Autonome öffentliche Unternehmen
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Vollzeitige Unterbrechung
- Bruttobetrag : 622,25 EUR
- Nettobetrag : 559,22 EUR
Am 1.05.2024 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
Verkürzung auf eine Halbzeit
Bruttobetrag | 311,12 EUR |
---|---|
Nettobetrag | 217,79 EUR (1) |
257,77 EUR (2) | |
202,23 EUR (3) |
Am 1.05.2024 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen. Berufssteuervorabzug = 30%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen. Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem. Berufssteuervorabzug = 35%.
Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte | Alleinstehende Beschäftigte | ||
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 204,88 EUR | 264,40 EUR | |
Nettobetrag | 133,18 EUR (1) | 171,87 EUR (2) | 219,06 EUR (1) |
Am 1.05.2024 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem
Verkürzung auf eine Halbzeit
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) | Alleinstehende Beschäftigte (2) | |
---|---|---|
Bruttobetrag | 619,71 EUR | 619,71 EUR |
Nettobetrag | 402,82 EUR | 513,44 EUR |
Am 1.05.2024 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) | Alleinstehende Beschäftigte | ||
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 287,85 EUR | 347,37 EUR | |
Nettobetrag | 187,11 EUR (1) | 225,80 EUR (2) 287,80 EUR (3) |
Am 1.05.2024 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.