eC3.2 Arbeitnehmende

Die elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit

Sie sind aufgrund von ungünstiger Witterung, einer technischen Störung, einem Streik ... zeitweilig arbeitslos? Dann müssen Sie eine Kontrollkarte (C3.2) ausfüllen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in den Infoblättern zum Thema zeitweilige Arbeitslosigkeit, im Bereich „Bürger“ unserer Website.

Um für die Tage des Arbeitsausfalls Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie am Ende des Monats, in dem Sie zeitweilig arbeitslos waren, eine Kontrollkarte (C3.2) bei Ihrer Zahlstelle einreichen. Sie können dies online, über eine App oder über das Portal der Sozialen Sicherheit, tun.

Wie funktioniert die elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit e-C3.2?

Die elektronische Kontrollkarte ist einfach zu benutzen:

  • Sie melden sich online über itsme (oder die eID) an.
  • Ab dem ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit tragen Sie in Ihre Kontrollkarte die Tage ein, an denen Sie für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben, sowie alle anderen Tage, für die kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht (z. B. Krankheit oder Urlaub). Im Bausektor muss dies ab dem ersten Tag eines jeden Monats geschehen.
  • Am Ende des Monats reichen Sie die Karte elektronisch bei Ihrer Zahlstelle ein.