Dürfen Sie während Ihrer zeitweiligen Arbeitslosigkeit eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben?
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T45
Zuletzt aktualisiert am 18.03.2025
Welches sind die Bedingungen?
Um eine nebenberufliche Tätigkeit (als Selbständiger oder Arbeitnehmer) während der Arbeitslosigkeit weiter ausüben zu dürfen, müssen 4 Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
Sie müssen diese Nebentätigkeit bereits ausgeübt haben, als Sie noch hauptberuflich beschäftigt waren, und zwar zumindest in den drei Monaten, die Ihrem Leistungsantrag vorangehen. Diese dreimonatige Zeit wird um Zeiträume von zeitweiliger Arbeitslosigkeit oder von Krankheit verlängert.
Es ist also nicht möglich, eine Nebentätigkeit während Ihrer Arbeitslosigkeit aufzunehmen.
Sie müssen diese nebenberufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt Ihres Leistungsantrags persönlich bei Ihrer Zahlstelle melden. Auf die Frage „Üben Sie eine Nebentätigkeit aus?“ des Formulars C1 müssen Sie „ja“ antworten. Sie müssen auch ein Formular C1A ausfüllen. Es ist äußerst wichtig, dass Sie die in diesen beiden Formularen gestellten Fragen richtig und genau beantworten.
Wenn Sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben, ohne sie angezeigt zu haben, werden Sie die erhaltenen Leistungen erstatten und einen mehrwöchigen Ausschluss vom Leistungsbezug hinnehmen müssen. Sie können ebenfalls vor einem Strafgericht verfolgt werden.
Sie dürfen die Tätigkeit an den Tagen, wo Sie hauptberuflich tätig sind, nicht tagsüber (zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr) ausüben.
Diese Einschränkung gilt nicht für Sonntage und Tage, wo Sie Ihre hauptberufliche Tätigkeit gewöhnlich nicht ausüben. In diesem Fall verlieren Sie eine tägliche Arbeitslosenunterstützung für jeden gearbeiteten Sonntag und für jeden gearbeiteten Tag, an dem Sie Ihre hauptberufliche Tätigkeit gewöhnlich nicht ausüben (selbst wenn Sie nach 18:00 Uhr und/oder vor 07:00 Uhr arbeiten).
Bestimmte Tätigkeiten sind verboten. Die folgenden Tätigkeiten dürfen nicht nebenberuflich während der Arbeitslosigkeit ausgeübt werden (selbst wenn die vorgenannten Grundbedingungen erfüllt sind):
- die in einem Beruf, dem nur nach 18 Uhr nachgegangen wird, ausgeübte Tätigkeit (zum Beispiel Nachtwächter);
- die Tätigkeiten, die gemäß dem Gesetzt vom 6. April 1960 über die Ausführung von Bauarbeiten verboten sind (nähere Auskunft erteilt Ihre Zahlstelle);
- die Tätigkeiten:
- in einem Beruf des Horeca-Sektors (Hotels, Restaurants und Getränkeausschänke) oder der Vergnügungsindustrie ;
- als Hausierer, Werber (Verkauf in der Wohnung oder auf Märkten);
- als Versicherungsagent oder Versicherungsmakler.
es sei denn, die besagte Tätigkeit ist geringfügig (es ist immer besser, sich beim Arbeitslosenamt zu erkundigen, um zu erfahren, ob Ihre Tätigkeit im Sinne der Vorschriften über Arbeitslosigkeit als geringfügig gelten kann).
Für bestimmte Tätigkeiten gelten besondere Regeln. Unter anderem, wenn:
- Sie Kunstarbeitsgeld beziehen.
- die Tätigkeit, die im Rahmen des Vorteils Sprungbrett in die Selbständigkeit ausgeübt wird;
- die Tätigkeit, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages für Vereinsarbeit ausgeübt wird.
Weitere Informationen finden Sie in den Infoblättern "Sie haben als Künstler oder Techniker im Kunstsektor den Vorteil des Einfrierens der Degressivität genossen – Was ändert sich im Zuge der Reform der Vorschriften für Arbeitnehmende des Kunstsektors?" Nr. T29, "Sie möchten die neuen spezifischen Regeln für Kunstarbeiter/-innen für sich in Anspruch nehmen?" Nr. T30 und "Dürfen Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit im Rahmen des Vorteils "Sprungbrett zur Selbständigkeit" ausüben?" Nr. T158.
Diese Infoblätter sind bei Ihrer Zahlstelle oder beim Arbeitslosenamt des LfA erhältlich oder können von der Website www.lfa.be heruntergeladen werden.
Was geschieht, wenn die 4 Bedingungen kumulativ erfüllt sind?
Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Nebentätigkeit unter (beschränkter) Beibehaltung Ihres Arbeitslosengeldes weiter ausüben.
Der Arbeitslosengeldanspruch kann Ihnen aber vom Direktor des Arbeitslosenamtes verweigert werden, selbst für die Tage, an denen Sie die Nebentätigkeit nicht ausüben, wenn Ihre Nebentätigkeit nicht oder nicht mehr die Eigenschaften einer nebenberuflichen Tätigkeit aufweist, was beispielsweise der Fall ist, wenn die Anzahl Arbeitsstunden, die Sie der Nebentätigkeit widmen, oder das Berufseinkommen, das die Nebentätigkeit Ihnen verschafft, zu hoch ist.
Die Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit
Seit dem 01.01.2025 muss die Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit obligatorisch elektronisch ausgefüllt werden (über das Portal der Sozialen Sicherheit oder über die eC32-Applikation, die im App-Store Ihres Smartphones erhältlich ist).
Dies führt zur vollständigen Abschaffung der Verwendung der Papierkontrollkarte C3.2 A (außer für Arbeitnehmer in Betrieben für angepasste Arbeit, sozialen Werkstätten und „Maatwerkbedrijven“), für die eine ständige Abweichung gilt.
Bis zum 30.06.2025 gibt es eine Übergangszeit: Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmenden Schwierigkeiten mit der Umstellung auf das digitale Verfahren haben, können sie auf Antrag so lange weiterhin die Papierkontrollkarte verwenden. Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt E2/T2 – Übergangsregelung.
Wie füllen Sie Ihrer Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit aus?
Sie müssen Ihre Kontrollkarte (auf Papier oder elektronisch) ab dem ersten Tag, an dem Sie effektiv zeitweilig arbeitslos sind, bis zum letzten Tag des Monats ausfüllen.
Wenn Sie im Bausektor arbeiten, müssen Sie Ihre Karte ab dem ersten Tag des Monats ausfüllen, auch wenn Sie in diesem Monat nicht in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden.
Ihre Nebentätigkeit wurde vom Arbeitslosenamt des LfA erlaubt?
Wie füllen Sie Ihre elektronische Kontrollkarte eC3.2 aus?
Wählen Sie dieses Symbol, wenn Sie Ihre Nebentätigkeit ausnahmsweise zwischen 7.00 und 18.00 Uhr ausüben, und zwar an einem Tag, an dem Sie normalerweise für Ihren üblichen Arbeitgeber arbeiten
Wählen Sie dieses Symbol, wenn Sie Ihre Nebenbeschäftigung (egal wann) ausüben, und zwar an einem Tag, an dem Sie normalerweise NICHT für Ihren üblichen Arbeitgeber arbeiten
Wie füllen Sie Ihre Papierkontrollkarte C3.2A aus?
- Wenn Sie Ihre Nebentätigkeit an einem Tag, an dem Sie normalerweise bei Ihrem üblichen Arbeitgeber beschäftigt sind, ausüben:
- und zwar vor 7:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr, dann schwärzen Sie das entsprechende Feld der TABELLE 1 der papiernen Kontrollkarte bitte NICHT.
- und zwar ausnahmsweise zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr, dann müssen Sie das entsprechende Feld der TABELLE 1 der papiernen Kontrollkarte schwärzen.
- Wenn Sie Ihre Nebentätigkeit an einem Tag, an dem Sie normalerweise bei Ihrem üblichen Arbeitgeber NICHT beschäftigt sind, ausüben, dann müssen Sie das entsprechende Feld der TABELLE 2 der papiernen Kontrollkarte schwärzen, und zwar ganz gleich, zu welchem Zeitpunkt Sie die Tätigkeit ausüben.
Wenn Sie Ihre Nebentätigkeit im Rahmen des Vorteils Sprungbrett in die Selbständigkeit ausüben, geben Sie die Tätigkeit bitte NICHT in der papiernen oder elektronischen Kontrollkarte an.
Wenn die spezifischen Regeln für Kunstarbeitende für Sie zur Anwendung kommen, geben Sie die Tätigkeiten, die nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags ausgeübt werden, bitte NICHT in der papiernen oder elektronischen Kontrollkarte an.
Wie viel beträgt Ihr Arbeitslosengeld?
Das Nebeneinkommen ist mit dem Arbeitslosengeldbezug vereinbar, wobei es oberhalb eines Freibetrags auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Es bleiben täglich 17,72Euro anrechnungsfrei. Der Tagesbetrag des Arbeitslosengeldes wird also um den Teil des täglichen Nebeneinkommens vermindert, der den Freibetrag von 17,72Euro übersteigt.
Wenn Sie das gesamte Nettojahreseinkommen (einschließlich der Einkommen aus Samstags- und Sonntagsarbeit) aus Ihrer Tätigkeit durch 312 (oder im Falle eines unvollständigen Jahres durch eine proportionale Anzahl von Tagen) teilen, erhalten Sie den täglichen Betrag des Einkommens aus dieser Tätigkeit. Wenn dieser Tagesbetrag17,72 Euro übersteigt, wird der Tagessatz Ihres Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit um den Teil des Einkommens oberhalb von 17,72Euro reduziert.
Sie müssen Ihre Einkommen jedes Jahr einreichen.
Wenn das tägliche Nettonebeneinkommen 20 Euro beträgt, wird die tägliche Leistung bei Arbeitslosigkeit um die Differenz zwischen 20 Euro und 17,72Euro vermindert.