Urlaub für nahestehende Hilfspersonen

T164

Zuletzt aktualisiert am 17.07.2026

Was ist Urlaub für nahestehende Hilfspersonen?

Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen ist ein neuer thematischer Urlaub, so wie der Elternurlaub, der Urlaub wegen medizinischen Beistands und der Urlaub für Palliativpflege.

Sie können nur dann einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen nehmen, wenn Sie als nahestehende Hilfsperson der Person, für die Sie diesen Urlaub nehmen möchten, anerkannt worden sind. Sie müssen einen Anerkennungsantrag in Form einer ehrenwörtlichen Erklärung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, die in dieser Angelegenheit entscheidet.

Für alle Informationen zur Anerkennung als nahestehende Hilfsperson können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Eine Anerkennung als nahestehende Hilfsperson für die Gewährung sozialer Rechte, dank welcher die nahestehende Hilfsperson für einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen infrage kommt, bleibt für 2 Jahre ab der Unterzeichnung der ehrenwörtlichen Erklärung gültig, kann aber verlängert werden.

Welches sind die geltenden Rechtsvorschriften?

Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen ist in den Artikeln 100ter und 102ter des Sanierungsgesetzes vom 22. Januar 1985 sowie im KE vom 12.07.2026 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2021 zur Ausführung von Artikel 100er § 3 Absatz 2 des Sanierungsgesetzes vom 22. Januar 1985 zur Festlegung von Sozialbestimmungen hinsichtlich der Verlängerung und Flexibilisierung des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen geregelt.

Wer kann Urlaub für nahestehende Hilfspersonen beantragen?

Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen gilt für:

  • Arbeitnehmer des Privatsektors und Vertragspersonalmitglieder des öffentlichen Sektors (d.h. für Personalmitglieder mit einem Arbeitsvertrag);
  • ernannte Personalmitglieder der Behörden der Regionen und Gemeinschaften.

Für die ernannten Personalmitglieder der Föderalverwaltung und der autonomen öffentlichen Unternehmen gibt es einen Entwurf eines Königlichen Erlasses, der den Anspruch auf den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen regelt. Dieser Königliche Erlass ist noch nicht in Kraft getreten.

Allgemeine Bemerkung:

Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen ist ein Rechtsanspruch. Er kann Ihnen nicht verweigert werden, wenn die Behörde, die Sie beschäftigt, ihn verordnungsrechtlich vorgesehen hat.

Hinweis für ernannte Personalmitglieder der nichtföderalen öffentlichen Dienste

Die Vorschriften des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen gelten nicht automatisch für ernannte Personalmitglieder der föderierten Teilgebiete.

Die zuständige Region oder Gemeinschaft muss den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen zuerst in ihren eigenen Vorschriften verankert haben.

Wenn Sie also ernanntes Personalmitglied einer Verwaltung oder eines Dienstes, die oder der von einer Region, einer Gemeinschaft oder einer lokalen oder provinzialen Verwaltung abhängt oder ernanntes Personalmitglied des Unterrichtswesens sind, erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde, um zu erfahren, ob Sie den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen in Anspruch nehmen können. Wenn ja, kann Ihnen unter denselben Voraussetzungen wie für andere Beschäftige Unterbrechungsgeld vonseiten des LfA gezahlt werden.

Welches sind die verschiedenen Arbeitszeitgestaltungsmöglichkeiten?

Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen kann in Form:

  • einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit genommen werden, um zu 50% einer Vollzeit zu arbeiten;
  • einer Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel genommen werden, um zu 80% einer Vollzeit zu arbeiten;
  • einer vollständigen Auszeit genommen werden, um ganz mit der Arbeit auszusetzen. 

Welches sind die Zugangsbedingungen bei dem Arbeitgeber?

1.     Bedingung hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit bzw. des Dienstalters

Diese Bedingung gibt es nicht für die Inanspruchnahme des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen. 

2.     Bedingung hinsichtlich der ursprünglichen Arbeitszeit

Zu Beginn des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen müssen Sie:

  • Vollzeit beschäftigt sein, wenn Sie eine Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel beantragen;
  • Vollzeit beschäftigt sein, wenn Sie eine Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit beantragen;
  • Für die Auszeit besteht keine Bedingung hinsichtlich der ursprünglichen Arbeitszeit.

3.     Anerkennung als nahestehende Hilfsperson

Sie müssen sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch dem LfA nachweisen, dass Sie als nahestehende Hilfsperson der pflegebedürftigen Person anerkannt worden sind. 

4.     Zusammentreffen mit Einkommen oder Tätigkeiten

Sie dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die mit dem Unterbrechungsgeldbezug unvereinbar sind. Sie müssen alle Regeln in Sachen Zusammentreffen mit Einkommen und Tätigkeiten beachten, die Ihr Sektor in seinen Verordnungen hinsichtlich des medizinischen Beistands vorgesehen hat.  Näheres hierzu erfahren Sie im Infoblatt T1.

5.     Weitere Zugangsbedingungen

Die weiteren Zugangsbedingungen, d.h. die allgemeinen Zugangsbedingungen, die dem Urlaub für nahestehende Hilfspersonen nicht eigen sind, sind die des Urlaubs wegen medizinischen Beistands.

Diese weiteren Zugangsbedingungen hängen von Ihrem Sektor ab. Sie sind festgeschrieben, in

  • dem Königlichen Erlass vom 10.08.1998 für die Beschäftigten des Privatsektors und der lokalen und provinzialen Verwaltungen
  • dem Königlichen Erlass vom 10.06.2002 für die Beschäftigten der autonomen öffentlichen Unternehmen
  • dem Königlichen Erlass vom 07.05.1999 für die Beschäftigten des öffentlichen Sektors
  • dem Königlichen Erlass vom 12.08.1991 für die Beschäftigten des Unterrichtswesens
  •  ….

Wie lange kann der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen genommen werden?

Kredit pro Beschäftigten

Auch wenn Sie als nahestehende Hilfsperson mehrerer Personen anerkannt sind, beträgt die Gesamtanspruchsdauer über Ihre gesamte Berufslaufbahn:

  • entweder höchstens 6 Monate bei einer vollständigen Unterbrechung;
  • oder höchstens 12 Monate bei einer teilweisen Unterbrechung in Form einer Verkürzung auf eine Halbzeit;
  • oder höchstens 30 Monate bei einer teilweisen Unterbrechung in Form einer Verkürzung um 1/5.

1 Monat Vollzeitäquivalent = 2 Monate Halbzeit = 5 Monate ein Fünftel

Anspruchsdauer pro pflegebedürftige Person und Urlaubsnahme

Seit dem 01.07.2026 können Beschäftigte pro pflegebedürftige Person den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen für folgende Dauer nehmen:

  • 6 Monate vollständiger Unterbrechung in Abschnitten von 1 Monat oder einem Vielfachen davon;
  • 12 Monate Halbzeit-Unterbrechung in Abschnitten von 2 Monaten oder einem Vielfachen davon;
  • 30 Monate 1/5-Unterbrechung in Abschnitten von 2 Monaten oder einem Vielfachen davon.
  • oder eine Kombination aus beiden Formen von teilweiser Unterbrechung;
  • oder eine Kombination aus teilweiser und vollständiger Unterbrechung.

Beschäftigte können die Urlaubsform wechseln, sofern die Gesamtanspruchsdauer von 6 Monaten Vollzeitäquivalent eingehalten wird. Bei dieser Gesamtanspruchsdauer handelt es sich um diejenige, die über die gesamte Berufslaufbahn hinweg einzuhalten ist.

Beispiel

Eine Beschäftigte beantragt für den Patienten A einen Vollzeiturlaub für nahestehende Hilfspersonen von 2 Monaten. Sie kann für den Patienten A immer noch die folgenden Unterbrechungen beantragen:

  • entweder eine vollständige Unterbrechung von 4 Monaten oder 4 x 1 Monat oder 2 x 2 Monaten …;
  • oder eine Halbzeit-Unterbrechung von 8 Monaten oder 2 x 4 Monaten oder 4 x 2 Monaten …;
  • oder eine 1/5-Unterbrechung von 20 Monaten oder 5 x 4 Monaten oder 2 x 10 Monaten …;
  • oder eine Kombination aus Halbzeit- und 1/5-Unterbrechung von 4 Monaten (2 Monate Halbzeit und 2 Monate ein Fünftel).

Stückelung (Flexibilisierung) und Wechsel der Unterbrechungsform

Ab dem 01.07.2026 können Beschäftigte mit der Zustimmung ihres Arbeitgebers beantragen, einen Zeitraum vollständiger Unterbrechung oder Halbzeit-Unterbrechung ganz oder teilweise zu stückeln.

Diese Zeiträume können gestückelt werden:

  • in Abschnitten von 1 Woche oder einem Vielfachen davon bei vollständiger Unterbrechung.
  • in Abschnitten von 1 Monat oder einem Vielfachen davon bei Halbzeit-Unterbrechung. 

Wichtiger Hinweis: Bei einer 1/5-Unterbrechung gibt es keine Stückelungsmöglichkeit. Weder in Monate noch in Wochen.

Bei einer Stückelung in Wochen gelten nachfolgende Grundsätze:

  • 6 Monate vollständiger Unterbrechung = 24 Wochen vollständiger Unterbrechung
  • 4 Wochen vollständiger Unterbrechung = 1 Monat vollständiger Unterbrechung

Wenn Beschäftigte ihre vollständige Unterbrechung in Wochen stückeln und der danach verbleibende Rest weniger als 4 Wochen beträgt, können sie ohne die Zustimmung ihres Arbeitgebers auf diesen Rest zurückgreifen. In diesem Fall ist kein Wechsel der Unterbrechungsform möglich.

Wenn Beschäftigte ihre Halbzeit-Unterbrechung in Monate stückeln und der danach verbleibende Rest 1 Monat beträgt, können sie ohne die Zustimmung des Arbeitgebers auf diesen Monat zurückgreifen. In diesem Fall ist kein Wechsel der Unterbrechungsform möglich.

Wenn Beschäftigte 1/5-Unterbrechungen nehmen und ihr Rest weniger als 5 Monate beträgt, können sie die Form nicht wechseln und müssen sie diesen Rest ebenfalls in Form einer 1/5-Unterbrechung nehmen.

Abzug der vor dem 01.07.2026 beantragten Zeiträume

Die vor dem 01.07.2026 beim Arbeitgeber beantragten Zeiträume des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen werden von den Höchstdauern von 6, 12 und 30 Monaten abgezogen.

Es gelten die nachfolgenden Grundsätze:

  • 1 Monat vollständiger Unterbrechung, der vor dem 01.07.2026 beantragt wurde = 1 Monat von den 6 Monaten, die die Gesamtanspruchsdauer zählt.
  • 2 Monate Halbzeit-Unterbrechung, die vor dem 01.07.2026 beantragt wurden = 2 Monate von den 12 Monaten, die die Gesamtanspruchsdauer bei Halbzeit-Unterbrechung zählt.
  • 2 Monate 1/5-Unterbrechung, die vor dem 01.07.2026 beantragt wurden = 5 Monate von den 30 Monaten, die die Gesamtanspruchsdauer bei 1/5-Unterbrechung zählt.

Beispiel:

Vor dem 01.07.2026 hat eine Beschäftigte für den Patienten A 2 Monate 1/5-Unterbrechung und für den Patienten B 2 Monate 1/5-Unterbrechung in Anspruch genommen. 

Da 2 Monate 1/5-Unterbrechung, die vor dem 01.07.2026 beantragt wurden, 5 Monaten Unterbrechung gleichkommen, hat die Beschäftigte bereits 2 x 2 Monate genommen, also umgerechnet 10 Monate (2 x 5 Monate).

Ihre Gesamtanspruchsdauer über ihre gesamte Laufbahn hinweg beträgt also noch 20 Monaten bei 1/5-Unterbrechung.

Sie könnte somit zum Beispiel noch 8 Monate Urlaub in Form einer Halbzeit-Unterbrechung oder noch 4 Monate Urlaub in Form einer vollständigen Unterbrechung nehmen.  

Wenn Beschäftigte verschiedene Urlaubsformen beantragt haben (vollständige Unterbrechung + Halbzeit-Unterbrechung und/oder 1/5-Unterbrechung), müssen diese Zeiträume in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden, wobei Folgendes gilt:

2 Monate Halbzeit-Unterbrechung = 1 Monat vollständiger Unterbrechung 

2 Monate 1/5-Unterbrechung = 1 Monat vollständiger Unterbrechung 

Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen zu erhalten?

Bei jedem Antrag auf einen Urlaub für nahestehende Hilfspersonen, müssen Sie zwei verschiedene Schritte erledigen:

1. Ihren Arbeitgeber von Ihrer Absicht benachrichtigen;

2. einen Antrag bei dem LfA einreichen.

Im Infoblatt T14 wird Ihnen erklärt, wie diese beiden Schritte zu erledigen sind, und wie das LfA bei der Bearbeitung Ihres Antrages vorgeht.

Wie viel beträgt das Unterbrechungsgeld?

Prinzip

Das Unterbrechungsgeld ist eine Pauschalleistung.  Ihr Betrag hängt also nicht von Ihrer Entlohnung ab.

Wo finde ich die aktualisierten Leistungsbeträge?

Das Unterbrechungsgeld für den Urlaub für nahestehende Hilfspersonen ist das Gleiche wie für den Urlaub wegen medizinischen Beistands.

Die Leistungsbeträge entnehmen Sie der Rubrik Beträge im Bereich Dokumentation unserer Website.

Wann verlieren Sie Ihren Anspruch auf das Unterbrechungsgeld oder auf die Unterbrechung?

Weitere Informationen über den Verlust des Anspruchs auf das Unterbrechungsgeld und/oder auf die vollständige oder teilweise Unterbrechung je nach Sektor finden Sie im Infoblatt T1: Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens von Unterbrechungsgeld mit anderen Einkommen und Tätigkeiten.

Dürfen Sie Ihren Urlaub für nahestehende Hilfspersonen abbrechen?

Zustimmung des Arbeitgebers

Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers vorausgesetzt dürfen Sie Ihren Urlaub für nahestehende Hilfspersonen abbrechen.

Diese Zustimmung muss sich auf das Prinzip und auf das Datum des Abbruchs beziehen. Wenn Ihr Arbeitgeber dem Abbruch zustimmt, müssen Sie das LfA schriftlich davon unterrichten. Hierzu können Sie das Formular „Meldung einer Änderung in den Angaben zur Laufbahnunterbrechung / zum Zeitkredit / zum thematischen Urlaub“ benutzen, das Sie von unserer Website herunterladen können. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, schicken Sie es bitte an das Büro des LfA, das Ihre persönliche Akte verwaltet.

Einfluss auf Ihr Unterbrechungsgeld und auf die Gesamtanspruchsdauer

Selbst wenn die Laufbahnunterbrechung vor Ablauf der Mindestdauer abgebrochen wird, müssen Sie das Unterbrechungsgeld, das Sie erhalten haben, nicht an das LfA zurückzahlen.

Achtung: Aber auch die Tage, die fehlen, um die Mindestdauer zu erreichen, werden von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen.

Beispiel: Sie beantragen einen 1/5-Urlaub für nahestehende Hilfspersonen für 2 Monate und nach 1 Monat brechen Sie ihn mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers ab. Sie brauchen den 1 Monat Unterbrechungsgeld nicht zurückzuzahlen, aber der Monat, der fehlt, um die Mindestdauer zu erreichen, wird auch von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen.

Absehen von dem Abzug der Differenz zur Mindestdauer wegen außergewöhnlicher Umstände

Sollten Sie die Mindestdauer aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten haben, können Sie einen mit Gründen versehenen Antrag stellen, damit die Differenz zur Mindestdauer nicht auch von Ihrer Gesamtanspruchsdauer abgezogen wird.

Dieser Antrag muss an den Direktor des für Sie örtlich zuständigen Büros des LfA gerichtet werden, der ihn an den Generalverwalter weiterleitet. Der Generalverwalter kann von dem Abzug der Differenz zur Mindestdauer von Ihrer Gesamtanspruchsdauer absehen, sofern er der Auffassung ist, dass die geltend gemachten Umstände außergewöhnlich sind.

Ableben des Patienten

Wenn der Patient während der Unterbrechung ablebt, können Sie :

  • Entweder die laufende Unterbrechung bis zum Ablaufdatum, das ursprünglich beantragt wurde, fortsetzen. In diesem Fall brauchen Sie keine Formalitäten dem LfA gegenüber zu erledigen.
  • Oder der laufende Zeitraum mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers abbrechen und das oben beschriebene Verfahren befolgen, um das LfA zu informieren. In dem Fall wird die Differenz zur Mindestdauer nicht von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen.

Hinweis: Der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen darf die Dauer der Anerkennung als nahestehende Hilfsperson mit Gewährung von sozialen Rechten durch die Krankenkasse nie überschreiten. Sollte die Krankenkasse die Anerkennung entziehen, z. B. weil die pflegebedürftige Person verstorben ist, endet damit auch der Urlaub für nahestehende Hilfspersonen.

Das LfA wird nicht automatisch informiert, wenn eine Anerkennung als nahestehende Hilfsperson entzogen wird. Diese Information müssen Sie persönlich erteilen.

Werden die Zeiträume von Laufbahnunterbrechung im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen auf die Gesamtdauer der Laufbahnunterbrechung oder des Zeitkredits angerechnet?

NEIN. Die im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen zurückgelegten Zeiträume von Laufbahnunterbrechung werden auf die Höchstdauer der Laufbahnunterbrechungen oder der Zeitkredite, die Sie im Laufe Ihrer Laufbahn insgesamt erhalten können, nicht angerechnet.

Sind Sie während des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen vor der Kündigung geschützt?

Sie sind sowohl im Falle einer Auszeit als auch im Falle einer Arbeitszeitverkürzung vor der Kündigung geschützt.

Dieser Schutz tritt am Tag der Vereinbarung oder am Tag der schriftlichen Benachrichtigung in Kraft, wenn ein Recht in Anspruch genommen wird. Er endet 3 Monate nach der Laufbahnunterbrechung.

Während dieser geschützten Zeit darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht einseitig kündigen, außer aus schwerwiegenden oder ausreichenden Gründen.

Gilt als ausreichender Grund, der Grund, der als solcher vom Richter des Arbeitsgerichts anerkannt wird, und dessen Ursache und Art nichts mit der Laufbahnunterbrechung selbst zu tun haben.

Falls Sie sich in Auszeit befinden und Ihr Arbeitgeber Ihnen währenddessen kündigt, kann die Kündigungsfrist erst ab dem Ende Ihrer Auszeit beginnen zu laufen. Jedoch kann die Kündigungsfrist während einer Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel einsetzen.

Im Falle einer unmittelbaren Vertragsauflösung (d. h. wenn keine Kündigungsfrist abgearbeitet wird) entspricht die Kündigungsentschädigung der Dauer der Kündigungsfrist (welche berechnet wird, als ob der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit nicht verkürzt hätte) und steht im Verhältnis zum zuletzt verdienten Arbeitsentgelt (nämlich zum Arbeitsentgelt, das für die verkürzte Arbeitszeit geschuldet war).

Falls Ihr Arbeitgeber Sie während der Schutzperiode ohne schwerwiegenden oder ausreichenden Grund entlässt, ist er dazu verpflichtet – neben der gewöhnlichen Kündigungsentschädigung – Ihnen eine Pauschalentschädigung auszuzahlen, die 6 Monaten Arbeitsentgelt, im Falle einer Arbeitszeitverkürzung auf der Basis der reduzierten Arbeitszeit, entspricht.

Im Falle einer Entlassung, müssen Sie das für Sie zuständige Büro des LfA sofort schriftlich davon benachrichtigen.

Welchen Einfluss hat der Elternurlaub auf Ihre Steuern?

Das Unterbrechungsgeld ist steuerpflichtig.  Es wird steuerrechtlich als Ersatzeinkommen betrachtet.

Einbehaltung eines Berufssteuervorabzugs

Alle Leistungen sind einem Berufssteuervorabzug unterworfen.

Durch diesen Abzug an der Quelle ist das Unterbrechungsgeld zwar geringer, aber er hat zum Vorteil, dass die auszuzahlende Steuer nach ihrer endgültigen Berechnung geringer ausfällt.

Der Berufssteuervorabzug, der von Ihrem Unterbrechungsgeld abgezogen wird, beläuft sich auf:

  • 10,13%, wenn Sie sich in Auszeit befinden;
  • 17,15%, wenn Sie sich in Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit oder um ein Fünftel befinden.

Eventuelle Befreiung vom Berufssteuervorabzug

Wenn Sie französischer Grenzgänger sind oder wenn Sie Ihren steuerlichen Sitz in Frankreich haben, die französische Staatsangehörigkeit besitzen und von einem öffentlichen belgischen Arbeitgeber entlohnt werden, dann können Sie vom Berufssteuervorabzug befreit werden.

Wenn Sie im Laufe der Laufbahnunterbrechung dieses Statut verlieren, müssen Sie es dem Büro des LfA mitteilen, denn Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf die Berufssteuervorabzugsbefreiung.

Nähere Auskünfte finden Sie im Infoblatt "Können Sie vom Berufssteuervorabzug, der von dem Unterbrechungsgeld einbehalten wird, befreit werden?".

Steuererklärung

Anhand der Steuerkarte 281.18, auf welcher der Gesamtbetrag der während des Steuerjahres erhaltenen Leistungen und gegebenenfalls der Gesamtbetrag des während des Steuerjahres einbehaltenen Berufssteuervorabzugs angegeben ist, können Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Im Falle einer verspäteten Zahlung, werden die bezogenen Beträge im Auszug 281.18 des Zahlungsjahres stehen.

Diese Steuerkarte wird Ihnen elektronisch geschickt.  Sie werden sie in Ihrer "eBox" oder in Ihrer "Online-Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit" oder auf "Tax-on-web/My Minfin' abrufen können.

Die eBox ist der Online-Dienst der Sozialen Sicherheit.  Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches jeder Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit, u.a. des LfA, zustellen lassen kann.

Weitere Informationen über die eBox finden Sie unter: www.myebox.be

Wenn Sie aber nach wie vor ein Papierexemplar Ihrer Steuerkarte erhalten möchten, können Sie es bei dem Büro des LfA Ihres Wohnsitzes anfordern.

Zusätzliche Auskünfte?

Für weitere Fragen über den Einfluss Ihres Unterbrechungsgeldes auf die Berechnung Ihrer Steuern, wenden Sie sich bitte an der FÖD Finanzen: https://finances.belgium.be.

Welche Auswirkung hat die Laufbahnunterbrechung im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen auf Ihre Pension?

Antworten auf Fragen zur Anrechnung von Zeiten der Laufbahnunterbrechung für die Gewährung der Pension finden Sie auf www.mypension.be. Sie können auch die gebührenfreie Nummer 1765 wählen.

Haben Sie Recht auf eine Ermutigungsprämie?

In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine sogenannte Ermutigungsprämie.

Alle notwendigen Informationen über die oben genannten, von der Flämischen Gemeinschaft gewährten Anreizprämien finden Sie auf der Website des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft.: www.vlaanderen.be

Für weitere Informationen und Bedingungen rufen Sie kostenlos die flämische Info-Line 1700 an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf: aanmoedigingspremie@vlaanderen.be.

Gibt es andere Formen von Laufbahnunterbrechung neben der, die im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen vorgesehen ist?

Neben dem Urlaub für nahestehende Hilfspersonen, können Sie Ihre Arbeitsleistungen im Rahmen anderer thematischer Urlaube oder eines Zeitkredits (im Privatsektor) bzw. einer gewöhnlichen Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) ganz unterbrechen oder verkürzen.

Die thematischen Urlaube

Die thematischen Urlaube sind Sonderformen der Laufbahnunterbrechung, die vorgesehen sind, um bestimmten Bedürfnissen entgegenzukommen. Neben dem Urlaub für nahestehende Hilfspersonen gibt es noch drei andere thematische Urlaube:

  • der Urlaub wegen medizinischen Beistands: er bietet Ihnen die Möglichkeit, einem schwerkranken Haushaltsmitglied oder Familienangehörigen Pflege oder Beistand zu leisten;
  • der Urlaub wegen Palliativpflege: er ermöglicht es Ihnen, bei einer Person zu bleiben, die unheilbar krank ist und sich im Endstadium befindet;
  • der Elternurlaub: er ermöglicht es Ihnen, sich um Ihr Kind oder Ihre Kinder unter 12 Jahren (oder - bei Behinderung von mindestens 66% - unter 21 Jahren) zu kümmern.

Der Zeitkredit im Privatsektor

Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit einen Zeitkredit zu erhalten, wenn Sie im Privatsektor beschäftigt sind.

Der Zeitkredit kann beantragt werden:

  • ohne Begründung und ohne Unterbrechungsgeld
  • und/oder mit einer der in den Vorschriften vorgesehenen Begründungen und mit Unterbrechungsgeld.

Diese Begründungen sind die Folgenden:

  • Betreuung eines schwerkranken Haushaltsmitgliedes oder Familienangehörigen bis 2. Grades;
  • Palliativpflege;
  • Betreuung seines schwerkranken minderjährigen Kindes;
  • Betreuung seines unter-21-jährigen Kindes mit Behinderung.

Achtung! Die Zugangsbedingungen, die Dauern, das Antragsverfahren und die Höhe des Unterbrechungsgeldes bei einem Zeitkredit mit Begründung sind verschieden, von denen, die im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen vorgesehen sind. Näheres finden Sie im FAQ auf unserer Website.

Näheres über den Zeitkredit mit Begründung erfahren Sie im Infoblatt T160.

Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor

Neben den thematischen Urlauben haben Sie auch die Möglichkeit, eine gewöhnliche Laufbahnunterbrechung zu erhalten, wenn Sie im öffentlichen Sektor arbeiten (d.h. in einem autonomen öffentlichen Unternehmen, in einer Verwaltung, in einem Dienst, der von einer Verwaltung abhängt, oder im Unterrichtswesen).

Die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung kann aus gleich welchem Grund beantragt werden.

Achtung! Die Zugangsbedingungen, die Dauern und die Höhe des Unterbrechungsgeldes bei gewöhnlicher Laufbahnunterbrechung sind verschieden, von denen, die im Rahmen des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen vorgesehen sind. Außerdem:

  • sind in den Verwaltungen und in den Diensten, die von ihnen abhängen, die Regeln verschieden, je nachdem welche Behörde zuständig ist (Föderalbehörde, Region, Gemeinschaft, ...);
  • sind im Unterrichtswesen und in den PMS-Zentren die Regeln verschieden, ja nachdem welche Gemeinschaft zuständig ist (Deutschsprachige Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft oder Flämische Gemeinschaft).

Zusätzliche Auskünfte

Wenn Sie nähere Informationen über den Urlaub wegen Palliativpflege, den Elternurlaub, den Urlaub wegen medizinischen Beistands, den Zeitkredit (im Privatsektor) oder die gewöhnliche Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Sektor) benötigen, lesen Sie die Infoblätter, die zu diesen Themen herausgegeben wurden. Sie sind erhältlich auf unserer Website: www.lfa.be.