Zeitweilige Arbeitslosigkeit – Schlechtwetter

E26

Zuletzt aktualisiert am 9.09.2025

Dieses Infoblatt beschreibt, welche Bedingungen und Formalitäten zu erfüllen sind, wenn man zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung für Arbeiter einführen will.

Die Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen Schlechtwetter ist in Artikel 50 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge vorgesehen.

Im Baugewerbe gibt es besondere Regeln, die im Infoblatt E29 erläutert werden.

Was bedeutet „ungünstige Witterung“?

Wetterbedingungen, die wegen ihrer Art die Arbeiten unmöglich machen. Dies müssen Sie in Ihrer Mitteilung an das LfA nachweisen.

Die folgenden Bedingungen müssen also gleichzeitig erfüllt sein:

  • Es muss sich um ungünstige Wetterbedingungen handeln: Regen, Frost, Hitzewelle ...
  • Die Witterungsbedingungen müssen die Ausführung der Arbeiten unmöglich machen. Sind die Arbeiten nur schwerer zu erledigen? Lässt die Leistung nach aber können die Arbeiten trotzdem weiter ausgeführt werden? Dann dürfen Sie keine zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung einführen.

Beispiel:
Frost oder Dauerregen macht Rohbau- und Maurerarbeiten unmöglich.

Regen hinderte eine Firma, die für die Beschilderung von Straßen zuständig ist, an der Arbeit. Die nasse Fahrbahn machte es vollkommen unmöglich, weiterzumachen.

Auch extreme Hitze kann Arbeiten verunmöglichen.

  • Es muss eine direkte Kausalbeziehung zwischen der ungünstigen Witterung und den laufenden Arbeiten bestehen. Wenn die ungünstige Witterung die Ausführung der Arbeiten indirekt verhindert, können Sie eventuell eine andere Form der zeitweiligen Arbeitslosigkeit beantragen (z. B. höhere Gewalt).

Beispiel:
Wenn wegen des schlechten Wetters bestimmte Rohstoffe nicht rechtzeitig geliefert werden können, können Arbeiter, die deshalb arbeitslos sind, aufgrund höherer Gewalt zeitweilig arbeitslos gemeldet werden.

Welche Beschäftigte ?

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund ungünstiger Witterung kann eingeführt werden, für:

  • Arbeiter/-innen;
  • Leiharbeitskräfte, die Arbeiter/-innen sind;
  • eine duale Ausbildung absolvierende Arbeiter/-innen unter Lehrvertrag, die in Artikel 1bis des KE vom 28.11.1969 genannt sind, der in Ausführung des Gesetzes vom 27.06.1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer ergangen ist (im Besonderen Lehrlinge unter mittelständischem Lehrvertrag in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unter „contrat d'alternance“ in der Französischen Gemeinschaft und unter „overeenkomst van alternerende opleiding“ in der Flämischen Gemeinschaft …).
  • Studierende können nicht zeitweilig arbeitslos gemeldet werden, solange sie ein Vollzeitstudium verfolgen (außer in den Monaten Juli, August und September nach Abschluss des Studiums, wenn sie noch unter Studentenvertrag stehen)

Formalitäten

Welche Formalitäten sind zu erledigen?

  • Arbeiter vor Beginn der zeitweiligen Arbeitslosigkeit benachrichtigen
  • Sobald die Arbeitslosigkeit tatsächlich eintritt, für alle Arbeiter/-innen die monatliche Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit wegen Schlechtwetter vornehmen
  • Ausstellung der Papierkontrollkarte C3.2A (falls zutreffend)
  • Einreichung der Meldung eines Sozialrisikos MSR Szenario 2 (falls zutreffend)
  • Einreichung der Meldung eines Sozialrisikos MSR Szenario 5 nach dem Ende eines jeden Monats

Wer erledigt die Formalitäten?

Sie oder Ihr Sozialsekretariat als Ihr Bevollmächtigter.

Wenn Sie Leiharbeitskräfte beschäftigen, werden die folgenden Formalitäten immer von dem Leiharbeitsvermittler erledigt:

  • die Mitteilungen über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit eines jeden Monats an das LfA. In diesen Mitteilungen muss die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens angegeben werden, sowie die Tatsache, dass sie für Leiharbeitskräfte gesandt werden;
  • die Meldungen eines Sozialrisikos MSR 2 und 5. Sie müssen auch die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens enthalten.

Die Papierkontrollkarte C3.2A wird gegebenenfalls von Ihnen oder dem Leiharbeitsvermittler ausgestellt.

Im Folgenden finden Sie weitere Erklärungen zu den verschiedenen Formalitäten:

Arbeiter VOR Beginn der zeitweiligen Arbeitslosigkeit benachrichtigen

Wenn Arbeiter wegen ungünstiger Witterung nicht arbeiten können, müssen Sie sie im Voraus benachrichtigen, dass sie nicht zur Arbeit erscheinen müssen. Sie können diese Benachrichtigung auf jede beliebige Weise vornehmen (telefonisch, per SMS, per E-Mail, per gewöhnliche Post ...).

Sobald die Wetterbedingungen eine Wiederaufnahme der Arbeit erlauben, müssen Sie Ihre Arbeiter ebenfalls benachrichtigen.

Wenn Sie Ihre Arbeiter nicht rechtzeitig benachrichtigen und sie trotzdem zur Arbeit erscheinen, müssen Sie ihnen den Lohn für den ganzen Tag zahlen (Artikel 27 des Gesetzes über Arbeitsverträge).

Dies ist auch der Fall, wenn sie die Arbeit aufgrund von schlechtem Wetter im Laufe des Tages unterbrechen müssen.

Sie können sie also nicht nur für die verbleibenden Stunden in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen.

Mitteilung des 1. Tages effektiver Arbeitslosigkeit

Dem LfA müssen Sie für alle Arbeiter, die Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung versetzen, jeden Monat den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats mitteilen.

Sie sind von dieser Mitteilung befreit, wenn Sie in dem betreffenden Kalendermonat bereits eine Mitteilung über einen ersten Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge von Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge einer technischen Störung für den oder die betreffenden Arbeiter eingereicht haben.

Wenn der Arbeitsvertrag auch aus einem anderen Grund ausgesetzt wird (z. B. wegen Krankheit, individuellem Urlaub oder Ausgleichsruhezeit) und diese Aussetzung mit dem ersten Tag der effektiven Arbeitslosigkeit zusammenfällt, gilt die Mitteilung für diesen Arbeiter als gültig.

Arbeiter müssen dieses Ereignis (Krankheit, Urlaub ...) auf ihrer Kontrollkarte C3.2.A angeben. Sie dürfen für die betroffenen Tage nämlich keine Leistung erhalten.

In diesem besonderen Fall stimmt der erste Tag effektiver Arbeitslosigkeit, den Sie mitgeteilt haben, also nicht mit dem ersten Tag der Gewährung einer Leistung bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit überein.

Wann und wo?

Die Mitteilung muss dem Arbeitslosenamt des LfA geschickt werden, das für den Betrieb örtlich zuständig ist.

Dabei handelt es also sich um die Adresse des Betriebssitzes und nicht die des Gesellschaftssitzes.

Sie muss gesandt werden:

  • entweder am ersten Tag der effektiven Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags;
  • oder am darauffolgenden Werktag;
  • oder, angenommen Sie sind absolut sicher, dass die oder der Arbeiter/-in arbeitslos sein wird, am Werktag vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit.

(*) Unter „Werktag“ versteht man alle Tage der Woche, außer den Wochenendtagen, Feiertagen, Ersatztagen für Feiertage und Brückentagen.

Beispiel:

Mittwoch ist der erste Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung: die Mitteilung kann am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag geschickt werden.

Hinweis:

Wenn der Werktag davor oder danach ein Samstag ist, akzeptiert das LfA, dass die Mitteilung am Freitag davor oder am Montag danach gesandt wird.

Beispiel:

Freitag ist der erste Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung: die Mitteilung kann am Donnerstag, Freitag oder spätestens am darauffolgenden Montag geschickt werden.

Für eine(n) Teilzeitarbeiter/-in, die oder der normalerweise montags bis mittwochs beschäftigt ist, kann die Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit:

  • der auf einen Montag fällt, auch am Freitag davor oder am Dienstag danach gesandt werden;
  • der auf einen Mittwoch fällt, auch am Dienstag davor oder am Donnerstag danach gesandt werden.

Wenn Arbeiter ihre Arbeit im Laufe des Tages wegen ungünstiger Witterung unterbrechen mussten, sind Sie verpflichtet, für diesen Tag den garantierten Tageslohn zu zahlen.

Wenn Sie sicher sind, dass die Arbeiter auch am nächsten Tag nicht arbeiten können, können Sie die Mitteilung an das LfA bereits an dem Tag schicken, für den Sie den garantierten Lohn zahlen müssen.

Die Mitteilung ist nur einen Monat, ab dem Tag der rechtzeitig erfolgten Mitteilung bis zum letzten Kalendertag des Monats, gültig.

Wenn die ungünstige Witterung im Folgemonat anhält, müssen Sie also spätestens am zweiten gewöhnlichen Arbeitstag dieses Monats eine neue Mitteilung senden.

Was passiert bei einem Feiertag, Ausgleichsfeiertag oder Brückentag?

Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, gilt der folgende Montag in der Regel als Ersatzfeiertag.

Beispiel:

 Der 11.11. fällt auf einen Samstag.

Wenn der erste Tag der ungünstigen Witterung des Monats auf Freitag, den 09.11., fällt, dann müssen Sie die Mitteilung bis spätestens Dienstag, den 13.11., versenden (Montag, der 12.11., gilt als Ausgleichsfeiertag).

Die elektronische Anwendung berücksichtigt Ausgleichsruhetage nicht.

Aus diesem Grund erhalten Sie eine Fehlermeldung, wenn Sie die elektronische Mitteilung am Dienstag, den 13.11. senden. Sie können diese Nachricht überspringen, indem Sie auf „Weiter“ klicken. Wenn die Meldung mit einem Tag Verspätung erfolgt aufgrund:

  • eines Ausgleichsfeiertags an einem Montag, brauchen Sie keine zusätzlichen Informationen anzugeben, wenn der Feiertag im Wochenende davor lag;
  • eines Ausgleichsfeiertags in einem anderen Fall, müssen Sie im Feld Bemerkungen „##.##.#### = Ausgleichsfeiertag ‚##.##.####‛“ angeben.

Dies gilt auch für kollektiv festgelegte Brückentage.

Beispiel:

Der Feiertag am 01.11. fällt auf einen Donnerstag.

In der Firma ist Freitag, der 02.11., ein kollektiv festgelegter Brückentag.

Der erste Tag effektiver Arbeitslosigkeit fällt auf Mittwoch, den 31.10.

Sie können die Mitteilung bis spätestens Montag, den 05.11., senden.

Sie geben im Feld Bemerkungen „Freitag 02.11.#### = kollektiver Brückentag“ an.

Welche Angaben?

Die monatliche Mitteilung des ersten Tages zeitweiliger Arbeitslosigkeit an das LfA muss die folgenden Angaben enthalten:

  • den Namen, die Adresse und die Unternehmensnummer des Arbeitgebers oder des Unternehmens;
  •  den Namen, den Vornamen, die Erkennungsnummer der Sozialen Sicherheit der Arbeiter, die zeitweilig arbeitslos gemeldet sind;
  • den ersten Tag, an dem die Erfüllung des Arbeitsvertrags der Arbeiter im betroffenen Monat wegen ungünstiger Witterung ausgesetzt wird;
  • die vollständige Adresse des Ortes, an dem die Arbeiter normalerweise an diesem Tag gearbeitet hätten (wenn der Straßenname oder die Hausnummer noch nicht bekannt sind, werden Orientierungspunkte in das für die Straße vorgesehene Feld eingegeben, damit die Baustelle schlüssig lokalisiert werden kann).

So können die Kontrolldienste die Echtheit der Arbeitslosigkeit überprüfen;

  • die Art der ungünstigen Witterung zu diesem Zeitpunkt;
  • die Art der zu diesem Zeitpunkt laufenden Arbeiten und der Grund, warum die Ausführung der Arbeit aufgrund der Art der Wetterverhältnisse und der Art der zu erledigenden Arbeit unmöglich ist.

Bemerkung:

Es kann für mehrere Arbeiter eine einzige Mitteilung angefertigt werden, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Der erste Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit ist der gleiche für alle Arbeiter/-innen, die in der Mitteilung vorkommen.
  •  Alle Arbeiter/-innen hätten am gleichen Ort gearbeitet.
  • Es handelt sich um Arbeiter/-innen, die die gleiche Arbeit oder eine Arbeit verrichten, die aufgrund des schlechten Wetters in gleichem Maße unmöglich ist.
Wie wird die Mitteilung vorgenommen?

Die Mitteilung kann nur elektronisch erfolgen:

Weitere Informationen zu den elektronischen Mitteilungen und den möglichen Ausnahmen finden Sie im Infoblatt E53.

Was passiert nach der Absendung der Mitteilung?

Für jede elektronische Mitteilung erhalten Sie eine elektronische Bestätigung mit einer einheitlichen Ticketnummer. So können Sie Ihre elektronische Mitteilung später abfragen – je nach dem ausgewählten Mitteilungsweg, ebenfalls über strukturierte Nachricht oder über das Portal.

Nötigenfalls können Sie Ihre elektronische Mitteilung annullieren oder ändern.

Ein Dokument, das Ihre Mitteilung zusammenfasst, kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Das zuständige Arbeitslosenamt des LfA (*) prüft dann, ob die Meldung den Vorschriften entspricht (z. B. ob die Meldefrist des 1. Tages effektiver Arbeitslosigkeit eingehalten wurde).

Vorzeitige, fehlerhafte oder verspätete Mitteilungen

Die monatliche Mitteilung des 1. tatsächlichen Tages der Arbeitslosigkeit muss rechtzeitig an das LfA gesandt werden. Das Gesetz sieht Lohnfortzahlungsstrafen vor, wenn die Mitteilung nicht, vorzeitig oder verspätet gesandt wird.

Unterbliebene oder vorzeitige Mitteilung

Eine Mitteilung wird als vorzeitig betrachtet, wenn sie länger als 1 Werktag vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit vorgenommen wird.

Eine vorzeitige Mitteilung wird mit einer unterbliebenen Mitteilung gleichgestellt, was zur Folge hat, dass für den betroffenen Monat keine Leistung gezahlt werden kann. Wenn Sie eine Mitteilung versehentlich zu früh gesandt haben, müssen Sie sie annullieren.

Beispiel:

Am Montag, den 08.10., senden Sie eine Mitteilung über ungünstige Witterung, die Mittwoch, den 10.10., als ersten Tag tatsächlicher Arbeitslosigkeit angibt.

Es handelt sich um eine vorzeitige Mitteilung, die nicht berücksichtigt wird, sodass kein Arbeitslosengeld gezahlt werden kann.

Wenn Sie die monatliche Mitteilung über den ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit nicht oder vorzeitig senden, müssen Sie:

  • für die ersten 7 Tage ab der effektiven Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags den normalen Lohn fortzahlen;
  •  für den Rest des Monats den gedeckelten Lohn zahlen (Betrag, der für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maximal berücksichtigt wird – siehe Infoblatt T66).
Verspätete Mitteilung

Eine Mitteilung wird als verspätet betrachtet, wenn sie mehr als 1 Werktag nach dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit vorgenommen wird.

Wenn Sie die monatliche Mitteilung des 1. Tags effektiver Arbeitslosigkeit verspätet senden, akzeptiert das LfA die zeitweilige Arbeitslosigkeit ab dem Werktag vor dem Tag der verspäteten Absendung.

In diesem Fall müssen Sie den Lohn ab dem ersten Tag der tatsächlichen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags bis einschließlich des Tages vor dem Beginn der vom LfA akzeptierten zeitweiligen Arbeitslosigkeit fortzahlen.

Für die ersten 7 Tage handelt es sich um den normalen Lohn, für die folgenden Tage der Arbeitslosigkeit um einen gedeckelten Lohn (Betrag, der für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maximal berücksichtigt wird – siehe Infoblatt T66).

Beispiel:

Wenn Sie am Montag eine Mitteilung für eine Schlechtwetterperiode senden, die am Mittwoch der Vorwoche beginnt, wird diese erst ab dem Freitag der Vorwoche angenommen.

Sie müssen den Lohn für den Mittwoch und Donnerstag der Vorwoche fortzahlen.

Die Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit

Grundsatz

Seit dem 01.01.2025 sind Arbeitnehmende verpflichtet, ihre Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (eC3.2) elektronisch auszufüllen.

Daraus folgt, dass Ihre Arbeitnehmenden keine Papier-Kontrollkarten C3.2A mehr verwenden dürfen und Sie keine Papier-Kontrollkarten mehr aushändigen dürfen.

Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen die Arbeitnehmenden die elektronische Kontrollkarte eC3.2 gemäß den Anweisungen in der Zeichenerklärung ausfüllen.

So müssen sie in den Kalender u. a. (vor Arbeitsbeginn) alle Arbeitsleistungen, die sie für sich selbst oder im Auftrag eines Dritten erbringen, sowie alle nichtgearbeiteten Tage mit Entgeltzahlung, Krankheitstage und Urlaubstage eintragen.

Am Ende des Monats müssen die Arbeitnehmenden ihre Kontrollkarte C3.2 bei ihrer Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) einreichen.

Nähere Auskünfte über die elektronische Kontrollkarte finden Sie im Infoblatt T71 („Die elektronische Kontrollkarte eC3.2“).

Ausnahme

Wenn Sie der paritätischen Kommission für beschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Betriebe für angepasste Arbeit (paritätische Kommission 327) unterstehen, können Sie weiterhin Papier-Kontrollkarten C3.2A ausstellen.

Sind Sie ein Betrieb für angepasste Arbeit oder eine soziale Werkstätte und benutzen Sie noch weiter die Papier-Kontrollkarte C3.2A, dürfen Sie für Ihre Zielgruppenarbeitnehmenden bei dem LfA eine Abweichung vom Regelverfahren hinsichtlich der Führung der Papierkontrollkarte C3.2A-zeitweilige Arbeitslosigkeit beantragen. Hierzu können Sie den Antrag auf Abweichung C3.2A Betrieb für angepasste Arbeit verwenden.

Es gelten die nachfolgenden Grundsätze:

  • Wenn Sie die Karte C3.2A selbst ausstellen, müssen Sie ein Validierungsbuch (in Papierform oder elektronisch – siehe Infoblatt E20) verwenden, in dem Sie Folgendes angeben müssen:
  • die Identitätsangaben der oder des Arbeitnehmenden,
    den betreffenden Monat,
    die Kartennummer der Karte C3.2A.
  • Sie müssen auf eigene Initiative spätestens am ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit des Monats vor der normalen Uhrzeit des Arbeitsbeginns allen Arbeitnehmenden, die Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, eine Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit C3.2A ausstellen.
    In einem und demselben Monat dürfen Sie jeder oder jedem Arbeitnehmenden nur eine einzige Kontrollkarte C3.2A ausstellen, selbst wenn im Laufe desselben Monats mehrere verschiedene Arten von zeitweiliger Arbeitslosigkeit eintreten.
    Dauert die Arbeitslosigkeit also im Folgemonat an, müssen Sie vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit dieses weiteren Monats eine neue Kontrollkarte C3.2A aushändigen.
    Bevor Sie die Kontrollkarte aushändigen, füllen Sie bitte die Angaben zur Person aus.
  • Die Kontrollkarten C3.2A sind nummeriert und können nicht ausgedruckt werden. Kostenlose unausgefüllte Exemplare der Karte C3.2A schickt Ihnen der Verwaltungsdienst des zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA auf einfache Bitte zu.

Am Ende des Monats müssen die Arbeitnehmenden ihre Kontrollkarte bei ihrer Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) einreichen.

MSR 2 (Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit)

Wann?

Wenn die oder der Arbeitnehmende einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit einreichen muss, d. h.:

  • zum Zeitpunkt der allerersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb;
  • zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb nach einer Unterbrechung des Arbeitslosengeldes von 36 Monaten oder länger;
  • zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb nach einer Änderung der individuellen Arbeitszeit (Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit, Umwandlung des Arbeitsvertrags in eine Teilzeitbeschäftigung ...);
  • zum Zeitpunkt der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach dem 30.09. (abhängig von einer eventuellen jährlichen Neuberechnung des Tagessatzes des Arbeitslosengeldes).
Wie?

Zu Beginn der Arbeitslosigkeit veranlassen Sie unaufgefordert eine MSR Szenario 2 – entweder über das Portal der Sozialen Sicherheit (MSR Arbeitslosigkeit Szenario 2 – Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte) oder über eine strukturierte Batch-Nachricht (Unternehmen > Technische Informationen > Strukturierte Mitteilungen).

Sie übergeben dem oder der Arbeitnehmenden zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Die Zahlstelle kümmert sich selbst darum, die MSR Szenario 2 abzurufen.

Wie Sie die Faktoren Q und S und das theoretische durchschnittliche Bruttoentgelt ausfüllen, erfahren Sie im Infoblatt E14.

Auf der Grundlage dieser Meldung berechnet das LfA den Arbeitslosengeldbetrag, auf den die oder der Arbeitnehmende Anspruch hat.

MSR 5 – Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit

Wann?

Nach dem Monatsende senden Sie unaufgefordert eine Meldung eines Sozialrisikos MSR 5.

Grundsätzlich ist für jede oder jeden Arbeitnehmenden für jeden Monat mit zeitweiliger Arbeitslosigkeit nur eine MSR Szenario 5 zu senden, und zwar auch dann, wenn es im Laufe des Monats mehrere Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit gegeben hat.

Wie?

Sie veranlassen diese MSR Szenario 5 – entweder über das Portal der Sozialen Sicherheit (MSR Arbeitslosigkeit Szenario 5 – Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte) oder über eine strukturierte Batch-Nachricht (Unternehmen > Technische Informationen > Strukturierte Mitteilungen) und geben der oder dem Arbeitnehmenden einen Ausdruck der elektronischen Meldung ab.

Wie Sie die Faktoren Q und S und das theoretische durchschnittliche Bruttoentgelt ausfüllen, erfahren Sie im Infoblatt E14.

Wenn Sie die Menge an Arbeitslosigkeitsstunden der oder des Arbeitnehmenden in den Kalender eintragen, tragen Sie vor der Zahl einen Code ein, der die Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit kennzeichnet.

Für die Schlechtwetter ist der Code 5.2 einzutragen.

Sie übergeben dem oder der Arbeitnehmenden zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Die MSR Szenario 5 wird der Zahlstelle automatisiert bereitgestellt.

Anhand der Kontrollkarte C3.2A und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA ausrechnen, wie viele tägliche Leistungen der oder dem Arbeitnehmenden zustehen.

Welche Tage können nicht gemeldet werden?
  • die Tage, für die Sie den Lohn fortzahlen müssen (z. B. die 7 Tage Lohnfortzahlung bei verspäteter Mitteilung ohne Regularisierung) oder einen garantierten Tageslohn (gemäß Artikel 27 des Gesetzes über Arbeitsverträge);
  • die gesetzlichen Feiertage oder Ersatztage für gesetzliche Feiertage während eines Zeitraums von zeitweiliger Arbeitslosigkeit. Sie müssen für diese Tage Lohn zahlen. Sie können jedoch für bestimmte Feiertage eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten (je nach der Anzahl der Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit, die im Laufe des Jahres bereits veranlasst wurden);
  • die üblichen Inaktivitätstage der oder des Arbeitnehmenden (z. B. Samstag, wenn dies der übliche Inaktivitätstag ist);
  • die vollen Ausgleichsruhetage, welche die oder der Arbeitnehmende erworben hat, nachdem sie oder er an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gearbeitet hat oder Überstunden angesammelt hat. Die oder der Arbeitnehmende muss diese vollen Ausgleichsruhetage zuerst verbrauchen, bevor sie oder er in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung versetzt werden kann (Art. 51 bis des Gesetzes über die Arbeitsverträge).

Dieser Grundsatz gilt auch für volle Ausgleichsruhetage, die durch die Überschreitung der Arbeitszeit im Rahmen der Einführung von flexiblen Arbeitszeiten erworben wurden.

Die folgenden Ausgleichsruhetage müssen hingegen nicht zuerst verbraucht werden:

  • die Ausgleichsruhe, die keinen vollen Tag erreicht;
  • die individuell oder kollektiv festgelegte Ausgleichsruhe, die im Rahmen einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung gewährt wird.
Hinweis

Sie können Ihre Arbeitnehmenden nur für volle Arbeitstage in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, d. h. für die Gesamtzahl der Stunden, an denen an einem Tag üblicherweise gearbeitet wird.

So dürfen Sie Arbeiter nicht für die verbleibenden Stunden des Tages in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen, wenn sie die Arbeit im Laufe des Tages wegen schlechten Wetters unterbrechen mussten.

Welche Formalitäten müssen Arbeitnehmende erfüllen?

Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit

Arbeitnehmende müssen so schnell wie möglich ihre Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) aufsuchen, um dort ein Formular C3.2-ARBEITNEHMER (Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen.

Der Arbeitslosengeldantrag muss spätestens am Ende des 2. Monats nach dem Monat, in dem sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.

Beispiele

  • Eine Arbeiterin wird am 16. Juni zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld muss vor Ablauf des 31. August bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.

  • Ein Arbeiter wird am 1. Juli zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Sein Antrag auf Arbeitslosengeld muss vor Ablauf des 30. September bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.

  • Ein Arbeiter wird am 31. Juli zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Auch dann muss der Antrag auf Arbeitslosengeld vor Ablauf des 30. September beim dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.

Die Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit

Wenn Arbeitnehmende die elektronische Kontrollkarte eC3.2 verwenden, müssen sie sie während des Monats fortlaufend ausfüllen und am Ende des Monats digital an ihre Zahlstelle senden.

Wenn sie immer noch die Papierkontrollkarte C3.2A verwenden, müssen sie diese laut den darauf gedruckten Anweisungen ausfüllen. Am Ende des Monats müssen sie die Kontrollkarte unterschreiben und sie bei der Zahlstelle einreichen.

Ab dem 01.03.2026, sich bei dem zuständigen regionalen Arbeitsamt als arbeitsuchend eintragen lassen

Nach derzeitiger Rechtslage sind Arbeitnehmende von der Eintragung als arbeitsuchend befreit.

Ab dem 01.03.2026 müssen sie sich nach den ersten 3 Monaten der zeitweiligen Arbeitslosigkeit bei der zuständigen regionalen Arbeitsverwaltung als arbeitsuchend eintragen lassen. Ein Zeitraum der vollständigen Wiederaufnahme der Arbeit für 2 aufeinanderfolgende Wochen lässt einen neuen Zeitraum von 3 Monaten beginnen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit

Arbeitnehmende, die in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, brauchen keine Anwartschaftszeit zu erfüllen. Mit anderen Worten haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, ohne zunächst eine bestimmte Anzahl Arbeitstage (oder gleichgestellte Tage) nachweisen zu müssen. Es gelten für sie jedoch die üblichen Entschädigbarkeitsbedingungen. Darunter versteht man, dass ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen kann, wenn sie arbeitsunfähig erkranken, eine nicht vorab genehmigte Nebentätigkeit ausüben ...

Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit – Tagessatz

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) bekommen Arbeitnehmende täglich etwa 60 % ihres gedeckelten durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelts.

Von dem Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wird ein Berufssteuervorabzug von 26,75 % einbehalten.

Für Arbeiter/-innen unter Lehrvertrag (Artikel 1bis des KE vom 28. November 1969) wird der Tagessatz pauschal festgelegt.

Näheres zum Betrag des Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erfahren Sie im Infoblatt T66.

Gibt es Zuschläge?

Das Gesetz sieht zwei Zuschläge vor:

  • Einen Zuschlag, der im Gesetz vom 3. Juli 1978 über Arbeitsverträge vorgesehen ist.

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit haben Ihre Arbeitnehmenden Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld für jeden Tag, an dem sie zeitweilig arbeitslos sind. Der Mindestbetrag dieses Zuschlags beläuft sich auf 2 € pro Tag.

Diesen zusätzlichen Zuschlag zahlen Sie, es sei denn, er wird per allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.

  • Darüber hinaus haben Ihre Arbeitnehmenden seit dem 1. januar 2024 möglicherweise für jeden Tag mit Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag von 5,20 € (indexierter Betrag, gültig ab dem 1. Februar 2025). So sieht es das Gesetz vom 5. November 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen – BS 23.11.2023 – vor.
  • Beträgt das monatliche Bruttoentgelt Ihrer Arbeitnehmenden nicht mehr als 4.155 €, besteht der Anspruch auf diesen zusätzlichen Zuschlag für jeden Tag mit Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
  • Beträgt es mehr als 4.155 €, haben die Arbeitnehmenden erst ab dem 27. Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in demselben Jahr und bei demselben Arbeitgeber darauf Anspruch.
    In die 27 Arbeitslosigkeitstage werden Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt nicht eingerechnet.

Dieser zusätzliche Zuschlag ist ein Ausgleich dafür, dass der Tagessatz des Arbeitslosengeldes (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) seit dem 1. Januar 2024 nur noch 60 % des gedeckelten durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelts beträgt.

Sie müssen diesen zusätzlichen Zuschlag nicht zahlen, sollte ein Kollektivvertrag über zeitweilige Arbeitslosigkeit vorsehen, dass ein bestimmter Prozentsatz des Entgelts garantiert ist, wodurch Ihre Arbeitnehmenden einen Zuschlag erhalten würden, der mindestens dem zusätzlichen Zuschlag entspräche.

Diesen zusätzlichen Zuschlag zahlen Sie, es sei denn, er wird per allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag auf einen Fonds für Existenzsicherheit übertragen.

Es liegt keine gültige Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung vor?

In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, den Arbeitnehmenden für die Tage, an denen die Erfüllung ihres Arbeitsvertrags nicht gültig ausgesetzt ist, ihr normales Entgelt zu zahlen.

Sie müssen dann den Bruttobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit an das LfA zurückzahlen.

Sie können den Nettobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit von dem Nettolohn abziehen, den Sie den Arbeitnehmenden nachzahlen müssen.

Diese Vorgehensweise gilt für Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, das für den 1. Juli 2022 oder später zu Unrecht gezahlt wurde.