Öffentlicher Sektor

Vollzeitige Unterbrechung

Vollzeitige Unterbrechung

Vollzeitige Unterbrechung
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. KindErhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind
Bruttobetrag510,57 EUR559,15 EUR607,76 EUR
Nettobetrag458,85 EUR502,51 EUR546,20 EUR

Am 01/11/2023 indexierte Beträge.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird Ihre Zulage im Verhältnis zu Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Berufssteuervorabzug = 10,13%.

Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System

Verkürzung um 1/5
 

Am 01/11/2023 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag102,09 EUR111,83 EUR121,54 EUR
Nettobetrag84,59 EUR92,66 EUR100,70 EUR

Verkürzung um 1/4
 

Am 01/11/2023 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag127,65 EUR139,80 EUR151,94 EUR
Nettobetrag105,76 EUR115,83 EUR125,89 EUR

Verkürzung um 1/3
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag170,17 EUR186,38 EUR202,60 EUR
Nettobetrag140,99 EUR154,42 EUR167,86 EUR

Am 01/11/2023 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

Verkürzung auf eine Halbzeit
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag255,28 EUR279,59 EUR303,86 EUR
Nettobetrag211,50 EUR (1)231,65 EUR (1)251,75 EUR (1)
178,70 EUR (2)195,72 EUR (2)212,71 EUR (2)
165,94 EUR (3)181,74 EUR (3)197,52 EUR (3)

Am 01.11.2023 indexierte Beträge.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(2) Zusammenwohnende.

     Berufssteuervorabzug = 30%.

(3) Zusammenwohnende ab 50 Jahren, die das Laufbahnendesystem nicht beanspruchen können.

     Berufssteuervorabzug = 35%.

Laufbahnendesystem

Verkürzung um 1/5
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag204,22 EUR213,96 EUR223,67 EUR
Nettobetrag169,20 EUR177,27 EUR185,32 EUR

Verkürzung um 1/4
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag255,28 EUR267,44 EUR279,59 EUR
Nettobetrag211,50 EUR221,58 EUR231,65 EUR

Verkürzung um 1/3
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag340,32 EUR356,58 EUR372,77 EUR
Nettobetrag281,96 EUR295,43 EUR308,85 EUR

Am 01.11.2023 indexierte Beträge.

Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.

Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.

Verkürzung auf eine Halbzeit
 BasiszulageErhöhte Zulage 2. Kind (*)Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*)
Bruttobetrag510,57 EUR534,84 EUR559,15 EUR
Nettobetrag423,01 EUR (1)443,12 EUR (1)463,26 EUR (1)
331,88 EUR (2)347,65 EUR (2)363,45 EUR (2)

 Am 01.11.2023 indexierte Beträge.

(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.

Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.

Wenn Sie ernannter Beamter einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Bitte lesen Sie die Beträge des allgemeinen Systems "Verkürzung auf eine Halbzeit". 

(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen. 

     Berufssteuervorabzug = 17,15%.

(2) Zusammenwohnende.

     Berufssteuervorabzug = 35%.