Autonome öffentliche Unternehmen
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Vollzeitige Unterbrechung
- Bruttobetrag : 660,31 EUR
- Nettobetrag : 593,43 EUR
Am 01.09.2026 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
Verkürzung auf eine Halbzeit
| Bruttobetrag |
330,15 EUR |
|---|---|
| Nettobetrag |
231,11 EUR (1) |
|
273,54 EUR (2) |
|
|
214,60 EUR (3) |
Am 01.09.2026 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen. Berufssteuervorabzug = 30%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen. Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem. Berufssteuervorabzug = 35%.
Verkürzung um 1/5
| Zusammenwohnende Beschäftigte | Alleinstehende Beschäftigte | ||
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag |
217,41 EUR |
280,57 EUR |
|
| Nettobetrag |
141,32 EUR (1) |
182,28 EUR (2) |
232,46 EUR (1) |
Am 01.09.2026 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem
Verkürzung auf eine Halbzeit
| Zusammenwohnende Beschäftigte (1) | Alleinstehende Beschäftigte (2) | |
|---|---|---|
| Bruttobetrag |
657,61 EUR |
657,61 EUR |
| Nettobetrag |
427,45 EUR |
544,83 EUR |
Am 01.09.2026 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung um 1/5
| Zusammenwohnende Beschäftigte (1) | Alleinstehende Beschäftigte | ||
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag |
305,46 EUR |
368,62 EUR |
|
| Nettobetrag |
198,55 EUR (1) |
239,60 EUR (2) 305,40 EUR (3) |
|
Am 01.09.2026 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
