Kann Ihnen Beschützungsgeld bewilligt werden?

T166

Zuletzt aktualisiert am 04.05.2026

Worüber handelt dieses Infoblatt?

Dieses Infoblatt gibt Ihnen Erläuterungen zur Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person und zum Beschützungsgeld, wenn Sie Berufseingliederungsgeld beziehen. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, lesen Sie das Infoblatt T165 – „Was sind die Konsequenzen, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt wurden?".

Wenn Sie Berufseingliederungsgeld beziehen und vom zuständigen regionalen Arbeitsamt (Arbeitsamt der DG, Actiris, Forem oder VDAB) als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt wurden, sind Sie von der Einschränkung der Bezugsdauer des Berufseingliederungsgeldes betroffen.

Sie können jedoch Beschützungsgeld erhalten, wenn der Anerkennungszeitraum zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr (neues) Auslaufdatum erreicht ist, noch gültig ist.

Die Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person wird Ihnen vom zuständigen regionalen Arbeitsamt erteilt, wenn Sie eine arbeitsuchende Person sind, die:

  • mit einem Zusammenspiel psychisch-medizinisch-sozialer Faktoren konfrontiert ist, das Ihre Gesundheit und/oder Ihre soziale oder berufliche Integration dauerhaft beeinträchtigt;
  • und dadurch nicht imstande ist, im normalen Wirtschaftskreislauf oder im Rahmen einer entlohnten oder nichtentlohnten angepassten oder betreuten Arbeit zu arbeiten.

Das zuständige regionale Arbeitsamt stuft Sie mithilfe des international anerkannten Screening-Tools ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) als nichtmobilisierbar ein.

Beim Beschützungsgeld handelt es sich um eine Geldleistung, die Ihnen das LfA bewilligt, wenn Sie nach dem Auslaufen Ihres Anspruchs auf Berufseingliederungsgeld als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt sind. 

Lesen Sie bitte das Infoblatt, das je nach dem Datum Ihrer Zulassung zum Berufseingliederungsgeld für Ihre Situation zutreffend ist:

  • vor dem 01.03.2026: T27 – „Reform des Berufseingliederungsgeldes – Befristung";
  • nach dem 28.02.2026: T199 – „Reform des Berufseingliederungsgeldes – Die Befristung des Anspruchs“.

Unter welchen Bedingungen können Sie Beschützungsgeld beziehen?

Um Beschützungsgeld zu erhalten, müssen Sie sämtliche nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Anspruch auf Berufseingliederungsgeld ist ausgelaufen;
  • vor dem Auslaufen Ihres Anspruchs auf Berufseingliederungsgeld sind Sie — infolge oder während einer spezifischen oder angepassten Eingliederungsmaßnahme — vom zuständigen regionalen Arbeitsamt als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt worden;
  • der Gültigkeitszeitraum dieser Anerkennung läuft noch;
  • Sie wirken aktiv an der spezifischen Eingliederungsmaßnahme mit, die Ihnen vom zuständigen regionalen Arbeitsamt vorgeschlagen wird.

Wie beantragt man eine Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person und/oder das Beschützungsgeld?

Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person (Erteilung und Verlängerung)

Um die Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person oder ihre Verlängerung zu erhalten, müssen Sie sich an das zuständige regionale Arbeitsamt wenden. Sie brauchen also keinen Antrag bei Ihrer Zahlstelle einzureichen.

Beschützungsgeld

Das Beschützungsgeld wird auf der Grundlage einer Information bewilligt, die das LfA von den zuständigen regionalen Arbeitsämtern erhält.

Sie brauchen also keinen Antrag bei Ihrer Zahlstelle einzureichen.

Wenn Sie an dem Tag, an dem Ihr Anspruch auf Berufseingliederungsgeld ausläuft, von Ihrer Krankenkasse entschädigt werden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Zahlstelle. 

Wie lange können Sie als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt werden?

Die Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person wird Ihnen vom zuständigen regionalen Arbeitsamt für 2 Jahre erteilt.

Diese Anerkennung kann nach einer neuen Begutachtung durch das zuständige regionale Arbeitsamt mithilfe des Screening-Tools ICF jeweils um 2 Jahre verlängert werden.

Der Anerkennungszeitraum endet nach Ablauf des vom regionalen Arbeitsamt erteilten Zweijahreszeitraums, sofern dieser nicht verlängert wird.

Der Anerkennungszeitraum endet ebenfalls, wenn das zuständige regionale Arbeitsamt während oder nach Ablauf dieses Zeitraums feststellt, dass Sie wieder für eine Vollzeitbeschäftigung am Arbeitsmarkt verfügbar sind. Dies kann der Fall sein, wenn Sie inzwischen wieder in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen. Unter bestimmten Bedingungen behalten Sie das Beschützungsgeld maximal 2 weitere Jahre (siehe folgenden Punkt).

Wie lange können Sie Beschützungsgeld beziehen?

Sie beziehen das Beschützungsgeld bis zum Ende des eventuell verlängerten Zeitraums von 2 Jahren, in dem Sie vom zuständigen regionalen Arbeitsamt als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt sind.

Wichtiger Hinweis! Wenn das zuständige regionale Arbeitsamt während oder nach Ablauf dieses Zeitraums bescheinigt, dass Sie wieder am Arbeitsmarkt verfügbar sind, behalten Sie Ihren Anspruch auf Beschützungsgeld für einen weiteren Zeitraum von maximal 2 Jahren. Welche Formalitäten Sie erledigen müssen, hängt davon ab, ob:

  • Ihre Verfügbarkeit vor dem 1. Dezember 2024 vom Arbeitsamt der DG oder vom Forem, vor dem 1. April 2025 vom VDAB oder vor dem 1. Januar 2026 von Actiris bescheinigt wird:

In dem Fall stellt Ihnen das Arbeitsamt der DG, Actiris, das Forem oder der VDAB Ihnen während oder am Ende des eventuell verlängerten zweijährigen Anerkennungszeitraums eine Bescheinigung in Papierform aus, die Ihre Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt bestätigt. Sie behalten dann Ihren Anspruch auf Beschützungsgeld für einen weiteren Zeitraum von maximal 2 Jahren. Dazu verwenden Sie das Formular C36sexies, um einen Antrag auf Beschützungsgeld zu stellen, dem die Papierbescheinigung beigefügt werden muss.

  • Ihre Verfügbarkeit wird ab dem 1. Dezember 2024 vom Arbeitsamt der DG oder vom Forem, ab dem 1. April 2025 vom VDAB oder ab dem 1. Januar 2026 von Actiris bescheinigt:

In dem Fall ist das Arbeitsamt der DG, Actiris, das Forem oder der VDAB der Ansicht, dass Sie wieder am Arbeitsmarkt verfügbar sind. Dieses Amt übermittelt dann diese Information per Datenübertragung an das LfA. Sie müssen also weder einen Antrag auf Beschützungsgeld stellen noch eine Papierbescheinigung einreichen, um Ihren Anspruch auf Beschützungsgeld für einen weiteren Zeitraum von maximal 2 Jahren zu behalten.

Haben Sie Anspruch auf Beschützungsgeld, nachdem Ihr Leistungsbezug unterbrochen wurde?

Wenn Sie nach einer mindestens vierwöchigen Unterbrechung Ihres Leistungsbezugs (wegen einer Arbeitswiederaufnahme, einer Krankheit usw.) wieder Beschützungsgeld beziehen möchten, müssen Sie einen Leistungsantrag stellen.

Diesen Leistungsantrag müssen Sie bei Ihrer Zahlstelle einreichen (HfA, CGSLB, CSC oder FGTB).

Sie können erneut zum Beschützungsgeldanspruch zugelassen werden, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Leistungsantrages sämtliche nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben innerhalb der 3 Jahre vor Ihrem Leistungsantrag mindestens eine tägliche Beschützungsgeldleistung bezogen;
  • Sie erfüllen wieder die Bedingungen, um Beschützungsgeld zu beziehen (lesen Sie hierzu „Unter welchen Bedingungen können Sie Beschützungsgeld beziehen?“);​
  • Sie wurden zuvor nicht vom Beschützungsgeldanspruch ausgeschlossen, weil Sie sich geweigert haben, an den angepassten Eingliederungsmaßnahmen mitzuwirken, die Ihnen aufgrund Ihrer Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person vom zuständigen regionalen Arbeitsamt vorgeschlagen wurden;
  • Sie erfüllen die Bedingungen für die Zulassung zum Arbeitslosengeld (lesen Sie hierzu das Infoblatt T200 – „Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Beschäftigung – Situation ab dem 01.03.2026?"). Sie beziehen dann Arbeitslosengeld.

Wie viel beträgt das Beschützungsgeld?

Der Tagesbetrag des Beschützungsgeldes entspricht genau dem Tagesbetrag des Berufseingliederungsgeldes (lesen Sie hierzu das Infoblatt T37 – „Wie viel beträgt Ihr Berufseingliederungsgeld nach einer Ausbildung oder einem Studium?").

Dieser Betrag hängt somit von Ihrer familiären Situation und von Ihrem Alter ab (Näheres zur familiären Situation finden Sie im Infoblatt T147 – „Was ist Ihre familiäre Situation?").

Dabei handelt es sich um pauschale und indexierte Beträge.

Wird vom Beschützungsgeld ein Berufssteuervorabzug einbehalten?

Sofern Sie neben Ihrem Beschützungsgeld kein weiteres Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit erzielen, unterliegt Ihr Beschützungsgeld keinem Berufssteuervorabzug.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie, wenn Sie als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt wurden und/oder Beschützungsgeld beziehen?

Als arbeitsuchend eingetragen sein

Sie müssen beim zuständigen regionalen Arbeitsamt als arbeitsuchend eingetragen sein und bleiben.

Am Arbeitsmarkt verfügbar sein und an den Eingliederungsmaßnahmen, die das regionale Arbeitsamt Ihnen vorschlägt, aktiv mitwirken

Sie unterliegen einer Pflicht zur passiven Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass Sie jede zumutbare Arbeit annehmen müssen und keine ungerechtfertigten Einwände (Vorbehalte) gegen Ihre Vermittlung in Arbeit erheben dürfen. Sie müssen auch an den Eingliederungsmaßnahmen, die Ihnen vom zuständigen regionalen Arbeitsamt vorgeschlagen werden, positiv mitwirken.

Für die Kontrolle Ihrer aktiven Verfügbarkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt sind die regionalen Arbeitsämter  zuständig.

Das Kontrollverfahren wird während des eventuell verlängerten 2-jährigen Zeitraums Ihrer Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person ausgesetzt. Mit anderen Worten sind Sie während des Zeitraums Ihrer Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person von der Pflicht zur aktiven Arbeitsuche befreit.

Sobald der Anerkennungszeitraum zu Ende ist, müssen Sie wieder am Arbeitsmarkt verfügbar sein und sich aktiv um Arbeit bemühen.

Das Verfahren zur Kontrolle der aktiven Verfügbarkeit findet wieder auf Sie Anwendung, und zwar ab dem 1. Tag des 3. Monats nach dem Monat, in dem der Anerkennungszeitraum als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person endet, oder später, sobald Sie die Voraussetzungen für eine Einladung wieder erfüllen.

Um das Beschützungsgeld zu behalten, müssen Sie an den angepassten Eingliederungsmaßnahmen, die Ihnen als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person vom zuständigen regionalen Arbeitsamt vorgeschlagen werden, aktiv und positiv mitwirken.

Eine Kontrollkarte führen

Sie müssen im Besitz einer Kontrollkarte sein. Sie haben die Wahl zwischen einer papiernen und einer elektronischen Kontrollkarte.

Die papierne Kontrollkarte ist bei Ihrer Zahlstelle erhältlich. Die elektronische Kontrollkarte ist auf dem Portal der Sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be/bürger) zu finden. Auf den Websites der Zahlstellen gelangen Sie ebenfalls zu diesem Portal.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kontrollkarte gemäß den darauf angegebenen Anweisungen ausfüllen.

In Ihre Kontrollkarte brauchen Sie nicht einzutragen, dass Sie Beschützungsgeld beziehen.

Am Ende des Monats müssen Sie Ihre papierne Kontrollkarte bei Ihrer Zahlstelle abgeben bzw. die Angaben Ihrer elektronischen Kontrollkarte bestätigen.

Arbeitsfähig sein 

Arbeitsunfähige Arbeitnehmende (nämlich Arbeitnehmende, die zu mehr als 66 % arbeitsunfähig sind) können kein Beschützungsgeld beziehen.

Im Krankheitsfall werden Sie von Ihrer Krankenkasse entschädigt. Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie binnen 48 Stunden Ihrer Krankenkasse ein Attest zukommen lassen.

in Belgien wohnhaft sein

Um Leistungen beziehen zu können, müssen Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Belgien haben und tatsächlich in Belgien wohnen.

Freistellungen

Nichtmobilisierbare arbeitsuchende Personen unterliegen weiterhin den gewöhnlichen Regeln in Sachen Freistellungen, einschließlich der Freistellung für eine Ausbildung, ein Studium oder ein Praktikum (lesen Sie hierzu die Infoblätter T58 – „Sie sind entschädigter Arbeitsloser und möchten im Rahmen der Übergangsmaßnahmen ein Studium, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Praktikum absolvieren? ?" oder T170 – „Sie sind entschädigte arbeitslose Person (Leistungsantrag ab dem 01.03.2026) und möchten ein Studium, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Praktikum absolvieren?“) und der Freistellung für nahestehende Hilfspersonen (lesen Sie hierzu das Infoblatt T154 – „Möchten Sie als nahestehende Hilfsperson freigestellt werden?").

Dies bedeutet Folgendes:

  • die Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person verhindert nicht die Bewilligung oder Aufrechterhaltung einer Freistellung, sofern die Bedingungen für diese Freistellung erfüllt sind;
  • die Bewilligung oder Aufrechterhaltung einer Freistellung verhindert nicht die Bewilligung und den Bezug des Beschützungsgeldes.

Einkommenssicherungszulage

Nichtmobilisierbare arbeitsuchende Personen können die Einkommenssicherungszulage bei Teilzeitarbeit unter den gewöhnlichen Bedingungen beziehen (lesen Sie hierzu das Infoblatt T70 – „Haben Sie Anspruch auf die Einkommenssicherungszulage?").

Teilzeitbeschäftigte mit Einkommenssicherungszulage, die als nichtmobilisierbar anerkannt werden, behalten ihre Einkommenssicherungszulage.

Können Sie Ihr Beschützungsgeld verlieren?

Für die Kontrolle Ihrer passiven Verfügbarkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt sind die regionalen Arbeitsämter zuständig (lesen Sie hierzu das Infoblatt T47 – „In welchen Fällen können Sie bestraft werden? (Vollarbeitslosigkeit)“).
 
 

Wenn Sie als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person Beschützungsgeld beziehen und sich weigern, an den angepassten Eingliederungsmaßnahmen, die Ihnen aufgrund dieser Anerkennung vom zuständigen regionalen Arbeitsamt vorgeschlagen werden, positiv mitzuwirken, kann diese Weigerung den Verlust Ihres Leistungsanspruchs nach sich ziehen.

 

Welche Instanz erteilt Ihnen Auskunft?

Für die Erteilung der Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person sind die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Wallonische Region, die Region Brüssel-Hauptstadt und die Flämische Region zuständig.

Für die Zahlung des Beschützungsgeldes ist das LfA  in Zusammenarbeit mit den Zahlstellen (HfA, CGSLB, CSC oder FGTB) zuständig.

Sie müssen sich also an eine der hiernach aufgelisteten Dienststellen wenden. Maßgebend ist die Gemeinde Ihres Wohnsitzes.

Sie wohnen in

Wenn Sie Informationen zur Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person benötigen, wenden Sie sich an:

Wenn Sie Informationen über das Beschützungsgeld benötigen (Leistungsbetrag, Kontrollkarte), wenden Sie sich an:

einer der 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Ihre Zahlstelle (HfA, CGSLB, CSC oder FGTB)

Arbeitsamt der DG

Ihre Zahlstelle (HfA, CGSLB, CSC oder FGTB)

 

Brüssel

Ihre Zahlstelle (HfA, CGSLB, CSC oder FGTB)

Actiris

Ihre Zahlstelle (HfA, CGSLB, CSC oder FGTB)

 

 

 

 

Flandern

Ihre Zahlstelle (HfA, CGSLB, CSC oder FGTB)

den VDAB

Ihre Zahlstelle (HfA, CGSLB, CSC oder FGTB)

 

 

  • Arbeitsamt der DG (ADG):

www.adg.be

  • das Forem

www.leforem.be (auf Französisch)

  • Actiris

www.actiris.brussels (auf Französisch)  

  • den VDAB

www.vdab.be (auf Niederländisch)

Haben Sie Anspruch auf Beschützungsgeld, wenn Sie eine nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person sind und Arbeitslosengeld beziehen?

Nein. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt wurden, behalten Sie Ihr Arbeitslosengeld und haben keinen Anspruch auf Beschützungsgeld (lesen Sie hierzu das Infoblatt T165 – „Welche Konsequenzen hat es, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt wurden?“).

Ihr Arbeitslosengeld bleibt zeitlich befristet.