Autonome öffentliche Unternehmen
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Vollzeitige Unterbrechung
- Bruttobetrag : 610,04 EUR
- Nettobetrag : 548,25 EUR
Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende ab 50 Jahren gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben.Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigte mit 5 oder mehr Jahren Dienstalter
Bruttobetrag : 711,71 EUR
- Nettobetrag : 639,62 EUR
Am 01.11.2023 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
Verkürzung auf eine Halbzeit
Bruttobetrag | 305,01 EUR |
---|---|
Nettobetrag | 213,51 EUR (1) |
252,71 EUR (2) | |
198,26 EUR (3) |
Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende ab 50 Jahren gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben.Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigte mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit oder mehr
Bruttobetrag | 355,85 EUR |
---|---|
Nettobetrag | 249,10 EUR (1) |
294,83 EUR (2) | |
231,31 EUR (3) |
Am 01.11.2023 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 30%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(3) Nichtalleinstehende Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die kein Anspruch machen auf das Endelaufbahnsystem.
Berufssteuervorabzug = 35%.
Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte | Alleinstehende Beschäftigte | ||
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 200,86 EUR | 259,21 EUR | |
Nettobetrag | 130,56 EUR (1) | 168,49 EUR (2) | 214,76 EUR (3) |
Am 01.11.2023 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Laufbahnendesystem
Verkürzung auf eine Halbzeit
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) | Alleinstehende Beschäftigte (2) | |
---|---|---|
Bruttobetrag | 607,54 EUR | 607,54 EUR |
Nettobetrag | 394,90 EUR | 503,35 EUR |
Am 01.11.2023 indexierte Beträge.
Beträge für einen vollen Monat und ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
Verkürzung um 1/5
Zusammenwohnende Beschäftigte (1) | Alleinstehende Beschäftigte | ||
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 282,20 EUR | 340,55 EUR | |
Nettobetrag | 183,43 EUR (1) | 221,36 EUR (2) 282,15 EUR (3) |
Am 01.11.2023 indexierte Beträge.
(1) Zusammenwohnende Beschäftigte: Beschäftigte, die mit anderen Erwachsenen (Familienmitgliedern oder nicht) und eventuell mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(2) Alleinstehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ganz allein wohnen.
Berufssteuervorabzug = 35%.
(3) Alleinerziehende Beschäftigte: Beschäftigte, die ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zusammenwohnen, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.