Zeitweilige Arbeitslosigkeit - Verfahren

E28

Zuletzt aktualisiert am 27.01.2026

Wenn Sie zeitweilige Arbeitslosigkeit einführen, müssen Sie eine Reihe von Formalitäten erledigen, gegenüber

  • dem LfA: Die vorausgehende Mitteilung über voraussichtliche zeitweilige Arbeitslosigkeit und die monatliche Mitteilung über den ersten Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit;
  • Ihren Beschäftigten: Die Ausstellung von Formularen und die Sendung bestimmter Meldungen von Sozialrisiken (MSR).

Dieses Infoblatt bietet Ihnen eine Übersicht dieser Formalitäten.

Ausführlichere Erläuterungen finden Sie in den anderen Infoblättern für Arbeitgeber zum Thema zeitweilige Arbeitslosigkeit. Diese Infoblätter sind beim Arbeitslosenamt des LfA oder auf der Website www.lfa.be (Arbeitgeber > zeitweilige Arbeitslosigkeit) erhältlich.

Welche Formalitäten müssen Sie als Arbeitgeber gegenüber dem LfA erledigen?

Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages für Angestellte

Sie müssen dem Arbeitslosenamt des LfA im Vorfeld ein Formular C106A oder C106A-NICHTMWST zuschicken, in dem Sie nachweisen, dass Sie alle Vorbedingungen erfüllen, um die Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrages der Angestellten zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt Nr. E54 „ Aussetzung des Angestelltenvertrages wegen eines Arbeitsmangels für Unternehmen in Schwierigkeiten – Vorbedingungen“.

Mitteilungen an das Arbeitslosenamt des LfA

Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, dem LfA die folgenden Mitteilungen zu senden:

  • Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter oder Angestellte: vorausgehende Mitteilung über voraussichtliche wirtschaftliche Arbeitslosigkeit;
  • Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung: Mitteilung des Tages und der Art der technischen Störung;
  • Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen für Arbeiter oder Angestellte, wegen technischer Störung und wegen ungünstiger Witterung: monatliche Mitteilung über den ersten Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit eines jeden Monats.
  • Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Streik oder Aussperrung: Mitteilung über das Datum des Beginns der zeitweiligen Arbeitslosigkeit und über die näheren Umstände des Streiks oder der Aussperrung.

Auch bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt müssen Sie eine Mitteilung vornehmen, damit das LfA kontrollieren kann, ob die Bedingungen für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt erfüllt sind. Eine solche Anzeige erübrigt sich bei medizinisch bedingter höherer Gewalt (wegen einer Verringerung der Arbeitsfähigkeit).

Unter bestimmten Bedingungen können auch Leiharbeitskräfte aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos gemeldet werden. Für Leiharbeitskräfte sorgt der Leiharbeitsvermittler für die Mitteilungen über zeitweilige Arbeitslosigkeit. Der Leiharbeitsvermittler gibt in diesem Fall an, dass die Mitteilungen sich auf Leiharbeitskräfte beziehen, und vermerkt den Namen und die ZDU-Nummer des Entleihers.

Wie müssen die Mitteilungen an das LfA geschehen?

Die Mitteilungen müssen Sie (oder Ihr Stellvertreter, beispielsweise Ihr Sozialsekretariat) auf elektronischem Wege, über das Portal der sozialen Sicherheit (https://www.socialsecurity.be/site_de/employer/applics/vbook/general/about_livre.htm) oder per Batch (strukturierte elektronische Nachrichten), vornehmen.

Allein in den drei nachfolgenden Fällen dürfen Sie elektronische Mitteilungen durch eine per Einschreiben an das für den Betriebssitz des Unternehmens örtlich zuständige Arbeitslosenamt des LfA geschickte Nachricht ersetzen:

  • Sie nehmen zum ersten Mal eine Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit vor oder Sie nehmen nach einer Unterbrechung von 24 Monaten in Folge wieder eine solche Mitteilung vor;
  • Sie verfügen nicht über die notwendigen Datenverarbeitungsmittel zur Sendung einer Mitteilung auf elektronischem Wege und haben eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Mitteilung von der Direktion des Arbeitslosenamtes des LfA erhalten.
  • Sie können die Anzeige bzw. Mitteilung auf elektronischem Wege aufgrund von technischen Problemen nicht tätigen (vorübergehender Internetausfall, Computerpanne...).

Näheres über die elektronische Mitteilung und die vorerwähnten Ausnahmen erfahren Sie im Infoblatt „Zeitweilige Arbeitslosigkeit – elektronische Mitteilung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit an das LfA“ Nr. E53. Dieses ist beim Arbeitslosenamt des LfA erhältlich oder kann von der Website des LfA (www.lfa.be) heruntergeladen werden.

Sie erhalten für jede elektronische Mitteilung eine Empfangsbestätigung mit einer einheitlichen Nummer und dem Inhalt der Nachricht. Sie haben die Möglichkeit, die elektronischen Mitteilungen einzusehen. Nötigenfalls können Sie eine elektronische Mitteilung annullieren oder ändern.

Das zuständige Arbeitslosenamt des LfA prüft, ob die Mitteilungen in Ordnung sind (z. B., ob die maximale Dauer der Vertragsaussetzung und die Mitteilungsfrist eingehalten wurden).

  • Wenn die Mitteilung in Ordnung ist, wird sie in eine Datenbank eingespeist, die den Zahlstellen (CGSLB, CSC, FGTB oder Hilfskasse für Arbeitslosengeld) bereitgestellt wird. Diese können dann für eine korrekte Zahlung diese Daten aufrufen.
  • Sollte die Mitteilung nicht in Ordnung sein, werden Sie schriftlich davon benachrichtigt. So können Sie die Situation umgehend in Ordnung bringen, indem Sie eine neue Mitteilung senden oder die fehlenden Angaben nachreichen.

Welche Formalitäten müssen Sie den Beschäftigten gegenüber erledigen?

Monatliche Ausstellung einer Kontrollkarte

Grundsatz

Seit dem 01.01.2025 sind Beschäftigte verpflichtet, ihre Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (eC3.2) elektronisch auszufüllen.

Daraus folgt, dass diese keine Papier-Kontrollkarten C3.2A mehr verwenden dürfen und Sie als Arbeitgeber keine Papier-Kontrollkarten mehr aushändigen dürfen.

Beschäftigte müssen ihre elektronische Kontrollkarte eC3.2 ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit des Monats fortlaufend ausfüllen. Dabei sind die Ausfüllhinweise in der Zeichenerklärung zu beachten. Im Bausektor wird anders verfahren: Dort muss die Kontrollkarte nicht ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit des Monats, sondern ab dem ersten Tag des Monats ausgefüllt werden.

Beschäftigte tragen in den Kalender alle möglichen Arbeitsleistungen ein, die sie für sich selbst oder im Auftrag einer Drittperson erbringen, und zwar jedes Mal, noch bevor sie sich an einem bestimmten Tag an die Arbeit machen. Einzutragen sind unter anderem auch alle nichtgearbeiteten Tage mit Lohn oder Gehalt, alle Krankheitstage und alle Urlaubstage.

Am Ende des Monats müssen Beschäftigte ihre Kontrollkarte C3.2 an ihre Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) senden.

Nähere Auskünfte über die elektronische Kontrollkarte: Infoblatt E74 („Die elektronische Kontrollkarte eC3.2“).

Ausnahme

Wenn Sie der paritätischen Kommission für beschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Betriebe für angepasste Arbeit (paritätische Kommission 327) unterstehen, können Sie auf unbestimmte Zeit weiterhin Papier-Kontrollkarten C3.2A ausstellen.

Dann gelten die folgenden Grundsätze weiterhin:
  • -         Sie geben der oder dem zeitweilig arbeitslosen Beschäftigten eine Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit  C 3.2A ab.
  • Diese Kontrollkarten C3.2A sind nummeriert und können nicht ausgedruckt werden.  Kostenlose unausgefüllte Exemplare erhalten Sie bei dem örtlichen Arbeitslosenamt des LfA.
  • Sie muss im Regelfall unaufgefordert abgegeben werden, und zwar spätestens am 1. Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit des Monats.  Ausnahme: Bei Streik oder Aussperrung. In dem Fall geben Sie sie ab, wenn die oder der Beschäftigte sie darum bittet.
  • Wenn Sie Arbeitgeber eines Betriebes für angepasste Arbeit sind und Beschäftigte mit Beeinträchtigung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, können Sie für diese eine Ausnahme vom Regelverfahren in Bezug auf die Papierkontrollkarte C3.2A-zeitweilige Arbeitslosigkeit beantragen. Hierzu können Sie den Antrag auf Abweichung C3.2A Betrieb für angepasste Arbeit verwenden.
  • Bevor Sie die Kontrollkarte ausstellen, füllen Sie darin die Personendaten aus und tragen die Nummer der Kontrollkarte in das Validationsbuch ein. Diese Pflicht gilt nur bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen und wegen ungünstiger Witterung.
  • Sie haben die Wahl zwischen der Führung entweder eines Validationsbuches in Papierform oder eines elektronischen Validationsbuches auf dem Portal der sozialen Sicherheit (Über das Validierungsbuch - Soziale Sicherheit) (Rubrik Unternehmen > Sozialrisiken > Validierungsbuch). In diesem Fall müssen Sie über einen Benutzernamen und ein Kennwort verfügen. Näheres über das Zugriffsverfahren erfahren Sie auf dem vorgenannten Portal.

Elektronische Meldung – MSR Szenario 2 „Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte“

In den folgenden Fällen müssen Beschäftigte einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit einreichen, wenn sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden:

  • es handelt sich um die erste zeitweilige Arbeitslosigkeit beim (neuen) Arbeitgeber;
  • es wurde für 36 Monate in Folge kein Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit mehr gezahlt;
  • die reguläre Arbeitszeit (Faktor Q oder S) wurde geändert, sei es im Rahmen eines Zeitkredits oder einer Laufbahnunterbrechung.
Was müssen Sie unternehmen?

In den vorgenannten Situationen nehmen Sie möglichst schnell und unaufgefordert per Batch oder über das Portal der Sozialen Sicherheit eine elektronische Meldung vor (http://www.socialsecurity.be, MSR Szenario 2 "Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung-Angestellte") und geben den Beschäftigten zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung ab.

Ausfüllhinweise zu den Faktoren Q und S und dem theoretischen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt finden Sie im Infoblatt für Arbeitgeber Nr. E14 "Das Formular C4 – Arbeitslosigkeitsbescheinigung".

Auf der Grundlage der MSR Szenario 2 berechnet das LfA den Tagessatz des Arbeitslosengeldes.

Im Falle von Streik oder Aussperrung senden Sie die MSR auf Bitte der Beschäftigten.

Was müssen Beschäftigte unternehmen?

Diese suchen schnellstens eine beliebige Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA/CAPAC) auf, um dort ein Formular C3.2-Arbeitnehmer auszufüllen. Dieser Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit kann auch elektronisch eingereicht werden.

Die Zahlstelle wird die elektronische Meldung MSR Szenario 2 selbst aufrufen

Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss dem Arbeitslosenamt des LfA spätestens am Ende des 2. Monats nach dem Monat des Eintritts der zeitweiligen Arbeitslosigkeit zukommen.

Zum Beispiel:

  • Die Beschäftigte wird zum ersten Mal am 16. Juni in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Antrag muss spätestens am 31. August beim LfA eintreffen.
  • Der Beschäftigte wird zum ersten Mal am 1. Juli in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Antrag muss spätestens am 30. September beim LfA eintreffen.
  • Die Beschäftigte wird zum ersten Mal am 31. Juli in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Antrag muss spätestens am 30. September beim LfA eintreffen.

Bei Streik oder Aussperrung muss der Antrag dem Arbeitslosenamt des LfA spätestens am Ende des 6. Monats nach dem Monat des Eintritts der zeitweiligen Arbeitslosigkeit zukommen

Zum Beispiel:

  • Die Beschäftigte wird zum ersten Mal am 16. Februar in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Antrag muss spätestens am 31. August beim LfA eintreffen.
  • Der Beschäftigte wird zum ersten Mal am 1. April in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Antrag muss spätestens am 31. Oktober beim LfA eintreffen.
  • Die Beschäftigte wird zum ersten Mal am 30. April in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt. Der Antrag muss spätestens am 31. Oktober beim LfA eintreffen.

Elektronische Meldung – MSR Szenario 5 am Ende eines jeden Monats

Nach dem Ende des Monats nehmen Sie unaufgefordert auf dem Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be > Unternehmen >Sozialrisiken > Meldung Sozialrisiken > Arbeitslosigkeit > Szenario 5 „Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder der Aussetzung-Angestellte“) oder per Batch eine elektronische Meldung vor und geben den Beschäftigten zur Information einen Ausdruck dieser elektronischen Meldung ab.

Bei Streik oder Aussperrung senden Sie die MSR auf Bitte der Beschäftigten.

Ausfüllhinweise zum Faktor Q und S und zum theoretischen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt finden Sie im Infoblatt für Arbeitgeber Nr. E14 „Das Formular C4 – Arbeitslosigkeitsbescheinigung“.

Tragen Sie die Anzahl Stunden, an denen die oder der Beschäftigte zeitweilig arbeitslos war. Vor der Zahl vermerken den zutreffenden Code, welcher die Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit kennzeichnet.

Es müssen keine Angaben in Bezug auf die anderen Mitteilungen an das LfA mehr ausgefüllt werden, da diese dem LfA bereits vorliegen.

Ausnahme: Wenn Sie in der vorausgehenden Mitteilung über zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen nur die Abteilung, in der die zeitweilige Arbeitslosigkeit eingeführt wurde, angegeben haben (und nicht die Personendaten der einzelnen Beschäftigten), dann müssen Sie in die MSR Szenario 5 ebenfalls den Namen der Abteilung und die Ticketnummer der Empfangsbestätigung eintragen. Diese Ticketnummer erhalten Sie automatisch, wenn Sie eine elektronische Anzeige senden, und per Post, falls Sie die Mitteilung per Einschreiben senden.

Am Ende des Monats senden alle arbeitslosen Beschäftigten ihre Kontrollkarte eC3.2 an ihre Zahlstelle. Die MSR Szenario 5 wird der Zahlstelle automatisch bereitgestellt.

Mithilfe der Kontrollkarte eC3.2 und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA ausrechnen, wie viele tägliche Leistungen der oder dem Beschäftigten zustehen.