Öffentlicher Sektor
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Vollzeitige Unterbrechung
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 531,20 EUR | 581,74 EUR | 632,31 EUR |
Nettobetrag | 477,39 EUR | 522,81 EUR | 568,26 EUR |
Am 01/02/2025 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird Ihre Zulage im Verhältnis zu Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
Verkürzung um 1/5
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 106,22 EUR | 116,35 EUR | 126,45 EUR |
Nettobetrag | 88,01 EUR | 96,40 EUR | 104,77 EUR |
Verkürzung um 1/4
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 132,80 EUR | 145,44 EUR | 158,08 EUR |
Nettobetrag | 110,03 EUR | 120,50 EUR | 130,97 EUR |
Verkürzung um 1/3
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 177,04 EUR | 193,91 EUR | 210,78 EUR |
Nettobetrag | 146,68 EUR | 160,66 EUR | 174,64 EUR |
Am 01/02/2025 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 265,59 EUR | 290,89 EUR | 316,13 EUR |
Nettobetrag | 220,05 EUR (1) | 241,01 EUR (1) | 261,92 EUR (1) |
185,92 EUR (2) | 203,63 EUR (2) | 221,30 EUR (2) | |
172,64 EUR (3) | 189,08 EUR (3) | 205,49 EUR (3) |
Am 01.02.2025 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 30%.
(3) Zusammenwohnende ab 50 Jahren, die das Laufbahnendesystem nicht beanspruchen können.
Berufssteuervorabzug = 35%.
Laufbahnendesystem
Verkürzung um 1/5
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 212,47 EUR | 222,60 EUR | 232,70 EUR |
Nettobetrag | 176,04 EUR | 184,43 EUR | 192,80 EUR |
Verkürzung um 1/4
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 265,59 EUR | 278,25 EUR | 290,89 EUR |
Nettobetrag | 220,05 EUR | 230,54 EUR | 241,01 EUR |
Verkürzung um 1/3
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 354,07 EUR | 370,99 EUR | 387,83 EUR |
Nettobetrag | 293,35 EUR | 307,37 EUR | 321,32 EUR |
Am 01.02.2025 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 531,20 EUR | 556,44 EUR | 581,74 EUR |
Nettobetrag | 440,10 EUR (1) | 461,02 EUR (1) | 481,98 EUR (1) |
345,29 EUR (2) | 361,69 EUR (2) | 378,14 EUR (2) |
Am 01.02.2025 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Wenn Sie ernannter Beamter einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Bitte lesen Sie die Beträge des allgemeinen Systems "Verkürzung auf eine Halbzeit".
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 35%.