Autonome öffentliche Unternehmen

Vollzeitige Unterbrechung

  • Bruttobetrag : 660,31 EUR
  • Nettobetrag : 593,43 EUR

Am 01.09.2026 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung. 

Berufssteuervorabzug = 10,13%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System

Bruttobetrag

330,15 EUR

Nettobetrag

231,11 EUR (1)

273,54 EUR (2)

214,60 EUR (3)

 Am 01.09.2026 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.   Berufssteuervorabzug = 30%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.  Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem.  Berufssteuervorabzug = 35%.

  Zusammenwohnende Beschäftigte Alleinstehende Beschäftigte
Bruttobetrag

217,41 EUR

280,57 EUR

Nettobetrag

141,32 EUR (1)

182,28 EUR (2)

232,46 EUR (1)

Am 01.09.2026 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem

  Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinstehende Beschäftigte (2)
Bruttobetrag

657,61 EUR

657,61 EUR

Nettobetrag

427,45 EUR

544,83 EUR

Am 01.09.2026 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

    Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%. 

 

  Zusammenwohnende Beschäftigte (1) Alleinstehende Beschäftigte
Bruttobetrag

305,46 EUR

368,62 EUR

Nettobetrag

198,55 EUR (1)

239,60 EUR (2)

305,40 EUR (3)

 Am 01.09.2026 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.