Zeitweilige Arbeitslosigkeit – Bausektor – Schlechtwetter
Inhalt dieser Seite
E29
Zuletzt aktualisiert am 13.02.2026
Dieses Infoblatt beschreibt, welche Bedingungen und Formalitäten zu erfüllen sind, wenn man zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung für Bauarbeiter einführen will.
Dieses Verfahren basiert auf:
- dem Königlichen Erlass vom 16. Dezember 1981 über die Entlohnung von Bauarbeitern für die infolge von ungünstiger Witterung ausgefallenen Arbeitsstunden;
- Artikel 50 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge.
Allgemeine Informationen über die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung finden Sie im Infoblatt E26 „Zeitweilige Arbeitslosigkeit – Ungünstige Witterung“.
Welche Arbeitnehmende?
Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung kann eingeführt werden, für:
- Arbeiter/-innen;
- Leiharbeitsarbeiter (die eingestellt werden, um arbeitsunfähig erkrankte Arbeiter zu vertreten oder um eine Arbeitsspitze zu überbrücken);
- eine duale Ausbildung absolvierende Arbeiter/-innen unter Lehrvertrag, die in Artikel 1bis des KE vom 28.11.1969 genannt sind, der in Ausführung des Gesetzes vom 27.06.1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer ergangen ist (im Besonderen Lehrlinge unter mittelständischem Lehrvertrag in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unter „contrat d'alternance“ in der Französischen Gemeinschaft und unter „overeenkomst van alternerende opleiding“ in der Flämischen Gemeinschaft …).
Studierende können nicht zeitweilig arbeitslos gemeldet werden, solange sie ein Vollzeitstudium verfolgen (außer in den Monaten Juli, August und September nach Abschluss des Studiums, wenn sie noch unter Studentenvertrag stehen).
In welchem Fall dürfen Sie zur zeitweiligen Arbeitslosigkeit greifen?
Wenn Arbeiter witterungsbedingt ihre Arbeit nicht mehr ausüben können, können Sie sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen. Dafür müssen bestimmte Formalitäten erledigt werden und Voraussetzungen erfüllt sein.
Unter ungünstiger Witterung versteht man Wetterverhältnisse, von denen Sie in einer Mitteilung an das LfA nachweisen, dass sie die Ausführung der Arbeiten aufgrund ihrer Art verunmöglichen.
Beispiel:
Frost oder Dauerregen, der Rohbau- und Maurerarbeiten unmöglich macht
Es muss eine direkte Kausalbeziehung zwischen der ungünstigen Witterung und den laufenden Arbeiten bestehen.
Wenn die ungünstige Witterung die Ausführung der Arbeiten indirekt verhindert, können Sie eventuell eine andere Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit beantragen (z. B. höhere Gewalt).
Beispiel:
Wenn wegen des schlechten Wetters bestimmte Rohstoffe nicht rechtzeitig geliefert werden können, können Arbeiter, die deshalb arbeitslos sind, aufgrund höherer Gewalt zeitweilig arbeitslos gemeldet werden.
In welchen Fällen haben Arbeiter/-innen Anspruch auf ihren Lohn?
Arbeiter/-innen haben Anspruch auf ihren Lohn, falls sie sich an einem bestimmten Tag bereits an die Arbeit gemacht haben, die Arbeit aber aufgrund der Wetterverhältnisse einstellen müssen.
Für die Stunden ohne Arbeitsleistung können Sie eventuell einen reduzierten Lohn zahlen.
Arbeiter/-innen können für den Tag nicht mehr in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung versetzt werden.
Arbeiter/-innen haben jedoch keinen Anspruch auf ihren Lohn, falls sie aufgrund der Wetterverhältnisse sofort bei ihrer Ankunft auf der Baustelle nicht arbeiten können.
Den Tag müssen sie nicht als Arbeitstag in ihre Kontrollkarte eintragen. Für diesen Tag ist zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung nämlich noch möglich.
Die Mobilitätsvergütung, die den Arbeiter/-innen eventuell zusteht, ist nicht als Lohn anzusehen und kann deshalb mit dem Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit kombiniert werden.
Dies gilt allein für Arbeiter/-innen des Bausektors.
Geplante Winterweiterbildung im Bausektor
Diese Sonderregelung, die ausschließlich Arbeiter/-innen der Paritätischen Kommission 124 betrifft (also nicht Leiharbeitskräfte, die der Paritätischen Kommission 322 unterliegen), sieht die Möglichkeit vor, Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen „ungünstiger Witterung“ während einer Weiterbildung von höchstens 4 Wochen pro Arbeiter/-in zu gewähren, und zwar im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März.
Da es sich um eine Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen „ungünstiger Witterung“ handelt, müssen Arbeiter/-innen das entsprechende Feld in ihrer Kontrollkarte leer lassen.
In der Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit müssen Sie die Adresse der Baustelle angeben, auf der der oder die Arbeitnehmer/-in normalerweise beschäftigt gewesen wäre, wenn er oder sie die Winterweiterbildung nicht verfolgt hätte.
In der MSR 5 müssen Sie „ungünstige Witterung“ als Grund für die zeitweilige Arbeitslosigkeit angeben.
In der Rubrik „Winterweiterbildung“ geben Sie das Anfangs- und Enddatum der Winterweiterbildung an.
Die Tage einer geplanten Winterweiterbildung, die in die Woche obligatorischer Arbeitswiederaufnahme fallen, werden nicht als Wiederaufnahme der Arbeit angesehen.
Hat der oder die Arbeitnehmer/-in Ausgleichsruhetage erworben (z. B. infolge von Überstunden), muss er oder sie diese Ausgleichsruhetage zuerst verbrauchen, bevor er oder sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen „ungünstiger Witterung" versetzt werden kann, um eine geplante Winterweiterbildung zu absolvieren.
Arbeitnehmer/-innen können nicht für einen halben Tag in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden. Daraus folgt, dass nur volle Tage der Winterweiterbildung als Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung entschädigt werden können.
Formalitäten
Welche Formalitäten sind zu erledigen?
- Sobald die Arbeitslosigkeit tatsächlich eintritt, für alle Arbeiter/-innen die monatliche Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung einreichen
- Die MSR Szenario 2 einreichen, wenn der oder die Arbeiter/-in einen Leistungsantrag stellen muss
- Die Meldung eines Sozialrisikos MSR Szenario 5 nach dem Ende eines jeden Monats einreichen
Wer erledigt diese Formalitäten?
Sie oder Ihr Sozialsekretariat als Ihr Bevollmächtigter.
Wenn Sie Leiharbeitskräfte beschäftigen, werden die folgenden Formalitäten immer von dem Leiharbeitsvermittler erledigt:
- die Mitteilungen über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit eines jeden Monats an das LfA. In diesen Mitteilungen muss die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens angegeben werden, sowie die Tatsache, dass sie für Leiharbeitskräfte gesandt werden;
- die Meldungen eines Sozialrisikos MSR 2 und 5. Sie müssen auch die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens enthalten.
Die Papierkontrollkarte C3.2A wird gegebenenfalls von Ihnen oder dem Leiharbeitsvermittler ausgestellt.
Im Folgenden finden Sie weitere Erklärungen zu den verschiedenen Formalitäten:
Mitteilung des 1. Tages effektiver Arbeitslosigkeit
Für wen, wie und wann?
Die Mitteilung muss für jeden Arbeiter und jede Arbeiterin erfolgen, der oder die wegen ungünstiger Witterung zeitweilig arbeitslos gemeldet wird.
Die Mitteilung muss dem Arbeitslosenamt des LfA geschickt werden, das für den Betrieb örtlich zuständig ist.
Dabei handelt es sich um die Adresse des Betriebssitzes und nicht die des Gesellschaftssitzes.
Sie muss gesandt werden:
- jeden Monat;
- entweder am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit;
- oder am darauffolgenden Werktag;
- oder angenommen Sie sind absolut sicher, dass die oder der Arbeiter/-in arbeitslos sein wird, am Werktag vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit.
Sie sind von dieser Mitteilung befreit, wenn Sie im betreffenden Kalendermonat für den oder die betreffenden Arbeiter bereits eine Mitteilung über einen 1. Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen technischer Störung eingereicht haben.
Unter „Werktag“ versteht man alle Tage der Woche, außer den Sonntagen, Feiertagen, Ersatztagen für Feiertage und Brückentagen.
Beispiel:
Mittwoch ist der erste Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung: Die Mitteilung kann am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag geschickt werden.
Hinweis:
Wenn der Werktag davor oder danach ein Samstag ist, akzeptiert das LfA, dass die Mitteilung am Freitag davor oder am Montag danach gesandt wird.
Beispiel:
Freitag ist der erste Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung: Die Mitteilung kann am Donnerstag, Freitag oder spätestens am darauffolgenden Montag geschickt werden.
Für eine(n) Teilzeitarbeiter/-in, die oder der normalerweise montags bis mittwochs beschäftigt ist, kann die Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit:
- der auf einen Montag fällt, auch am Freitag davor oder am Dienstag danach gesandt werden;
- der auf einen Mittwoch fällt, auch am Dienstag davor oder am Donnerstag danach gesandt werden.
Wenn Arbeiter/-innen ihre Arbeit im Laufe des Tages wegen ungünstiger Witterung unterbrechen mussten, sind Sie verpflichtet, für diesen Tag den garantierten Tageslohn zu zahlen.
Wenn Sie sicher sind, dass die Arbeiter/-innen auch am nächsten Tag nicht arbeiten können, können Sie die Mitteilung an das LfA bereits am Tag schicken, für den Sie den garantierten Lohn zahlen müssen.
Die Mitteilung ist nur 1 Monat, zwischen dem Tag der rechtzeitigen Mitteilung und dem letzten Kalendertag des Monats, gültig.
Wenn die ungünstige Witterung im Folgemonat andauert, müssen Sie also spätestens am 2. gewöhnlichen Arbeitstag dieses Monats eine neue Mitteilung senden.
Was passiert bei einem Feiertag, Ausgleichsfeiertag oder Brückentag?
Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, gilt der folgende Montag im Regelfall als Ersatzfeiertag.
Beispiel:
Der 11.11. fällt auf einen Samstag.
Fällt der 1. Tag der ungünstigen Witterung des Monats auf Freitag, den 09.11., so müssen Sie die Mitteilung bis spätestens Dienstag, den 13.11., versenden (Montag, der 12.11., gilt als Ausgleichsfeiertag).
Die elektronische Anwendung berücksichtigt Ausgleichsruhetage nicht.
Aus diesem Grund erhalten Sie eine Fehlermeldung, wenn Sie die elektronische Mitteilung am Dienstag, den 13.11. senden. Sie können diese Nachricht überspringen, indem Sie auf „Weiter“ klicken. Wenn die Meldung mit einem Tag Verspätung erfolgt aufgrund:
- eines Ausgleichsfeiertags an einem Montag, brauchen Sie keine zusätzlichen Informationen einzugeben, wenn der Feiertag im Wochenende davor lag;
- eines Ausgleichsfeiertags in einem anderen Fall, müssen Sie in das Kommentarfeld „##.##.#### = Ausgleichsfeiertag ‚##.##.####‛“ eintragen.
Dies gilt auch für kollektiv festgelegte Brückentage.
Beispiel:
Der Feiertag am 01.11. fällt auf einen Donnerstag.
In der Firma ist Freitag, der 02.11., ein kollektiv festgelegter Brückentag.
Der 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit fällt auf Mittwoch, den 31.10.
Sie können die Mitteilung bis spätestens Montag, den 05.11., senden.
Sie tragen in das Kommentarfeld „Freitag 02.11.#### = kollektiver Brückentag“ ein.
Welche Angaben?
Die monatliche Mitteilung des ersten Tages zeitweiliger Arbeitslosigkeit an das LfA muss die folgenden Angaben enthalten:
- den Namen, die Adresse und die Unternehmensnummer des Arbeitgebers oder des Unternehmens;
- den Namen, den Vornamen, die Erkennungsnummer der Sozialen Sicherheit der Arbeiter/-innen, die zeitweilig arbeitslos gemeldet werden;
- den ersten Tag, an dem die Erfüllung des Arbeitsvertrags der Arbeiter/-innen im betroffenen Monat wegen ungünstiger Witterung ausgesetzt wird;
- die vollständige Adresse des Ortes, an dem die Arbeiter/-innen normalerweise gearbeitet hätten (wenn der Name der Straße oder die Hausnummer noch nicht bekannt sind, werden Orientierungspunkte in das für die Straße vorgesehene Feld eingegeben, damit die Baustelle schlüssig lokalisiert werden kann).
So können die Kontrolldienste die Tatsächlichkeit der Arbeitslosigkeit überprüfen;
- die Art der ungünstigen Witterung zu diesem Zeitpunkt;
- die Art der zu diesem Zeitpunkt laufenden Arbeiten und der Grund, warum die Ausführung der Arbeiten aufgrund der Art der Wetterverhältnisse und der Art der zu erledigenden Arbeiten unmöglich ist.
Bemerkung:
Es kann für mehrere Arbeiter eine einzige Mitteilung angefertigt werden, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der erste Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit ist der gleiche für alle Arbeiter/-innen, die in der Mitteilung vorkommen.
- Alle Arbeiter/-innen hätten am gleichen Ort gearbeitet.
- Es handelt sich um Arbeiter/-innen, die die gleiche Arbeit oder eine Arbeit verrichten, die aufgrund der Wetterverhältnisse in gleichem Maße unmöglich ist.
Wie wird die Mitteilung vorgenommen?
Die Mitteilung muss elektronisch erfolgen:
- über das gesicherte Portal der Sozialen Sicherheit (zeitweilige Arbeitslosigkeit);
- über eine strukturierte elektronische Nachricht (Batch) (Unternehmen > Technische Informationen > strukturierte Mitteilungen des Portals der sozialen Sicherheit).
Weitere Informationen zu den elektronischen Mitteilungen und den möglichen Ausnahmen finden Sie im Infoblatt E53.
Was passiert nach der Absendung der Mitteilung?
Für jede elektronische Mitteilung erhalten Sie eine elektronische Bestätigung mit einer einheitlichen Ticketnummer. So können Sie Ihre elektronische Mitteilung später abfragen – je nach dem ausgewählten Mitteilungsweg, ebenfalls über strukturierte Nachricht oder über das Portal.
Nötigenfalls können Sie Ihre elektronische Mitteilung annullieren oder ändern.
Ein Dokument, das Ihre Mitteilung zusammenfasst, kann ebenfalls heruntergeladen werden.
Das zuständige Arbeitslosenamt des LfA prüft dann, ob die Meldung den Vorschriften entspricht (z. B. ob die Frist für die Mitteilung des 1. Tages effektiver Arbeitslosigkeit eingehalten wurde).
Vorzeitige, fehlerhafte oder verspätete Mitteilungen
Die monatliche Mitteilung des 1. Tages effektiver Arbeitslosigkeit muss rechtzeitig an das LfA gesandt werden. Das Gesetz sieht Lohnfortzahlungsstrafen vor, falls die Mitteilung nicht, vorzeitig oder verspätet gesandt wird.
Unterbliebene oder vorzeitige Mitteilung
Eine Mitteilung wird als vorzeitig betrachtet, wenn sie länger als 1 Werktag vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit vorgenommen wird.
Eine vorzeitige Mitteilung wird mit einer unterbliebenen Mitteilung gleichgestellt, was zur Folge hat, dass für den betroffenen Monat kein Arbeitslosengeld gezahlt werden kann. Wenn Sie eine Mitteilung versehentlich zu früh gesandt haben, müssen Sie sie annullieren.
Beispiel:
Am Montag, den 08.10, senden Sie eine Mitteilung über ungünstige Witterung, in welcher Mittwoch, den 10.10., als erster Tag effektiver Arbeitslosigkeit angegeben ist.
Es handelt sich um Mitteilung, die vorzeitig vorgenommen wurde und deswegen nicht berücksichtigt wird, sodass kein Arbeitslosengeld gezahlt werden kann.
Wenn Sie die monatliche Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit nicht oder vorzeitig senden, müssen Sie:
- für die ersten 7 Tage ab der effektiven Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags den normalen Lohn fortzahlen;
- für den Rest des Monats den gedeckelten Lohn zahlen (Betrag, der für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maximal berücksichtigt wird – siehe Infoblatt T66).
Verspätete Mitteilung
Eine Mitteilung wird als verspätet betrachtet, wenn sie mehr als 1 Werktag nach dem 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit vorgenommen wird.
Wenn Sie die monatliche Mitteilung des 1. Tags effektiver Arbeitslosigkeit verspätet senden, akzeptiert das LfA die zeitweilige Arbeitslosigkeit ab dem Werktag vor dem Tag der verspäteten Absendung.
In diesem Fall müssen Sie den Lohn ab dem ersten Tag der tatsächlichen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags bis einschließlich des Tages vor dem Beginn der vom LfA akzeptierten zeitweiligen Arbeitslosigkeit fortzahlen.
Für die ersten 7 Tage handelt es sich um den normalen Lohn; für die folgenden Tage der Arbeitslosigkeit um einen gedeckelten Lohn (Betrag, der für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maximal berücksichtigt wird – siehe Infoblatt T66).
Beispiel:
Wenn Sie am Montag eine Mitteilung über ungünstige Witterung senden, mit einem ersten Tag der ungünstigen Witterung am Mittwoch der Vorwoche, wird diese Mitteilung erst für die Zeit ab dem Freitag der Vorwoche angenommen.
Sie müssen den Lohn für den Mittwoch und Donnerstag der Vorwoche fortzahlen.
Irrtümliche Mitteilung
Wenn Sie sich geirrt haben, d. h. eine Mitteilung an das LfA über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit irrtümlicherweise gesandt haben, müssen Sie diese Mitteilung so schnell wie möglich (grundsätzlich elektronisch) annullieren.
Wenn Sie Arbeiter/-innen später im Laufe des Monats tatsächlich in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, müssen Sie dem LfA eine neue Mitteilung über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats schicken.
Die Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit
Grundsatz
Seit dem 01.01.2025 sind Arbeitnehmende verpflichtet, ihre Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (eC3.2) elektronisch auszufüllen.
Daraus folgt, dass Ihre Arbeitnehmenden keine Papier-Kontrollkarten C3.2A mehr verwenden dürfen und Sie keine Papier-Kontrollkarten mehr aushändigen dürfen.
Selbst wenn keine zeitweilige Arbeitslosigkeit vorliegt, müssen Arbeiter/-innen ihre elektronische Kontrollkarte eC3.2 laut Anweisung ausfüllen. Die Ausfüllhinweise finden sie in der Zeichenerklärung der elektronischen Kontrollkarte.
So müssen Arbeiter/-innen in den Kalender vor Arbeitsbeginn zum Beispiel alle Arbeitsleistungen, die sie für sich oder für andere erbringen, alle nicht gearbeiteten Tage mit Lohn, alle Krankheitstage und alle Urlaubstage eintragen.
Am Ende des Monats müssen Arbeiter/-innen ihre Kontrollkarte eC3.2 über einen Button an ihre Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA) senden und bestätigen.
Nähere Auskünfte über die elektronische Kontrollkarte finden Sie im Infoblatt T71 („Die elektronische Kontrollkarte eC3.2“).
MSR 2 (Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit)
Wann?
Wenn die oder der Arbeitnehmende Arbeitslosengeld beantragen muss, d. h.:
- zum Zeitpunkt der allerersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb;
- zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb nach 36 Monaten oder länger;
- zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb nach einer Änderung der individuellen Arbeitszeit (Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit, Umwandlung des Arbeitsvertrages ...).
- zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach dem 30.09 (falls eine jährliche Neuberechnung des Tagessatzes des Arbeitslosengeldes vorgenommen werden soll).
Wie?
Zu Beginn der Arbeitslosigkeit senden Sie unaufgefordert eine MSR Szenario 2 – entweder über das Portal der Sozialen Sicherheit (MSR Arbeitslosigkeit Szenario 2 – Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte) oder über eine strukturierte Batch-Nachricht (Unternehmen > Technische Informationen > Strukturierte Mitteilungen).
Sie übergeben dem oder der Arbeitnehmenden zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.
Die Zahlstelle kümmert sich selbst darum, die MSR Szenario 2 abzurufen.
Wie Sie die Faktoren Q und S und das theoretische durchschnittliche Bruttoentgelt ausfüllen, erfahren Sie im Infoblatt E14.
Auf der Grundlage dieser Meldung berechnet das LfA den Tagessatz des Arbeitslosengeldes, auf den die oder der Arbeitnehmende Anspruch hat.
MSR 5 – Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit
Wann?
Nach dem Monatsende senden Sie unaufgefordert eine Meldung eines Sozialrisikos MSR 5.
Grundsätzlich ist für jede oder jeden Arbeitnehmenden für jeden Monat mit zeitweiliger Arbeitslosigkeit nur eine MSR Szenario 5 zu senden, und zwar auch dann, wenn es im Laufe des Monats mehrere Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit gegeben hat.
Wie?
Sie senden diese MSR Szenario 5 – entweder über das Portal der Sozialen Sicherheit (MSR Arbeitslosigkeit Szenario 5 – Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte) oder über eine strukturierte Batch-Nachricht (Unternehmen > Technische Informationen > Strukturierte Mitteilungen) und geben der oder dem Arbeitnehmenden einen Ausdruck der elektronischen Meldung ab.
Wie Sie die Faktoren Q und S und das theoretische durchschnittliche Bruttoentgelt ausfüllen, erfahren Sie im Infoblatt E14.
Wenn Sie die Menge an Arbeitslosigkeitsstunden der oder des Arbeitnehmenden in den Kalender eintragen, tragen Sie vor der Zahl einen Code ein, der die Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit kennzeichnet.
Für die technische Störung ist der Code 5.2 einzutragen.
Sie übergeben dem oder der Arbeitnehmenden zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.
Die MSR Szenario 5 wird der Zahlstelle automatisiert bereitgestellt.
Anhand der Kontrollkarte C3.2A und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA ausrechnen, wie viele tägliche Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit der Person zustehen.
Welche Tage können nicht gemeldet werden?
- Die Tage, für die Sie den Lohn fortzahlen müssen (z. B. die 7 Tage Lohnfortzahlung bei verspäteter Mitteilung ohne Nachreichung) oder einen garantierten Tageslohn (gemäß Artikel 27 des Gesetzes über Arbeitsverträge).
- die gesetzlichen Feiertage oder Ersatztage für gesetzliche Feiertage während eines Zeitraums von zeitweiliger Arbeitslosigkeit. Für diese Tage müssen Sie den Lohn zahlen. Sie können jedoch für bestimmte Feiertage eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten (je nach der Anzahl der Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit, die es im Laufe des Jahres bereits gegeben hat).
- die üblichen Inaktivitätstage der oder des Arbeitnehmenden (z. B. Samstag, wenn dies der übliche Inaktivitätstag ist);
- die vollen Ausgleichsruhetage, welche die Person erworben hat, nachdem sie an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gearbeitet hat oder Überstunden angesammelt hat. Die Person muss diese vollen Ausgleichsruhetage zuerst verbrauchen, bevor sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung versetzt werden kann (Artikel 51 bis des Gesetzes über die Arbeitsverträge).
Dieser Grundsatz gilt auch für volle Ausgleichsruhetage, die durch die Überschreitung der Arbeitszeit im Rahmen der Einführung von flexiblen Arbeitszeiten erworben wurden.
Die folgenden Ausgleichsruhetage müssen hingegen nicht zuerst verbraucht werden:
- die Ausgleichsruhe, die keinen vollen Tag erreicht;
- die individuell oder kollektiv festgelegte Ausgleichsruhe, die im Rahmen einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung gewährt wird.
Hinweis
Sie können Ihre Arbeitnehmenden nur für volle Arbeitstage in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, d. h. für die Gesamtzahl der Stunden, an denen an einem Tag üblicherweise gearbeitet wird.
So dürfen Sie Arbeiter/-innen nicht für die verbleibenden Stunden des Tages in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, falls sie aufgrund der Wetterverhältnisse die Arbeit erst im späteren Ablauf des Tages unterbrechen mussten.
Welche Formalitäten müssen die Arbeiter/-innen erfüllen?
Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit
Arbeiter/-innen behalten zur Information die Kopie der MSR, die Sie ihnen ausgehändigt haben, und kontaktieren ihre Zahlstelle (HfA, CGSLB, CSC, FGTB) so schnell wie möglich, um ein Formular C3.2-Arbeitnehmer (Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen.
Der Arbeitslosengeldantrag muss spätestens am Ende des 2. Monats nach dem Monat, in dem sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, beim Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.
Beispiele
- Eine Arbeiterin wird am 16. Juni zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld muss vor Ablauf des 31. August beim Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.
- Ein Arbeiter wird am 1. Juli zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Sein Antrag auf Arbeitslosengeld muss vor Ablauf des 30. September beim Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.
- Ein Arbeiter wird am 31. Juli zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Auch dann muss der Antrag auf Arbeitslosengeld vor Ablauf des 30. September bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.
Die Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit
Arbeiter/-innen müssen ihre Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit jeden Monat von Monatsanfang bis Monatsende (d. h. ständig) ausfüllen, unabhängig davon, ob es zeitweilige Arbeitslosigkeit gibt oder nicht.
So müssen sie in den Kalender vor Arbeitsbeginn zum Beispiel alle Arbeitsleistungen, die sie für sich oder für andere erbringen, alle nicht gearbeiteten Tage mit Lohn, alle Krankheitstage und alle Urlaubstage eintragen.
Wenn Arbeiter/-innen während des Monats zeitweilig arbeitslos gewesen sind, müssen sie die Kontrollkarte am Ende des Monats über einen Button an ihre Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA) senden und bestätigen.
Gab es während des Monats keine zeitweilige Arbeitslosigkeit, wird die Kontrollkarte nicht gesandt.
Nähere Auskünfte über die elektronische Kontrollkarte finden Sie im Infoblatt T71 („Die elektronische Kontrollkarte eC3.2“).
Nutzung eC3.2 vorübergehend unmöglich
Wenn Ihre Arbeitnehmenden nicht mehr in der Lage sind, ihre Kontrollkarte auszufüllen (z. B. weil sie ihr Smartphone verloren haben oder ihr itsme-Konto gesperrt wurde), können sie einen vorübergehenden Widerruf beantragen, um vorübergehend wieder zum Papierverfahren zurückzukehren.
Dazu müssen sie ein Formular C3E-Widerruf über ihre Zahlstelle beim Arbeitslosenamt des LfA einreichen und den Grund angeben, warum sie ihre elektronische Kontrollkarte vorübergehend nicht mehr verwenden können.
Wenn das LfA Ihren Antrag annimmt, werden die Arbeitnehmenden darüber informiert. Das Arbeitslosenamt des LfA stellt ihnen dann für den laufenden und den darauffolgenden Monat Kontrollkarten C3.2A in Papierform aus.
Ab dem 01.03.2026: sich beim zuständigen regionalen Arbeitsamt als arbeitsuchend eintragen lassen
Nach derzeitiger Rechtslage sind Arbeitnehmende von der Eintragung als arbeitsuchend befreit.
Ab dem 01.03.2026 müssen sie sich nach den ersten 3 Monaten der zeitweiligen Arbeitslosigkeit bei der zuständigen regionalen Arbeitsverwaltung (Arbeitsamt Ostbelgien, Actiris, Forem, VDAB) als arbeitsuchend eintragen lassen.
Ein Zeitraum der vollständigen Wiederaufnahme der Arbeit für 2 aufeinanderfolgende Wochen lässt einen neuen Zeitraum von 3 Monaten beginnen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit
Arbeitnehmende, die in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, brauchen keine Anwartschaftszeit zu erfüllen. Mit anderen Worten haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, ohne zunächst eine bestimmte Anzahl Arbeitstage (oder gleichgestellte Tage) nachweisen zu müssen. Die üblichen Entschädigbarkeitsbedingungen kommen jedoch zur Anwendung (u. a. die Arbeitsfähigkeit, die Voraussetzungen für die Ausübung einer Nebentätigkeit).
Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit – Tagessatz
Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) bekommen Arbeitnehmende täglich etwa 60 % ihres gedeckelten durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelts.
Von dem Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wird ein Berufssteuervorabzug von 26,75 % einbehalten.
Für Arbeiter/-innen unter Lehrvertrag (Artikel 1bis des KE vom 28. November 1969) wird der Tagessatz pauschal festgelegt.
Näheres zum Betrag des Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit und den Anspruch auf einen Zuschlag erfahren Sie im Infoblatt T66.
Es liegt keine gültige Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung vor
In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, den Arbeitnehmenden für die Tage, an denen die Erfüllung ihres Arbeitsvertrags nicht gültig ausgesetzt ist, ihr normales Entgelt zu zahlen.
Sie müssen dann den Bruttobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit an das LfA zurückzahlen.
Sie können den Nettobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit von dem Nettoentgelt abziehen, das Sie den Arbeitnehmenden nachzahlen müssen.
Diese Vorgehensweise gilt für Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, das für den 1. Juli 2022 oder später zu Unrecht gezahlt wurde.
