Öffentlicher Sektor
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Vollzeitige Unterbrechung
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 552,68 EUR | 605,26 EUR | 657,88 EUR |
| Nettobetrag | 496,70 EUR | 543,95 EUR | 591,24 EUR |
Am 01/09/2026 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird Ihre Zulage im Verhältnis zu Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
Verkürzung um 1/5
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 110,51 EUR | 121,06 EUR | 131,56 EUR |
| Nettobetrag | 91,56 EUR | 100,30 EUR | 109,00 EUR |
Verkürzung um 1/4
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 138,17 EUR | 151,32 EUR | 164,48 EUR |
| Nettobetrag | 114,48 EUR | 125,37 EUR | 136,28 EUR |
Verkürzung um 1/3
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 184,20 EUR | 201,75 EUR | 219,31 EUR |
| Nettobetrag | 152,61 EUR | 167,15 EUR | 181,70 EUR |
Am 01/09/2026 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 276,33 EUR | 302,65 EUR | 328,91 EUR |
| Nettobetrag | 228,94 EUR (1) | 250,75 EUR (1) | 272,51 EUR (1) |
| 193,44 EUR (2) | 211,86 EUR (2) | 230,24 EUR (2) | |
| 179,62 EUR (3) | 196,73 EUR (3) | 213,80 EUR (3) |
Am 01.09.2026 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 30%.
(3) Zusammenwohnende ab 50 Jahren, die das Laufbahnendesystem nicht beanspruchen können.
Berufssteuervorabzug = 35%.
Laufbahnendesystem
Verkürzung um 1/5
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 221,06 EUR | 231,61 EUR | 242,11 EUR |
| Nettobetrag | 183,15 EUR | 191,89 EUR | 200,59 EUR |
Verkürzung um 1/4
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 276,33 EUR | 289,50 EUR | 302,65 EUR |
| Nettobetrag | 228,94 EUR | 239,86 EUR | 250,75 EUR |
Verkürzung um 1/3
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 368,38 EUR | 385,99 EUR | 403,51 EUR |
| Nettobetrag | 305,21 EUR | 319,80 EUR | 334,31 EUR |
Am 01.09.2026 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit
| Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
|---|---|---|---|
| Bruttobetrag | 552,68 EUR | 578,94 EUR | 605,26 EUR |
| Nettobetrag | 457,90 EUR (1) | 479,66 EUR (1) | 501,46 EUR (1) |
| 359,25 EUR (2) | 376,32 EUR (2) | 393,42 EUR (2) |
Am 01.09.2026 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Wenn Sie ernannter Beamter einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Bitte lesen Sie die Beträge des allgemeinen Systems "Verkürzung auf eine Halbzeit".
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 35%.
