Zeitweilige Arbeitslosigkeit - technische Störung

E27

Zuletzt aktualisiert am 01.02.2025

Zeitweilige Arbeitslosigkeit – technische Störung

Dieses Infoblatt beschreibt die Bedingungen und Formalitäten, die für die Einführung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung für Ihre Arbeiterinnen und Arbeiter erfüllt werden müssen.

Die Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen technischer Störung ist in Artikel 49 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge vorgesehen.

Wenn Sie wegen einer technischen Störung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Arbeiterinnen und Arbeiter zu beschäftigen, können Sie sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung versetzen. Dabei sind bestimmte Formalitäten zu beachten.

Was versteht man unter technischer Störung?

Eine technische Störung ist eine besondere Form der höheren Gewalt.

Es handelt sich um eine vorübergehende und unvorhersehbare Störung im Betrieb, die sich auf die technischen Ressourcen und die Ausrüstung des Betriebes auswirkt und vorübergehend verhindert, dass die Arbeitsverträge der Arbeiterinnen und Arbeiter weiter erfüllt werden können.

Von einer technischen Störung ist die Rede, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Es muss eine Störung vorliegen, d. h. ein tatsächliches Hindernis für die Fortsetzung der Arbeit oder der Produktion.
  • Die Störung muss technischer Art sein, d. h. sie muss sich auf eines der Arbeitsinstrumente oder -mittel oder auf die technische Ausrüstung beziehen, die das Unternehmen verwendet.
  • Die Störung muss höhere Gewalt darstellen, d. h. ein unvorhersehbares Ereignis sein, das außerhalb des Willens (sprich des Fehlers) der Parteien eingetreten ist und die weitere Erfüllung des Arbeitsvertrags völlig unmöglich macht.
  • Die Störung muss vorübergehend sein. Wenn es sich um ein Ereignis handelt, das die Wiederaufnahme der Arbeit nicht mehr oder erst nach langer Zeit möglich macht, kann die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung nicht geltend gemacht werden. Sollte der Arbeitsvertrag aufgrund höherer Gewalt beendet werden, können die Arbeiterinnen und Arbeiter eventuell Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit beantragen.
  • Die Ursache der technischen Störung muss dem unternehmerischen Risiko zuzuordnen sein.
  • Die technische Störung muss sich innerhalb des Betriebes ereignen.

Hier finden Sie einige Beispiele für technische Störungen, die akzeptiert werden können, und solche, die nicht akzeptiert werden können:

  • eine defekte Maschine

  • ein Stromausfall aufgrund einer Fehlfunktion einer Maschine

  • das Platzen einer Wasserleitung

  • eine Maschine, die wegen einer mangelhaften Wartung defekt ist

  • ein Stromausfall aufgrund einer Elektrizitätspanne außerhalb des Betriebes

  • Zerstörungen aufgrund von Naturkatastrophen, Sabotageakten

 

Der Direktor des zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA (das Arbeitslosenamt des Ortes, an dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet) trifft eine Entscheidung, nach einer Kontrolluntersuchung oder nachdem er Sie eventuell vorgeladen hat. 

Diese Entscheidung ist nicht an eine Frist gebunden, aber das LfA wird sich immer bemühen, so schnell wie möglich eine Antwort zu geben.

 

Welche Arbeitnehmende?

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund einer technischen Störung kann eingeführt werden, für:

  • Arbeiter/-innen;

  • Leiharbeitskräfte, die Arbeiter/-innen sind;

  • Eine duale Ausbildung absolvierende Arbeiter/-innen unter Lehrvertrag, die in Artikel 1bis des KE vom 28.11.1969 genannt sind, der in Ausführung des Gesetzes vom 27.06.1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer ergangen ist (im Besonderen Lehrlinge unter mittelständischem Lehrvertrag in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unter „contrat d'alternance“ in der Französischen Gemeinschaft und unter „overeenkomst van alternerende opleiding“ in der Flämischen Gemeinschaft …).

  • Angestellte können nicht wegen technischer Störung zeitweilig arbeitslos gemeldet werden.

  • Studierende können nicht zeitweilig arbeitslos gemeldet werden, solange sie ein Vollzeitstudium durchlaufen (außer in den Monaten Juli, August und September nach Abschluss des Studiums, wenn sie noch unter Studentenvertrag stehen).

 

Wann?

Arbeiter/-innen dürfen erst ab dem 8. Tag in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung versetzt werden.

Für die ersten 7 Kalendertage müssen Sie den normalen Lohn fortzahlen.

Der 7-tägige Zeitraum beginnt mit dem Tag, an dem die technische Störung eintritt.

Wenn die Arbeit wegen einer technischen Störung unterbrochen wird und Sie den garantierten Tageslohn fortzahlen müssen (gemäß Artikel 27, §1, 2° des Gesetzes über Arbeitsverträge vom 03.07.1978), gilt dieser Tag als erster Tag des 7-tägigen Zeitraums.

Beispiel:

Am 1. Dezember wird ein Betrieb durch ein Feuer zerstört, das durch einen Kurzschluss in einer Maschine ausgelöst wurde. Für diesen Tag ist der garantierte Tageslohn an die Arbeiterinnen und Arbeiter zu zahlen, die die Arbeit unterbrechen mussten. Der Arbeitgeber kann sie ab dem 8. Dezember in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung versetzen, außer wenn er sie weiterbeschäftigt, z. B. für Aufräumungsarbeiten.

Sie müssen den Tageslohn an Arbeiter/-innen nicht zahlen, wenn sie sich weigern, eine von Ihnen angebotene zumutbare Ersatzarbeit zu leisten. Eine Ersatzarbeit gilt als zumutbar, wenn sie den körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie der beruflichen Qualifikation der Arbeiter/-innen entspricht.

Formalitäten

Welche Formalitäten sind zu erledigen?

  • Mitteilungen:
    • über die Art der technischen Störung an das LfA,

    • über die Art der technischen Störung an den Betriebsrat und,

    • über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit eines jeden Monats an das LfA.

  • Ausstellung der Papierkontrollkarte C3.2A (falls zutreffend)
  • Einreichung der Meldung eines Sozialrisikos MSR Szenario 2 (falls zutreffend)
  • Einreichung der Meldung eines Sozialrisikos MSR Szenario 5 nach dem Ende eines jeden Monats

Wer erledigt die Formalitäten?

Sie oder Ihr Sozialsekretariat als Ihr Bevollmächtigter.

Wenn Sie Leiharbeitskräfte beschäftigen, werden die folgenden Formalitäten immer von dem Leiharbeitsvermittler erledigt:

  • die Mitteilungen über die Art der technischen Störung und über den 1. Tag effektiver Arbeitslosigkeit eines jeden Monats.  In diesen Mitteilungen muss die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens angegeben werden, sowie die Tatsache, dass sie für Leiharbeitskräfte gesandt werden;
  • die Meldungen eines Sozialrisikos MSR 2 und 5. Sie müssen auch die ZDU-Nummer Ihres Unternehmens enthalten.

Die Papierkontrollkarte C3.2A wird gegebenenfalls von Ihnen oder dem Leiharbeitsvermittler ausgestellt.

Im Folgenden finden Sie weitere Erklärungen zu den verschiedenen Formalitäten:

Spätestens am ersten Werktag nach Eintritt der technischen Störung müssen Sie dem LfA die folgenden Angaben mitteilen:

  • den Tag, an dem die Störung eingetreten ist;
  • die Art der technischen Störung;
  • das Beginndatum der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags (frühestens der  Tag nach dem Tag, an dem die Störung eingetreten ist) und das voraussichtliche Enddatum.

Da das Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erst ab dem. Tag gezahlt wird, macht das Versenden einer Mitteilung nur Sinn, wenn Sie wissen, dass die Arbeitsunterbrechung länger als 7 Tage dauern wird.

Sie müssen spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Eintritt der technischen Störung die Art der technischen Störung dem Betriebsrat mitteilen. Ist kein Betriebsrat vorhanden, ist stattdessen die Gewerkschaftsvertretung zu informieren.

Sie müssen dem LfA auch für jede(n) Arbeitnehmende(n) den ersten Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit mitteilen.

Diese Mitteilung muss jeden Monat am 1. Tag der tatsächlichen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags oder am darauffolgenden Werktag erfolgen oder, wenn Sie mit Sicherheit wissen, dass die oder der Arbeitnehmende arbeitslos sein wird, am Werktag vor dem ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit.

Wichtiger Hinweis:

Für den ersten Monat, in dem die oder der Arbeitnehmende aufgrund einer technischen Störung zeitweilig arbeitslos gemeldet wird, darf die Mitteilung nicht früher als am  8. Tag nach dem Tag der technischen Störung (oder am Werktag davor oder danach) versandt werden, da der Lohn die ersten 7 Tage fortgezahlt werden muss.

(*) Unter „Werktag“ versteht man alle Tage der Woche, außer den Wochenendtagen, Feiertagen, Ersatztagen für Feiertage und Brückentagen.

Hinweis: Wenn der Werktag davor oder danach ein Samstag ist, akzeptiert das LfA, dass die Mitteilung am Freitag davor oder am Montag danach gesandt wird.

Daraus ergibt sich Folgendes:

  • Für Teilzeitarbeitnehmende, die normalerweise von Montag bis Mittwoch beschäftigt sind, kann die Mitteilung des ersten Tages der Arbeitslosigkeit,
    • der auf einen Montag fällt, auch am Freitag davor oder am Dienstag danach gesandt werden;
    • der auf einen Mittwoch fällt, auch am Dienstag davor oder am Donnerstag danach gesandt werden.
  • Für Wochenendschichtarbeiter/-innen, deren erster Tag zeitweiliger Arbeitslosigkeit auf einen Samstag fällt, kann die Mitteilung auch am Freitag davor oder am Montag danach gesandt werden.

Bei Nachtarbeit wird davon ausgegangen, dass der erste Tag der Arbeitslosigkeit der Tag ist, an dem die Arbeit üblicherweise aufgenommen wird. Daraus folgt, dass für Arbeitnehmende, die normalerweise am Montagabend um 22 Uhr in der Nachtschicht zu arbeiten beginnen, die Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit auch am Freitag davor oder am Dienstag danach gesandt werden kann.

Die Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit erübrigt sich, wenn für die Arbeitnehmenden bereits ein erster Tag effektiver Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung oder aus wirtschaftlichen Gründen für den Monat mitgeteilt wurde.

Welche Angaben?

Die monatliche Mitteilung des ersten Tages zeitweiliger Arbeitslosigkeit an das LfA muss die folgenden Angaben enthalten:

Ø den Namen, die Adresse und die Unternehmensnummer des Arbeitgebers oder des Unternehmens;

Ø den Nachnamen und Vornamen und die Erkennungsnummer des Nationalregisters der in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzten Arbeitnehmenden;

Ø den ersten Tag, ab dem der Arbeitsvertrag wegen einer technischen Störung in dem betreffenden Monat ausgesetzt wird (für den Monat, in dem die technische Störung eingetreten ist, liegt dieser Tag nach den ersten 7 Tagen, da für diese Tage der normale Lohn fortgezahlt werden muss).

Wie geht man vor?

Die Mitteilungen müssen digital vorgenommen werden:

Weitere Informationen zu den elektronischen Mitteilungen und den möglichen Ausnahmen finden Sie im Infoblatt E53.

Was passiert nach der Absendung der Mitteilung?

Für jede elektronische Mitteilung erhalten Sie eine elektronische Bestätigung mit einer einheitlichen Ticketnummer. So können Sie Ihre elektronische Mitteilung später abfragen – je nach dem ausgewählten Mitteilungsweg, ebenfalls über strukturierte Nachricht oder über das Portal.

Nötigenfalls können Sie Ihre elektronische Mitteilung annullieren oder ändern.

Ein Dokument, das Ihre Mitteilung zusammenfasst, kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Das zuständige Arbeitslosenamt des LfA (*) prüft dann, ob die Mitteilung in Ordnung ist.

(*) das zuständige Arbeitslosenamt des LfA ist das LfA-Büro, das für die Adresse des Betriebes örtlich zuständig ist. Dabei handelt es sich um die Adresse des Betriebssitzes und nicht die des Gesellschaftssitzes.

  • Wenn die Mitteilung gesetzlich in Ordnung ist, trifft das LfA eine positive Entscheidung, die in der Anwendung zeitweilige Arbeitslosigkeit eingesehen werden kann.  Der Inhalt wird dann in eine Datenbank eingespeist, die den Zahlstellen (CGSLB, CSC, FGTB und HfA) bereitsteht. Diese können dann, zur korrekten Auszahlung der Leistung an die zeitweilig Arbeitslosen, diese Daten abrufen.
  • Ist die Mitteilung unvollständig, werden Sie vom Arbeitslosenamt des LfA benachrichtigt. So können Sie Ihre Situation so schnell wie möglich in Ordnung bringen, indem Sie die fehlenden Daten nachreichen.
  • Wenn die Mitteilung zu früh oder zu spät eingereicht wurde, sieht das Gesetz Lohnfortzahlungssanktionen vor (siehe weiter).
  • Wenn die Mitteilung verweigert wird, weil die eigentliche Definition einer technischen Störung nicht erfüllt ist, werden Sie vom Arbeitslosenamt des LfA schriftlich benachrichtigt. In diesem Fall müssen Sie den Lohn für den gesamten Zeitraum der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags fortzahlen.

Sowohl die Mitteilung der Art der technischen Störung als auch die monatliche Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit müssen fristgerecht an das LfA gesandt werden. Das Gesetz sieht Lohnfortzahlungssanktionen vor, wenn eine oder beide dieser Mitteilungen zu früh, zu spät oder gar nicht gesandt werden.

Mitteilung über die Art der technischen Störung (spätestens am ersten Werktag nach Eintritt der technischen Störung)Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit
Keine oder verspätetJa
  • Sie müssen für 6 Tage ab dem ersten Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit, d. h. ab dem ersten Tag nach dem 7-tägigen Zeitraum, in dem der normale Lohn in jedem Fall fortzuzahlen ist, den normalen Lohn weiter fortzahlen.

    Dieser garantierte Lohn ist nicht auf den laufenden Monat begrenzt.

    Konkret bedeutet dies, dass die Arbeiter/-innen erst ab dem 14. Tag in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden können.

    Beispiel:

    Am 1. Dezember tritt in dem Betrieb eine technische Störung ein. Grundsätzlich können Arbeiter/-innen ab dem 8. Dezember in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden. Der Arbeitgeber teilt dem LfA die Art der technischen Störung erst am 3. Dezember mit. Deswegen muss er den normalen Lohn vom 8. bis einschließlich 13. Dezember weiter fortzahlen, sodass die Arbeitslosigkeit erst am 14. Dezember beginnen kann.
Mitteilung der Art der technischen Störung (spätestens am ersten Werktag nach Eintritt der technischen Störung)Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit
Ja Keine, vorzeitig oder verspätet

 

Wenn Sie die monatliche Mitteilung des 1. Tags effektiver Arbeitslosigkeit verspätet senden, akzeptiert das LfA die zeitweilige Arbeitslosigkeit ab dem Werktag vor dem Tag der verspäteten Absendung.

In dem Fall müssen Sie für den ganzen Aussetzungszeitraum ab dem ersten Tag der Versetzung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit, d. h. ab dem ersten Tag nach den 7 Tagen, in dem der normale Lohn in jedem Fall fortzuzahlen ist, bis einschließlich zum Vortage der vom LfA akzeptierten Arbeitslosigkeit, wobei dieser Zeitraum ferner auf den laufenden Monat begrenzt ist, den normalen Lohn weiter fortzahlen.

Senden Sie die monatliche Meldung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit nicht oder zu früh (für den Monat, in dem die Störung eingetreten ist, bedeutet „zu früh“ „vor dem 8. Tag nach dem Eintritt der technischen Störung“), müssen Sie für den gesamten Aussetzungszeitraums ab dem ersten Tag der Versetzung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit, d. h. ab dem ersten Tag nach den 7 Tagen, in dem der normale Lohn in jedem Fall fortzuzahlen ist, bis zum Ende des laufenden Monats den normalen Lohn weiter fortzahlen.

Wichtiger Hinweis

Eine vorzeitige Mitteilung wird also mit einer unterbliebenen Mitteilung gleichgestellt. Wenn Sie eine Mitteilung versehentlich zu früh gesandt haben, müssen Sie sie annullieren.

Eine Mitteilung wird als vorzeitig betrachtet, wenn sie länger als 1 Werktag vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit vorgenommen wird.

Mitteilung über die Art der technischen Störung (spätestens am ersten Werktag nach dem Eintritt der technischen Störung)Mitteilung des ersten Tages effektiver Arbeitslosigkeit
KeineKeine
  • Sie müssen für den gesamten Aussetzungszeitraum den normalen Lohn fortzahlen.

Elektronische Kontrollkarte

Seit dem 01.09.2023 haben alle Arbeitnehmenden die Möglichkeit, die elektronische Kontrollkarte (eC3.2) zu verwenden. Arbeitnehmenden, die sich für eine elektronische Kontrollkarte entschieden haben, müssen Sie keine Papierkontrollkarten mehr aushändigen.

Ab dem 1. Januar 2025 muss die Kontrollkarte C3.2A obligatorisch elektronisch ausgefüllt werden, was zur Folge hat, dass die Verwendung der Papierkontrollkarte vollständig abgeschafft wird (außer für geschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Betriebe für angepasste Arbeit).

Bis zum 30.06.2025 gibt es eine Übergangszeit. Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmenden Schwierigkeiten mit der Umstellung auf das digitale Verfahren haben, können sie auf Antrag so lange weiterhin die Papierkontrollkarte verwenden.

Weitere Informationen finden Sie in dem Infoblatt E74.

Monatliche Ausstellung der Papierkontrollkarte C3.2A

Arbeitnehmenden, die noch keine elektronische Kontrollkarte eC3.2 verwenden, müssen Sie spätestens am ersten Tag effektiver zeitweiliger Arbeitslosigkeit (bei technischer Störung also am 8. Tag nach dem Eintritt der Störung) eine Papierkontrollkarte C3.2A aushändigen.

In einem und demselben Monat dürfen Sie jeder oder jedem Arbeitnehmenden nur eine einzige Kontrollkarte C3.2A ausstellen, selbst wenn im Laufe desselben Monats mehrere verschiedene Arten von zeitweiliger Arbeitslosigkeit eintreten.

Des Weiteren müssen Sie den Arbeitnehmenden jeden Monat, in dem sie zeitweilig arbeitslos sind, eine Kontrollkarte aushändigen.  Dauert die Arbeitslosigkeit also im Folgemonat an, müssen Sie vor dem ersten Tag effektiver Arbeitslosigkeit dieses weiteren Monats eine neue Kontrollkarte C3.2A aushändigen.

Bevor Sie die Kontrollkarte aushändigen, füllen Sie bitte die Angaben zur Person aus.

Wo sind leere Kontrollkarten erhältlich?

Die Kontrollkarten C3.2A sind nummeriert und können nicht ausgedruckt werden. Kostenlose unausgefüllte Exemplare des Formulars C3.2A schickt Ihnen der Verwaltungsdienst des zuständigen Arbeitslosenamtes des LfA auf einfache Bitte zu.

Ihr Sozialsekretariat kann unter Umständen auch selbst das Kontrollformular C3.2A auf Wasserzeichenpapier mit dem LfA-Logo ausdrucken. In diesem Fall heißt die Kontrollkarte „C3.2A-S“. Das Sozialsekretariat trägt in diese Kontrollkarte C3.2A-S eine laufende Nummer und eine Zulassungsnummer ein, die es von der Direktion Regelung der Zentralverwaltung des LfA erhalten hat.

Wann?

Wenn die oder der Arbeitnehmende einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit einreichen muss, d. h.:

  • zum Zeitpunkt ihrer oder seiner allerersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb;
  • zum Zeitpunkt ihrer oder seiner ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in Ihrem Betrieb nach 36 Monaten oder länger;
  • zum Zeitpunkt ihrer oder seiner ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit in IhremBetrieb nach einer Änderung der individuellen Arbeitszeit (Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit, Umwandlung des Arbeitsvertrages ...).
Wie?

Zu Beginn der Arbeitslosigkeit veranlassen Sie unaufgefordert eine MSR Szenario 2 – entweder über das Portal der Sozialen Sicherheit (MSR Arbeitslosigkeit Szenario 2 – Meldung Festlegung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte) oder über eine strukturierte Batch-Nachricht (Unternehmen > Technische Informationen > Strukturierte Mitteilungen).

Sie übergeben dem oder der Arbeitnehmenden zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Die Zahlstelle kümmert sich selbst darum, die MSR Szenario 2 abzurufen.

Wie Sie die Faktoren Q und S und das theoretische durchschnittliche Bruttoentgelt ausfüllen, erfahren Sie im Infoblatt E14.

Auf der Grundlage dieser Meldung berechnet das LfA den Arbeitslosengeldbetrag, auf den die oder der Arbeitnehmende Anspruch hat.

Wann?

Nach dem Monatsende senden Sie unaufgefordert eine Meldung eines Sozialrisikos MSR 5.

Grundsätzlich ist für jede oder jeden Arbeitnehmenden für jeden Monat mit zeitweiliger Arbeitslosigkeit nur eine MSR Szenario 5 zu senden, und zwar auch dann, wenn es im Laufe des Monats mehrere Formen von zeitweiliger Arbeitslosigkeit gegeben hat.

Wie?

Sie veranlassen diese MSR Szenario 5 – entweder über das Portal der Sozialen Sicherheit (MSR Arbeitslosigkeit Szenario 5 – Monatliche Meldung Stunden vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte) oder über eine strukturierte Batch-Nachricht (Unternehmen > Technische Informationen > Strukturierte Mitteilungen) und geben der oder dem Arbeitnehmenden einen Ausdruck der elektronischen Meldung ab.

Wie Sie die Faktoren Q und S und das theoretische durchschnittliche Bruttoentgelt ausfüllen, erfahren Sie im Infoblatt E14.

Wenn Sie die Menge an Arbeitslosigkeitsstunden der oder des Arbeitnehmenden in den Kalender eintragen, tragen Sie vor der Zahl einen Code ein, der die Form von zeitweiliger Arbeitslosigkeit kennzeichnet.

Für die technische Störung ist der Code5.3 einzutragen.

Sie übergeben dem oder der Arbeitnehmenden zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.

Die MSR Szenario 5 wird der Zahlstelle automatisiert bereitgestellt.

Anhand der Kontrollkarte C3.2A und der MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA ausrechnen, wie viele tägliche Leistungen der oder dem Arbeitnehmenden zustehen.

Welche Tage können nicht gemeldet werden?
  • Die Tage, für die Sie den Lohn fortzahlen müssen (die ersten 7 Tage nach der technischen Störung, für die der Lohn in jedem Fall fortzuzahlen ist, oder die Tage, für die aufgrund einer vorzeitigen, fehlenden oder verspäteten Mitteilung der Lohn weiter fortzuzahlen ist).
  • Die gesetzlichen Feiertage oder Ersatztage für gesetzliche Feiertage während eines Zeitraums von zeitweiliger Arbeitslosigkeit;  Für diese Tage besteht ein Anspruch auf den normalen Lohn.  Sie können jedoch für bestimmte Feiertage eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten (je nach der Anzahl der Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit, die im Laufe des Jahres bereits veranlasst wurden).
  • Die üblichen Inaktivitätstage  der oder des Arbeitnehmenden (z. B. Samstag, wenn dies der übliche Inaktivitätstag ist).
  • Die vollen Ausgleichsruhetage, welche die oder der Arbeitnehmende erworben hat, nachdem sie oder er an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gearbeitet hat oder Überstunden angesammelt hat. Die oder der Arbeitnehmende muss diese vollen Ausgleichsruhetage zuerst verbrauchen, bevor sie oder er in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung versetzt werden kann (Art. 51 bis des Gesetzes über die Arbeitsverträge). Dieser Grundsatz gilt auch für volle Ausgleichsruhetage, die durch die Überschreitung der Arbeitszeit im Rahmen der Einführung von flexiblen Arbeitszeiten erworben wurden.

Die folgenden Ausgleichsruhetage müssen hingegen nicht zuerst verbraucht werden:

  • die Ausgleichsruhe, die keinen vollen Tag erreicht;
  • die Ausgleichsruhe, die im Rahmen einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung (französisch RTT) individuell oder kollektiv erworben wurde.

Welche Formalitäten muss die oder der Arbeitnehmende erfüllen?

Die oder der Arbeitnehmende muss so schnell wie möglich ihre oder seine Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) aufsuchen, um dort ein Formular C3.2-ARBEITNEHMER (Antrag auf Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen.

Der Arbeitslosengeldantrag muss spätestens am Ende des 2. Monats nach dem Monat, in dem Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.

Beispiele

  • Eine Arbeiterin wird am 16. Juni zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld muss vor Ablauf des 31. August bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.
  • Ein Arbeiter wird am 1. Juli zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Sein Antrag auf Arbeitslosengeld muss vor Ablauf des 30. September bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.
  • Ein Arbeiter wird am 31. Juli zum ersten Mal zeitweilig arbeitslos. Auch dann muss der Antrag auf Arbeitslosengeld vor Ablauf des 30. September beim dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.

Wenn die oder der Arbeitnehmende die elektronische Kontrollkarte eC3.2 verwendet, muss sie oder er sie während des Monats fortlaufend ausfüllen und am Ende des Monats digital an ihre oder seine Zahlstelle senden.

Wenn sie oder er immer noch die Papierkontrollkarte verwendet, muss sie oder er diese laut den darauf gedruckten Anweisungen ausfüllen. Am Ende des Monats muss sie oder er die Kontrollkarte unterschreiben und sie bei der Zahlstelle einreichen.

Während der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen technischer Störung ist die oder der Arbeitnehmende nicht dazu verpflichtet, am Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.

Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit – Bedingungen für Arbeitnehmende

Arbeitnehmende, die in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden, brauchen keine Anwartschaftszeit zu erfüllen. Mit anderen Worten haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, ohne zunächst eine bestimmte Anzahl Arbeitstage (oder gleichgestellte Tage) nachweisen zu müssen. Es gelten für sie jedoch die üblichen Entschädigbarkeitsbedingungen. Darunter versteht man, dass ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen kann, wenn sie arbeitsunfähig erkranken, eine nicht vorab genehmigte Nebentätigkeit ausüben ...

Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit – Tagessatz

Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) bekommen Arbeitnehmende täglich etwa 60 % ihres gedeckelten durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelts.

Von dem Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wird ein Berufssteuervorabzug von 26,75% einbehalten.

Für Arbeiter/-innen unter Lehrvertrag (Artikel 1bis des  KE vom 28. November 1969) wird der Tagessatz pauschal festgelegt.

Näheres zum Betrag des Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit erfahren Sie im Infoblatt T66.

Gibt es Zuschläge?

Das Gesetz sieht zwei Zuschläge vor:

  • Einen Zuschlag, der im Gesetz vom 3. Juli 1978 über Arbeitsverträge vorgesehen ist.
    Bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit haben Ihre Arbeitnehmenden Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld für jeden Tag, an dem sie zeitweilig arbeitslos sind. Der Mindestbetrag dieses Zuschlags beläuft sich auf 2 € pro Tag.
    Diesen Zuschlag zahlen Sie, es sei denn, er wird per allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.
  • Darüber hinaus haben Ihre Arbeitnehmenden seit dem 1. Januar 2024 möglicherweise für jeden Tag mit Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschlag von 5,20 EUR (indexierter Betrag, gültig ab dem 1. Februar 2025). So sieht es das Gesetz vom 5. November 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen – BS 23.11.2023 – vor.
    • Beträgt das monatliche Bruttoentgelt Ihrer Arbeitnehmenden nicht mehr als 4 155 €, besteht der Anspruch auf diesen zusätzlichen Zuschlag für jeden Tag mit Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
    • Beträgt es mehr als 4 155 €, haben die Arbeitnehmenden erst ab dem 27. Tag der zeitweiligen Arbeitslosigkeit in demselben Jahr und bei demselben Arbeitgeber darauf Anspruch.
      In die 27 Arbeitslosigkeitstage werden Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt nicht eingerechnet.

Dieser zusätzliche Zuschlag ist ein Ausgleich dafür, dass der Tagessatz des Arbeitslosengeldes (außer bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt) seit dem 1. Januar 2024 nur noch 60 % des gedeckelten durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelts beträgt.

Sie müssen diesen zusätzlichen Zuschlag nicht zahlen, sollte ein Kollektivvertrag über zeitweilige Arbeitslosigkeit vorsehen, dass ein bestimmter Prozentsatz des Entgelts garantiert ist, wodurch Ihre Arbeitnehmer einen Zuschlag erhalten würden, der mindestens dem zusätzlichen Zuschlag entspräche.

Diesen zusätzlichen Zuschlag zahlen Sie, es sei denn, er wird per allgemeinverbindlichen Kollektivvertrag auf einen Fonds für Existenzsicherheit abgewälzt.

Es liegt keine gültige Aussetzung der Arbeitsvertragserfüllung vor?

In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, den Arbeitnehmenden für die Tage, an denen die Erfüllung ihres Arbeitsvertrags nicht gültig ausgesetzt ist, ihr normales Entgelt zu zahlen.

Sie müssen dann den Bruttobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit an das LfA zurückzahlen.

Sie können den Nettobetrag des zu Unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit von dem Nettolohn abziehen, den Sie den Arbeitnehmenden nachzahlen müssen.

Diese Vorgehensweise gilt für Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit, das für den 1. Juli 2022 oder später zu Unrecht gezahlt wurde.