Laufbahnende-Zeitkredit – Anspruch auf die Unterbrechung beim Arbeitgeber und auf Unterbrechungsgeld des LfA

T193

Zuletzt aktualisiert am 01.01.2026

Was ist ein Laufbahnende-Zeitkredit?

Der Zeitkredit ist Bestandteil der Vorschriften über die Laufbahnunterbrechung. Er gilt allein für Beschäftigte, die bei einem Arbeitgeber des Privatsektors beschäftigt sind. Er verschafft Ihnen mehr freie Zeit für familiäre oder soziale Verpflichtungen oder für persönliche Projekte.

Mit dem Laufbahnende-Zeitkredit können Sie Ihre Arbeitszeit bis zur Pension verkürzen. Dafür müssen Sie die Zugangsbedingungen bei Ihrem Arbeitgeber erfüllen.

Erfüllen Sie sowohl die Zugangsbedingungen bei Ihrem Arbeitgeber als auch die Voraussetzungen für Unterbrechungsgeld, können Sie vom LfA ein monatliches Ersatzeinkommen beziehen. Dieses Ersatzeinkommen zahlt das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA).

Für wen gilt der Inhalt dieses Infoblatts?

Dieses Infoblatt gilt für Sie, wenn Sie als Angestellte/-r oder Arbeiter/-in bei einem Arbeitgeber des Privatsektors beschäftigt sind.

Es gilt nicht, wenn Sie im öffentlichen Sektor (Behörden und nachgeordnete Dienststellen, Justizwesen usw.), im Unterrichtswesen oder in einem autonomen öffentlichen Unternehmen (Proximus, bpost, SNCB oder Belgocontrol) beschäftigt sind.

Weitere Informationen finden Sie in den anderen Infoblättern des LfA auf unserer Website. Diese finden Sie auf unserer Website.

Was ist die gesetzliche Grundlage des Zeitkredits?

Der Anspruch auf die Unterbrechung bei dem Arbeitgeber (Zugangsbedingungen, organisatorische Regeln, Antragsverfahren, Möglichkeit des Aufschubs ...) ist im Kollektivvertrag (KV) Nr. 103/7, gültig ab dem 01.01.2026, festgelegt.

Der Anspruch auf Unterbrechungsgeld, das vom LfA während des Zeitkredits bewilligt werden kann, ist im Königlichen Erlass vom 12.12.2001, geändert am 05.09.2025, in Kraft am 01.01.2026, verankert.

Dieses Infoblatt beruht auf den seit 01.01.2026 geltenden Vorschriften.

Diese sehen dieselben Voraussetzungen für die teilweise oder vollständige Unterbrechung im Rahmen des Zeitkredits wie für das Unterbrechungsgeld bei dem LfA vor.

Die Bestimmungen gelten für alle Erstanträge und Verlängerungsanträge, deren schriftliche Benachrichtigung nach dem 01.01.2026 an den Arbeitgeber geht.

  • Erstantrag: alle Anträge von Arbeitnehmenden, die erstmals einen Laufbahnende-Zeitkredit beantragen, sowie alle Anträge, die keine Verlängerung darstellen.
  • Verlängerungsantrag: alle Anträge, die einen beendeten Zeitkreditzeitraum nahtlos verlängern. Als Verlängerung gelten solche Anträge nur, wenn Sie dieselbe Unterbrechungsbruchzahl beantragen (Halbzeit oder 1/5).

Haben Sie Ihren Arbeitgeber vor dem 01.01.2026 schriftlich benachrichtigt, dass Sie einen Laufbahnende-Zeitkredit beantragen oder verlängern möchten, gelten die alten Bestimmungen (siehe Infoblätter T161 und T162).

Weitere Informationen zum Anwendungsbereich und zur Rechtsgrundlage finden Sie im Infoblatt T139.

Welche Unterbrechungsmöglichkeiten gibt es beim Laufbahnende-Zeitkredit?

Bei dieser teilweisen Unterbrechung arbeiten Sie halbtags weiter, also zu 50 % des Vollzeitstundenplans bei Ihrem Arbeitgeber. Voraussetzung: Sie sind bei dem Arbeitgeber, bei dem Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen möchten, mindestens zu 3/4 beschäftigt.

Beispiel: Der Vollzeitstundenplan bei Ihrem Arbeitgeber beträgt 38 Stunden pro Woche.

  • Arbeiten Sie Vollzeit? Dann können Sie Ihre Arbeitszeit auf 19 Stunden pro Woche verkürzen.
  • Arbeiten Sie Teilzeit und beträgt Ihre Arbeitszeit 32 Stunden pro Woche? Dann erfüllen Sie die Mindestvoraussetzung eines 3/4-Stundenplans (28,5 Stunden) und können Sie Ihre Arbeitszeit auf 19 Stunden pro Woche verkürzen.
  • Arbeiten Sie Teilzeit und beträgt Ihre Arbeitszeit 25 Stunden pro Woche? Dann unterschreiten Sie die Mindestvoraussetzung eines 3/4-Stundenplans (28,5 Stunden) und können keinen Halbzeit-Zeitkredit erhalten.
Organisation der Arbeit in Halbzeit

Sobald der Halbzeit-Arbeitsstundenplan im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist, muss dieser in einem Zusatzvertrag festgeschrieben werden. Dieser Stundenplan muss in der Arbeitsordnung vorgesehen worden sein.

Bei dieser teilweisen Unterbrechung verkürzen Sie Ihren wöchentlichen Stundenplan vorübergehend um 1 Tag oder 2 halbe Tage pro Woche und arbeiten weiterhin zu 80 % der Vollzeitarbeitsdauer im Unternehmen.

Der 1/5-Zeitkredit setzt eine Vollzeitbeschäftigung voraus, die grundsätzlich auf 5 oder mehr Tage verteilt ist.


Ein sektoraler oder betrieblicher KV oder eine schriftliche Vereinbarung auf Unternehmensebene kann einen 1/5-Zeitkredit für Arbeitnehmende vorsehen, die weniger als 5 Tage arbeiten. Dieser KV muss die Modalitäten der Rechtsausübung regeln.

Wochenendarbeitende gelten als Arbeitnehmende, deren Arbeitsregelung nicht auf 5 oder mehr Tage verteilt ist.

Organisation der Arbeit in 4/5-Zeit

Die allgemeine Regel: Der wöchentliche Vollzeitstundenplan wird um 1 Tag oder 2 halbe Tage verkürzt.

Für höchstens 12 Monate können Sie eine andere 4/5-Arbeitsorganisation festlegen. Diese Möglichkeit muss in einem betrieblichen oder sektoralen Kollektivvertrag vorgesehen worden sein. Gibt es in dem Unternehmen keine Gewerkschaftsvertretung? Wenn ja, muss die Möglichkeit in der Arbeitsordnung vorgesehen worden sein, und zwar unter der zusätzlichen Bedingung, dass eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber darüber getroffen wird.

Beispiel: Der Vollzeitstundenplan des Unternehmens beträgt 38 Stunden, verteilt auf Montag bis Freitag.

  • Arbeiten Sie Vollzeit? So können Sie Ihre Arbeitszeit um 1 Tag pro Woche verkürzen, z. B. den Freitag.
  • Arbeiten Sie Vollzeit? So können Sie Ihre Arbeitszeit um 2 halbe Tage verkürzen, z. B. den Mittwochnachmittag und den Freitagnachmittag.
  • Sind Sie vollzeitbeschäftigt und ist diese Möglichkeit vorgesehen, können Sie Ihren Stundenplan verkürzen und noch 4/5 der Stunden Ihrer Vollzeitstelle arbeiten (30 Stunden und 24 Minuten pro Woche), unabhängig davon, wie Ihre Arbeitszeit verteilt ist.

Haben Sie den 4/5-Stundenplan mit dem Arbeitgeber vereinbart, müssen Sie ihn schriftlich in einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag festhalten.

Möchten Sie vorübergehend ganz mit der Arbeit aussetzen? Dann ist ein sogenannter Zeitkredit mit Begründung zu beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie im Infoblatt T160.

Ist ein Laufbahnende-Zeitkredit bei 2 verschiedenen Arbeitgebern möglich?

Arbeiten Sie bei 2 Arbeitgebern, können Sie Ihre Arbeitszeit teilweise verkürzen:

  • auf eine Halbzeit, wenn Ihre Gesamtbeschäftigung bei beiden mindestens 3/4 entspricht;
  • um 1/5, wenn Ihre Gesamtbeschäftigung bei beiden mindestens einer Vollzeit entspricht und auf mindestens 5 Tage pro Woche verteilt ist.

Ein sektoraler oder betrieblicher KV oder eine schriftliche Vereinbarung auf Unternehmensebene kann einen 1/5-Zeitkredit für Arbeitnehmende vorsehen, die weniger als 5 Tage arbeiten. Dieser KV muss die Modalitäten der Rechtsausübung regeln.

Die teilweise Verkürzung auf eine Halbzeit oder um 1/5 können Sie beantragen:

  • bei einem der beiden Arbeitgeber;
  • oder proportional bei beiden Arbeitgebern, sofern der Beginn und die Dauer der beiden Arbeitszeitverkürzungen identisch sind und beide Arbeitszeitverkürzungen zusammen eine Verkürzung der gesamten Arbeitszeit auf eine Halbzeit bzw. um ein Fünftel ausmachen.

Maßgeblich für die Berechnung ist die Vollzeitarbeitsdauer bei dem Arbeitgeber, bei dem Sie den Antrag stellen.

Achtung! Um den Zeitkredit in einer dieser Hypothesen zu erhalten, ist die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber, bei dem oder denen der Antrag gestellt wird, absolut notwendig. Mit anderen Worten handelt es sich nicht um einen Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber darf Ihren Antrag ablehnen, auch wenn Sie alle Zugangsbedingungen erfüllen.

Weitere Informationen: Infoblatt T163.

 

Wie lange können Sie einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten?

Sie können einen Laufbahnende-Zeitkredit für die gewünschte Dauer erhalten, wenn Sie die Mindest- und Höchstdauer einhalten.

Mindestdauer

  • 3 Monate beim Halbzeit-Zeitkredit
  • 6 Monate beim 1/5-Zeitkredit

Die Mindestdauer gilt für jeden Antrag, auch bei Verlängerungen.

Höchstdauer

Sie können den Halbzeit- oder 1/5-Zeitkredit bis zu Ihrem Pensionsdatum erhalten.

Ist der Laufbahnende-Zeitkredit ein Rechtsanspruch?

Wenn Ihr Arbeitgeber 10 Arbeitnehmende oder weniger beschäftigt

Bei Arbeitgebern mit höchstens 10 Beschäftigten besteht kein Rechtsanspruch auf den Laufbahnende-Zeitkredit. Der Zeitkredit ist lediglich eine Möglichkeit, der der Arbeitgeber zustimmen muss. Diese Zustimmung muss sich auf das Prinzip des Zeitkredits, die Form der Arbeitszeitverkürzung (Halbzeit oder 1/5), das Anfangsdatum und die Dauer beziehen.

Mit anderen Worten: Auch wenn Sie die Zugangsbedingungen erfüllen, kann der Arbeitgeber den Zeitkredit gewähren oder ablehnen.

Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmende beschäftigt

Erfüllen Sie die Zugangsbedingungen, haben Sie Anspruch auf den Laufbahnende-Zeitkredit. Beim 1/5-Zeitkredit vor 55 Jahren und beim Halbzeit-Zeitkredit (unabhängig vom Alter) ist der Zugang jedoch auf eine Quote gleichzeitiger Abwesenheiten beschränkt.

Quote gleichzeitiger Abwesenheiten

Allgemeine Regel: Der Anspruch auf den 1/5-Zeitkredit für Arbeitnehmende unter 55 Jahren, auf den Halbzeit-Zeitkredit im Laufbahnendesystem sowie auf verschiedene Unterbrechungsformen beim Zeitkredit mit Begründung ist auf 5 % des Personals begrenzt. Diese Grenze kann ein sektoraler oder betrieblicher KV oder eine Arbeitsordnung ändern.

Arbeitnehmende zwischen 50 und 54 Jahren, die einen 1/5-Zeitkredit beantragen oder nehmen, und Arbeitnehmende ab 50 Jahren, die einen Halbzeit-Zeitkredit beantragen oder nehmen, werden nur 5 Jahre auf diese 5 % angerechnet, also nicht während der gesamten Dauer ihrer Arbeitszeitverkürzung.

Sobald die Quote der gleichzeitigen Abwesenheiten erreicht ist, sieht die Gesetzgebung einen Mechanismus zur Begrenzung der gleichzeitigen Abwesenheiten vor. Dies bedeutet, dass der Beginn des Zeitkredits aufgeschoben wird, bis ein Platz frei wird.

Beispiel: In einem Unternehmen mit 100 Beschäftigten dürfen nur 5 Beschäftigte (5 %) gleichzeitig Zeitkredit nehmen. Beantragt ein sechster Arbeitnehmer dieses Unternehmens eine dieser Formen des Zeitkredits? In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Mechanismus der Abwesenheitsplanung anwenden. Die oder der betreffende Arbeitnehmende muss dann warten, bis ein Platz in der Quote frei wird.

Hinweis

Arbeitnehmende ab 55 Jahren, die einen 1/5-Zeitkredit beantragen, werden in die Quote nicht eingerechnet. Alle Arbeitnehmenden ab 55 Jahren können diesen Zeitkredit erhalten, und zwar unabhängig von den anderen Arbeitnehmenden bei demselben Arbeitgeber.

Unabhängig von der Beschäftigtenzahl

1. Ausschluss bestimmter Personalkategorien

Ein sektoraler oder betrieblicher KV kann bestimmte Personalkategorien vom Anspruch auf Zeitkredit ausschließen. Erfüllen sie die Zugangsbedingungen? So kann der Zeitkredit mit der Zustimmung des Arbeitgebers erhalten werden.

Beispiel: Der betriebliche KV schließt Führungskräfte vom Anspruch auf Zeitkredit aus. Beantragt eine der Führungskräfte einen Zeitkredit? Dann kann der Arbeitgeber den Zugang entweder gemäß Kollektivvertrag verweigern oder ihn gewähren, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Laufbahnende-Zeitkredit bei 2 Arbeitgebern

Arbeiten Sie bei 2 Arbeitgebern, brauchen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers, bei dem Sie den Antrag stellen. In diesem Fall ist der 1/5-Zeitkredit kein Rechtsanspruch, auch wenn Sie die Bedingungen hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit und Beschäftigung erfüllen. 

Beantragen Sie die Verkürzung anteilig bei beiden Arbeitgebern, müssen beide zustimmen. Die jeweiligen Vereinbarungen der beiden Arbeitgeber müssen die Verteilung der beantragten Reduzierung regeln: im Falle eines 1/5 Zeitkredits, z. B. ein halber Inaktivitätstag bei jedem Arbeitgeber, das Anfangsdatum und die Dauer.

Wer muss bestimmen, ob Sie Anspruch auf den Zeitkredit haben?

Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob Sie Anspruch auf den beantragten Zeitkredit haben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

Kann der Arbeitgeber das Beginndatum des Zeitkredits aufschieben?

Ja. Bei mehr als 10 Beschäftigten kann der Arbeitgeber unabhängig von der Quote der gleichzeitigen Abwesenheiten (siehe die Frage „Ist der Laufbahnende-Zeitkredit ein Rechtsanspruch?“) das Anfangsdatum in 2 Fällen aufschieben:

1. Aufschub aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen

Ihr Arbeitgeber kann die Ausübung des Anspruchs aufschieben.

Die zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründe sind unter anderem die organisatorischen Bedürfnisse, die Kontinuität der Arbeit und die tatsächlichen Vertretungsmöglichkeiten. Der Betriebsrat kann diese Gründe näher bestimmen.

Bei einem Aufschub muss der Zeitkredit spätestens 6 Monate nach dem ursprünglichen Anfangsdatum beginnen. Der Arbeitgeber kann mit Ihnen jedoch andere Modalitäten vereinbaren.

2. Aufschub des 1/5-Zeitkredits für Arbeitnehmende ab 55 Jahren

Sind Sie mindestens 55 Jahre alt und beantragen Sie einen 1/5-Zeitkredit? Dann gilt die Quote der gleichzeitigen Abwesenheiten nicht (siehe die Frage: Ist der Laufbahnende-Zeitkredit ein Rechtsanspruch?).

Um die Arbeitsorganisation nicht zu gefährden, kann der Arbeitgeber den 1/5-Zeitkredit aufschieben, wenn Sie eine Schlüsselfunktion ausüben. Der Begriff der Schlüsselfunktion kann per betrieblichen oder sektoralen Kollektivvertrag oder, in Ermangelung einer Gewerkschaftsvertretung, in der Arbeitsordnung näher bestimmt werden.

Beispiel: Ihre Rolle im Unternehmen ist so wichtig, dass Ihre Abwesenheit die Arbeitsorganisation gefährden würde und es keine Lösung durch Personalversetzung gefunden werden kann.

Bei einem Aufschub muss der Zeitkredit spätestens 12 Monate nach dem ursprünglichen Anfangsdatum beginnen. Der Arbeitgeber kann mit Ihnen jedoch andere Modalitäten vereinbaren.

Können die verschiedenen Aufschübe für einen selben Antrag auf einen Zeitkredit herangezogen werden?

Nein. Auf die Frist für den Aufschub aus schwerwiegenden Gründen und die Frist bei Erreichen der Quote der gleichzeitigen Abwesenheiten kann der Arbeitgeber sich nicht für denselben Antrag berufen (siehe die Frage „Ist der Zeitkredit ein Rechtsanspruch?“).

Darüber hinaus koexistieren der besondere 12-monatige Aufschub für Arbeitnehmende ab 55 Jahren, die eine Schlüsselfunktion ausüben, und der 6-monatige Aufschub aus zwingenden inner- oder außerbetrieblichen Gründen zwar, aber sie können nicht addiert werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Laufbahnende-Zeitkredit und das Unterbrechungsgeld erfüllen?

Um einen Laufbahnende-Zeitkredit mit Unterbrechungsgeld zu erhalten, müssen Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Betriebszugehörigkeitsbedingung: Zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung müssen Sie 24 Monate Betriebszugehörigkeit bei dem Arbeitgeber haben, bei dem Sie den Zeitkredit beantragen.
  • Beschäftigungsbedingung: Sie müssen während der ganzen 24 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers mit der erforderlichen Arbeitszeit beschäftigt gewesen sein.
  • Altersbedingung: 60 Jahre oder 55 Jahre im Rahmen eines spezifischen Systems
  • Berufslaufbahn: Sie müssen je nach Alter eine bestimmte Anzahl von Berufslaufbahnjahren nachweisen. Diese Anzahl wird ab 01.01.2026 schrittweise erhöht.

Außerdem dürfen Sie, wie bei jedem Zeitkredit, keine unvereinbaren Tätigkeiten oder Einkünfte haben. Siehe Infoblatt T1 Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens von Unterbrechungsgeld mit anderen Einkommen und Tätigkeiten.

Sie müssen auch in Belgien oder in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz wohnhaft sein. Siehe Infoblatt T111 Wohnsitz des Arbeitnehmers in Laufbahnunterbrechung / Zeitkredit.

Hinweis: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Laufbahnende-Zeitkredit nicht, können Sie eventuell einen sogenannten Halbzeit- oder 1/5-Zeitkredit „mit Begründung“ beantragen. Dieser steht allen Arbeitnehmenden unabhängig vom Alter offen. Es gibt keine Voraussetzungen hinsichtlich der Berufslaufbahn, und die Beschäftigungsbedingung ist nur während der ganzen 12 Monate vor der schriftlichen Benachrichtigung zu erfüllen. Allerdings müssen Sie dann nachweisen, dass eine der in den Vorschriften vorgesehenen Zeitkreditbegründungen für Sie zutrifft. Außerdem können Sie Ihre Arbeitszeit nur für einen bestimmten Zeitraum verkürzen (nicht bis zur Pension). Auch das Unterbrechungsgeld ist in dem Fall niedriger.

Weitere Informationen zum Zeitkredit mit Begründung finden Sie im Infoblatt T160.

 

Zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung müssen Sie mindestens 24 Monate Betriebszugehörigkeit bei Ihrem Arbeitgeber haben (siehe Antragsverfahren im Infoblatt T159).

Sie müssen also seit mindestens 24 Monaten in einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber, bei dem Sie den Laufbahnende-Zeitkredit beantragen, gestanden haben. Ist dies nicht der Fall? Dann kann diese 24-Monats-Frist verkürzt werden, falls der Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Die Beschäftigungsbedingung unterscheidet sich je nach Zeitkreditform.

Halbzeit-Zeitkredit

Während der ganzen 24 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers haben Sie:

  • Vollzeit gearbeitet oder
  • mindestens zu 3/4 einer Vollzeitstelle gearbeitet.
1/5-Zeitkredit

Während der ganzen 24 Monate vor Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers haben Sie:

  • Vollzeit gearbeitet oder
  • zu 4/5 im Rahmen des allgemeinen 1/5-Zeitkreditsystems gemäß KV 103 gearbeitet (schriftliche Benachrichtigung nach dem 01.09.2012) oder
  • zu 4/5 im Rahmen des allgemeinen 1/5-Zeitkreditsystems gemäß KV 77bis gearbeitet (schriftliche Benachrichtigung vor dem 01.09.2012).
Bemerkungen

Waren Sie nicht während der ganzen 24 Monate vor der schriftlichen Benachrichtigung mit der erforderlichen Arbeitszeit beschäftigt? Dann können bestimmte Zeiten der Abwesenheit oder Teilzeitbeschäftigung mit gültigen Arbeitsleistungen gleichgesetzt werden oder neutralisiert werden.

Gleichgestellte Zeiten zählen als gültige Beschäftigung. Neutralisierte Zeiten verlängern den 24-Monats-Zeitraum, in dem die Beschäftigung nachzuweisen ist. Nähere Auskunft hierzu erteilt Ihr Arbeitgeber.

Haben Sie nicht mindestens 24 Monate mit Ihrem Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis gestanden und ist dieser damit einverstanden, von dieser Regel abzuweichen? Dann können die 24 Monate Beschäftigung mit erforderlicher Arbeitszeit bei verschiedenen Arbeitgebern nachgewiesen werden. 

Allgemeine Regel

Sie müssen zu Beginn Ihres Laufbahnende-Zeitkredits mindestens 60 Jahre alt sein.

Ausnahmen – spezifische Systeme

Den Laufbahnende-Zeitkredit können Sie bereits ab 55 Jahren nehmen, wenn eine der folgenden Abweichungsbedingungen auf Sie zutrifft:

1.  schwere Berufe (Mehrschichtarbeit, unterbrochene Dienste, Nachtarbeit);

2.  Arbeitsunfähigkeit im Bausektor;

3.  Beschäftigung in einem Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung;

4.  Beschäftigung in einer geschützten Werkstätte, sozialen Werkstätte oder einem Betrieb für angepasste Arbeit (PK 327);

5.  lange Laufbahn.

Sie müssen für alle Abweichungsbedingungen 25 Berufslaufbahnjahre nachweisen, außer für das System „lange Laufbahn“ (35 Jahre), siehe Punkt 4. Bedingung der Berufslaufbahn als Arbeitnehmer/-in).

Hinweis

Ein Laufbahnende-Zeitkredit zwischen 50 und 54 ist nicht mehr möglich.

1.     Schwerer Beruf

Haben Sie einen schweren Beruf ausgeübt:

  • mindestens 5 Jahre in den 10 Jahren vor der schriftlichen Benachrichtigung oder
  • mindestens 7 Jahre in den 15 Jahren vor der schriftlichen Benachrichtigung

können Sie ab 55 Jahren einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten, wenn Sie 25 Berufslaufbahnjahre nachweisen.

Was ist ein schwerer Beruf?

Als schwerer Beruf gelten:

  • Mehrschichtarbeit

Es handelt sich um Mehrschichtarbeit, bei der:

  • jede Schicht mindestens 2 Arbeitnehmende umfasst;
  • dieselbe Arbeit nach Inhalt und Umfang verrichtet wird;
  • die Schichten sich im Tagesverlauf ohne Unterbrechung ablösen, wobei eine Überlappung von mehr als 1/4 der Tagesarbeit ausgeschlossen ist;
  • und die Arbeitnehmenden die Schicht abwechseln.

Beispiele für Tätigkeiten, die keine Mehrschichtarbeit sind:

  • Ein Team von fünf Arbeitnehmenden arbeitet von 5 bis 8 Uhr morgens, um die Werkstatt für eine Produktionsschicht von 8 bis 16 Uhr vorzubereiten. Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da die Beschäftigten nicht die gleiche Arbeit ausüben.
  • Eine erste Schicht von acht Arbeitnehmenden arbeitet ab 10 Uhr bis 18 Uhr, eine zweite Schicht von 14 Uhr bis 22 Uhr. Sie machen die gleiche Arbeit. Es handelt sich nicht um Mehrschichtarbeit, da es eine Überlappung von 4 Stunden gibt (von 14 Uhr bis 18 Uhr), was der Hälfte und damit mehr als 1/4 der Arbeitszeit entspricht.
  • Eine Beschäftigte macht die gleiche Arbeit wie ihr Kollege. Die eine arbeitet von 6 bis 13:30 Uhr und der andere von 13 bis 18:30 Uhr. Jeden Tag wechseln sie sich ab. Es gibt keine anderen Kollegen, die die gleiche Arbeit machen. Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da jede Schicht nur aus einer Person besteht.
  • Es gibt zwei Schichten mit jeweils 10 Personen. Eine Schicht arbeitet von 6 Uhr bis 14 Uhr, die zweite von 14 Uhr bis 22 Uhr. Der betroffene Arbeitnehmende ist in der Schicht von 6 Uhr bis 14 Uhr beschäftigt. Es handelt sich also nicht um Mehrschichtarbeit, da der Beschäftigte immer in derselben Schicht arbeitet.
  • Arbeit in unterbrochenen Diensten

Arbeit, bei der Sie dauerhaft Tagesdienste leisten, deren Beginn und Ende mindestens 11 Stunden auseinanderliegen, mit einer Unterbrechung von mindestens 3 Stunden und einer Mindestarbeitszeit von 7 Stunden.

Für die Anwendung dieser Bestimmung:

  • Unter dauerhafter Beschäftigung ist zu verstehen, dass der unterbrochene Dienst die reguläre und nicht eine gelegentliche Arbeitsregelung darstellt.
  • Unter Tagesdiensten sind ausschließlich Arbeitsleistungen zwischen 6 Uhr morgens und Mitternacht zu verstehen.

Beispiel:

Anna ist dauerhaft als Wartungsarbeiterin vor und nach der normalen Arbeitszeit ihrer Kollegen beschäftigt und arbeitet von 6.30 Uhr bis 9 Uhr und von 16 Uhr bis 20.30 Uhr. Es handelt sich also tatsächlich um eine Arbeit mit unterbrochenen Diensten, denn:

  • es handelt sich um eine Tagesarbeitsleistung (zwischen 6 Uhr morgens und um Mitternacht);
  • zwischen Beginn und Ende liegen 14 Stunden (von 6.30 Uhr bis 20.30 Uhr = mindestens 11 Stunden);
  • es gibt eine Pause von 9 Uhr bis 16 Uhr. = 7 Stunden = mindestens 3 Stunden;
  • die Aufführungen betragen insgesamt 7 Stunden (von 6.30 Uhr bis 9 Uhr = 2,5 Stunden und von 16 Uhr bis 20:30 Uhr = 4,5 Stunden).
  • Nachtarbeit

Waren Sie mindestens 20 Jahre im Rahmen einer Nachtarbeitsregelung beschäftigt, können Sie ab 55 einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten.​

Es muss sich um Arbeit im Sinne von Artikel 1 des Kollektivvertrages Nr. 46 über Begleitmaßnahmen für Schichtarbeit mit Nachtarbeit sowie für andere Formen der Arbeit mit Nachtarbeitsleistungen handeln.

Konkret sind dies Arbeitsleistungen, die üblicherweise in Arbeitsregelungen mit Arbeitsleistungen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens erbracht werden, mit Ausnahme von:

  • Arbeitnehmenden, die in einem Familienunternehmen beschäftigt sind, in dem normalerweise nur Verwandte, Verschwägerte oder Mündel unter der alleinigen Aufsicht des Vaters, der Mutter oder des Vormunds arbeiten;
  • fahrendem Personal von Fischerei- und Handelsschifffahrtsunternehmen sowie im Luftverkehr.
Wie wird der Zeitraum berechnet?

Ob ein schwerer Beruf während mindestens 5 Jahren in den letzten 10 oder während mindestens 7 Jahren in den letzten 15 Jahren ausgeübt wurde, wird in Kalenderzeiträumen berechnet, ohne Umrechnung in Tage.
Ob Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung vorlag, spielt keine Rolle. Zeiträume vollständiger Vertragsaussetzung werden nicht mitgezählt, außer Feiertage, Ausgleichsruhetage und Urlaubstage.

Die Zeiträume der Ausübung eines schweren Berufs müssen nicht unmittelbar aufeinanderfolgen und müssen auch nicht die letzte Beschäftigung betreffen.

Welche Nachweise brauchen Sie?

Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Übersicht der Arbeitsleistungen bei, die Sie in den letzten 3 Monaten im Rahmen des schweren Berufs erbracht haben.

Wenn Sie Mehrschichtarbeit geltend machen, fügen Sie außerdem eine Erklärung des Arbeitgebers bei, aus der hervorgeht, dass Sie in einem Schichtsystem:

  • mit mindestens 2 Schichten;
  • mit jeweils mindestens 2 Arbeitnehmenden;
  • die dieselbe Arbeit nach Inhalt und Umfang verrichten;
  • die sich im Tagesverlauf ohne Unterbrechung ablösen;
  • wobei eine Überlappung von mehr als 1/4 der Tagesarbeit ausgeschlossen ist;
  • wobei die Arbeitnehmenden regelmäßig die Schicht wechseln.
2.     Arbeitsunfähigkeit im Bausektor

Sind Sie bei einem Arbeitgeber der paritätischen Kommission des Bausektors beschäftigt und bescheinigt ein Arbeitsarzt Ihre gesundheitliche Unfähigkeit, Ihre Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber weiter auszuüben, können Sie bereits ab 55 Jahren einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten, wenn Sie 25 Berufslaufbahnjahre nachweisen.

3.     Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung

Sie können ab 55 einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten, wenn Sie 25 Berufslaufbahnjahre nachweisen und der Beginn des Zeitkredits in einen Anerkennungszeitraum Ihres Unternehmens als Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung fällt und wenn:

  • das Unternehmen nachweist, dass sein Anerkennungsantrag im Rahmen eines Umstrukturierungsplans erfolgt und dazu beiträgt, Entlassungen zu vermeiden;
  • der Arbeitsminister im Anerkennungsbeschluss bestätigt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
4.     Beschäftigung in einem Betrieb für angepasste Arbeit 

Sind Sie als Zielgruppenarbeitnehmende/-r bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der der paritätischen Kommission für geschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Betriebe für angepasste Arbeit unterliegt, können Sie ab 55 einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten, wenn Sie 25 Berufslaufbahnjahre nachweisen.

5.     Lange Laufbahn

Mit einer langen Laufbahn können Sie ab 55 einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten. Eine lange Laufbahn bedeutet 35 Berufslaufbahnjahre als Arbeitnehmer/-in. Weitere Erklärungen finden Sie in diesem Informationsblatt unter Punkt 4. Bedingung der Berufslaufbahn als Arbeitnehmer/-in.

Berufsübergreifender, sektoraler oder betrieblicher KV für den Zugang zum Unterbrechungsgeld gemäß den Abweichungsbedingungen

Um unter Berufung auf eine der Abweichungsbedingungen bereits ab 55 Jahren Unterbrechungsgeld zu erhalten, muss Folgendes gelten:

  • Die Sozialpartner haben im Nationalen Arbeitsrat einen berufsübergreifenden Kollektivvertrag geschlossen.
  • Zur Umsetzung dieses berufsübergreifenden Kollektivvertrags wurde ein sektoraler oder betrieblicher Kollektivvertrag abgeschlossen.

Diese Kollektivverträge dürfen für höchstens 2 Jahre geschlossen werden, können jedoch mit gleichen oder geänderten Bedingungen verlängert werden.

Fehlt ein sektoraler oder betrieblicher KV, bleibt das Zugangsalter für das Unterbrechungsgeld bei 60 Jahren.

Notwendigkeit eines sektoralen KV oder eines Beitritts

Um im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 Unterbrechungsgeld ab 55 Jahren beziehen zu können, muss ein sektoraler Kollektivvertrag zur Umsetzung des berufsübergreifenden KV Nr. 179 abgeschlossen worden sein. Dies gilt für die Abweichungsbedingungen „lange Laufbahn“, „schwerer Beruf“ oder „Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung“.

Um im Zeitraum vom 01.01.2028 bis zum 30.06.2029 Unterbrechungsgeld ab 55 Jahren beziehen zu können, muss ein sektoraler Kollektivvertrag zur Umsetzung des berufsübergreifenden KV Nr. 180 abgeschlossen worden sein. Dies gilt für die Abweichungsbedingungen „lange Laufbahn“, „schwerer Beruf“ oder „Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung“.

Für die Umsetzung der berufsübergreifenden KV Nr. 181 und Nr. 182, die sich an Beschäftigte von geschützten Werkstätten, sozialen Werkstätten oder Betrieben für angepasste Arbeit richten, die 25 Berufslaufbahnjahre nachweisen (paritätische Kommission 327), ist jedoch weder ein sektoraler KV noch ein Beitritt nötig. Der KV Nr. 181 gilt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 und der KV Nr. 182 für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis zum 30.06.2029.

Angabe des KV oder des Beitritts im Antrag auf Unterbrechungsgeld

Wird eine Abweichungsbedingung geltend gemacht, muss der Arbeitgeber in seinem Teil des Antrags die Registrierungsnummer des sektoralen KV angeben. Bei einem Unternehmen in Umstrukturierung oder in Schwierigkeiten ist eine Kopie des betrieblichen KV beizufügen.

Wurde keine paritätische Kommission eingerichtet oder ist diese unwirksam, muss der Arbeitgeber eine Kopie des Beitritts zum berufsübergreifenden KV Nr. 179 (01.01.2026 bis 31.12.2027) oder Nr. 180 (01.01.2028 bis 30.06.2029) beifügen.

Um Unterbrechungsgeld bei einem Laufbahnende-Zeitkredit zu erhalten, benötigen Sie zusätzlich zu den ersten 3 Bedingungen eine bestimmte Anzahl von Berufslaufbahnjahren als Arbeitnehmer/-in. Bestimmte Zeiträume werden gleichgestellt und bei der Berechnung mitberücksichtigt.

Ab 60 brauchen Sie eine Berufslaufbahn, die bis 2030 schrittweise angehoben wird und für Männer und Frauen unterschiedlich ist.

Ab 01.01.2026 müssen Sie, wenn Sie 60 oder älter sind und einen Halbzeit- oder 1/5-Zeitkredit beantragen, zum Zeitpunkt Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers 31 (Männer) bzw. 26 (Frauen) Berufslaufbahnjahre nachweisen.

Die Anforderung steigt jährlich:

 

Männer

Frauen

01.01.2027

32 Jahre

27 Jahre

01.01.2028

33 Jahre

28 Jahre

01.01.2029

34 Jahre

29 Jahre

01.01.2030

35 Jahre

30 Jahre

 

So berechnen Sie Ihre Berufslaufbahn:

Zählen Sie alle Arbeits- und gleichgestellten Tage seit Laufbahnbeginn zusammen. Teilen Sie die Summe durch 312, um die Jahre zu berechnen. Wenn der Überschuss mindestens 156 Tage erreicht, wird die Anzahl Jahre auf die nächsthöhere Einheit aufgerundet.

Als „Arbeitstag“ gilt jeder Tag, an dem Sie als Arbeitnehmende/-r tätig waren und dafür entlohnt wurden. Für diese Entlohnung müssen Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich zur Arbeitslosenversicherung, abgeführt worden sein.

Arbeitstage als Selbständige/-r, für welche Sozialversicherungsbeiträge an das LISVS abgeführt wurden, bleiben außer Betracht. Auch Arbeitstage als ernannter Beamter werden nicht berücksichtigt, außer in bestimmten Ausnahmefällen.

Alle vollzeitigen Arbeitstage zählen bis zu 312 Tagen pro Jahr.

Tage von Teilzeitbeschäftigung werden im Verhältnis zu den erbrachten Arbeitsleistungen eingerechnet, es sei denn, sie wurden während eines gleichgestellten Zeitraums zurückgelegt. Wenn Sie beispielsweise in einem Jahr 312 Tage Halbzeit gearbeitet haben, rechnen Sie 156 Tage, d. h. 312/2, ein.

Welche vollständigen Auszeiten und Arbeitszeitverkürzungen gleichgestellt werden, erfahren Sie bei Ihrem LfA-Büro.  Sie erhalten dort eine Übersicht der Zeiträume und die Anzahl der Tage, die mit Vollzeitarbeitstagen gleichgestellt werden.

Die Berechnung können Sie mit dem Formular „C61–Berufslaufbahn Laufbahnende-Zeitkredit“ beantragen.

Geht aus der Berechnung hervor, dass Sie die erforderliche Berufslaufbahn erreichen, müssen Sie dies an Eides statt im Antrag auf Unterbrechungsgeld erklären. Diese Erklärung müssen Sie in dem Antrag auf Unterbrechungsgeld abgeben, den Sie bei dem LfA einreichen.

Ab 55 Jahren müssen Sie für die folgenden Abweichungsbedingungen 25 Berufslaufbahnjahre nachweisen, falls Sie einen Halbzeit- oder 1/5-Zeitkredit beantragen: „Schwere Berufe“, „Nachtarbeit“, „Arbeitsunfähigkeit im Baugewerbe“, „Unternehmen in Schwierigkeiten oder Umstrukturierung“ sowie „geschützte Werkstätten“, „soziale Werkstätten“ oder „Betriebe für angepasste Arbeit“ oder den Nachweis von 35 Laufbahnjahren, wenn Sie sich auf die Abweichungsbedingung „lange Laufbahn“ berufen.

1.     Die schweren Berufe

  • Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers einen schweren Beruf ausgeübt haben:
  • mindestens 5 Jahre in den 10 Jahren vor der schriftlichen Benachrichtigung oder
  • mindestens 7 Jahren in den 15 Jahren vor der schriftlichen Benachrichtigung.

Sie müssen 25 Berufslaufbahnjahre nachweisen.

  • Falls Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung des Arbeitgebers seit mindestens 20 Jahren in einem Nachtarbeitssystem beschäftigt sind.

Sie müssen 25 Laufbahnjahre nachweisen. Es muss sich um Arbeit im Sinne von Artikel 1 des Kollektivvertrages Nr. 46 über Begleitmaßnahmen für Schichtarbeit mit Nachtarbeit sowie für andere Formen der Arbeit mit Nachtarbeitsleistungen handeln.

Konkret sind dies Arbeitsleistungen, die üblicherweise in Arbeitsregelungen mit Arbeitsleistungen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens erbracht werden, mit Ausnahme von:

  • Arbeitnehmenden, die in einem Familienunternehmen beschäftigt sind, in dem normalerweise nur Verwandte, Verschwägerte oder Mündel unter der alleinigen Aufsicht des Vaters, der Mutter oder des Vormunds arbeiten;
  • fahrendem Personal von Fischerei- und Handelsschifffahrtsunternehmen sowie im Luftverkehr.

2.     Arbeitsunfähigkeit im Bausektor

Sind Sie bei einem Arbeitgeber der paritätischen Kommission des Bausektors beschäftigt und bescheinigt ein Arbeitsarzt Ihre gesundheitliche Unfähigkeit, Ihre Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber weiter auszuüben, können Sie ab 55 Jahren einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten, wenn Sie 25 Berufslaufbahnjahre nachweisen.

3.     Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung

Sie können ab 55 Jahren einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten, wenn der Beginn des Zeitkredits in einen Zeitraum der Anerkennung Ihres Arbeitgebers als Unternehmen in Schwierigkeiten oder Umstrukturierung fällt und wenn:

  • das Unternehmen nachweist, dass sein Anerkennungsantrag im Rahmen eines Umstrukturierungsplans erfolgt und dazu beiträgt, Entlassungen zu vermeiden;
  • der Arbeitsminister im Anerkennungsbeschluss bestätigt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.

Sie müssen 25 Laufbahnjahre nachweisen.

4.     Beschäftigung in einem Betrieb für angepasste Arbeit 

Sind Sie als Zielgruppenarbeitnehmende/-r bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der der paritätischen Kommission für geschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Betriebe für angepasste Arbeit unterliegt, können Sie ab 55 einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten.

Sie müssen dann 25 Laufbahnjahre nachweisen.

5.     Lange Laufbahn

Mit einer langen Laufbahn können Sie ab 55 einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten. Eine lange Laufbahn bedeutet 35 Berufslaufbahnjahre.

So berechnen Sie die 25 Jahre:

Berücksichtigt werden normale tatsächliche Arbeit und Mehrarbeit ohne Ausgleichsruhe in einem der Sozialversicherung unterliegenden Beruf, für die eine Entlohnung (mindestens der Mindestlohn) gezahlt wurde und Sozialversicherungsbeiträge, darunter zur Arbeitslosenversicherung, entrichtet wurden.

Arbeitsleistungen als Selbstständige/-r zählen nicht.

Arbeitsleistungen als ernannte Beamte im öffentlichen Sektor oder im Unterrichtswesen zählen ebenfalls nicht.  Das gilt auch für Berufsmilitärs. Eine Beschäftigung als freiwilliger Soldat kann unter bestimmten Bedingungen regularisiert werden. 

Beschäftigung im Ausland

Eine Beschäftigung im Ausland kann nur nach Maßgabe der Vorschriften über Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. 

Das bedeutet, dass bilaterale und internationale Abkommen die Bedingungen festlegen, unter denen Beschäftigungszeiten im Ausland mitberücksichtigt werden könnten. Mit wenigen Ausnahmen zählt kein Beschäftigungszeitraum außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Gleichgestellte Zeiträume

Die nachfolgend aufgeführten nicht gearbeiteten Zeiten werden mit einer Arbeit als Arbeitnehmer/-in gleichgestellt.

Folglich können sie in die Berufslaufbahnjahre eingerechnet werden.

1.  Tage, die eine Kündigungsentschädigung abdeckt;

2.  die Tage von Vollarbeitslosigkeit, für die die arbeitslose Person:

  • eine Berufsausbildung verfolgt hat;
  • beschäftigt war in einem Betrieb für angepasste Arbeit als schwer vermittelbare arbeitslose Person mit einer Beeinträchtigung;
  • als „in Arbeit vermittelte arbeitslose Person“ (mit dem Status „chômeur mis au travail“) beschäftigt war;

3.  Tage entschädigter zeitweiliger Arbeitslosigkeit;

4.  die Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Gesetzgebung über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung;

5.  Tage, für die eine Entschädigung aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Invaliditätsrente für minderjährige Arbeiter/-innen gezahlt wird;

6.  gesetzliche Urlaubstage und Urlaubstage gemäß einem für allgemeinverbindlich erklärten KV (sofern Urlaubsgeld gezahlt wurde) sowie Tage mit Urlaubsgeld während Vollarbeitslosigkeit;

7.   Zeiträume mit Übergangsleistung des Föderalen Pensionsdienstes;

8.   arbeitsfreie Tage mit Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsabzügen;

9.   Feier- oder Ersatzfeiertage während zeitweiliger Arbeitslosigkeit;

10.  Tage der Arbeitsunfähigkeit mit garantiertem Lohn (zweite Woche) und Tage mit Ergänzung oder Vorschuss gemäß KV Nr. 12bis oder Nr. 12bis oder 13bis;

11.   Ausgleichsruhetage;

12.   Streik-, Aussperrungs- und Tage zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen Streik oder Aussperrung;

13.   Karenztage;

14.   frostbedingte Ausfalltage, die vom Fonds für Existenzsicherheit der Bauarbeiter entschädigt wurden;

15.   Tage der Ausübung eines Amtes als Sozialgerichtsrat;

16.   andere Tage unbezahlten Fernbleibens von der Arbeit für insgesamt nicht mehr als 10 Tage pro Kalenderjahr;

17.   Fernbleiben von der Arbeit im Hinblick auf eine Pflegemutter- oder Pflegevaterschaft;

18.   Tage mit Berufsausbildung im Sinne der Vorschriften über Arbeitslosigkeit oder im Rahmen eines Einstiegspraktikums, bis zu 96 Tagen;

19.   Tage des Wehrdienstes aufgrund von Einberufung oder Wiedereinberufung sowie Tage als Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen oder damit gleichgestellte Ereignisse.

Gleichgestellte Tage im Ausland zählen nur nach Maßgabe der Vorschriften über Arbeitslosigkeit.

Berechnung der Berufslaufbahn

Pro Kalenderjahr fließen maximal 313 Arbeitstage als Arbeitnehmer/-in oder gleichgestellte Tage in die Berechnung ein.

Teilzeitarbeit wird umgerechnet:  Die herangezogene Berechnungsformel ist dann die Folgende:  Anzahl der Arbeitsstunden und gleichgestellten Stunden X 6 / die Vollzeitarbeitszeit.

Für die Berechnung müssen alle Arbeitstage als Arbeitnehmer/-in oder gleichgestellte Tage vom Beginn Ihrer Laufbahn bis zum Tag Ihrer schriftlichen Zeitkreditbenachrichtigung des Arbeitgebers addiert werden. Die erhaltene Gesamtsumme geteilt durch 312 ergibt die Anzahl der Berufslaufbahnjahre, die für einen Zeitkredit maßgebend ist.

Wer berechnet und meldet die Berufslaufbahn?

Sie müssen die erforderliche Anzahl von Tagen dem LfA nachweisen können. Belege brauchen Sie nicht für Daten, die unser Dienst bei anderen Sozialversicherungseinrichtungen abrufen kann, also die bei SIGEDIS verwalteten Laufbahndaten in Belgien.  

NB: SIGEDIS ist die Organisation, die die mit Ihrer belgischen Laufbahn verbundenen Sozialdaten verwaltet, indem sie diese erhebt und in ihren Datenbanken speichert. Diese Datenbanken werden öffentlichen Einrichtungen wie dem LfA für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen: www.sigedis.be.

SIGEDIS liefert keine Abrechnung der Tage von Wehrdienst, von Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder von Ereignissen, die mit dem Wehrdienst gleichgestellt sind. Für diese Fälle braucht das LfA einen Nachweis mit der Anzahl der Tage, die angerechnet werden können.

SIGEDIS liefert auch keine Abrechnung der Beschäftigungstage im Ausland. Haben Sie in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums gearbeitet, brauchen Sie einen schriftlichen Nachweis (z. B. Formular U1, ausgefüllt von der zuständigen ausländischen Einrichtung). Falls Sie den Laufbahnende-Zeitkredit vor dem 01.01.2019 beantragt haben, ist für Tätigkeiten unter dem System der überseeischen sozialen Sicherheit zudem ein Nachweis über die Anzahl der angerechneten Arbeitstage zu erbringen.

Kann das LfA Ihre Berufslaufbahn vorab berechnen?

Ja. Beim LfA-Büro Ihres Wohnsitzes können Sie die Berechnung Ihrer Berufslaufbahn beantragen. Anschließend müssen Sie das Formular „C61–Berufslaufbahn Laufbahnende-Zeitkredit“ ausfüllen.

Das LfA-Büro berechnet Ihre Berufslaufbahn anhand der Daten der Zentralen Datenbank der Sozialen Sicherheit und informiert Sie über das Ergebnis.

Was geschieht je nach dem Ergebnis?

Ergibt die Antwort des LfA, dass Sie die erforderliche Berufslaufbahn haben, können Sie diesen Nachweis Ihrem Arbeitgeber bei der Beantragung eines Laufbahnende-Zeitkredits vorlegen.

Haben Sie nicht die erforderliche Berufslaufbahn, besteht kein Anspruch auf Laufbahnende-Zeitkredit. Sind Sie der Meinung, dass das LfA bestimmte Elemente nicht berücksichtigt hat, können Sie mit zusätzlichen Belegen einen neuen Antrag stellen (z. B. Nachweis von Laufbahnjahren in einem anderen europäischen Land).

Unterbrechungsgeldbetrag

Das Unterbrechungsgeld ist pauschal und variiert nicht nach Ihrer Entlohnung. Folgende Kriterien beeinflussen den Betrag:

  • Die Arbeitszeitverkürzung (Halbzeit oder 1/5) spielt eine Rolle.
  • Beantragen Sie einen Halbzeit-Zeitkredit aus einer Teilzeitbeschäftigung von mindestens 3/4, wird das Unterbrechungsgeld anteilig berechnet.

Beispiel: Arbeiten Sie zu 4/5, erhalten Sie 4/5 des Betrags für Vollzeitbeschäftigte.

  • Wenn der Zeitkredit nicht einen ganzen Monat dauert, wird ein proportionaler Teil des Unterbrechungsgeldes gewährt, der im Verhältnis zur Anzahl Tage, die der Zeitkredit abgedeckt, steht.
  • Beim 1/5-Zeitkredit variiert das Unterbrechungsgeld je nachdem, ob Sie zusammenwohnend oder alleinwohnend sind. Sie werden als alleinwohnend betrachtet:
    • wenn Sie allein leben. In diesem Fall erhalten Sie erhöhtes Unterbrechungsgeld;
    • wenn Sie allein oder nur mit einem Kind zu Ihren Lasten bzw. nur mit Kindern, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist, wohnen. In diesem Fall erhalten Sie erhöhtes Unterbrechungsgeld mit niedrigerem Berufssteuervorabzug.

Das Unterbrechungsgeld unterliegt dem Berufssteuervorabzug. Dies bedeutet, dass das monatliche Unterbrechungsgeld, das Sie beziehen, eine Nettoleistung ist, deren Vorabzug bereits abgezogen wurde.

Hinweis: Weitere Informationen zum Berufssteuervorabzug finden Sie unter dem Punkt „Auswirkung des Unterbrechungsgeldes auf Ihre Steuern“.

Die Unterbrechungsgeldbeträge finden Sie im Abschnitt Beträge der LfA-Website.

Sie können den Betrag auch in der Anwendung Break@work berechnen.

Wo kann das Unterbrechungsgeld gezahlt werden?

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf ein Konto.  Das Unterbrechungsgeld kann überwiesen werden, auf ein Bankkonto:

  • in Belgien;
  • in einem Land des SEPA-Raums. Die Liste finden Sie im EPC-Dokument.

 

Was geschieht, wenn Ihr Arbeitgeber oder ein sektorieller Fonds Ihnen zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine ergänzende Entschädigung zahlt?

Der Arbeitgeber oder ein sektoraler Fonds kann Ihnen zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine ergänzende Entschädigung zahlen (wenn ein sektoraler oder betrieblicher Kollektivvertrag dies vorsieht oder wenn eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber hierzu getroffen wurde).

In einigen Fällen gibt es einen Abzug von der Summe des Unterbrechungsgeldes und der ergänzenden Entschädigung.

Ihre Familiensituation kann die Berechnung beeinflussen. Fügen Sie Ihrem Antrag das Formular C1-Zeitkredit-KV-103-06/17 bei, um Ihre familiäre Situation zu melden.

Dies betrifft Arbeitnehmende ab 45 Jahren, die sich in Halbzeit-Zeitkredit im Laufbahnendesystem befinden.

Laufbahnende-Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld

Sie können bei Ihrem Arbeitgeber einen Laufbahnende-Zeitkredit erhalten, ohne Unterbrechungsgeld zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie nur die Zugangsbedingungen beim Arbeitgeber erfüllen, nicht die Voraussetzungen für Unterbrechungsgeld. Die Regeln hinsichtlich des Zusammentreffens mit anderen Einkommen und Tätigkeiten und des Wohnsitzes gelten dann nicht.

Beispiel: Möchten Sie einen Laufbahnende-Zeitkredit nehmen, um eine Tätigkeit aufzunehmen, die nicht mit dem Unterbrechungsgeld vereinbar ist (z. B. Selbständigkeit), oder erhalten Sie eine Pension, können Sie den Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld beantragen.

Sie müssen diesen Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld dennoch beim LfA melden. Reichen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Antrag bei dem LfA ein.

Was geschieht, wenn Sie das Unterbrechungsgeld beantragen, aber Sie die Bedingungen dafür nicht erfüllen?

Erfüllen Sie die Zugangsbedingungen beim Arbeitgeber, aber verweigert Ihnen das LfA das Unterbrechungsgeld, befinden Sie sich in Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld.

Mit anderen Worten: die von Ihrem Arbeitgeber bewilligte Verkürzung der Arbeitszeit wird bis zum beantragten Enddatum weiterlaufen, jedoch ohne Zahlung von Unterbrechungsgeld vonseiten des LfA. In diesem Fall wird Ihnen allein die von Ihrem Arbeitgeber für Ihre Teilzeit gezahlte Entlohnung gezahlt. Außerdem zählen die weggefallenen Arbeitsstunden nicht für Ihre Pension.

Sie möchten keinen Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld? Dann müssen Sie ihn mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers abbrechen, um zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Diese Zustimmung muss sich sowohl auf das Prinzip als auch auf das Datum des Abbruchs des Zeitkredits beziehen. Ist Ihr Arbeitgeber einverstanden? Dann müssen Sie dies Ihrem LfA-Büro schriftlich mitteilen. Nutzen Sie die „Meldung einer Änderung in den Angaben“ auf www.lfa.be.

Wie verläuft das Antragsverfahren bei dem LfA?

Das Verfahren finden Sie im Infoblatt T159.

Bearbeitung Ihres Antrages durch das LfA

Sobald das LfA Ihren Antrag erhält, wird dieser bearbeitet. Sie erhalten dann einen ablehnenden oder bewilligenden Bescheid C62.

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt T159.

Die Entscheidung des LfA bestreiten

Ja, Sie können bei dem zuständigen Arbeitsgericht eine Klage gegen die Entscheidung des LfA einreichen.

Weitere Informationen: Infoblatt T110.

Online auf Ihre Akte zugreifen

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt T159.

Änderung Ihrer Situation während des Zeitkredits

Ändern sich während Ihres Zeitkredits Angaben aus Ihrem Antrag, müssen Sie Ihr LfA-Büro sofort schriftlich verständigen.

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt T159.

Dürfen Sie den laufenden Zeitkredit vorzeitig beenden?

Ja, aber es handelt sich nur um eine Möglichkeit, nicht um einen Rechtsanspruch.

Ob Sie Ihre Unterbrechungsbruchzahl ändern (von 1/5 auf Halbzeit oder umgekehrt), Ihre ursprüngliche Arbeitsregelung wieder aufnehmen oder einen thematischen Urlaub beantragen (Urlaub für medizinischen Beistand, Urlaub für Palliativpflege oder Elternurlaub), Sie brauchen immer die Zustimmung des Arbeitgebers (was sowohl die Tatsache als auch den Zeitpunkt betrifft).

Wenn der Arbeitgeber dem Abbruch des Zeitkredits zugestimmt hat, müssen Sie Ihr LfA-Büro schriftlich vom Datum des Abbruchs unterrichten. Nutzen Sie die „Meldung einer Änderung in den Angaben“ auf www.lfa.be.

Genießen Sie während Ihres Zeitkredits einen Kündigungsschutz?

Ja. Die Gesetzgebung sieht einen Kündigungsschutz vor, der Ihnen die Ausübung des Anspruchs auf Zeitkredit und anschließend eine Wiederaufnahme der ursprünglichen Arbeitsregelung garantiert.

Dieser Schutz setzt am Tag der Vereinbarung oder am Tag der schriftlichen Benachrichtigung ein, wenn ein Recht auf Zeitkredit in Anspruch genommen wird. Er endet 3 Monate nach dem Ende des Zeitkredits.

Dank dieses Schutzes darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht einseitig kündigen. Jedoch gilt dieser Kündigungsschutz nicht, wenn die Kündigung aus einem schwerwiegenden oder ausreichenden Grund geschieht. Für die Anwendung dieser Maßnahme:

  • gilt als schwerwiegender Grund, jeder Fehler, der jede berufliche Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der oder dem Arbeitnehmenden sofort und endgültig unmöglich macht;
  • gilt als ausreichender Grund, der Grund, der als solcher vom Richter des Arbeitsgerichts erachtet wird und dessen Ursache und Art nichts mit der Unterbrechung der Berufslaufbahn an sich zu tun haben. Unter diesen Gründen gilt die Kündigung im Rahmen des Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (vormals „Frühpension“) als ausreichender Grund.

Was geschieht bei Kündigung trotz Schutzes?

Kündigt Ihnen der Arbeitgeber während der Schutzfrist aus einem anderen Grund als einem schwerwiegenden oder ausreichenden Grund? Dann muss er Ihnen zusätzlich zur Kündigungsentschädigung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 6 Monatsgehältern zahlen.

 

Welches sind die Modalitäten bei einer Kündigung?

Es kann sein, dass der Arbeitgeber Ihnen trotz des in der Gesetzgebung vorgesehenen Kündigungsschutzes und der eventuellen Zahlung einer pauschalen Entschädigung, die 6 Monaten Entlohnung entspricht, während des Zeitkredits kündigt.

Kündigung mit Kündigungsfrist

Der Arbeitsvertrag besteht während der Kündigungsfrist fort. Diese Frist wird während des Halbzeit- oder 1/5-Zeitkredits nicht unterbrochen.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Sie während dieser Kündigungsfrist auf der Grundlage Ihrer Teilzeitarbeitsleistungen weiter entlohnt und das LfA Ihnen das Unterbrechungsgeld im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzungsbruchzahl fortzahlt.

Kündigung mit Kündigungsentschädigung

Erfolgt die Kündigung ohne oder mit unzureichender Kündigungsfrist, wird der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt. Der Arbeitgeber muss für die Dauer der (noch) geschuldeten Kündigungsfrist eine Kündigungsentschädigung zahlen.

Da das Arbeitsverhältnis somit beendet wird, endet auch der Zeitkredit. Das LfA zahlt ab diesem Datum deswegen kein Unterbrechungsgeld mehr.

Es ist zu unterscheiden, ob der Zeitkredit für unbestimmte oder bestimmte Dauer beantragt wurde.

Unbestimmte Dauer: Die Kündigungsentschädigung wird auf Grundlage der Teilzeitentlohnung zum Kündigungszeitpunkt berechnet.

Bestimmte Dauer: Die Kündigungsentschädigung wird auf Grundlage der Entlohnung berechnet, die Sie ohne Zeitkredit erhalten hätten.

Was müssen Sie bei Kündigung tun?

Melden Sie Ihrem LfA-Büro bitte sofort schriftlich das Datum der Kündigung.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Nach Ablauf der Kündigungsfrist oder der Kündigungsentschädigung haben Sie eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses wird berechnet, als ob Sie keinen Zeitkredit genommen hätten.

Ausschluss vom Leistungsanspruch

Ihr Anspruch fällt weg:

  • am Ende der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Frist, es sei denn, sie wird verlängert;
  • am Tag, an dem Sie die Arbeit bei dem gleichen oder bei einem anderen Arbeitgeber wieder aufnehmen;
  • am Tag, an dem Ihr Arbeitsverhältnis endet;
  • am Tag, ab dem Sie eine Pension beziehen;
  • am Tag, an dem Sie den Halbzeit-Zeitkredit länger als 24 Monate oder den 1/5-Zeitkredit länger als 60 Monate mit einer selbstständigen Tätigkeit kombinieren;
  • am Tag, an dem Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen;
  • am Tag, an dem Sie eine Beschäftigung als Arbeitnehmer/-in aufnehmen;
  • am Tag, an dem Sie die Stundenzahl einer Nebentätigkeit erhöhen;
  • am Tag, an dem Sie ein nicht zugelassenes politisches Mandat ausüben;
  • am Tag, an dem Sie im Ausland eine vergütete Tätigkeit im Rahmen eines anerkannten Entwicklungszusammenarbeitsprojekts ausüben.
Konsequenzen des Verlusts des Unterbrechungsgeldes

Sie bleiben in Zeitkredit ohne Unterbrechungsgeld. Dies bedeutet, dass der beantragte Zeitkreditzeitraum bis zum ursprünglich beantragten Enddatum weiterläuft.

Verlieren Sie den Anspruch auf Unterbrechungsgeld während des Zeitkredits? Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers können Sie den unbezahlten Zeitkredit beenden und die Arbeit mit der arbeitsvertraglich geregelten Arbeitszeit wieder aufnehmen. Melden Sie dies Ihrem LfA-Büro bitte schriftlich.

 

Rückforderung von Unterbrechungsgeld

Zu Unrecht erhaltenes Unterbrechungsgeld wird zurückgefordert, unter anderem:

  • wenn Ihr Zeitkreditzeitraum mit Unterbrechungsgeld nicht die Mindestdauer von 3 Monaten (Halbzeit) bzw. 6 Monaten (1/5) erreicht.

Bei außergewöhnlichen Umständen können Sie beim Direktor Ihres LfA-Büros einen mit Gründen versehenen Antrag auf Schuldenerlass einreichen. Werden die Umstände als außergewöhnlich angesehen? Dann kann der Generalverwalter von der Rückforderung absehen,

  • wenn Sie Ihrem LfA-Büro nicht vorab schriftlich mitgeteilt haben:
  • dass Sie eine Beschäftigung als Arbeitnehmer/-in aufgenommen haben oder die Stundenzahl einer Nebentätigkeit erhöht haben,
  • dass Sie selbstständig berufstätig sind oder ein politisches Mandat ausüben,
  • dass Sie im Ausland eine vergütete Tätigkeit im Rahmen eines anerkannten Entwicklungszusammenarbeitsprojekts ausüben,
  • oder dass Sie eine Pension bekommen,
  • wenn Sie dem LfA nicht mitteilen, dass Ihr Arbeitsvertrag vor dem Enddatum des Zeitkredits beendet wurde,
  • wenn Sie dem LfA nicht mitteilen, dass Sie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wohnen,
  • usw.

Welcher Betrag wird zurückgefordert?

Das LfA fordert den Bruttobetrag zurück, obwohl Sie den Nettobetrag erhalten haben.

Die zurückgezahlten Beträge werden mit der Steuer verrechnet und sind in Ihrer negativen Steuerkarte ausgewiesen.

Wenn Sie nachweisen, dass Sie das Unterbrechungsgeld, das Ihnen nicht zusteht, guten Glaubens bezogen haben, wird die Rückforderung auf die letzten 150 Tage unrechtmäßigen Bezugs begrenzt. Bei gleichzeitigem Bezug einer anderen Sozialversicherungsleistung kann keine Rückforderungsbegrenzung bewilligt werden.

Konsequenzen einer Inhaftierung

Die Zahlung des Unterbrechungsgeldes wird während einer Inhaftierung ausgesetzt. Sind Sie während eines Zeitraums mit Unterbrechungsgeldbezug inhaftiert? Melden Sie dies Ihrem LfA-Büro bitte schriftlich. Erhalten Sie Unterbrechungsgeld, während Sie inhaftiert sind, müssen Sie es zurückzahlen.

Ist die Inhaftierung kürzer als Ihr Zeitkreditzeitraum? Dann übermitteln Sie dem LfA-Büro ein offizielles Dokument mit dem Enddatum. So kann das Unterbrechungsgeld wieder freigegeben werden.

Einfluss auf Ihre Steuern

Das Unterbrechungsgeld ist steuerpflichtig und gilt steuerrechtlich als Ersatzeinkommen.

Berufssteuervorabzug

Das Unterbrechungsgeld unterliegt immer einem Berufssteuervorabzug.

Durch diesen Quellenabzug ist der überwiesene Nettobetrag niedriger. Der Vorteil: Nach der endgültigen Steuerberechnung ist weniger nachzuzahlen.

Halbzeit-Zeitkredit

Der Berufssteuervorabzug beträgt:

  • 17,15 % wenn Sie alleinstehend sind; Alleinstehend sind Sie, wenn Sie ganz allein wohnen, oder nur mit einem Kind, das steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, wohnen.
  • 35 % wenn Sie nicht alleinstehend sind;
1/5-Zeitkredit

Der Berufssteuervorabzug beträgt:

  • 35 % wenn Sie nicht alleinstehend sind;
  • 35 % wenn Sie alleinstehend sind und ganz allein wohnen;
  • 17,15 % wenn Sie alleinstehend sind und nur mit einem Kind, das steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, oder nur mit Kindern, von denen mindestens eines steuerrechtlich zu Ihren Lasten ist, wohnen.

Eventuelle Befreiung vom Berufssteuervorabzug

Sind Sie französischer Grenzgänger oder französischer Steuerinländer mit französischer Staatsangehörigkeit und erhalten Sie eine Entlohnung von einem belgischen öffentlichen Arbeitgeber? Dann können Sie vom Berufssteuervorabzug befreit werden. Weitere Informationen? Weitere Informationen: Infoblatt T119 „Können Sie vom Berufssteuervorabzug, der von dem Unterbrechungsgeld einbehalten wird, befreit werden?“.

Steuererklärung

Sie können Ihre Steuererklärung mit der Steuerkarte 281.18 ausfüllen. Diese enthält das gesamte Unterbrechungsgeld und den gesamten Berufssteuervorabzug des Steuerjahres. Im Falle einer verspäteten Zahlung sind die bezogenen Beträge in der Steuerkarte 281.18 des Zahlungsjahres ausgewiesen.

Diese Steuerkarte wird Ihnen elektronisch geschickt. Sie können sie in Ihrer eBox oder über Ihre Akte Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit einsehen. Dies ist auch über Tax-on-web/MyMinfin möglich.

Die eBox ist der Online-Dienst der Sozialversicherung. Es handelt sich um ein persönliches und gesichertes Postfach, in welches alle Bürger sich zentralisiert offizielle Dokumente der verschiedenen Sozialversicherungsträger, u. a. des LfA, zustellen lassen können.

Weitere Informationen über die eBox finden Sie unter: www.myebox.be

Möchten Sie Ihre Steuerkarte weiterhin in Papierform erhalten? Beantragen Sie dies bei Ihrem LfA-Büro.

Zusätzliche Auskünfte

Haben Sie noch Fragen zum Einfluss des Unterbrechungsgeldes auf die Berechnung Ihrer Steuern? Wenden Sie sich an Ihre Steuerverwaltung.

Die Kontaktdaten Ihres Finanzamts finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen.

Auswirkung des Laufbahnende-Zeitkredits auf Ihre Pension

Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Pensionsvorschriften? Dann kann der Halbzeit- oder 1/5-Unterbrechungszeitraum gleichgestellt werden, aber nur, wenn Sie Unterbrechungsgeld vom LfA erhalten.

Haben Sie Fragen zur Gleichstellung von Zeiten der Unterbrechung der Berufslaufbahn für die Gewährung Ihrer Pension? Dann besuchen Sie www.mypension.be oder wählen Sie die gebührenfreie Nummer 1765.

Flämische Förderprämie

In gewissen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zahlt die Flämische Gemeinschaft zusätzlich zum Unterbrechungsgeld des LfA eine „aanmoedigingspremie“.

Alle Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums der Flämischen Gemeinschaft, www.vlaanderen.be. Sie können auch die flämische Infolinie 1700 oder aanmoedigingspremie@vlaanderen.be kontaktieren.

Gibt es weitere Möglichkeiten der Unterbrechung der Berufslaufbahn?

Ja. Neben den Zeitkreditarten gibt es 4 thematische Urlaube. Die thematischen Urlaube gelten als Sonderformen der Laufbahnunterbrechung, die vorgesehen wurden, um bestimmte Bedürfnisse zu erfüllen.

Diese 4 thematischen Urlaube sind:

  • Elternurlaub: Für die Erziehung Ihrer Kinder unter 12 Jahren (oder unter 21 Jahren bei Behinderung). Siehe Infoblatt T19.
  • Urlaub wegen medizinischen Beistands: Für die Pflege schwer kranker Familien- oder Haushaltsmitglieder. Siehe Infoblatt T18.
  • Urlaub für Palliativpflege: Für die Begleitung einer unheilbar kranken Person im Endstadium. Siehe Infoblatt T20.
  • Urlaub für nahestehende Hilfspersonen: Für die Hilfe an nahestehende Personen, die ihre Selbstständigkeit verlieren (nicht unbedingt Angehörige, Familienmitglieder oder Haushaltsmitglieder). Siehe Infoblatt T164.

Diese 4 Urlaube ermöglichen eine vollständige Auszeit oder eine Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Halbzeit oder um 1/5.

Ist ein thematischer Urlaub während eines Zeitkredits möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja (Elternurlaub, Urlaub für medizinischen Beistand oder Urlaub für Palliativpflege). Weitere Informationen: Infoblatt T117.