Welches sind die Bedingungen, um zum System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag berechtigt zu sein (SAB)?

T124

Zuletzt aktualisiert am 01.07.2023

Allgemeine Bedingungen

Ihnen muss gekündigt werden

Der Arbeitgeber, bei dem Sie beschäftigt sind, muss Ihnen kündigen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen eine Kündigungsfrist bekanntgibt oder Ihren Arbeitsvertrag unter Zahlung einer Kündigungsentschädigung mit sofortiger Wirkung kündigt.

Es besteht also kein Anspruch auf das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag, wenn Sie selbst kündigen, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft oder wenn ein Arbeitsvertrag aufgrund höherer Gewalt beendet wird.

Wenn Sie das SAB beantragen, weil das Unternehmen als in Schwierigkeiten oder in der Umstrukturierung befindlich anerkannt wurde:

  • muss Ihnen während des Zeitraums, auf den sich die Anerkennung bezieht, gekündigt werden;
  • muss die Kündigungsfrist oder der Zeitraum, den die Kündigungsentschädigung abdeckt, innerhalb dieses Anerkennungszeitraums enden.

Es muss ein kollektives Arbeitsabkommen bestehen und auf Sie anwendbar sein

Sie müssen gemäß einem kollektiven Arbeitsabkommen (KAA), das auf Unternehmensebene, in der paritätischen Kommission (Beschäftigungszweig) oder am Nationalen Arbeitsrat vereinbart wurde, einen Betriebszuschlag zum Arbeitslosengeld beanspruchen können.

Sie müssen alle in diesem kollektiven Arbeitsabkommen vorgesehenen Bedingungen erfüllen und insbesondere das im kollektiven Arbeitsabkommen vorgeschriebene Alter erreicht haben.

Sie müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

Sie müssen die Bedingungen für eine Zulassung zum Arbeitslosengeldanspruch erfüllen. Konkret müssen Sie 624 Arbeitstage als Arbeitnehmende/-r innerhalb der letzten 42 Monate nachweisen.

Die Eintragung in eine Beschäftigungszelle bei Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag nach einer Massenentlassung

Wenn Sie das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag unter Verweis auf eine Anerkennung Ihres Arbeitgebers als in Umstrukturierung oder Schwierigkeiten befindlich seiend und gleichzeitig als Folge einer Massenentlassung beantragen, müssen Sie in der Beschäftigungszelle, die Ihr Arbeitgeber errichtet hat oder an der er teilnimmt, 6 Monate eingetragen geblieben sein.

Weitere Informationen über die Beschäftigungszelle, die Vorteile, die Sie dort genießen, und die Pflichten, die Sie dort zu erfüllen haben, finden Sie in dem Infoblatt „Welches sind Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Umstrukturierung des Unternehmens, in dem Sie arbeiten?“, Nr. T25.

Alters- und Laufbahnbedingung

Neben den allgemeinen Bedingungen müssen Sie noch bestimmte Alters- und Laufbahnbedingungen erfüllen.

Sie müssen eine bestimmte Laufbahndauer nachweisen (Laufbahnbedingung)

Die Anzahl der Laufbahnjahre, die Sie nachweisen müssen, hängt von dem Alter ab, in dem Sie in das SAB antreten, sowie von dem kollektiven Arbeitsabkommen, das für Sie gilt.

Für die Erfüllung der Laufbahnbedingung werden die folgenden Tage berücksichtigt:

  • alle Arbeitstage als Arbeitnehmende/-r;
  • gleichgestellte Tage, wie z. B. entschädigte Krankheitstage oder Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit;
  • andere gleichgestellte Zeiträume, z. B.:
  • Wehrdienstzeiten;
  • Beschäftigungszeiten als Beamte/-r (unter bestimmten Bedingungen);
  • Teilzeitbeschäftigungszeiten (diese Zeiträume werden für eine bestimmte Dauer gleichgestellt);
  • Zeiten von vollzeitiger Laufbahnunterbrechung für die Erziehung eines Kindes, die Pflege einer kranken Person oder die Teilnahme an bestimmten Aus- oder Weiterbildungen (diese Zeiträume werden für eine bestimmte Dauer gleichgestellt);
  • Zeiten von Vollarbeitslosigkeit (diese Zeiträume werden für eine bestimmte Dauer gleichgestellt).

Sie können das LfA im Vorfeld Ihres Antrages um eine Berechnung Ihrer Laufbahn bitten, indem Sie bei einer beliebigen Zahlstelle (Hilfskasse für Arbeitslosenunterstützung oder Gewerkschaft – CGSLB, CSC, FGTB) das zutreffende Formular C17-Berufsvergangenheit einreichen. Auskunft zum Verfahren und zu den Einreichungsfristen erteilt die von Ihnen ausgewählte Zahlstelle.

Sie müssen das erforderliche Lebensalter erreicht haben

Ab welchem Alter kann das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag angetreten werden?

Das Alter, ab dem sie in SAB gehen können, hängt von dem kollektiven Arbeitsabkommen ab, das für Sie gilt.

Nachstehend finden Sie eine Tabelle mit den möglichen Altersgrenzen und den Laufbahndauern, die Sie jeweils nachweisen müssen.

ALLGEMEINES SYSTEM

KAA

Lebensalter

Erforderliche Mindestlaufbahndauer

KAA 17

62 Jahre

  • Männer: 40 Jahre
  • Frauen: 

39 Jahre im Jahr 2023
40 Jahre ab dem Jahr 2024

 

BESONDERE SYSTEME

Unternehmens- oder sektorielles KAA

60 Jahre

35 Jahre mit darin Arbeit in einem schweren Beruf (1)

KAA Nr. 165 (gilt für alle Unternehmen des privaten Sektors und ist vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 in Kraft)

58 Jahre

35 Jahre für Arbeitnehmende mit Beeinträchtigung und Arbeitnehmende mit schweren körperlichen Problemen

KAA Nr. 167 (gilt für alle Unternehmen des Privatsektors und ist vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025  in Kraft)

60 Jahre

40 Jahre

Sektorielles KAA

60 Jahre

33 Jahre, wovon 20 Jahre Nachtarbeit

KAA im Bausektor

60 Jahre

33 Jahre und eine Bescheinigung des Arbeitsarztes

Sektorielles KAA

60 Jahre

33 Jahre mit darin Arbeit in einem schweren Beruf (1)

KAA im Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung

60 Jahre

20 Jahre oder 10 Jahre im Sektor

(1) 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre oder 7 Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre in einem schweren Beruf.

Wann muss das erforderliche Alter erreicht sein?

Das erforderliche Alter müssen Sie erreicht haben:

  • wenn Sie das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag unter Verweis auf die Anerkennung Ihres Arbeitgebers als in Umstrukturierung oder Schwierigkeiten befindlich seiend und gleichzeitig als Folge einer Massenentlassung beantragen, dann müssen Sie das erforderliche Lebensalter spätestens zum Zeitpunkt der Anzeige der Massenentlassung erreicht haben;
  • in allen anderen Fällen spätestens am letzten Tag Ihres Arbeitsvertrages.