Autonome öffentliche Unternehmen

Vollzeitige Unterbrechung

  • Bruttobetrag : 622,25 EUR
  • Nettobetrag : 559,22 EUR

Am 1.05.2024 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung. 

Berufssteuervorabzug = 10,13%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System

Bruttobetrag

311,12 EUR

Nettobetrag

217,79 EUR (1)

257,77 EUR (2)

202,23 EUR (3)

 Am 1.05.2024 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.   Berufssteuervorabzug = 30%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.  Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem.  Berufssteuervorabzug = 35%.

 Zusammenwohnende BeschäftigteAlleinstehende Beschäftigte
Bruttobetrag

204,88 EUR

264,40 EUR

Nettobetrag

133,18 EUR (1)

171,87 EUR (2)

219,06 EUR (1)

Am 1.05.2024 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem

 Zusammenwohnende Beschäftigte (1)Alleinstehende Beschäftigte (2)
Bruttobetrag

619,71 EUR

619,71 EUR

Nettobetrag

402,82 EUR

513,44 EUR

Am 1.05.2024 indexierte Beträge.

Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

    Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%. 

 

 Zusammenwohnende Beschäftigte (1)Alleinstehende Beschäftigte
Bruttobetrag

287,85 EUR

347,37 EUR

Nettobetrag

187,11 EUR (1)

225,80 EUR (2)

287,80 EUR (3)

 Am 1.05.2024 indexierte Beträge.

(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.