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Bürger
Sie haben Ihre Arbeit verloren und sind auf der Suche nach einem neuen Job? Sie möchten etwas mehr Zeit mit Ihren Kindern verbringen oder aus einem anderen Grund eine Auszeit von der Arbeit nehmen?
Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit und thematische Urlaube
Das LfA bietet verschiedene Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Vollarbeitslosigkeit
Sie waren eine Zeit lang abhängig beschäftigt und Ihr Arbeitsverhältnis wurde beendet? Sie haben die Schule abgeschlossen und leider noch keine Arbeit gefunden? In dieser Rubrik finden Sie alle Informationen über die Vollarbeitslosigkeit, die Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit, das Antragsverfahren...
Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (Frühpension)
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Sie haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung? Vielleicht können Sie auch einen Betriebszuschlag beanspruchen.
Berufseingliederungszeit
Sie haben Ihre Lehre oder Ihr Studium abgeschlossen? Bevor Sie einen Anspruch auf Berufseingliederungsgeld erheben können, müssen Sie eine Berufseingliederungszeit durchlaufen.
Zeitweilige Arbeitslosigkeit
Sie sind beispielsweise wegen der schlechten Auftragslage, des ungünstigen Wetters, eines Streiks oder einer technischen Störung vorübergehend arbeitslos? In dieser Rubrik finden Sie alle Informationen über die verschiedenen Arten von zeitweiliger Arbeitslosigkeit, das Antragsverfahren, die finanzielle Unterstützung…
Teilzeitarbeit
Sie arbeiten nicht Vollzeit? Sie haben sich selbst für eine Teilzeitbeschäftigung entschieden oder bleiben als vollzeitarbeitsuchend eingetragen? In dieser Rubrik finden Sie alle Informationen zum Thema Teilzeitarbeit: Ihr eventuelles Recht auf eine finanzielle Unterstützung, das Antragsverfahren…
Beschäftigung - Bildung
Sie sind arbeitslos? Sie wurden entlassen? Sie haben Ihr Studium abgebrochen und möchten so schnell wie möglich arbeiten? In dieser Rubrik finden Sie eine Reihe von Beschäftigungsmaßnahmen, die Sie bei der Arbeitsuche unterstützen können.
Urlaub
Sie sind unter 25 Jahren oder über 50 Jahre alt und haben keinen vollen Anspruch auf bezahlten Urlaub? Sie sind Pflegemutter oder -vater und möchten einen Urlaub nehmen? In dieser Rubrik finden Sie alle Informationen über die Urlaubstage und Leistungen, die Ihnen zustehen.
Tagesmütter
Sie sind Tagesmutter? Sie müssen Einkommenseinbußen hinnehmen, weil die Kinder, die Sie betreuen, abwesend sind. Die Ausfallentschädigung kann diesen Verlust teilweise ausgleichen.