Welches sind die Bedingungen, um zum System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag berechtigt zu sein (SAB)?

T124

Zuletzt aktualisiert am 01.03.2026

Änderung der Vorschriften

Die Regierung hat beschlossen, alle SAB-Regelungen mit Ausnahme der Regelung für Menschen mit Beeinträchtigung und Menschen mit schweren körperlichen Problemen (d. h. mit Ausnahme des „medizinisch bedingten“ SAB ) abzuschaffen.

Arbeitnehmende, die bereits zu einem SAB-System zugelassen waren, behalten ihre SAB-Ansprüche.

Arbeitnehmende, die entlassen wurden, aber noch nicht zu einer SAB-Regelung zugelassen sind, können unter bestimmten strengeren Bedingungen noch zugelassen werden. Mehr dazu erfahren Sie weiter in diesem Infoblatt.

Mit Ausnahme des „medizinisch bedingten SAB“ werden alle SAB-Regelungen schrittweise abgeschafft.

Allgemeine Bedingungen

Ihnen muss gekündigt werden

Der Arbeitgeber, bei dem Sie beschäftigt sind, muss Ihnen kündigen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen eine Kündigungsfrist bekannt gibt oder Ihren Arbeitsvertrag unter Zahlung einer Kündigungsentschädigung mit sofortiger Wirkung kündigt.

Es besteht also kein Anspruch auf das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag, wenn Sie selbst kündigen, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft oder wenn ein Arbeitsvertrag aufgrund höherer Gewalt beendet wird.

Wenn Sie das SAB beantragen, weil das Unternehmen als in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung befindlich anerkannt wurde:

  • muss Ihnen während des Zeitraums, auf den sich die Anerkennung bezieht, gekündigt werden;
  • muss die Kündigungsfrist oder der Zeitraum, den die Kündigungsentschädigung abdeckt, innerhalb dieses Anerkennungszeitraums enden.

Es muss ein Kollektivvertrag bestehen und auf Sie anwendbar sein

Sie müssen gemäß einem Kollektivvertrag (KV), der auf Unternehmensebene, in der paritätischen Kommission (Beschäftigungszweig) oder beim Nationalen Arbeitsrat vereinbart wurde, einen Betriebszuschlag zum Arbeitslosengeld beanspruchen können.

Sie müssen alle in diesem Kollektivvertrag vorgesehenen Bedingungen erfüllen und insbesondere das im Kollektivvertrag vorgeschriebene Alter erreicht haben.

Sie müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

Sie müssen die Bedingungen für eine Zulassung zum Arbeitslosengeldanspruch erfüllen. Konkret müssen Sie, bei einem Leistungsantrag in der Zeit ab dem 01.03.2026, 312 Arbeitstage in einem Arbeitsverhältnis innerhalb der letzten 36 Monate nachweisen.

Für einen Leistungsantrag in der Zeit vor dem 01.03.2026 müssen Sie 624 Arbeitstage in einem Arbeitsverhältnis innerhalb der 42 Monate vor dem Antrag nachweisen.

Die Eintragung in ein Beschäftigungsbüro bei Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag nach einer Massenentlassung

Wenn Sie das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag unter Verweis auf eine Anerkennung Ihres Arbeitgebers als in Umstrukturierung oder Schwierigkeiten befindlich und gleichzeitig als Folge einer Massenentlassung beantragen, müssen Sie in dem Beschäftigungsbüro, das Ihr Arbeitgeber errichtet hat oder an dem er teilnimmt, 6 Monate eingetragen geblieben sein.

Weitere Informationen über das Beschäftigungsbüro, die Vorteile, die Sie dort genießen, und die Pflichten, die Sie dort zu erfüllen haben, finden Sie in dem Infoblatt „Welches sind Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Umstrukturierung des Unternehmens, in dem Sie arbeiten?“, Nr. T25.

Alters- und Laufbahnbedingung

Neben den allgemeinen Bedingungen müssen Sie noch bestimmte Alters- und Laufbahnbedingungen erfüllen.

Sie müssen eine bestimmte Laufbahndauer nachweisen (Laufbahnbedingung)

Die Anzahl der Laufbahnjahre, die Sie nachweisen müssen, hängt von dem Alter ab, in dem Sie in das SAB antreten, sowie von dem Kollektivvertrag, der für Sie gilt.

Für die Erfüllung der Laufbahnbedingung werden die folgenden Tage berücksichtigt:

  • alle Arbeitstage in einem Arbeitsverhältnis;
  • gleichgestellte Tage, wie z. B. entschädigte Krankheitstage oder Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit;
  • andere gleichgestellte Zeiträume, z. B.:
  • Wehrdienstzeiten;
  • Beschäftigungszeiten als Beamte/-r (unter bestimmten Bedingungen);
  • Teilzeitbeschäftigungszeiten (diese Zeiträume werden für eine bestimmte Dauer gleichgestellt);
  • Zeiten von vollzeitiger Laufbahnunterbrechung für die Erziehung eines Kindes, die Pflege einer kranken Person oder die Teilnahme an bestimmten Aus- oder Weiterbildungen (diese Zeiträume werden für eine bestimmte Dauer gleichgestellt);
  • Zeiten von Vollarbeitslosigkeit (diese Zeiträume werden für eine bestimmte Dauer gleichgestellt).

Am Ende Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie eine bestimmte Anzahl Laufbahnjahre in einem Arbeitsverhältnis nachweisen.

Sie können das LfA im Vorfeld Ihres Antrages um eine Berechnung Ihrer Laufbahn bitten, indem Sie bei einer beliebigen Zahlstelle (Hilfszahlstelle für Arbeitslosengeld (HfA) oder Gewerkschaft – CGSLB, CSC, FGTB) das zutreffende Formular C17-Berufsvergangenheit einreichen. Auskunft zum Verfahren und zu den Einreichungsfristen erteilt die von Ihnen ausgewählte Zahlstelle.

Sie müssen das erforderliche Lebensalter erreicht haben

Ab welchem Alter kann das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag angetreten werden?

Das Alter, ab dem Sie in SAB gehen können, hängt von dem Kollektivvertrag ab, der für Sie gilt.

Nachstehend finden Sie eine Tabelle mit den möglichen Altersgrenzen und den Laufbahndauern, die Sie jeweils nachweisen müssen.

ALLGEMEINES SYSTEM

KV 17

62 Jahre

40 Jahre

Wichtiger Hinweis! Sie können nur noch dann zu dieser Regelung zugelassen werden, wenn Sie die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • Sie wurden vor dem 01.04.2025 entlassen;
  • Sie sind vor dem 01.07.2025 und auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses 62 Jahre alt.

MEDIZINISCH BEDINGTES SAB

KV

Lebensalter

Erforderliche Mindestlaufbahndauer

KV-Nr. 165 (gilt für alle Unternehmen des Privatsektors und ist vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 wirksam)

KV-Nr. 173 (gilt für alle Unternehmen des Privatsektors und ist vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2025 wirksam)

KV-Nr. 177 (gilt für alle Unternehmen des Privatsektors und ist vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 wirksam)

KV-Nr. 178 (gilt für alle Unternehmen des Privatsektors und ist vom 01.01.2028 bis zum 30.06.2029 wirksam)

58 Jahre

35 Jahre

Wichtiger Hinweis! Dies ist die einzige Regelung, die nicht aufgehoben wird.

Sie müssen während der Geltungsdauer des Kollektivvertrags und auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses 58 Jahre alt sein.

Sie müssen während der Geltungsdauer des Kollektivvertrags und auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Beendigung Ihres Arbeitsvertrags 58 Jahre alt sein.

UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN ODER IN UMSTRUKTURIERUNG

KV

Lebensalter

Erforderliche Mindestlaufbahndauer

KV im Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung

60 Jahre

20 Jahre oder 10 Jahre im Sektor

Wichtiger Hinweis: Sie können nur noch dann zu dieser Regelung zugelassen werden, wenn der Zeitpunkt des Beginns der ministeriellen Anerkennung des Unternehmens als in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung befindlich vor dem 01.05.2025 liegt.

Sie müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben:

  • wenn eine Massenentlassung angekündigt wurde, spätestens am Tag der Ankündigung der Massenentlassung;
  • wenn keine Massenentlassung angekündigt wurde, spätestens am letzten Tag Ihres Arbeitsverhältnisses.

ANDERE REGELUNGEN

KV

Lebensalter

Erforderliche Mindestlaufbahndauer

Betrieblicher oder sektoraler KV

60 Jahre

35 Jahre davon Arbeit in einem schweren Beruf (1)

KV Nr. 167 (gilt für alle Unternehmen des Privatsektors und ist vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025  in Kraft)

60 Jahre

40 Jahre

Sektoraler KV

60 Jahre

33 Jahre, wovon 20 Jahre Nachtarbeit

KV im Bausektor

60 Jahre

33 Jahre und eine Bescheinigung des Arbeitsarztes

Sektoraler KV

60 Jahre

33 Jahre davon Arbeit in einem schweren Beruf (1)

(1)    5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre oder 7 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre in einem schweren Beruf.

Wichtiger Hinweis! Sie können nur noch dann zu dieser Regelung zugelassen werden, wenn Sie die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

  • Sie wurden vor dem 01.07.2025 entlassen;
  • Sie sind vor dem 01.07.2025 und auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses 60 Jahre alt.