Elternurlaub für Pflegeeltern
05-06-2025
Ab dem 1. Juli 2025 haben Pflegeeltern Anspruch auf Unterbrechungsgeld, wenn sie Elternurlaub für ein Kind nehmen, das von einem von der Gemeinschaft anerkannten Unterbringungsdienst für mindestens 6 Monate in ihrer Familie untergebracht wurde.
Pflegeeltern haben dieselben Rechte wie gesetzliche Eltern und Adoptiveltern.
Nähere Informationen zum Urlaub und zum Antragsverfahren sind ab dem 1. Juli 2025 in den Infoblättern T14 und T19 auf der Website zu finden.
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