Öffentlicher Sektor

Vollzeitige Unterbrechung

 
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. KindErhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind
Bruttobetrag531,20 EUR581,74 EUR632,31 EUR
Nettobetrag477,39 EUR522,81 EUR568,26 EUR

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird Ihre Zulage im Verhältnis zu Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Berufssteuervorabzug = 10,13%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System

 

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag106,22 EUR116,35 EUR126,45 EUR
Nettobetrag88,01 EUR96,40 EUR104,77 EUR

 

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag132,80 EUR145,44 EUR158,08 EUR
Nettobetrag110,03 EUR120,50 EUR130,97 EUR

 
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag177,04 EUR193,91 EUR210,78 EUR
Nettobetrag146,68 EUR160,66 EUR174,64 EUR

Am 01/02/2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

 
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag265,59 EUR290,89 EUR316,13 EUR
Nettobetrag220,05 EUR (1)241,01 EUR (1)261,92 EUR (1)
185,92 EUR (2)203,63 EUR (2)221,30 EUR (2)
172,64 EUR (3)189,08 EUR (3)205,49 EUR (3)

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(2) Zusammenwohnende.

     Berufssteuervorabzug = 30%.

(3) Zusammenwohnende ab 50 Jahren, die das Laufbahnendesystem nicht beanspruchen können.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

Laufbahnendesystem

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag212,47 EUR222,60 EUR232,70 EUR
Nettobetrag176,04 EUR184,43 EUR192,80 EUR

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag265,59 EUR278,25 EUR290,89 EUR
Nettobetrag220,05 EUR230,54 EUR241,01 EUR

 
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag354,07 EUR370,99 EUR387,83 EUR
Nettobetrag293,35 EUR307,37 EUR321,32 EUR

Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

 
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag531,20 EUR556,44 EUR581,74 EUR
Nettobetrag440,10 EUR (1)461,02 EUR (1)481,98 EUR (1)
345,29 EUR (2)361,69 EUR (2)378,14 EUR (2)

 Am 01.02.2025 indexierte Beträge.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Wenn Sie ernannter Beamter einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Bitte lesen Sie die Beträge des allgemeinen Systems "Verkürzung auf eine Halbzeit". 

(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen. 

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(2) Zusammenwohnende.

     Berufssteuervorabzug = 35%.