Öffentlicher Sektor
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Vollzeitige Unterbrechung
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 541,81 EUR | 593,37 EUR | 644,95 EUR |
| Nettobetrag | 486,93 EUR | 533,27 EUR | 579,62 EUR |
Am 01/03/2026 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird Ihre Zulage im Verhältnis zu Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
Verkürzung um 1/5
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 108,34 EUR | 118,68 EUR | 128,98 EUR |
| Nettobetrag | 89,76 EUR | 98,33 EUR | 106,87 EUR |
Verkürzung um 1/4
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 135,46 EUR | 148,35 EUR | 161,24 EUR |
| Nettobetrag | 112,23 EUR | 122,91 EUR | 133,59 EUR |
Verkürzung um 1/3
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 180,58 EUR | 197,79 EUR | 215,00 EUR |
| Nettobetrag | 149,62 EUR | 163,87 EUR | 178,13 EUR |
Am 01/03/2026 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 270,90 EUR | 296,70 EUR | 322,45 EUR |
| Nettobetrag | 224,45 EUR (1) | 245,82 EUR (1) | 267,15 EUR (1) |
| 189,64 EUR (2) | 207,69 EUR (2) | 225,72 EUR (2) | |
| 176,09 EUR (3) | 192,86 EUR (3) | 209,60 EUR (3) |
Am 01.03.2026 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 30%.
(3) Zusammenwohnende ab 50 Jahren, die das Laufbahnendesystem nicht beanspruchen können.
Berufssteuervorabzug = 35%.
Laufbahnendesystem
Verkürzung um 1/5
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 216,72 EUR | 227,05 EUR | 237,35 EUR |
| Nettobetrag | 179,56 EUR | 188,12 EUR | 196,65 EUR |
Verkürzung um 1/4
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 270,90 EUR | 283,81 EUR | 296,70 EUR |
| Nettobetrag | 224,45 EUR | 235,14 EUR | 245,82 EUR |
Verkürzung um 1/3
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 361,14 EUR | 378,41 EUR | 395,58 EUR |
| Nettobetrag | 299,21 EUR | 313,52 EUR | 327,74 EUR |
Am 01.03.2026 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 541,81 EUR | 567,56 EUR | 593,37 EUR |
| Nettobetrag | 448,89 EUR (1) | 470,23 EUR (1) | 491,61 EUR (1) |
| 352,18 EUR (2) | 368,92 EUR (2) | 385,70 EUR (2) |
Am 01.03.2026 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Wenn Sie ernannter Beamter einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Bitte lesen Sie die Beträge des allgemeinen Systems "Verkürzung auf eine Halbzeit".
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 35%.
