7.500 digitale Schlüssel: Das LfA erleichtert den Zugang für Bürgerinnen und Bürger
10-02-2025
Digitale Schlüssel ermöglichen den Zugang zu Onlinediensten, beispielsweise der Kontrollkarte eC3.2 für zeitweilige Arbeitslosigkeit.
Um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und den Zugang zu solchen Onlinediensten zu vereinfachen, haben wir verschiedene Maßnahmen zur Ausgabe digitaler Schlüssel konkretisiert.
So besuchen seit April 2024 einige unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Terminabsprache Betriebe vor Ort und spielen dort eine zentrale Rolle bei der Umstellung auf die elektronische Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit (eC3.2). Durch diesen Einsatz konnten wir im Jahr 2024 bereits über 7.500 digitale Schlüssel ausgeben, und zwar sowohl in Betrieben als auch in LfA-Büros.
Seit dem 3. Februar 2025 bietet das LfA in Zusammenarbeit mit Sigedis ein vollständig digitales Verfahren an, das es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Schlüssel per Videoanruf zu erhalten. Diese Neuerung ergänzt unser bestehendes Angebot in Betrieben und LfA-Büros und bietet Bürgerinnen und Bürgern mehr Flexibilität.
Weitere Informationen zur elektronischen Kontrollkarte für zeitweilige Arbeitslosigkeit (eC3.2) finden Sie hier.