Autonome öffentliche Unternehmen

Vollzeitige Unterbrechung

  • Bruttobetrag : 610,04 EUR
  • Nettobetrag : 548,25 EUR

Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende ab 50 Jahren gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben.Beschäftigte ab 50 Jahren 

Beschäftigte mit 5 oder mehr Jahren Dienstalter

  • Bruttobetrag : 711,71 EUR

  • Nettobetrag : 639,62 EUR

Am 01.11.2023 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung. 

Berufssteuervorabzug = 10,13%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System

Bruttobetrag

305,01 EUR

Nettobetrag

213,51 EUR (1)

252,71 EUR (2)

198,26 EUR (3)

Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende ab 50 Jahren gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben.Beschäftigte ab 50 Jahren 

Beschäftigte mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr
 
Bruttobetrag

355,85 EUR

Nettobetrag

249,10 EUR (1)

294,83 EUR (2)

231,31 EUR (3)

Am 01.11.2023 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 30%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

 Zusammenwohnende BeschäftigteAlleinstehende Beschäftigte
Bruttobetrag

200,86 EUR

259,21 EUR

Nettobetrag

130,56 EUR (1)

168,49 EUR (2)

214,76 EUR (3)

Am 01.11.2023 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem

 Zusammenwohnende Beschäftigte (1)Alleinstehende Beschäftigte (2)
Bruttobetrag

607,54 EUR

607,54 EUR

Nettobetrag

394,90 EUR

503,35 EUR

Am 01.11.2023 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

    Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%. 

 

 Zusammenwohnende Beschäftigte (1)Alleinstehende Beschäftigte
Bruttobetrag

282,20 EUR

340,55 EUR

Nettobetrag

183,43 EUR (1)

221,36 EUR (2)

282,15 EUR (3)

 Am 01.11.2023 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.