eC3.2 Arbeitnehmende
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Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (eC3.2) Pflicht.
Hier finden Sie alle Informationen zur Verwendung der elektronischen Kontrollkarte.

Wie benutzt man die elektronische Kontrollkarte?

Update der Anwendung am 6. November 2024
Ein weiteres Update der eC3.2-Anwendung findet am 6. November 2024 statt.
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