Öffentlicher Sektor
Inhalt dieser Seite
Vollzeitige Unterbrechung
Vollzeitige Unterbrechung
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 510,57 EUR | 559,15 EUR | 607,76 EUR |
Nettobetrag | 458,85 EUR | 502,51 EUR | 546,20 EUR |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten, wird Ihre Zulage im Verhältnis zu Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Berufssteuervorabzug = 10,13%.
Verkürzung der Arbeitszeit - Allgemeines System
Verkürzung um 1/5
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 102,09 EUR | 111,83 EUR | 121,54 EUR |
Nettobetrag | 84,59 EUR | 92,66 EUR | 100,70 EUR |
Verkürzung um 1/4
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 127,65 EUR | 139,80 EUR | 151,94 EUR |
Nettobetrag | 105,76 EUR | 115,83 EUR | 125,89 EUR |
Verkürzung um 1/3
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 170,17 EUR | 186,38 EUR | 202,60 EUR |
Nettobetrag | 140,99 EUR | 154,42 EUR | 167,86 EUR |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 255,28 EUR | 279,59 EUR | 303,86 EUR |
Nettobetrag | 211,50 EUR (1) | 231,65 EUR (1) | 251,75 EUR (1) |
178,70 EUR (2) | 195,72 EUR (2) | 212,71 EUR (2) | |
165,94 EUR (3) | 181,74 EUR (3) | 197,52 EUR (3) |
Am 01.11.2023 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 30%.
(3) Zusammenwohnende ab 50 Jahren, die das Laufbahnendesystem nicht beanspruchen können.
Berufssteuervorabzug = 35%.
Laufbahnendesystem
Verkürzung um 1/5
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 204,22 EUR | 213,96 EUR | 223,67 EUR |
Nettobetrag | 169,20 EUR | 177,27 EUR | 185,32 EUR |
Verkürzung um 1/4
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 255,28 EUR | 267,44 EUR | 279,59 EUR |
Nettobetrag | 211,50 EUR | 221,58 EUR | 231,65 EUR |
Verkürzung um 1/3
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 340,32 EUR | 356,58 EUR | 372,77 EUR |
Nettobetrag | 281,96 EUR | 295,43 EUR | 308,85 EUR |
Am 01.11.2023 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Nachdem Sie diese Zulagen 12 Monate bezogen haben, werden diese Beträge um 5% reduziert.
Diese Arten von Verkürzung der Arbeitszeit bestehen nicht für ernannte Beamte der föderalen Verwaltungen.
Verkürzung auf eine Halbzeit
Basiszulage | Erhöhte Zulage 2. Kind (*) | Erhöhte Zulage 3. oder folgendes Kind (*) | |
---|---|---|---|
Bruttobetrag | 510,57 EUR | 534,84 EUR | 559,15 EUR |
Nettobetrag | 423,01 EUR (1) | 443,12 EUR (1) | 463,26 EUR (1) |
331,88 EUR (2) | 347,65 EUR (2) | 363,45 EUR (2) |
Am 01.11.2023 indexierte Beträge.
(*) Die erhöhten Zulagen können Ihnen nur zugesprochen werden, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahren alt ist.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten (mindestens in 3/4-Zeit), wird die Zulage im Verhältnis zur Ihrer gewöhnlichen Arbeitszeit ausgerechnet.
Nach einem zwölfmonatigen Leistungsbezug werden diese Beträge um 5% reduziert.
Wenn Sie ernannter Beamter einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Bitte lesen Sie die Beträge des allgemeinen Systems "Verkürzung auf eine Halbzeit".
(1) Alleinstehende = Beschäftigte, die ganz allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren Kindern zu ihren Lasten zusammenwohnen.
Berufssteuervorabzug = 17,15%.
(2) Zusammenwohnende.
Berufssteuervorabzug = 35%.