Öffentlicher Sektor

Vollzeitige Unterbrechung

 
  Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind
Bruttobetrag 531,20 EUR 581,74 EUR 632,31 EUR
Nettobetrag 477,39 EUR 522,81 EUR 568,26 EUR

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird Ihre Zulage im Verhältnis zu Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Berufssteuervorabzug = 10,13%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System

 

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

  Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 106,22 EUR 116,35 EUR 126,45 EUR
Nettobetrag 88,01 EUR 96,40 EUR 104,77 EUR

 

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

  Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 132,80 EUR 145,44 EUR 158,08 EUR
Nettobetrag 110,03 EUR 120,50 EUR 130,97 EUR

 
  Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 177,04 EUR 193,91 EUR 210,78 EUR
Nettobetrag 146,68 EUR 160,66 EUR 174,64 EUR

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

 
  Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 265,59 EUR 290,89 EUR 316,13 EUR
Nettobetrag 220,05 EUR (1) 241,01 EUR (1) 261,92 EUR (1)
185,92 EUR (2) 203,63 EUR (2) 221,30 EUR (2)
172,64 EUR (3) 189,08 EUR (3) 205,49 EUR (3)

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(2) Zusammenwohnende.

     Berufssteuervorabzug = 30%.

(3) Zusammenwohnende ab 50 Jahren, die das Laufbahnendesystem nicht beanspruchen können.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

Laufbahnendesystem

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

  Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 212,47 EUR 222,60 EUR 232,70 EUR
Nettobetrag 176,04 EUR 184,43 EUR 192,80 EUR

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

  Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 265,59 EUR 278,25 EUR 290,89 EUR
Nettobetrag 220,05 EUR 230,54 EUR 241,01 EUR

 
  Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 354,07 EUR 370,99 EUR 387,83 EUR
Nettobetrag 293,35 EUR 307,37 EUR 321,32 EUR

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

 
  Basiszulage Erhöhte Zulage 2. Kind (*) Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag 531,20 EUR 556,44 EUR 581,74 EUR
Nettobetrag 440,10 EUR (1) 461,02 EUR (1) 481,98 EUR (1)
345,29 EUR (2) 361,69 EUR (2) 378,14 EUR (2)

 Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Wenn Sie ernannter Beamter einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Bitte lesen Sie die Beträge des allgemeinen Systems "Verkürzung auf eine Halbzeit". 

(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen. 

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(2) Zusammenwohnende.

     Berufssteuervorabzug = 35%.