Urlaub für nahestehende Hilfspersonen
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T164
Zuletzt aktualisiert am 24.09.2026
Was ist Urlaub für nahestehende Hilfspersonen?
Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen ist ein neuer thematischer Urlaub, so wie der Elternurlaub, der Urlaub wegen medizinischen Beistands und der Urlaub für Palliativpflege.
Sie können nur dann einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen nehmen, wenn Sie als nahestehende Hilfsperson der Person, für die Sie diesen Urlaub nehmen möchten, anerkannt worden sind. Sie müssen einen Anerkennungsantrag in Form einer ehrenwörtlichen Erklärung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, die in dieser Angelegenheit entscheidet.
Für alle Informationen zur Anerkennung als nahestehende Hilfsperson können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
Eine Anerkennung als nahestehende Hilfsperson für die Gewährung sozialer Rechte, dank welcher die nahestehende Hilfsperson für einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen infrage kommt, bleibt für 2 Jahre ab der Unterzeichnung der ehrenwörtlichen Erklärung gültig, kann aber verlängert werden.
Welche Vorschriften gelten?
Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen ist in den Artikeln 100ter und 102ter des Sanierungsgesetzes vom 22. Januar 1985 sowie im KE vom 12.07.2026 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2021 zur Ausführung von Artikel 100er § 3 Absatz 2 des Sanierungsgesetzes vom 22. Januar 1985 zur Festlegung von Sozialbestimmungen hinsichtlich der Verlängerung und Flexibilisierung des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen geregelt.
Wer kann Urlaub für nahestehende Hilfspersonen nehmen?
Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen gilt:
- für Arbeitnehmende des Privatsektors und Vertragspersonalmitglieder des öffentlichen Sektors (d. h. Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag);
- für ernannte Personalmitglieder der Behörden der Regionen und Gemeinschaften;
- für ernannte Personalmitglieder der Föderalbehörde und der autonomen öffentlichen Unternehmen.
Allgemeiner Hinweis
Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen ist ein Rechtsanspruch. Er kann Ihnen nicht verweigert werden, wenn die Behörde, die Sie beschäftigt, ihn verordnungsrechtlich vorgesehen hat.
Hinweis für ernannte Personalmitglieder der nichtföderalen öffentlichen Dienste
Die Vorschriften des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen gelten nicht automatisch für ernannte Personalmitglieder der föderierten Teilgebiete.
Die zuständige Region oder Gemeinschaft muss den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen zuerst in ihren eigenen Vorschriften verankert haben.
Wenn Sie also ernanntes Personalmitglied einer Verwaltung oder eines Dienstes, die oder der von einer Region, einer Gemeinschaft oder einer lokalen oder provinzialen Verwaltung abhängt oder ernanntes Personalmitglied des Unterrichtswesens sind, erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde, um zu erfahren, ob Sie den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen in Anspruch nehmen können. Wenn ja, kann Ihnen unter denselben Voraussetzungen wie für andere Beschäftige Unterbrechungsgeld vonseiten des LfA gezahlt werden.
Welches sind die verschiedenen Arbeitszeitgestaltungsmöglichkeiten?
Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen kann in Form:
- einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit genommen werden, um zu 50% einer Vollzeit zu arbeiten;
- einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel genommen werden, um zu 80% einer Vollzeit zu arbeiten;
- einer vollständigen Auszeit genommen werden, um ganz mit der Arbeit auszusetzen.
Welche Formen der Unterbrechung sind möglich?
Im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen gibt es 3 Formen der Unterbrechung:
- die Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit (1/5-Unterbrechung): Damit arbeiten Sie zu 50 % einer Vollzeitbeschäftigung weiter;
- die Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel (1/5-Unterbrechung): Damit arbeiten Sie zu 80 % einer Vollzeitbeschäftigung weiter;
- die Auszeit (vollständige Unterbrechung): Damit setzen Sie vorübergehend ganz mit der Arbeit aus.
Wann haben Sie Anspruch auf den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen?
1. Betriebszugehörigkeits- oder Dienstaltersvoraussetzung
Für den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen gilt keine Betriebszugehörigkeits- oder Dienstaltersvoraussetzung.
2. Beschäftigungsvoraussetzungen
Zu Beginn des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen gilt Folgendes:
- Sie müssen Vollzeit beschäftigt sein, wenn Sie eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel beantragen.
- Sie müssen Vollzeit beschäftigt sein, wenn Sie eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit beantragen.
- Für die Auszeit gilt keine Beschäftigungsvoraussetzung.
3. Anerkennung als nahestehende Hilfsperson
Sie müssen sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch dem LfA nachweisen, dass Sie als nahestehende Hilfsperson der pflegebedürftigen Person anerkannt sind.
4. Zusammentreffen mit Einkommen oder Tätigkeiten
Sie dürfen nur Tätigkeiten ausüben, die mit dem Unterbrechungsgeld vereinbar sind. Dabei gelten in Ihrem Sektor dieselben Regeln für das Zusammentreffen mit anderen Einkommen oder Tätigkeiten wie beim Urlaub für medizinischen Beistand. Lesen Sie dazu das Infoblatt T1.
5. Weitere Anspruchsvoraussetzungen
Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen, die nicht eigens geregelt sind, entsprechen denen, die für den Urlaub für medizinischen Beistand gelten.
Welche Vorschriften über den Urlaub für medizinischen Beistand in Ihrem Fall greifen, hängt also von Ihrem Sektor ab. Maßgebend sind demnach:
- der KE vom 10.08.1998 für die Beschäftigten des Privatsektors und der lokalen und provinzialen Verwaltungen;
- der KE vom 10.06.2002 für die Beschäftigten der autonomen öffentlichen Unternehmen;
- der KE vom 07.05.1999 für die Beschäftigten des öffentlichen Sektors;
- der KE vom 12.08.1991 für die Beschäftigten des Unterrichtswesens;
- …
Wie lange kann der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen genommen werden?
Kredit pro Beschäftigten
Auch wenn Sie als nahestehende Hilfsperson mehrerer Personen anerkannt sind, beträgt die Gesamtanspruchsdauer über Ihre gesamte Berufslaufbahn:
- entweder höchstens 6 Monate bei einer vollständigen Unterbrechung;
- oder höchstens 12 Monate bei einer teilweisen Unterbrechung in Form einer Verkürzung auf eine Halbzeit;
- oder höchstens 30 Monate bei einer teilweisen Unterbrechung in Form einer Verkürzung um 1/5.
1 Monat Vollzeitäquivalent = 2 Monate Halbzeit = 5 Monate ein Fünftel
Anspruchsdauer pro pflegebedürftige Person und Urlaubsnahme
Seit dem 01.07.2026 können Beschäftigte pro pflegebedürftige Person den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen für folgende Dauer nehmen:
- 6 Monate vollständiger Unterbrechung in Abschnitten von 1 Monat oder einem Vielfachen davon;
- 12 Monate Halbzeit-Unterbrechung in Abschnitten von 2 Monaten oder einem Vielfachen davon;
- 30 Monate 1/5-Unterbrechung in Abschnitten von 2 Monaten oder einem Vielfachen davon.
- oder eine Kombination aus beiden Formen von teilweiser Unterbrechung;
- oder eine Kombination aus teilweiser und vollständiger Unterbrechung.
Beschäftigte können die Urlaubsform wechseln, sofern die Gesamtanspruchsdauer von 6 Monaten Vollzeitäquivalent eingehalten wird. Bei dieser Gesamtanspruchsdauer handelt es sich um diejenige, die über die gesamte Berufslaufbahn hinweg einzuhalten ist.
Beispiel
Sie beantragen einen Vollzeit-Urlaub für nahestehende Hilfspersonen von 2 Monaten für die pflegebedürftige Person A. Sie können für die pflegebedürftige Person A noch Folgendes beantragen:
- entweder eine vollständige Unterbrechung von 4 Monaten oder 4 x 1 Monat oder 2 x 2 Monaten …;
- oder eine Halbzeit-Unterbrechung von 8 Monaten oder 2 x 4 Monaten oder 4 x 2 Monaten …;
- oder eine 1/5-Unterbrechung von 20 Monaten oder 5 x 4 Monaten oder 2 x 10 Monaten …;
- oder eine Kombination aus Halbzeit- und 1/5-Unterbrechung von 4 Monaten (2 Monate Halbzeit und 2 Monate ein Fünftel).
Stückelung (Flexibilisierung) und Wechsel der Unterbrechungsform
Ab dem 01.07.2026 können Beschäftigte mit der Zustimmung ihres Arbeitgebers beantragen, einen Zeitraum vollständiger Unterbrechung oder Halbzeit-Unterbrechung ganz oder teilweise zu stückeln.
Diese Zeiträume können gestückelt werden:
- in Abschnitten von 1 Woche oder einem Vielfachen davon bei vollständiger Unterbrechung.
- in Abschnitten von 1 Monat oder einem Vielfachen davon bei Halbzeit-Unterbrechung.
Wichtiger Hinweis: Bei einer 1/5-Unterbrechung gibt es keine Stückelungsmöglichkeit. Weder in Monate noch in Wochen.
Bei einer Stückelung in Wochen gelten nachfolgende Grundsätze:
- 6 Monate vollständiger Unterbrechung = 24 Wochen vollständiger Unterbrechung
- 4 Wochen vollständiger Unterbrechung = 1 Monat vollständiger Unterbrechung
Wenn Beschäftigte ihre vollständige Unterbrechung in Wochen stückeln und der danach verbleibende Rest weniger als 4 Wochen beträgt, können sie ohne die Zustimmung ihres Arbeitgebers auf diesen Rest zurückgreifen. In diesem Fall ist kein Wechsel der Unterbrechungsform möglich.
Wenn Beschäftigte ihre Halbzeit-Unterbrechung in Monate stückeln und der danach verbleibende Rest 1 Monat beträgt, können sie ohne die Zustimmung des Arbeitgebers auf diesen Monat zurückgreifen. In diesem Fall ist kein Wechsel der Unterbrechungsform möglich.
Wenn Beschäftigte 1/5-Unterbrechungen nehmen und ihr Rest weniger als 5 Monate beträgt, können sie die Form nicht wechseln und müssen sie diesen Rest ebenfalls in Form einer 1/5-Unterbrechung nehmen.
Anrechnung der vor dem 01.07.2026 beantragten Zeiträume
Die vor dem 01.07.2026 beim Arbeitgeber beantragten Zeiträume des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen werden von den Höchstdauern von 6, 12 und 30 Monaten abgezogen.
Es gelten die nachfolgenden Grundsätze:
- 1 Monat vollständiger Unterbrechung, der vor dem 01.07.2026 beantragt wurde = 1 Monat von den 6 Monaten, die die Gesamtanspruchsdauer zählt.
- 2 Monate Halbzeit-Unterbrechung, die vor dem 01.07.2026 beantragt wurden = 2 Monate von den 12 Monaten, die die Gesamtanspruchsdauer bei Halbzeit-Unterbrechung zählt.
- 2 Monate 1/5-Unterbrechung, die vor dem 01.07.2026 beantragt wurden = 5 Monate von den 30 Monaten, die die Gesamtanspruchsdauer bei 1/5-Unterbrechung zählt.
Beispiel:
Vor dem 01.07.2026 haben Sie 2 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel für die pflegebedürftige Person A und 2 Monate Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel für die pflegebedürftige Person B genommen.
Da 2 Monate 1/5-Unterbrechung, die vor dem 01.07.2026 beantragt wurden, 5 Monaten Unterbrechung gleichkommen, hat die Beschäftigte bereits 2 x 2 Monate genommen, also umgerechnet 10 Monate (2 x 5 Monate).
Ihre Gesamtanspruchsdauer über ihre gesamte Laufbahn hinweg beträgt also noch 20 Monaten bei 1/5-Unterbrechung.
Sie könnte somit zum Beispiel noch 8 Monate Urlaub in Form einer Halbzeit-Unterbrechung oder noch 4 Monate Urlaub in Form einer vollständigen Unterbrechung nehmen.
Wenn Beschäftigte verschiedene Urlaubsformen beantragt haben (vollständige Unterbrechung + Halbzeit-Unterbrechung und/oder 1/5-Unterbrechung), müssen diese Zeiträume in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden, wobei Folgendes gilt:
2 Monate Halbzeit-Unterbrechung = 1 Monat vollständiger Unterbrechung
2 Monate 1/5-Unterbrechung = 1 Monat vollständiger Unterbrechung
Welche Formalitäten müssen Sie erledigen?
Bei jedem Antrag auf einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen sind 2 gesonderte Schritte nötig:
- Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich, dass Sie diesen Urlaub nehmen möchten.
- Stellen Sie beim LfA einen Antrag.
Wie diese 2 Schritte ablaufen und wie das LfA Ihren Antrag bearbeitet, erklärt das Infoblatt T14.
Wie viel beträgt das Unterbrechungsgeld?
Grundsatz
Das Unterbrechungsgeld wird pauschal gezahlt. Der Betrag ist von Ihrer Entlohnung unabhängig.
Achtung: Die Vorschriften haben sich seit dem 01.10.2024 geändert: Die Zahlung per Zirkularscheck ist dann nicht mehr möglich.
Nur noch Banküberweisungen sind dann möglich.
Wo finden Sie die Unterbrechungsgeldbeträge?
Beim Urlaub für nahestehende Hilfspersonen ist das Unterbrechungsgeld dasselbe wie beim Urlaub für medizinischen Beistand.
Die Unterbrechungsgeldbeträge finden Sie in der Rubrik „Beträge“ im Bereich „Dokumentation“ auf unserer Website.
(…)
Wann verlieren Sie den Anspruch auf den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen und auf das Unterbrechungsgeld?
Nähere Informationen dazu finden Sie, nach Sektoren geordnet, im Infoblatt T1: Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens von Unterbrechungsgeld mit anderen Einkommen und Tätigkeiten
Können Sie den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen abbrechen?
Zustimmung des Arbeitgebers
Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers können Sie den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen abbrechen.
Diese Zustimmung muss sich auf den Abbruch selbst und auf den Tag beziehen, an dem er erfolgt. Stimmt Ihr Arbeitgeber zu, teilen Sie dies dem LfA schriftlich mit. Verwenden Sie dafür das Formular „Meldung einer Änderung in den Angaben“, das Sie auf unserer Website finden. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular anschließend an das LfA-Büro, das Ihre Akte bearbeitet. Sie können es auch in das Kontaktformular hochladen.
Auswirkungen auf das Unterbrechungsgeld und auf die Gesamtanspruchsdauer
Endet der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen vor Ablauf der Mindestdauer, müssen Sie das bereits bezogene Unterbrechungsgeld nicht an das LfA zurückzahlen.
Wichtig: Es wird trotzdem die ganze Mindestdauer von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen, nicht nur die Dauer, die Sie genommen haben.
Beispiel: Sie beantragen 2 Monate Urlaub für nahestehende Hilfspersonen als Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel und brechen ihn nach 1 Monat mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers ab. Das Unterbrechungsgeld für diesen Monat müssen Sie zwar nicht zurückzahlen, aber es wird trotzdem die ganze Mindestdauer abgezogen.
Antrag auf Nicht-Anrechnung wegen außergewöhnlicher Umstände
Konnten Sie diese Mindestdauer wegen außergewöhnlicher Umstände nicht einhalten, können Sie einen Antrag mit Angabe der Begründung stellen, damit das LfA von der Anrechnung der ganzen Mindestdauer absieht.
Richten Sie diesen Antrag an die Direktion des LfA-Büros. Diese leitet ihn an den Generalverwalter weiter. Hält der Generalverwalter die Umstände für außergewöhnlich, kann er von der Anrechnung absehen.
Was geschieht nach dem Ableben der pflegebedürftigen Person?
Die Anerkennung als nahestehende Hilfsperson endet im Regelfall mit dem Ableben der pflegebedürftigen Person.
Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen darf nie länger dauern als die Anerkennung der sozialen Rechte durch die Krankenkasse.
Wird die Anerkennung entzogen, endet damit auch der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen.
Das LfA wird nicht verständigt, wenn eine Anerkennung entzogen wird. Teilen Sie dies dem LfA schriftlich über das Kontaktformular mit („Kontaktformular | Landesamt für Arbeitsbeschaffung“). Das LfA prüft dann Ihren Anspruch auf den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen.
Werden die Zeiträume von Laufbahnunterbrechung im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen auf die Gesamtdauer der Laufbahnunterbrechung oder des Zeitkredits angerechnet?
NEIN. Die im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen zurückgelegten Zeiträume von Laufbahnunterbrechung werden auf die Höchstdauer der Laufbahnunterbrechungen oder der Zeitkredite, die Sie im Laufe Ihrer Laufbahn insgesamt erhalten können, nicht angerechnet.
Sind Sie während des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen vor der Kündigung geschützt?
Sie sind sowohl im Falle einer Auszeit als auch im Falle einer Arbeitszeitverkürzung vor der Kündigung geschützt.
Dieser Schutz tritt am Tag der Vereinbarung oder am Tag der schriftlichen Benachrichtigung in Kraft, wenn ein Recht in Anspruch genommen wird. Er endet 3 Monate nach der Laufbahnunterbrechung.
Während dieser geschützten Zeit darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht einseitig kündigen, außer aus schwerwiegenden oder ausreichenden Gründen.
Gilt als ausreichender Grund, der Grund, der als solcher vom Richter des Arbeitsgerichts anerkannt wird, und dessen Ursache und Art nichts mit der Laufbahnunterbrechung selbst zu tun haben.
Falls Sie sich in Auszeit befinden und Ihr Arbeitgeber Ihnen währenddessen kündigt, kann die Kündigungsfrist erst ab dem Ende Ihrer Auszeit beginnen zu laufen. Jedoch kann die Kündigungsfrist während einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel einsetzen.
Im Falle einer unmittelbaren Vertragsauflösung (d. h. wenn keine Kündigungsfrist abgearbeitet wird) entspricht die Kündigungsentschädigung der Dauer der Kündigungsfrist (welche berechnet wird, als ob der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit nicht verkürzt hätte) und steht im Verhältnis zum zuletzt verdienten Arbeitsentgelt (nämlich zum Arbeitsentgelt, das für die verkürzte Arbeitszeit geschuldet war).
Falls Ihr Arbeitgeber Sie während der Schutzperiode ohne schwerwiegenden oder ausreichenden Grund entlässt, ist er dazu verpflichtet – neben der gewöhnlichen Kündigungsentschädigung – Ihnen eine Pauschalentschädigung auszuzahlen, die 6 Monaten Arbeitsentgelt, im Falle einer Arbeitszeitverkürzung auf der Basis der reduzierten Arbeitszeit, entspricht.
Im Falle einer Entlassung, müssen Sie das für Sie zuständige Büro des LfA sofort schriftlich davon benachrichtigen.
Welchen Einfluss hat der Elternurlaub auf Ihre Steuern?
Das Unterbrechungsgeld ist steuerpflichtig. Es wird steuerrechtlich als Ersatzeinkommen betrachtet.
Einbehaltung eines Berufssteuervorabzugs
Alle Leistungen sind einem Berufssteuervorabzug unterworfen.
Durch diesen Abzug an der Quelle ist das Unterbrechungsgeld zwar geringer, aber er hat zum Vorteil, dass die auszuzahlende Steuer nach ihrer endgültigen Berechnung geringer ausfällt.
Der Berufssteuervorabzug, der von Ihrem Unterbrechungsgeld abgezogen wird, beläuft sich auf:
- 10,13%, wenn Sie sich in Auszeit befinden;
- 17,15%, wenn Sie sich in Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel befinden.
Eventuelle Befreiung vom Berufssteuervorabzug
Wenn Sie französischer Grenzgänger sind oder wenn Sie Ihren steuerlichen Sitz in Frankreich haben, die französische Staatsangehörigkeit besitzen und von einem öffentlichen belgischen Arbeitgeber entlohnt werden, dann können Sie vom Berufssteuervorabzug befreit werden.
Wenn Sie im Laufe der Laufbahnunterbrechung dieses Statut verlieren, müssen Sie es dem Büro des LfA mitteilen, denn Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Berufssteuervorabzugsbefreiung.
Nähere Auskünfte finden Sie im Infoblatt "Können Sie vom Berufssteuervorabzug, der von dem Unterbrechungsgeld einbehalten wird, befreit werden?".
Steuererklärung
Anhand der Steuerkarte 281.18, auf welcher der Gesamtbetrag der während des Steuerjahres erhaltenen Leistungen und gegebenenfalls der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres einbehaltenen Berufssteuervorabzugs angegeben ist, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.
Im Falle einer verspäteten Zahlung, werden die bezogenen Beträge im Auszug 281.18 des Zahlungsjahres stehen.
Diese Steuerkarte wird Ihnen elektronisch geschickt. Sie werden sie in Ihrer "eBox" oder in Ihrer "Online-Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit" oder auf "Tax-on-web/My Minfin' abrufen können.
Die eBox ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit. Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.
Weitere Informationen über die eBox finden Sie unter: www.myebox.be
Wenn Sie aber nach wie vor ein Papierexemplar Ihrer Steuerkarte erhalten möchten, können Sie es bei dem Büro des LfA Ihres Wohnsitzes anfordern.
Weitere Auskünfte?
Für weitere Fragen über den Einfluss Ihres Unterbrechungsgeldes auf die Berechnung Ihrer Steuern, wenden Sie sich bitte an der FÖD Finanzen: https://finances.belgium.be.
Wie wirkt sich der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen auf Ihre Pension aus?
Haben Sie Fragen dazu, wie Zeiträume der Unterbrechung der Berufslaufbahn für Ihre Pension gleichgestellt werden? Dann besuchen Sie www.mypension.be oder rufen Sie die Pensionsnummer +32 2 225 17 65.
Haben Sie Anspruch auf eine Förderprämie?
In bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Flämische Gemeinschaft zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine Förderprämie.
Alle nötigen Informationen über diese Förderprämien finden Sie auf der Website des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft: www.vlaanderen.be.
Weitere Auskünfte, auch zu den Voraussetzungen, erhalten Sie unter der gebührenfreien Nummer 1700 der Flämischen Infoline oder per E-Mail: aanmoedigingspremie@vlaanderen.be.
Gibt es neben dem Urlaub für nahestehende Hilfspersonen noch andere Formen der Unterbrechung der Berufslaufbahn?
Ja. Neben dem Urlaub für nahestehende Hilfspersonen gibt es andere thematische Urlaube, den Zeitkredit (im Privatsektor) und die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor). Auch damit können Sie eine Auszeit nehmen oder Ihre Arbeitszeit verkürzen.
Die thematischen Urlaube
Die thematischen Urlaube sind Sonderformen der Laufbahnunterbrechung, die vorgesehen sind, um bestimmten Bedürfnissen entgegenzukommen. Neben dem Urlaub für nahestehende Hilfspersonen gibt es noch drei andere thematische Urlaube:
- der Urlaub wegen medizinischen Beistands: er bietet Ihnen die Möglichkeit, einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen Pflege oder Beistand zu leisten;
- der Urlaub wegen Palliativpflege: er ermöglicht es Ihnen, bei einer Person zu bleiben, die unheilbar krank ist und sich im Endstadium befindet;
- der Elternurlaub: er ermöglicht es Ihnen, sich um Ihr Kind oder Ihre Kinder unter 12 Jahren (oder - bei Behinderung von mindestens 66% - unter 21 Jahren) zu kümmern.
Der Zeitkredit im Privatsektor
Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit einen Zeitkredit zu erhalten, wenn Sie im Privatsektor beschäftigt sind.
Der Zeitkredit kann beantragt werden:
- ohne Begründung und ohne Unterbrechungsgeld
- und/oder mit einer der in den Vorschriften vorgesehenen Begründungen und mit Unterbrechungsgeld.
Diese Begründungen sind die Folgenden:
- Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen bis 2. Grades;
- Palliativpflege;
- Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes;
- Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Behinderung.
Achtung! Die Zugangsbedingungen, die Dauern, das Antragsverfahren und die Höhe des Unterbrechungsgeldes bei einem Zeitkredit mit Begründung sind verschieden, von denen, die im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen vorgesehen sind. Näheres finden Sie im FAQ auf unserer Website.
Näheres über den Zeitkredit mit Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160.
Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor
Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit, eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung zu erhalten, wenn Sie im öffentlichen Sektor arbeiten (d.h. in einem autonomen öffentlichen Unternehmen, in einer Verwaltung, in einem Dienst, der von einer Verwaltung abhängt, oder im Unterrichtswesen).
Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung kann aus gleich welchem Grund beantragt werden.
Achtung! Die Zugangsbedingungen, die Dauern und die Höhe des Unterbrechungsgeldes bei gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung sind verschieden, von denen, die im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen vorgesehen sind. Außerdem:
- sind in den Verwaltungen und in den Diensten, die von ihnen abhängen, die Regeln verschieden, je nachdem welche Behörde zuständig ist (Föderalbehörde, Region, Gemeinschaft, ...);
- sind im Unterrichtswesen und in den PMS-Zentren die Regeln verschieden, ja nachdem welche Gemeinschaft zuständig ist (Deutschsprachige Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft oder Flämische Gemeinschaft).
Zusätzliche Auskünfte
Wenn Sie nähere Informationen über den Urlaub wegen Palliativpflege, den Elternurlaub, den Urlaub wegen medizinischen Beistands, den Zeitkredit (im Privatsektor) oder die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) benötigen, lesen Sie die Infoblätter, die zu diesen Themen herausgegeben wurden. Sie sind erhältlich auf unserer Website: www.lfa.be.
