. Das LfA setzt sich mit den Sozialsekretariaten in Verbindung, um sie über diese Modernisierung zu informieren.
Sie müssen Ihr Computersystem an die Änderungen anpassen; diese Änderungen werden über die üblichen Kanäle bekannt gegeben (Link).
Die Änderungen bestehen aus Hinzufügungen, Löschungen oder Anpassungen von Daten. Um Sie so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, werden Änderungen an den strukturierten Nachrichten in maximal zwei Schritten vorgenommen.
Der Übergang zur neuen Anwendung wird in mehreren Phasen verlaufen, wie diese Zeitleiste es zeigt:
Jahr 2023
► Phase abgeschlossen
Jahr 2024
► Phase abgeschlossen
Jahr 2025
► Im Kurs
Datum unbestimmt
► Nicht geplant
Haben Sie Fragen zur Nutzung der alten oder neuen Webanwendung? Bitte verwenden Sie das Kontaktformular oder rufen Sie das Kontaktzentrum des Portals der sozialen Sicherheit an (02 511 51 51).
Haben Sie Fragen zu Ihrem Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit? Möglicherweise finden Sie die Antwort in unseren FAQ oder in den Infoblättern zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Wenn nicht, verwenden Sie dann bitte das Kontaktformular oder rufen Sie das Kontaktcenter des LfA unter der Nummer 02 515 44 44 an (Auswahl 3).