Neue Studie vergleicht Arbeitslosengeld in Belgien und Frankreich

02-06-2025

Eine neue Studie, in Zusammenarbeit mit dem französischen Unédic (Union nationale interprofessionnelle pour l'emploi dans l'industrie et le commerce), einer nichtkommerziellen Organisation, die das Arbeitslosensystem für den französischen Privatsektor verwaltet, bietet einen detaillierten Vergleich der Arbeitslosensysteme in Belgien und Frankreich.

Die Analyse, die auf den am 1. April 2025 geltenden Verordnungen basiert, geht über eine rein verordnungsrechtliche Annäherung hinaus und zeigt die Bedingungen und den Umfang der Leistungen für Arbeitsuchende in beiden Ländern auf. Dies geschieht durch den Vergleich einiger fiktiver Fälle. „Diese Studie ist ein wunderbares Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Unédic und LfA“, so Herr Michiel Segaert, Leiter des LfA-Studiendienstes. „Wir freuen uns darauf, diese wertvolle Beziehung zwischen unseren Organisationen fortzusetzen und weiterhin gemeinsam für ein besseres Verständnis der sozialen Sicherheit in Europa zu arbeiten.“

Die Studie beleuchtet unter anderem die Kernzahlen des Arbeitsmarktes, sowohl in Frankreich als auch in Belgien, inklusive Arbeitslosenquoten und Anzahl der Personen, die Arbeitslosengeld beziehen. So betrug die Arbeitslosenquote (laut der ILO-Definition) im vierten Quartal 2023 7,5 % in Frankreich und 5,5 % in Belgien.  Darüber hinaus gibt die Studie Aufschluss über die Bevölkerungszusammensetzung und Erwerbsquote in beiden Ländern.

Ein wichtiger Teil der Vergleichung ist die detaillierte Analyse der Leistungsbeträge und -dauer. In Frankreich liegt die Ersatzquote bei Beginn des Anspruchs zwischen 57 % und 75 % eines Entgelts, das bis zu € 15.700 betragen kann, wobei die Degressivität nach dem siebten Monat einsetzt, außer für Personen, die 55 Jahre oder älter sind. In Belgien liegt die Ersatzquote bei Beginn des Anspruchs bei 65 % und sinkt danach degressiv auf 40 %. Die familiäre Situation spielt dabei eine wichtige Rolle. Auch die Dauer der Entschädigung ist sehr unterschiedlich: In Frankreich beträgt die Mindestdauer 6 Monate, während Arbeitsuchende in Belgien zunächst eine erste Leistungsbezugperiode von mindestens 12 Monaten durchlaufen, und der Leistungsbezug grundsätzlich zeitlich unbegrenzt sein kann.

Die Studie illustriert die Unterschiede zwischen den Systemen anhand von fiktiven Profilen und typischen Erwerbsverläufen von Arbeitssuchenden, wie Studierenden, Beschäftigten mit befristeten und unbefristeten Verträgen und älteren Beschäftigten. Dieser persönliche Ansatz ermöglicht es dem Leser, die abstrakten Ergebnisse zu konkretisieren und besser zu verstehen, wie die Systeme in der Praxis funktionieren. Herr Segaert kommt zu dem Schluss, dass „obwohl die beiden Systeme ihre Eigenheiten haben, die von dem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Kontext der Länder bestimmt werden, es trotzdem auffallende Ähnlichkeiten gibt“.

(FR) Etude : Cas types comparatifs indemnisation du chômage Belgique/France

(NL) Studie: Vergelijkbare typegevallen vergoeding van werkloosheid België/Frankrijk