eC3.2 Arbeitnehmende
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Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Kontrollkarte bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit (eC3.2) Pflicht.
Hier finden Sie alle Informationen zur Verwendung der elektronischen Kontrollkarte.

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Pflicht ab dem 01.01.2025
Aktualitäten

Wie benutzt man die elektronische Kontrollkarte?
Benachrichtigung über Ihren Arbeitstag im Falle eines allgemeinen technischen Problems mit der eC3.2
Bei einem allgemeinen technischen Problem mit der Anwendung eC3.2 Zeitweilige Arbeitslosigkeit können Sie Ihren Arbeitstag immer noch unter der Telefonnummer 02 515 44 44 beim LfA melden.
Bitte beachten Sie: Diese Möglichkeit steht nur bei einem allgemeinen technischen Versagen zur Verfügung. Nutzen Sie sie nicht bei individuellen Problemen.
Eine deutliche Anleitung zu den einzelnen Schritten finden Sie in unserem Lernvideo oder im Flyer.