Das LfA modernisiert die Anwendungen zur Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit

Sind Sie Arbeitgeber, Sozialsekretariat oder Dienstleister und reichen Sie manchmal oder regelmäßig Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit ein? In diesem Fall sind die folgenden Erklärungen für Sie gedacht!

Um welche Veränderung geht es?

Das LfA hat ein großes Modernisierungsprojekt in die Wege geleitet. Dieses betrifft die Anwendungen, die verwendet werden für:

Sind nicht von dieser Modernisierung betroffen: die elektronische Kontrollkarte (e-C3.2) und die Anwendung zur Meldung von Sozialrisiken (e-MSR).

Was ändert sich für Sie?

Die Anwendungen zur Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit werden komplett neu gestaltet:

Die Bildschirme der Webanwendung werden im Sinne der Benutzerfreundlichkeit überarbeitet:
  • Betriebssitze müssen nicht mehr manuell eingegeben werden, sondern können einfach aus einer Liste ausgewählt werden.
  • Sie können den Betriebssitz wechseln, ohne sich neu authentifizieren zu müssen.
  • Die Liste der Arbeitnehmenden wird auf 2000 (statt wie bisher 100) erweitert.
  • Der Verlauf der Änderungen an einer Mitteilung wird besser sichtbar sein.
  • Es wird verschiedene Meldungen und Kontrollen geben, die die häufigsten Eingabefehler verhindern sollen.
  • Die Auswahl der Schlechtwetterarten wird erleichtert.
  • (…)
Die zu übermittelnden Informationen werden angepasst, damit Sie nur das absolut Notwendige mitteilen müssen und so sichergestellt werden kann, dass möglichst viele Mitteilungen in einem Vorgang bearbeitet werden können:
  • Die Bezeichnungen sind genauer: so wurde die Bezeichnung „Kommentar“ in der Mitteilung über eine technische Störung durch die Bezeichnung „Verursachte Komplikationen“ ersetzt.
  • Unnötige Informationen wurden gelöscht, z. B. die LSS-Nummer.
Zum Schluss werden die elektronischen strukturierten Nachrichten nach und nach von der neuen Webanwendung aus erreichbar sein
  • Dort werden sie abgerufen, bearbeitet und gelöscht werden können. 
  • Die Briefe des LfA werden Sie auch an diesem Ort finden.

Was müssen Sie unternehmen?

Wir unterscheiden drei Fälle.

Dann wird die Veränderung so durchschaubar wie möglich sein:

  • Es ist eine Weiterleitung von der alten Anwendung aus vorgesehen, solange diese noch verfügbar ist und Sie eine Art von Mitteilung wählen, die bereits in der neuen Anwendung verfügbar ist.
  • Verwenden Sie ein Lesezeichen, das direkt die Anwendungen für zeitweilige Arbeitslosigkeit oder das Validierungsbuch öffnet? In diesem Fall müssen Sie Ihr Lesezeichen aktualisieren.

Um die Auswahl des Betriebssitzes (oder der „Niederlassungseinheit“) zu erleichtern, stützt sich die neue Anwendung ausschließlich auf die Liste der Betriebssitze, die in der Zentralen Datenbank der Unternehmen erfasst ist. Wir empfehlen Ihnen daher, bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen zu überprüfen, ob die Betriebssitze Ihres Unternehmens in dieser Liste enthalten sind (Suche nach Bezeichnung, Suche nach Unternehmensnummer). Um einen Betriebssitz (oder eine Niederlassungseinheit) hinzuzufügen oder zu ändern, wenden Sie sich bitte über My Enterprise an die Zentrale Datenbank der Unternehmen.

In der neuen Anwendung können Sie nur Mitteilungen für die bereits verfügbaren Arten der zeitweiligen Arbeitslosigkeit erstellen; diese werden nach und nach hinzugefügt. Das folgende Beispiel zeigt die Situation ab einde Mai 2023, dann ab Juni 2023 und so weiter.

Ab Ende Mai 2023

Aktuelle AnwendungNeue Anwendung

Automatische Weiterleitung zur neuen Anwendung

Nur die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung ist verfügbar.

(Während dieser Phase muss der 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit in die alte Anwendung eingegeben werden)

Ab Juni 2023

Aktuelle AnwendungNeue Anwendung

Automatische Weiterleitung zur neuen Anwendung

Nur die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung, technischer Störung oder höherer Gewalt ist verfügbar.

(Während dieser Phase muss der 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit in die alte Anwendung eingegeben werden)

Die Veränderung bekommen Sie nicht direkt zu spüren. Das LfA setzt sich mit den Sozialsekretariaten in Verbindung, um sie über diese Modernisierung zu informieren.

Sie müssen Ihr Datenverarbeitungssystem an die Änderungen anpassen. Diese Änderungen werden über die üblichen Kanäle bekannt gegeben (Link).

Die Änderungen bestehen aus Hinzufügungen, Löschungen oder Anpassungen von Daten. Um die Unannehmlichkeiten für Sie möglichst gering zu halten, werden die Änderungen an strukturierten E-Mail-Nachrichten maximal zweimal durchgeführt, wie in der Tabelle oben angegeben.

Wann treten diese Änderungen für Sie ein?

Der Übergang zur neuen Anwendung wird in mehreren Phasen verlaufen, wie diese Zeitleiste es zeigt:

 

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In der folgenden Tabelle geben erklären wir Ihnen genauer, wie sich die Änderungen auf Sie auswirken werden

 

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Haben Sie Fragen zu diesen Änderungen?

Haben Sie Fragen zur Nutzung der alten oder neuen Webanwendung? Bitte verwenden Sie das Kontaktformular oder rufen Sie das Kontaktzentrum des Portals der sozialen Sicherheit an (02 511 51 51).

Haben Sie Fragen zu Ihrem Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit? Möglicherweise finden Sie die Antwort in unseren FAQ oder in den Infoblättern zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit. Wenn nicht, verwenden Sie dann bitte das Kontaktformular oder rufen Sie das Kontaktcenter des LfA unter der Nummer 02 515 44 44 an (Auswahl 3).