Thematische Urlaube
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Privatsektor
Monatliche Leistungen der thematischen Urlaube für die Beschäftigten des Privatsektors (im engeren Sinne)
Index vom 01.11.2023.
Kalendermonatliche Beträge ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung.
Vollständige Unterbrechung
Unabhängig vom Alter
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
997,80 EUR | 896,73 EUR |
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
1.699,89 EUR | 1.527,70 EUR |
Beträge indexiert am 01/11/2023.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- das Kind, für welches Sie eine Auszeit nehmen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Im Falle einer vollständigen Unterbrechung ausgehend von einer Teilzeitstelle wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Teilweise Unterbrechung - Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit
Unabhängig vom Alter
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
498,89 EUR | 413,34 EUR |
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
849,95 EUR | 704,19 EUR |
Beträge indexiert am 01/11/2023.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Bei einem Antrag auf einen Halbzeit-Urlaub wegen medizinischen Beistands oder für Palliativpflege ausgehend von einer Beschäftigung, die mindestens eine Dreiviertelzeit erreicht, wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende ab 50 Jahren gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben.Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
672,57 EUR | 557,23 EUR |
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
849,95 EUR* | 704,19 EUR* |
Beträge indexiert am 01/11/2023.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss im Falle eines Urlaubs wegen Palliativpflege oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre erhöht werden, wenn Ihr Kind behindert ist.
Bei einem Antrag auf einen Halbzeit-Urlaub wegen medizinischen Beistands oder wegen Palliativpflege ausgehend von einer Beschäftigung, die mindestens eine Dreiviertelzeit erreicht, wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Teilweise Unterbrechung - Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel
Unabhängig vom Alter
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
169,25 EUR | 140,23 EUR |
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
227,60 EUR (1) | 188,57 EUR (1) |
339,97 EUR (2) | 281,67 EUR (2) |
Beträge indexiert am 01/11/2023.
(1) Um diesen erhöhten Betrag beanspruchen zu können, müssen Sie nur mit einem Kind zu Lasten oder nur mit mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen (das Lebensalter Ihres Kindes oder Ihrer Kinder spielt dabei keine Rolle).
(2) Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende ab 50 Jahren gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben.Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
253,87 EUR | 210,34 EUR |
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
339,97 EUR (2) | 281,67 EUR (2) |
Beträge indexiert am 01/11/2023.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, oder mit deren täglicher Erziehung Sie beauftragt sind, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss im Falle eines Urlaubs für Palliativpflege, eines Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen oder eines Urlaubs wegen medizinischen Beistands unter 18 Jahren alt sein und im Falle eines Elternurlaubs unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 oder 18 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Teilweise Unterbrechung – Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel im Rahmen des Elternurlaubs
Unabhängig vom Alter
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
84,62 EUR | 70,11 EUR |
113,80 EUR (1) | 94,29 EUR (1) |
(1) Nur für alleinerziehende Beschäftigte; nämlich Beschäftigte, die nur mit einem Kind zu ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist, zusammenwohnen (wobei das Alter des Kindes keine Rolle spielt), und welche die Bedingungen für eine Erhöhung des Unterbrechungsgeldbetrages als Alleinerziehende nicht erfüllen.
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
169,99 EUR | 140,84 EUR |
Beträge indexiert am 01/11/2023.
(1) Um diesen erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende ab 50 Jahren gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben.Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
126,93 EUR | 105,17 EUR |
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
169,99 EUR | 140,84 EUR |
Beträge indexiert am 01/11/2023.
(1) Um den erhöhten Betrag zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen obligatorisch kumulativ erfüllen:
- nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnen;
- mit den Kindern, mit denen Sie zusammenwohnen, ersten Grades verwandt sein;
- Das Kind, für welches Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen, muss unter 12 Jahren alt sein. NB: Das Alter von 12 Jahren kann auf 21 Jahre angehoben werden, wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist.
Öffentlicher Sektor (Verwaltungen und Dienste, autonome öffentliche Unternehmen, ...)
Monatliche Leistungen im Rahmen der thematischen Urlaube für Personalmitglieder der lokalen und provinzialen Verwaltungen, der föderalen Verwaltungen und der regionalen und gemeinschaftlichen Verwaltungen sowie der Dienste, die von den genannten Verwaltungen abhängen.
Vollständige Unterbrechung
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
997,80 EUR | 896,73 EUR |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
Im Falle einer vollständigen Unterbrechung ausgehend von einer Teilzeitstelle wird die Leistung proportional zu Ihrer ursprünglichen Arbeitsregelung berechnet.
Verkürzung auf eine Halbzeit
Unabhängig vom Lebensalter
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
498,89 EUR | 413,34 EUR |
Beschäftigte ab 50 Jahren (1)
Bruttobedrag | Nettobetrag |
---|---|
672,57 EUR | 557,23 EUR |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
(1) Wenden Sie sich an ihren Personaldienst oder an das LfA, um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf diesen erhöhten Betrag haben.
Wenn Sie ernanntes Personalmitglied einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Wir verweisen Sie auf die Beträge unter “Beschäftigte unter 50 Jahren – Arbeitszeitverkürzung auf eine Halbzeit”
Verkürzung um ein Fünftel
Unabhängig vom Lebensalter
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
169,25 EUR | 140,23 EUR |
227,60 EUR (1) | 188,57 EUR (1) |
Beschäftigte ab 50 Jahren (2)
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
253,87 EUR | 210,34 EUR |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
(1) Nur für alleinerziehende Beschäftigte; nämlich Beschäftigte, die nur mit einem KInd zu ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist, zusammenwohnen.
(2) Wenden Sie sich an ihren Personaldienst oder an das LfA, um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf diesen erhöhten Betrag haben.
Wenn Sie ernanntes Personalmitglied einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Wir verweisen Sie auf die Beträge unter “Beschäftigte unter 50 Jahren – Arbeitszeitverkürzung um ein Fünftel”
Arbeitszeitverkürzung im Rahmen eines Einzehntel-Elternurlaubs
Unabhängig vom Lebensalter
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
84,62 EUR | 70,11 EUR |
113,80 EUR(1) | 94,29 EUR (1) |
(1) Nur für alleinerziehende Beschäftigte; nämlich Beschäftigte, die nur mit einem KInd zu ihren Lasten oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu ihren Lasten ist, zusammenwohnen.
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
126,93 EUR | 105,17 EUR |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
Wenn Sie ernanntes Personalmitglied einer föderalen Verwaltung sind, gelten diese Beträge für Sie nicht. Wir verweisen Sie auf die Beträge unter “Beschäftigte unter 50 Jahren – Arbeitszeitverkürzung um ein Zehntel”.
Unterrichtswesen
Vollständige Unterbrechung
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
997,80 EUR | 896,73 EUR |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
(1) Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung > Betrag der Leistung X Beschäftigungsbruchzahl.
Berufssteuervorabzug = 10,13 %.
Verkürzung auf eine Halbzeit
Unabhängig vom Lebensalter
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
997,78 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden /Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 826,67 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
498,89 X Beschäftigungsbruchzahl | 413,34 EUR X Beschäftigungsbruchzahl |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende ab 50 Jahren gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben.Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
1.345,13 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden /Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 1.114,45 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
672,57 EUR X Beschäftigungsbruchzahl | 557,23 EUR X Beschäftigungsbruchzahl |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Verkürzung um 1/5
Unabhängig vom Lebensalter
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
997,78 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 826,67 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Bruttobetrag | Nettobetrag | |
---|---|---|
Ohne Kinder zu Lasten | 997,78 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 826,67 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnend | 1.138,01 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 942,85 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende ab 50 Jahren gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben.Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
1.345,13 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 1.114,45 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Verkürzung um 1/10 (Elternurlaub)
Unabhängig vom Lebensalter
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
997,78 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 826,67 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Bruttobetrag | Nettobetrag | |
---|---|---|
Ohne Kinder zu Lasten | 997,78 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 826,67 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Nur mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten zusammenwohnend | 1.138,01 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 942,85 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.
Achtung! Die Beträge für Arbeitnehmende ab 50 Jahren gelten nur für Arbeitnehmende, die ihren Arbeitgeber vor dem 01.02.2023 schriftlich benachrichtigt haben.Beschäftigte ab 50 Jahren
Beschäftigte ab 50 Jahren
Bruttobetrag | Nettobetrag |
---|---|
1.345,13 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes | 1.114,45 EUR X Anzahl unterbrochener Stunden / Anzahl Stunden eines vollen Stundenplanes |
Am 01/11/2023 indexierte Beträge.
Berufssteuervorabzug = 17,15 %.