Kann Ihnen Beschützungsgeld bewilligt werden?
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T166
Zuletzt aktualisiert am 01.04.2025
Was ist Gegenstand dieses Infoblatts?
In vorliegendem Infoblatt finden Sie Erklärungen für Berufseingliederungsgeldbezieher über die Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person und über das Beschützungsgeld. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, lesen Sie das Infoblatt T165 - "Welches sind die Konsequenzen, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt wurden?".
Die Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person wird Ihnen von dem regionalen Arbeitsamt erteilt (Arbeitsamt der DG, Actiris, Forem, VDAB), wenn Sie eine arbeitsuchende Person sind, die
- mit einem Zusammenspiel verschiedener psychischer, medizinischer und sozialer Faktoren konfrontiert ist, das ihre Gesundheit und/oder ihre soziale oder berufliche Integration dauerhaft beeinträchtigt;
- mit als Konsequenz, dass Sie nicht imstande sind, im normalen Wirtschaftskreislauf oder im Rahmen einer entlohnten oder nichtentlohnten angepassten oder betreuten Arbeit beschäftigt zu werden.
Das regionale Arbeitsamt stuft Sie mithilfe des international anerkannten Screening-Tools ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) gegebenenfalls als nichtmobilisierbar ein.
Das Beschützungsgeld ist eine Leistung, die das LfA Ihnen bewilligt, wenn Sie am Ende Ihres Anspruchs auf Berufseingliederungsgeld nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person sind (Erklärungen über die zeitliche Befristung des Berufseingliederungsgeldes finden Sie im Infoblatt T156 - Wie lange haben Sie Anspruch auf Berufseingliederungsgeld?").
Unter welchen Bedingungen können Sie Beschützungsgeld beziehen?
Um Beschützungsgeld zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:
- Ihr Anspruch auf Berufseingliederungsgeld ist verbraucht;
- vor dem Ende Ihres Anspruchs auf Berufseingliederungsgeld sind Sie infolge oder während einer spezifischen oder angepassten Eingliederungsmaßnahme von dem regionalen Arbeitsamt als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt worden.
- der Gültigkeitszeitraum der Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person läuft noch;
- Sie wirken aktiv an der spezifischen Eingliederungsmaßnahme mit, die Ihnen von dem regionalen Arbeitsamt angeboten wurde.
Wie beantragt man eine Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person und/oder das Beschützungsgeld?
Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person (Erstantrag und Verlängerung)
Um die Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person oder ihre Verlängerung zu erhalten, müssen Sie sich an das regionale Arbeitsamt wenden. Sie brauchen also keinen Antrag bei Ihrer Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA) einzureichen.
Beschützungsgeld
Das Beschützungsgeld wird auf der Grundlage einer Information, die das LfA von den regionalen Arbeitsämtern erhält, bewilligt.
Sie brauchen also keinen Antrag bei Ihrer Zahlstelle einzureichen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt, wo Ihr Anspruch auf Berufseingliederungsgeld endet, von Ihrer Krankenkasse entschädigt werden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Zahlstelle.
Wie lange können Sie als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt werden?
Die Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person wird Ihnen von dem regionalen Arbeitsamt für 24 Monate Jahre bewilligt.
Diese Anerkennung kann nach einer neuen Begutachtung durch das regionale Arbeitsamt anhand des Screening-Tools ICF jeweils um 24 Monate Jahre verlängert werden.
Der Anerkennungszeitraum endet nach Ablauf der 2 Jahre, die von dem zuständigen regionalen Arbeitsamt gewährt wurden, wenn diese 2 Jahre nicht verlängert wurden.
Sie endet auch, wenn die das regionale Arbeitsamt feststellt, dass Sie während oder nach Ablauf des Anerkennungszeitraums wieder am Vollzeitarbeitsmarkt verfügbar sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie wieder in der Lage sind, eine Beschäftigung auszuüben. Unter bestimmten Bedingungen behalten Sie das Beschützungsgeld maximal 2 weitere Jahre (siehe den folgenden Punkt).
Wie lange können Sie Beschützungsgeld beziehen?
Das Beschützungsgeld wird Ihnen bis zum Ende des eventuell verlängerten 24-monatigen Zeitraums der Anerkennung durch das regionale Arbeitsamt als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person bewilligt.
Achtung! Wenn das regionale Arbeitsamt während oder nach Ablauf des Anerkennungszeitraums bescheinigt, dass Sie wieder am Arbeitsmarkt verfügbar sind, behalten Sie Ihr Beschützungsgeld jedoch 24 Monate länger. Die zu erledigenden Formalitäten unterscheiden sich je nach 2 Situationen :
- Ihre Verfügbarkeit wird egal zu welchem Zeitpunkt von Actiris ODER vor dem 1. Dezember2024 von dem Arbeitsamt der DG oder dem Forem ODER vor dem 1. April 2025 von dem VDAB bescheinigt.
Wenn das Arbeitsamt der DG, das Forem, Actiris oder der VDAB während oder am Ende des eventuell verlängerten zweijährigen Anerkennungszeitraums eine Bescheinigung in Papierform ausstellt, die Ihre Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt bestätigt, behalten Sie das Beschützungsgeld maximal 2 weitere Jahre. Dazu verwenden Sie das Formular C36sexies, um einen Antrag auf Beschützungsgeld zu stellen, dem die Papierbescheinigung beigefügt werden muss.
- Ihre Verfügbarkeit wird ab dem 1. Dezember 2024 von dem Arbeitsamt der DG oder dem Forem ODER ab dem 1. April 2025 von dem VDAB bescheinigt.
Wenn das Arbeitsamt der DG oder das Forem der Ansicht ist, dass Sie ab dem 1. Dezember 2024 wieder am Arbeitsmarkt verfügbar sind, bzw. wenn der VDAB der Ansicht ist, dass Sie ab dem 1. April2025 wieder am Arbeitsmarkt verfügbar sind, übermittelt es diese Information über einen elektronischen Datenstrom an das LfA. Sie müssen also weder einen Antrag auf Beschützungsgeld stellen noch eine Papierbescheinigung einreichen, um Ihr Anrecht auf Beschützungsgeld für einen weiteren Zeitraum von maximal 2 Jahren zu behalten.
Haben Sie Anspruch auf Beschützungsgeld, nachdem Ihr Leistungsbezug unterbrochen wurde?
Wenn Sie nach einer mindestens vierwöchigen Unterbrechung Ihres Leistungsbezugs (wegen einer Arbeitswiederaufnahme, einer Krankheit...) wieder Beschützungsgeld beziehen möchten, müssen Sie einen Leistungsantrag stellen.
Diesen Leistungsantrag müssen Sie bei Ihrer Zahlstelle einreichen.
Sie können erneut zum Beschützungsgeldanspruch zugelassen werden, wenn Sie die nachfolgenden Bedingungen zum Zeitpunkt Ihres Leistungsantrages kumulativ erfüllen:
- Sie haben innerhalb der drei Jahre vor Ihrem Leistungsantrag mindestens eine tägliche Beschützungsgeldleistung bezogen;
- Sie erfüllen wieder die Bedingungen, um Beschützungsgeld zu beziehen (lesen Sie hierzu "Unter welchen Bedingungen können Sie Beschützungsgeld beziehen?");
Sie wurden vor der Unterbrechung des Leistungsbezugs nicht vom Beschützungsgeldanspruch ausgeschlossen, weil Sie sich geweigert hatten, an der angepassten Eingliederungsmaßnahme mitzuwirken, die das regionale Arbeitsamt Ihnen aufgrund Ihrer Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person angeboten hatte.
Wie viel beträgt das Beschützungsgeld?
Der Tagesbetrag des Beschützungsgeldes entspricht genau dem Tagesbetrag des Berufseingliederungsgeldes (Lesen Sie hierzu das Infoblatt T37 - "Wie viel beträgt Ihre Unterstützung nach einem Studium?").
Dieser Betrag hängt somit von Ihrer familiären Situation und von Ihrem Alter ab (Näheres zur familiären Situation erfahren Sie im Infoblatt T147 - "Was ist Ihre familiäre Situation?").
Dabei handelt es sich um einen pauschalen und indexierten Betrag.
Welches sind Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person anerkannt wurden und/oder Beschützungsgeld beziehen?
Als arbeitsuchend eingetragen sein
Sie müssen bei dem regionalen Arbeitsamt als arbeitsuchend eingetragen sein und bleiben.
Am Arbeitsmarkt verfügbar sein und an den Begleitmaßnahmen, die das regionale Arbeitsamt Ihnen vorschlägt, aktiv mitwirken.
Sie unterliegen einer Pflicht zur passiven Verfügbarkeit, was bedeutet, dass Sie zum einen jede zumutbare Arbeit annehmen müssen und keine ungerechtfertigten Einwände (Vorbehalte) gegen Ihre Vermittlung in Arbeit erheben dürfen, und zum anderen an den Eingliederungsmaßnahmen, die das regionale Arbeitsamt Ihnen vorschlägt, positiv mitwirken müssen.
Mit der Kontrolle Ihrer aktiven Verfügbarkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt sind die regionalen Arbeitsämter beauftragt.
Das Kontrollverfahren wird während des eventuell verlängerten 24-monatigen Zeitraums Ihrer Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person ausgesetzt. Mit anderen Worten sind Sie während des Zeitraums Ihrer Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person von der Pflicht zur aktiven Arbeitsuche befreit.
Sobald der Anerkennungszeitraum zu Ende ist, müssen Sie wieder am Arbeitsmarkt verfügbar sein und sich aktiv um Arbeit bemühen.
Das Verfahren zur Kontrolle der aktiven Verfügbarkeit findet für Sie dann wieder Anwendung, und zwar ab dem ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat, während dessen die Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person geendet hat, oder später, sobald Sie die Bedingungen für eine Kontrolle erfüllen.
Um das Beschützungsgeld zu behalten, müssen Sie an den angepassten Eingliederungsmaßnahmen, die Ihnen als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person von dem regionalen Arbeitsamt angeboten werden, aktiv und positiv mitwirken.
Eine Kontrollkarte führen
Sie müssen eine Kontrollkarte führen. Sie haben die Wahl zwischen der Führung einer gedruckten oder einer elektronischen Kontrollkarte.
Die gedruckte Kontrollkarte ist bei Ihrer Zahlstelle erhältlich. Die elektronische Kontrollkarte befindet sich auf dem Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be/bürger).. Auf den Websites der Zahlstellen finden Sie auch einen Link zu diesem Portal.
Es ist äußerst wichtig, dass Sie sich beim Ausfüllen der Kontrollkarte an die Anweisungen halten, die darauf stehen.
In die Kontrollkarte brauchen Sie nicht einzutragen, dass Sie Beschützungsgeld beziehen.
Am Ende des Monats müssen Sie Ihre papierne Kontrollkarte bei Ihrer Zahlstelle abgeben bzw. die Angaben Ihrer elektronischen Kontrollkarte bestätigen.
Arbeitsfähig sein
Arbeitsunfähige Arbeitnehmer (genauer gesagt, Arbeitnehmer, die zu mehr als 66% arbeitsunfähig sind) dürfen kein Beschützungsgeld beziehen.
Im Krankheitsfall werden Sie also von Ihrer Krankenkasse entschädigt. Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie binnen 48 Stunden Ihrer Krankenkasse ein Attest zukommen lassen.
In Belgien wohnhaft sein
Ihr Beschützungsgeld wird Ihnen nur gezahlt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Belgien haben und Sie sich tatsächlich in Belgien aufhalten.
Freistellungen
Nichtmobilisierbare arbeitsuchende Personen unterliegen weiterhin den gewöhnlichen Regeln in Sachen Freistellungen, worunter den Regeln hinsichtlich der Freistellung für ein Studium, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Praktikum (lesen Sie hierzu das Infoblatt T58 : "Sie sind entschädigter Arbeitsloser und möchten ein Studium, eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Praktikum absolvieren?" und der Freistellung für nahstehende Hilfspersonen (lesen Sie hierzu das Infoblatt T154 "Sie möchten als nahestehende Hilfsperson agieren?").
Dies bedeutet Folgendes:
- die Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person verhindert nicht die Bewilligung oder Beibehaltung einer Freistellung, wenn sämtliche Bedingungen der Freistellung erfüllt sind.
- die Bewilligung oder Beibehaltung einer Freistellung verhindert nicht die Bewilligung und den Bezug des Beschützungsgeldes.
Einkommenssicherungszulage
Nichtmobilisierbare arbeitsuchende Personen können die Einkommenssicherungszulage bei Teilzeitarbeit unter den gewöhnlichen Voraussetzungen beanspruchen (lesen Sie hierzu das Infoblatt T70 "Haben Sie Anspruch auf die Einkommenssicherungszulage?").
Teilzeitarbeitnehmer mit Einkommenssicherungszulage, die als nichtmobilisierbar anerkannt sind, behalten Ihre Einkommenssicherungszulage.
Können Sie Ihr Beschützungsgeld verlieren?
Mit der Kontrolle Ihrer passiven Verfügbarkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt sind die regionalen Arbeitsämter beauftragt (lesen Sie hierzu das Infoblatt T47 - "In welchen Fällen können Sie bestraft werden? (Vollarbeitslosigkeit)").
Wenn Sie eine nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person sind und Beschützungsgeld beziehen, und Sie sich weigern, an den Eingliederungsmaßnahmen positiv mitzuwirken, die das regionale Arbeitsamt Ihnen anbietet, kann diese Weigerung den Verlust Ihres Leistungsanspruchs herbeiführen.
Welche Instanz erteilt Ihnen Auskunft?
Für die Erteilung der Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person sind die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Wallonische Region, die Region Brüssel-Hauptstadt und die Flämische Region zuständig.
Die Zahlung des Beschützungsgeldes ist die Aufgabe des LfA und der mit ihm zusammenarbeitenden Zahlstellen.
Sie müssen sich an eine der hiernach aufgelisteten Dienststellen wenden. Maßgebend ist die Gemeinde Ihres Wohnsitzes
Sie wohnen in | Wenn Sie Informationen zur Anerkennung als nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person benötigen, wenden Sie sich an | Wenn Sie Informationen über das Beschützungsgeld benötigen (Leistungsbetrag, Kontrollkarte), wenden Sie sich an: |
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Wallonien | Ihre Zahlstelle das Forem | Ihre Zahlstelle
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Brüssel | Ihre Zahlstelle Actiris | Ihre Zahlstelle
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einer Gemeinde der Deutschsprachigen Gemeinschaft | Ihre Zahlstelle das Arbeitsamt der DG | Ihre Zahlstelle
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Flandern | Ihre Zahlstelle den VDAB | Ihre Zahlstelle
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Forem
www.leforem.be
Actiris
www.actiris.be
Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
www.adg.be
VDAB
www.vdab.be
Haben Sie Anspruch auf Beschützungsgeld, wenn Sie eine nichtmobilisierbare arbeitsuchende Person sind und Arbeitslosendgeld beziehen?
Nein. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und als nichtmobilisierbare Person anerkannt wurden, behalten Sie Ihr Arbeitslosengeld und haben Sie keinen Anspruch auf Beschützungsgeld (lesen Sie hierzu das Infoblatt T165 - "Was passiert, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und als nichtmobilisierbare Person anerkannt wurden?").