Welcher Regelung unterliegen Sie, wenn Sie im Bausektor zeitweilig arbeitslos werden?
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T79
Zuletzt aktualisiert am 12.07.2024
Welche Formulare werden im Bausektor verwendet?
Im Bausektor erhalten Sie vor Beginn eines jeden Monats ein auf Ihren Namen ausgestelltes Kontrollformular C3.2A -Bausektor. Dieses Kontrollformular nennt man auch die Kontrollkarte.
Tragen Sie dieses Formular den ganzen Monat bei sich und füllen Sie es während des ganzen Monats jeden Tag aus, selbst wenn Sie diesen Monat noch nicht in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wurden.
Schwärzen Sie das Kästchen bitte nicht, bevor Sie auf der Baustelle ankommen. Denn wenn Sie bei Ihrer Ankunft feststellen, dass Sie die Arbeit wegen des schlechten Wetters nicht aufnehmen können, müssen Sie das Kästchen des Tages frei lassen. In diesem Fall haben Sie zwar keinen Anspruch auf eine garantierte Entlohnung, aber Ihr Arbeitgeber kann Sie für diesen Tag in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzen.Die Mobilitätsentschädigung und Ihr Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit dürfen Sie übrigens gleichzeitig beziehen.
Wenn Sie im Laufe des Monats tatsächlich in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wurden, reichen Sie dieses Kontrollformular am Ende des Monats bei Ihrer Zahlstelle ein (CGSLB, CSC, FGTB, HfA/CAPAC). Ansonsten, können Sie das Kontrollformular einfach wegwerfen.
Wenn Sie in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt wurden, sendet Ihr Arbeitgeber am Ende des Monats eine elektronische Meldung MSR Szenario 5 über www.socialsecurity.be oder per Batch. In dieser Meldung ist die Anzahl der Stunden vermerkt, an denen Sie im Laufe des Monats zeitweilig arbeitslos gewesen sind. Der Arbeitgeber gibt Ihnen zur Information einen Ausdruck dieser elektronischen Meldung ab.
Mithilfe des Kontrollformulars C3.2A-Bausektor und der elektronischen Meldung MSR Szenario 5 können die Zahlstelle und das LfA die Anzahl der täglichen Leistungen bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit ausrechnen, die Ihnen zustehen.
Wie muss das Kontrollformular verwendet werden?
Ihr Arbeitgeber übergibt Ihnen vor Beginn eines jeden Monats ein Kontrollformular C3.2A-Baufach, das vom Constructiv (seit 01.10.2016 , die neue Benennung des Fonds für Existenzsicherheit des Bausektors )auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, und Sie bereits ein Kontrollformular für den laufenden oder den folgenden Monat besitzen, müssen Sie dieses Kontrollformular Ihrem neuen Arbeitgeber vorlegen. Dieser trägt dann seinen Namen in Ihr Formular ein und teilt die Nummer des Formulars sowie das Datum des Arbeitsantritts dem Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) mit. Wenn Sie noch kein Formular besitzen, werden Sie eines von Ihrem neuen Arbeitgeber erhalten.
Wenn Sie Ihr Formular verlieren, informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber. Er wird Ihnen dann ein Duplikat aushändigen, nachdem er das LfA vom Vorfall verständigt hat. Ein Duplikat wird nur dann eine Auszahlung der Leistung veranlassen können, wenn der Direktor des Arbeitslosenamtes des LfA es erlaubt. Geben Sie also acht auf Ihr Formular.
Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Ihnen ein Formular zu geben, wenden Sie sich an das LfA. Das LfA kann Ihnen ein Formular besorgen, um es Ihnen zu erlauben, Ihren Pflichten nachzukommen und somit keine Risiken einzugehen.
Tragen Sie Ihr Formular den ganzen Monat bei sich und füllen Sie es während des ganzen Monats täglich aus, selbst wenn Sie diesen Monat noch nicht in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt worden sind. Füllen Sie die Tabellen jeden Tag laut Anweisung aus. Die Ausfüllhinweise stehen auf der Karte selbst. Schwärzen Sie das Kästchen des Tages aus, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Schwärzen will sagen, füllen Sie das Kästchen mit unauslöschlicher Tinte aus. Benutzen Sie einen normalen Kugelschreiber mit schwarzer, blauer oder anderer Farbe. Lesen Sie die Erklärungen auf dem Kontrollformular aufmerksam durch. Wenn Sie eine Nebentätigkeit ausüben, erkundigen Sie sich bitte zuerst bei Ihrer Zahlstelle.
Sie müssen ebenfalls eventuelle Krankheitstage in das Kontrollformular eintragen. Wenn Sie keinen Anspruch auf eine garantierte Entlohnung haben (weil Sie zu Beginn der Krankheit bereits arbeitslos gemeldet waren), wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um für diese Tage Krankengeld zu beantragen.
Wenn Sie am Ende des Monats keinen einzigen Tag arbeitslos gewesen sind, können Sie das Formular einfach wegwerfen.
Wenn Sie sich beim Ausfüllen der Tabellen irren, bringen Sie keine Korrekturen an. Sprechen Sie so schnell wie möglich auf dem LfA oder auf Ihrer Zahlstelle vor, um zu fragen, ob eine Regularisierung möglich ist. Alternativ können Sie Ihrem Kontrollformular einen unterschriebenen Erklärungsbrief beifügen, zum Zeitpunkt, wo Sie das Kontrollformular bei der Zahlstelle einreichen. Sie können auch eine Erklärung Ihres Arbeitgebers oder von Kollegen beifügen.
Zeigen Sie Ihr Formular dem Kontrolleur, wenn er Sie darum bittet. Wenn der Kontrolleur feststellt, dass Sie arbeiten ohne das Kästchen geschwärzt zu haben, droht Ihnen eine Strafe. Dies bedeutet, dass Sie für den laufenden Monat und für eine bestimmte Zahl Monate in der Zukunft kein Arbeitslosengeld bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit werden erhalten können. Falls Sie bösen Glaubens handeln, kann Ihre Handlung außerdem strafrechtlich verfolgt werden.
Der Kontrolleur darf Ihr Formular beschlagnahmen. In diesem Fall gibt er Ihnen ein Duplikat ab, das Sie für den Rest des Monats benutzen können.
Ab dem 1. September 2023 haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, von einem elektronischen Kontrollformular (eC3.2) Gebrauch zu machen. Wenn sich der Arbeitnehmer für ein elektronisches Kontrollformular entschieden hat, brauchen Sie ihm keine Kontrollformulare in Papierform mehr auszuhändigen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Infoblatt E74 ("Die elektronische Kontrollkarte eC3.2").
Und die elektronische Meldung – MRS Szenario 2 „Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung – Angestellte“?
Ihr Arbeitgeber nimmt eine MSR Szenario 2 über das Portal der sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be ) oder per Batch vor:
- im Moment Ihrer ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit im Unternehmen;
- wenn Sie nach einer zusammenhängenden Unterbrechung von mindestens 36 Monaten des Arbeitslosengeldbezugs bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden;
wenn Sie nach einer Änderung Ihrer vertraglichen Arbeitszeit (Faktor Q oder S), wieder in die zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt werden. Beispielsweise bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach der Aufnahme eines teilzeitigen Zeitkredits oder einer teilzeitigen Laufbahnunterbrechung;
- bei der ersten zeitweiligen Arbeitslosigkeit nach dem 30.09 (je nach dem, ob eine jährliche Anpassung des Leistungsbetrags vorzunehmen ist).
Diese MRS dient als Arbeitslosengeldantrag und zur Bemessung Ihrer täglichen Leistung.
Bei Streik oder Aussperrung nimmt der Arbeitgeber die MSR auf Ihre Bitte hin vor.
Ihr Arbeitgeber übergibt Ihnen zur Information einen Ausdrück der elektronischen Meldung.
Sie müssen dann schnellstens Ihre Zahlstelle (CGSLB, CSC, FGTB, HfA/CAPAC) aufsuchen, um das Formular C3.2-Arbeitnehmer (Antrag auf Leistungen bei Zeitweiliger Arbeitslosigkeit) auszufüllen. Die Zahlstelle wird sich selbst darum kümmern, die MSR Szenario 2 abzurufen.
Der Leistungsantrag muss dem Arbeitslosenamt des LfA spätestens am Ende des zweiten Monats nach dem Monat, in dem Sie zeitweilig arbeitslos waren, zukommen.
Bei Streik oder Aussperrung muss der Antrag spätestens am Ende des 6. Monats nach dem Monat, in dem Sie zeitweilig arbeitslos waren, dem Arbeitslosenamt des LfA zukommen.
Gibt es noch andere Verpflichtungen?
Wenn eine Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen (Adressenänderung, Nebentätigkeit, ...) eintritt, teilen Sie diese Änderung umgehend Ihrer Zahlstelle mit. Diese Umstände können sich nämlich auf den Arbeitslosengeldbetrag auswirken.
Wann haben Sie Anspruch auf eine Entlohnung?
Ihr Arbeitgeber kann Sie nur dann in die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen Arbeitsmangel oder Schlechtwetter versetzen, wenn er bestimmte Formalitäten erledigt (fristgerechte Mitteilung an das Personal und den Betriebsrat oder die Gewerkschaftsvertretung, vorausgehende Anzeige an das LfA, Mitteilung an das LfA des ersten Tages der effektiven Arbeitslosigkeit, obligatorische Arbeitswiederaufnahme, sobald die höchstzulässige Dauer erreicht ist...). Wenn die Gesetzgebung nicht eingehalten wird, haben Sie im Prinzip Anspruch auf eine Entlohnung. Die erste Woche (manchmal die ersten zwei Wochen) können Sie Ihre normale Entlohnung beanspruchen und für die restlichen Arbeitslosigkeitstage bis zum Ende des Monats haben Sie im Prinzip Anspruch auf eine nach oben auf 3.365,16 Euro brutto begrenzte monatliche Entlohnung.