Welcher Regelung unterliegen Sie, wenn Sie im Bausektor zeitweilig arbeitslos werden?
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T79
Zuletzt aktualisiert am 18.03.2025
Welche Kontrollkarte wird im Bausektor verwendet?
Sie müssen die elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit eC3.2 jeden Monat von Monatsanfang bis Monatsende ausfüllen
Seit dem 01.01.2025 muss die Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit (eC3.2) obligatorisch elektronisch ausgefüllt werden, über das Portal der Sozialen Sicherheit oder über die eC3.2-App, die im App-Store Ihres Smartphones erhältlich ist.
Daraus folgt, dass Sie keine Papier-Kontrollkarten C3.2A-BAU mehr verwenden können und dass Ihr Arbeitgeber Ihnen keine mehr aushändigen darf.
Hinweis: Es kann bis zum 30.06.2025 jedoch eine Übergangsregelung in Anspruch genommen werden. Während dieses Übergangszeitraums kann das LfA dem Arbeitgeber oder den Arbeitnehmenden unter bestimmten Bedingungen eine Abweichung erteilen.
Es kann dann vorübergehend weiter die Papier-Kontrollkarte verwendet werden.
Sie müssen die elektronische Kontrollkarte zeitweilige Arbeitslosigkeit eC3.2 jeden Monat von Monatsanfang bis Monatsende ausfüllen, unabhängig davon, ob es zeitweilige Arbeitslosigkeit gibt oder nicht. Beachten Sie dabei bitte immer die Anweisungen in der Zeichenerklärung.
Wichtig: Jedes Mal, wenn Sie an einem Tag arbeiten, tragen Sie „Arbeit“ in Ihre elektronische Kontrollkarte ein, und zwar noch bevor Sie zu arbeiten beginnen. An Tagen, an denen Sie zeitweilig arbeitslos sind, tragen Sie nichts in die Kontrollkarte ein.
Weitere Informationen über die Verwendung der elektronischen Kontrollkarte eC3.2 finden Sie im Infoblatt T71.
Besondere Situation im Falle von zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen ungünstiger Witterung: Schwärzen Sie das Kästchen bitte nicht, bevor Sie auf der Baustelle ankommen. Denn wenn Sie bei Ihrer Ankunft auf der Baustelle feststellen, dass Sie die Arbeit wegen des schlechten Wetters nicht aufnehmen können, müssen Sie das Kästchen des Tages auf der eC3.2 frei lassen. In diesem Fall haben Sie zwar keinen Anspruch auf eine garantierte Entlohnung, aber Ihr Arbeitgeber kann Sie für diesen Tag in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen.Die Mobilitätsentschädigung und Ihr Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit dürfen Sie übrigens gleichzeitig beziehen.
Wenn Sie im Laufe des Monats tatsächlich in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wurden, müssen Sie die elektronische Kontrollkarte eC3.2 am Ende des Monats an Ihre Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA/CAPAC) senden. Ansonsten senden Sie die elektronische Kontrollkarte eC3.2 bitte nicht.
Wenn Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wurden, sendet Ihr Arbeitgeber am Ende des Monats eine elektronische Meldung MSR Szenario 5 über www.socialsecurity.be oder per Batch. In dieser Meldung ist die Anzahl der Stunden vermerkt, an denen Sie im Laufe des Monats zeitweilig arbeitslos gewesen sind. Der Arbeitgeber gibt Ihnen zur Information einen Ausdruck dieser elektronischen Meldung ab.
Anhand der von Ihnen gesandten elektronischen Kontrollkarte eC3.2 und der von Ihrem Arbeitgeber vorgenommenen elektronischen Meldung MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA die Anzahl der täglichen Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit ausrechnen, die Ihnen zustehen.
Und die elektronische Meldung – MRS Szenario 2 „Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung – Angestellte“?
Ihr Arbeitgeber nimmt eine MSR Szenario 2 über das Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be ) oder per Batch vor:
- im Moment Ihrer ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit im Unternehmen;
- wenn Sie nach einer zusammenhängenden Unterbrechung von mindestens 36 Monaten des Arbeitslosengeldbezugs bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden;
wenn Sie nach einer Änderung Ihrer vertraglichen Arbeitszeit (Faktor Q oder S), wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden. Beispielsweise bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach der Aufnahme eines teilzeitigen Zeitkredits oder einer teilzeitigen Laufbahnunterbrechung;
- bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach dem 30.09 (je nach dem, ob eine jährliche Anpassung des Leistungsbetrags vorzunehmen ist).
Diese MRS dient als Arbeitslosengeldantrag und zur Bemessung Ihrer täglichen Leistung.
Bei Streik oder Aussperrung nimmt der Arbeitgeber die MSR auf Ihre Bitte hin vor.
Ihr Arbeitgeber übergibt Ihnen zur Information einen Ausdruck der elektronischen Meldung.
Sie müssen dann schnellstens Ihre Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA/CAPAC) aufsuchen, um das Formular C3.2-Arbeitnehmer (Antrag auf Leistungen bei Zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen. Dieser Antrag kann eventuell elektronisch gestellt werden. Die Zahlstelle wird sich selbst darum kümmern, die MSR Szenario 2 abzurufen.
Der Leistungsantrag muss dem Arbeitslosenamt des LfA spätestens am Ende des zweiten Monats nach dem Monat, in dem Sie zeitweilig arbeitslos waren, zukommen.
Bei Streik oder Aussperrung muss der Antrag spätestens am Ende des 6. Monats nach dem Monat, in dem Sie zeitweilig arbeitslos waren, dem Arbeitslosenamt des LfA zukommen.
Wenn Ihre Zahlstelle den Antrag ohne Ihr Zutun einreicht (im Falle einer fakultativen Neuberechnung des Tagessatzes oder einer Änderung Ihrer Beschäftigungsbruchzahl), muss der Antrag vor Ablauf des 36. Monats nach dem Monat, in dem Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wurden, bei dem Arbeitslosenamt des LfA eintreffen.
Gibt es noch andere Verpflichtungen?
Wenn eine Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen (Adressenänderung, Nebentätigkeit, ...) eintritt, teilen Sie diese Änderung umgehend Ihrer Zahlstelle mit. Diese Umstände können sich nämlich auf den Arbeitslosengeldbetrag auswirken.
Wann haben Sie Anspruch auf eine Entlohnung?
Ihr Arbeitgeber kann Sie nur dann in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel oder Schlechtwetter versetzen, wenn er bestimmte Formalitäten erledigt (fristgerechte Mitteilung an das Personal und den Betriebsrat oder die Gewerkschaftsvertretung, vorausgehende Anzeige an das LfA, Mitteilung an das LfA des ersten Tages der effektiven Arbeitslosigkeit, obligatorische Arbeitswiederaufnahme, sobald die höchstzulässige Dauer erreicht ist...). Wenn die Gesetzgebung nicht eingehalten wird, haben Sie im Prinzip Anspruch auf eine Entlohnung. Die erste Woche (manchmal die ersten zwei Wochen) können Sie Ihre normale Entlohnung beanspruchen und für die restlichen Arbeitslosigkeitstage bis zum Ende des Monats haben Sie im Prinzip Anspruch auf eine nach oben auf 3.432,38 Euro brutto begrenzte monatliche Entlohnung.
Sie haben auch Anspruch auf Ihren normalen Lohn, wenn Ihr Arbeitgeber Sie zu Unrecht in zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt hat. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Ihren normalen Lohn für die Tage, an denen die Erfüllung Ihres Arbeitsvertrags nicht rechtsgültig ausgesetzt war. Das LfA wird dann das zu Unrecht gezahlte Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit von Ihrem Arbeitgeber zurückfordern.